Integrationsmittel des Bundes kürzen
- ShortId
-
03.3364
- Id
-
20033364
- Updated
-
10.04.2024 13:30
- Language
-
de
- Title
-
Integrationsmittel des Bundes kürzen
- AdditionalIndexing
-
2811;Ausländerbildung;Sparmassnahme;Qualitätssicherung;Sprachunterricht;Integration der Zuwanderer
- 1
-
- L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
- L04K13020102, Sprachunterricht
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L04K13030201, Ausländerbildung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der eben erschienene Bericht der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA) listet alle Projekte auf, für welche Fördermittel aus dem Integrationsbudget des Bundes gesprochen wurden und weckt grösste Zweifel am sinnvollen Nutzen dieser Gelder. Dies umso mehr, als in der Bundeskasse Sparen dringend notwendig ist und daher alle Ausgaben überprüft werden müssen.</p><p>Wie zu lesen war, konnte die "Anerkennungsquote deutlich gesteigert werden". Während im ersten Jahr 20 Prozent der beantragten Gelder gesprochen wurden, waren es im zweiten Jahr 50 Prozent der Gelder, dies bei einer Kreditsteigerung von 25 Prozent. Die EKA bringt im Bericht zum Ausdruck, dass 2003 drei Viertel der eingereichten Gesuche mit einem Beitrag rechnen können. "Die Erfahrungen zeigen", so der Bericht, "dass der Förderkredit des Bundes auf einer symbolischen Ebene sehr viel Wirkung entfalten kann."</p><p>3,7 Millionen Franken gingen an die Sprachförderung, 1,6 Millionen an die Ausbildung von Schlüsselpersonen (auf S. 18 wird z. B. ein Hauswart genannt), 2,3 Millionen zur Förderung der Partizipation, 2,3 Millionen wurden in die Ausländerdienste und die Qualitätssicherung investiert.</p><p>Diese Zahlen müssen als ernüchternd bezeichnet werden. Umso mehr, wenn die bewilligten Kredite im Detail betrachtet werden. Als Beispiel sei nur das vom Zürcher Stimmvolk abgelehnte Projekt "Kontaktnetz für kosova-albanische Familien" genannt, für welches nun der Bund einen Beitrag von 60 000 Franken an die Caritas leistet.</p><p>In der gegenwärtigen Finanzlage des Bundes ist es kaum gerechtfertigt, Gelder zu sprechen, die eine symbolische Wirkung entfalten und die in grossformatigen Broschüren angepriesen werden müssen, damit überhaupt Anträge eingehen. Die geförderten Projekte wären zu einem grossen Teil auch ohne Bundesmittel zustande gekommen. Wenn der Bund hier einmal mehr Aufgaben übernimmt, die nicht seine sind, wäre es angesichts der notwendigen Sparmassnahmen ein Gebot der Stunde, die Mittel wenigstens auf den bei Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage vorgesehen Betrag zu kürzen.</p>
- <p>1. Die Integration der in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer ist eine wichtige Aufgabe, welche die ganze Gesellschaft betrifft und von den Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden gemeinsam wahrzunehmen ist. Im Jahr 1999 wurde daher die Integrationsförderung des Bundes in das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer aufgenommen (Art. 25a Anag). Die Aufgabe des Bundes, zur Förderung der Integration beizutragen, ist demnach anerkannt. Darüber hinaus ist sie auch eines der Ziele des Bundesrates in der gegenwärtigen Legislaturperiode. In Ergänzung zum geltenden Gesetz ist der Integrationsgedanke im Entwurf des neuen Ausländergesetzes vom 8. März 2002 nun gesetzlich breiter abgestützt und konkretisiert. Die vorgeschlagenen Änderungen sind bei den Kantonen und Gemeinden sowie der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) auf ein positives Echo gestossen.</p><p>Die Integrationsmassnahmen gemäss Artikel 25a Anag kommen namentlich unqualifizierten Arbeitskräften zugute, die sich rechtmässig und dauerhaft in der Schweiz befinden sowie Frauen, Kindern und vermehrt auch Jugendlichen.</p><p>Es ist erwiesen, dass sich Integrationsdefizite in Schulschwierigkeiten, in der Berufsbildung sowie bei der Integration in den Arbeitsmarkt manifestieren. Die Förderung der Integrationsarbeit basiert daher auf der Erkenntnis, dass Folgekosten - namentlich im Bereich der Sozialversicherungen, des Schul- und Gesundheitswesens, der Sozialhilfe und der Sicherheit - mit gezielten Fördermassnahmen effizient gesenkt werden können.</p><p>Gemäss den Berechnungen des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie lassen sich beispielsweise mit einer systematischeren bildungsmässigen und beruflichen Integration pro 1000 Jugendliche etwa 18 Millionen Franken an Ausgaben der Sozialwerke einsparen (vgl. Botschaft BBl 2000 5686, S. 5740). Des Weiteren haben Untersuchungen der Arbeitsgruppe Ausländerkriminalität nachgewiesen, dass Integrationsmassnahmen zu den wesentlichsten Faktoren der Verhinderung von deliktischen Tätigkeiten zählen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen hat sich klar gezeigt, dass dank der Integrationsförderung des Bundes eine Vielzahl von Personen neu von Integrationsmassnahmen erreicht werden konnte.</p><p>2. Die Projektförderung des Bundes trägt dazu bei, die Anstrengungen im Bereich der Integration gesamtschweizerisch zu koordinieren. Eine Unterstützung des Bundes setzt voraus, dass Dritte, Gemeinden oder Kantone sich ihrerseits an den Kosten beteiligen. Eine Vielzahl von notwendigen Projekten und Massnahmen wäre ohne die Mit- und Anschubfinanzierung des Bundes überhaupt nicht zustande gekommen.</p><p>Über den direkten Fördereffekt des einzelnen Finanzbeitrages hinaus hat die Integrationsförderung des Bundes daher auch Auswirkungen in dem Sinne, dass sie Initiativen anstösst, das Zusammenwirken der verschiedenen Kräfte verstärkt und so den Erfolg vergrössert. Auf diese indirekte Wirkung hat die Eidgenössische Ausländerkommission (EKA) im vom Motionär zitierten Jahresbericht hingewiesen.</p><p>Mit dem Ziel, hohe Qualitätsstandards der unterstützten Projekte zu erreichen, haben der Bundesrat und die zuständigen Stellen für die Integrationsförderung des Bundes von Beginn an strenge Richtlinien vorgesehen. Dies hat im ersten Jahr trotz einer grossen Zahl von Gesuchen zu einer relativ tiefen Anerkennungsquote geführt. Die Steigerung der Anerkennungsrate im folgenden Jahr ist auf eine deutliche qualitative Verbesserung der Projekte zurückzuführen. Diese Verbesserungen sind eine direkte Auswirkung der hohen Qualitätsanforderungen des Integrationsförderungsprogrammes.</p><p>Die Prüfung der Gesuche durch die EKA, welche über langjährige Erfahrung, Sachkenntnis und Kontakte zu den in der Integrationsarbeit tätigen Stellen verfügt, hat sich grundsätzlich bewährt. Über die Gewährung der Beiträge entscheidet in der Regel das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES).</p><p>3. Massgebend für die finanzielle Unterstützung eines einzelnen Projektes sind die vom IMES herausgegebenen Ausschreibungsunterlagen und Weisungen für die Projekteingabe. Danach entscheiden insbesondere die fachliche Qualität des Projektes sowie die finanzielle Mitbeteiligung von Kantonen, Gemeinden oder Dritten über einen allfälligen Bundesbeitrag.</p><p>Das Projekt "URAT: Kontaktnetz für kosovarische Familien" der Caritas Zürich beruht vornehmlich auf der Basis von freiwilligem Engagement. Es geniesst aus diesem Grund auch hohe fachliche Anerkennung und wird von zürcherischen Gemeinden und vom Kanton Zürich finanziell unterstützt. Der Beitrag des Bundes für das Projekt URAT beträgt 60 000 Franken, was 16 Prozent der jährlichen Gesamtkosten entspricht.</p><p>4. Für den Aufbau der Integrationsförderung des Bundes war in der Finanzplanung vom 30. September 2002 eine sukzessive Steigerung der Mittel für Integrationsmassnahmen auf rund 19 Millionen Franken bis ins Jahr 2006 vorgesehen (14 Millionen Franken für das Jahr 2004, 16,5 Millionen Franken für das Jahr 2005 und 19 Millionen Franken für das Jahr 2006). Infolge der angespannten Finanzlage des Bundes sieht der Bundesrat im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 vor, für die Jahre 2004 bis 2007 die im Finanzplan vorgesehenen Mittel auf 14 Millionen Franken zu plafonieren. Damit sind gegenüber dem ursprünglichen Finanzplan Einsparungen von insgesamt 7,5 Millionen Franken verbunden (2,5 Millionen Franken im Jahr 2005 und 5 Millionen Franken im Jahr 2006).</p><p>Eine Zurücksetzung der Mittel auf den Stand von 2001 würde die in den letzten Jahren erreichte und wesentlich verbesserte Integrationstätigkeit sowie die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren der Integrationsförderung stark gefährden.</p><p>Am 13. Mai 2003 hat die Vorsteherin des EJPD für das zweite Programm des Integrationsförderungskredites des Bundes (2004-2007) eine neue Prioritätenordnung erlassen. Die bisherigen Schwerpunkte (etwa im Bereich der Sprachförderung, der Förderung regionaler Ausländerdienste oder der Qualitätssicherung) werden - teilweise in modifizierter Form - weitergeführt. Sie basieren aber auf einer noch engeren Kooperation mit den Kantonen und Gemeinden. Eine aktive Rolle des Bundes bei der Integration der Ausländerinnen und Ausländer ist aus der Sicht der Kantone und Städte notwendig. Dies kommt etwa in entsprechenden Erklärungen der Konferenz der Kantonsregierungen oder der TAK klar zum Ausdruck.</p><p>Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Förderung des Bundes in vielen Regionen Anstosseffekte erzielt hat. Die Mitfinanzierung von Integrationsprojekten hat sich als geeignetes und wirkungsvolles Instrument der Integrationspolitik des Bundes erwiesen. So hat sich der Bund beispielsweise für die Jahre 2001 bis 2003 mit rund 10 Millionen Franken an 300 Projekten zur Förderung des Spracherwerbes beteiligt, wobei nach einer provisorischen Einschätzung gegen 30 000 Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer erreicht werden konnten. Kantone, Städte und Gemeinden haben in den vergangenen Jahren ihre Anstrengungen und Ausgaben im Bereich der Integrationsförderung sukzessive gesteigert, entsprechende Strukturen aufgebaut und so auch Verbesserungen erzielt. Diese Partner zählen darauf, dass der Bund im Rahmen seiner Möglichkeiten mit dieser Entwicklung Schritt hält.</p><p>Gesamtschweizerisch leistet die Förderung durch den Bund einen wichtigen Beitrag an die Verbesserung der Integration der ausländischen Wohnbevölkerung, welche für die Zukunft unserer Gesellschaft und des Werkplatzes Schweiz von grosser Bedeutung ist.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für den Integrationskredit im nächsten Budget wieder den ursprünglichen Betrag von 10 Millionen Franken vorzusehen und somit dem Parlament eine Kürzung um 2,5 Millionen Franken zu beantragen.</p>
- Integrationsmittel des Bundes kürzen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der eben erschienene Bericht der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA) listet alle Projekte auf, für welche Fördermittel aus dem Integrationsbudget des Bundes gesprochen wurden und weckt grösste Zweifel am sinnvollen Nutzen dieser Gelder. Dies umso mehr, als in der Bundeskasse Sparen dringend notwendig ist und daher alle Ausgaben überprüft werden müssen.</p><p>Wie zu lesen war, konnte die "Anerkennungsquote deutlich gesteigert werden". Während im ersten Jahr 20 Prozent der beantragten Gelder gesprochen wurden, waren es im zweiten Jahr 50 Prozent der Gelder, dies bei einer Kreditsteigerung von 25 Prozent. Die EKA bringt im Bericht zum Ausdruck, dass 2003 drei Viertel der eingereichten Gesuche mit einem Beitrag rechnen können. "Die Erfahrungen zeigen", so der Bericht, "dass der Förderkredit des Bundes auf einer symbolischen Ebene sehr viel Wirkung entfalten kann."</p><p>3,7 Millionen Franken gingen an die Sprachförderung, 1,6 Millionen an die Ausbildung von Schlüsselpersonen (auf S. 18 wird z. B. ein Hauswart genannt), 2,3 Millionen zur Förderung der Partizipation, 2,3 Millionen wurden in die Ausländerdienste und die Qualitätssicherung investiert.</p><p>Diese Zahlen müssen als ernüchternd bezeichnet werden. Umso mehr, wenn die bewilligten Kredite im Detail betrachtet werden. Als Beispiel sei nur das vom Zürcher Stimmvolk abgelehnte Projekt "Kontaktnetz für kosova-albanische Familien" genannt, für welches nun der Bund einen Beitrag von 60 000 Franken an die Caritas leistet.</p><p>In der gegenwärtigen Finanzlage des Bundes ist es kaum gerechtfertigt, Gelder zu sprechen, die eine symbolische Wirkung entfalten und die in grossformatigen Broschüren angepriesen werden müssen, damit überhaupt Anträge eingehen. Die geförderten Projekte wären zu einem grossen Teil auch ohne Bundesmittel zustande gekommen. Wenn der Bund hier einmal mehr Aufgaben übernimmt, die nicht seine sind, wäre es angesichts der notwendigen Sparmassnahmen ein Gebot der Stunde, die Mittel wenigstens auf den bei Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage vorgesehen Betrag zu kürzen.</p>
- <p>1. Die Integration der in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer ist eine wichtige Aufgabe, welche die ganze Gesellschaft betrifft und von den Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden gemeinsam wahrzunehmen ist. Im Jahr 1999 wurde daher die Integrationsförderung des Bundes in das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer aufgenommen (Art. 25a Anag). Die Aufgabe des Bundes, zur Förderung der Integration beizutragen, ist demnach anerkannt. Darüber hinaus ist sie auch eines der Ziele des Bundesrates in der gegenwärtigen Legislaturperiode. In Ergänzung zum geltenden Gesetz ist der Integrationsgedanke im Entwurf des neuen Ausländergesetzes vom 8. März 2002 nun gesetzlich breiter abgestützt und konkretisiert. Die vorgeschlagenen Änderungen sind bei den Kantonen und Gemeinden sowie der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) auf ein positives Echo gestossen.</p><p>Die Integrationsmassnahmen gemäss Artikel 25a Anag kommen namentlich unqualifizierten Arbeitskräften zugute, die sich rechtmässig und dauerhaft in der Schweiz befinden sowie Frauen, Kindern und vermehrt auch Jugendlichen.</p><p>Es ist erwiesen, dass sich Integrationsdefizite in Schulschwierigkeiten, in der Berufsbildung sowie bei der Integration in den Arbeitsmarkt manifestieren. Die Förderung der Integrationsarbeit basiert daher auf der Erkenntnis, dass Folgekosten - namentlich im Bereich der Sozialversicherungen, des Schul- und Gesundheitswesens, der Sozialhilfe und der Sicherheit - mit gezielten Fördermassnahmen effizient gesenkt werden können.</p><p>Gemäss den Berechnungen des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie lassen sich beispielsweise mit einer systematischeren bildungsmässigen und beruflichen Integration pro 1000 Jugendliche etwa 18 Millionen Franken an Ausgaben der Sozialwerke einsparen (vgl. Botschaft BBl 2000 5686, S. 5740). Des Weiteren haben Untersuchungen der Arbeitsgruppe Ausländerkriminalität nachgewiesen, dass Integrationsmassnahmen zu den wesentlichsten Faktoren der Verhinderung von deliktischen Tätigkeiten zählen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen hat sich klar gezeigt, dass dank der Integrationsförderung des Bundes eine Vielzahl von Personen neu von Integrationsmassnahmen erreicht werden konnte.</p><p>2. Die Projektförderung des Bundes trägt dazu bei, die Anstrengungen im Bereich der Integration gesamtschweizerisch zu koordinieren. Eine Unterstützung des Bundes setzt voraus, dass Dritte, Gemeinden oder Kantone sich ihrerseits an den Kosten beteiligen. Eine Vielzahl von notwendigen Projekten und Massnahmen wäre ohne die Mit- und Anschubfinanzierung des Bundes überhaupt nicht zustande gekommen.</p><p>Über den direkten Fördereffekt des einzelnen Finanzbeitrages hinaus hat die Integrationsförderung des Bundes daher auch Auswirkungen in dem Sinne, dass sie Initiativen anstösst, das Zusammenwirken der verschiedenen Kräfte verstärkt und so den Erfolg vergrössert. Auf diese indirekte Wirkung hat die Eidgenössische Ausländerkommission (EKA) im vom Motionär zitierten Jahresbericht hingewiesen.</p><p>Mit dem Ziel, hohe Qualitätsstandards der unterstützten Projekte zu erreichen, haben der Bundesrat und die zuständigen Stellen für die Integrationsförderung des Bundes von Beginn an strenge Richtlinien vorgesehen. Dies hat im ersten Jahr trotz einer grossen Zahl von Gesuchen zu einer relativ tiefen Anerkennungsquote geführt. Die Steigerung der Anerkennungsrate im folgenden Jahr ist auf eine deutliche qualitative Verbesserung der Projekte zurückzuführen. Diese Verbesserungen sind eine direkte Auswirkung der hohen Qualitätsanforderungen des Integrationsförderungsprogrammes.</p><p>Die Prüfung der Gesuche durch die EKA, welche über langjährige Erfahrung, Sachkenntnis und Kontakte zu den in der Integrationsarbeit tätigen Stellen verfügt, hat sich grundsätzlich bewährt. Über die Gewährung der Beiträge entscheidet in der Regel das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES).</p><p>3. Massgebend für die finanzielle Unterstützung eines einzelnen Projektes sind die vom IMES herausgegebenen Ausschreibungsunterlagen und Weisungen für die Projekteingabe. Danach entscheiden insbesondere die fachliche Qualität des Projektes sowie die finanzielle Mitbeteiligung von Kantonen, Gemeinden oder Dritten über einen allfälligen Bundesbeitrag.</p><p>Das Projekt "URAT: Kontaktnetz für kosovarische Familien" der Caritas Zürich beruht vornehmlich auf der Basis von freiwilligem Engagement. Es geniesst aus diesem Grund auch hohe fachliche Anerkennung und wird von zürcherischen Gemeinden und vom Kanton Zürich finanziell unterstützt. Der Beitrag des Bundes für das Projekt URAT beträgt 60 000 Franken, was 16 Prozent der jährlichen Gesamtkosten entspricht.</p><p>4. Für den Aufbau der Integrationsförderung des Bundes war in der Finanzplanung vom 30. September 2002 eine sukzessive Steigerung der Mittel für Integrationsmassnahmen auf rund 19 Millionen Franken bis ins Jahr 2006 vorgesehen (14 Millionen Franken für das Jahr 2004, 16,5 Millionen Franken für das Jahr 2005 und 19 Millionen Franken für das Jahr 2006). Infolge der angespannten Finanzlage des Bundes sieht der Bundesrat im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 vor, für die Jahre 2004 bis 2007 die im Finanzplan vorgesehenen Mittel auf 14 Millionen Franken zu plafonieren. Damit sind gegenüber dem ursprünglichen Finanzplan Einsparungen von insgesamt 7,5 Millionen Franken verbunden (2,5 Millionen Franken im Jahr 2005 und 5 Millionen Franken im Jahr 2006).</p><p>Eine Zurücksetzung der Mittel auf den Stand von 2001 würde die in den letzten Jahren erreichte und wesentlich verbesserte Integrationstätigkeit sowie die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren der Integrationsförderung stark gefährden.</p><p>Am 13. Mai 2003 hat die Vorsteherin des EJPD für das zweite Programm des Integrationsförderungskredites des Bundes (2004-2007) eine neue Prioritätenordnung erlassen. Die bisherigen Schwerpunkte (etwa im Bereich der Sprachförderung, der Förderung regionaler Ausländerdienste oder der Qualitätssicherung) werden - teilweise in modifizierter Form - weitergeführt. Sie basieren aber auf einer noch engeren Kooperation mit den Kantonen und Gemeinden. Eine aktive Rolle des Bundes bei der Integration der Ausländerinnen und Ausländer ist aus der Sicht der Kantone und Städte notwendig. Dies kommt etwa in entsprechenden Erklärungen der Konferenz der Kantonsregierungen oder der TAK klar zum Ausdruck.</p><p>Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Förderung des Bundes in vielen Regionen Anstosseffekte erzielt hat. Die Mitfinanzierung von Integrationsprojekten hat sich als geeignetes und wirkungsvolles Instrument der Integrationspolitik des Bundes erwiesen. So hat sich der Bund beispielsweise für die Jahre 2001 bis 2003 mit rund 10 Millionen Franken an 300 Projekten zur Förderung des Spracherwerbes beteiligt, wobei nach einer provisorischen Einschätzung gegen 30 000 Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer erreicht werden konnten. Kantone, Städte und Gemeinden haben in den vergangenen Jahren ihre Anstrengungen und Ausgaben im Bereich der Integrationsförderung sukzessive gesteigert, entsprechende Strukturen aufgebaut und so auch Verbesserungen erzielt. Diese Partner zählen darauf, dass der Bund im Rahmen seiner Möglichkeiten mit dieser Entwicklung Schritt hält.</p><p>Gesamtschweizerisch leistet die Förderung durch den Bund einen wichtigen Beitrag an die Verbesserung der Integration der ausländischen Wohnbevölkerung, welche für die Zukunft unserer Gesellschaft und des Werkplatzes Schweiz von grosser Bedeutung ist.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für den Integrationskredit im nächsten Budget wieder den ursprünglichen Betrag von 10 Millionen Franken vorzusehen und somit dem Parlament eine Kürzung um 2,5 Millionen Franken zu beantragen.</p>
- Integrationsmittel des Bundes kürzen
Back to List