Nationalratswahlen. Gerechtere Sitzverteilung

ShortId
03.3377
Id
20033377
Updated
10.04.2024 18:12
Language
de
Title
Nationalratswahlen. Gerechtere Sitzverteilung
AdditionalIndexing
04;Verfahren der Sitzverteilung;Sitzverteilung;Wahlkreiseinteilung;Gleichbehandlung;Wahlsystem;Minderheitenschutz;Proporzwahl;Nationalratswahl;Sperrklausel
1
  • L05K0801030101, Nationalratswahl
  • L05K0801030308, Verfahren der Sitzverteilung
  • L04K08010309, Sitzverteilung
  • L05K0801030306, Sperrklausel
  • L05K0801030504, Wahlkreiseinteilung
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L04K05020406, Minderheitenschutz
  • L05K0801030304, Proporzwahl
  • L04K08010303, Wahlsystem
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das bisherige System der Sitzverteilung bei Nationalratswahlen führt zu Benachteiligungen von Minderheiten in kleinen Wahlkreisen. Während in den bevölkerungsreichen Kantonen der Proporz spielt, sind in kleinen Kantonen bis 50 Prozent Stimmenanteil für einen Sitz nötig. Kleine Parteien werden so systematisch benachteiligt. Dies formuliert das Bundesamt für Statistik so: "In den kleinen Kantonen aber wirkt die geringe Wahlkreisgrösse bzw. der hohe 'Schwellenwert' wie eine Sperrklausel, und die Prozentanteile der errungenen Mandate weichen von denjenigen der erhaltenen Parteistimmen zum Teil beträchtlich ab." (Bundesamt für Statistik: Nationalratswahlen 1999, Neuchâtel 2002, S. 19).</p><p>Kleine Parteien verzichten deshalb oftmals überhaupt auf eine Kandidatur in kleinen Wahlkreisen, sodass der gesamtschweizerische Anteil der Wähler und Wählerinnen im Ergebnis tiefer scheint als er bei einer gerechteren Sitzverteilung wäre (dies wurde im erwähnten Bericht des Bundesamtes für Statistik in der Modellrechnung nicht berücksichtigt).</p><p>Die gleichen Probleme stellen sich auf kantonaler, teilweise auf kommunaler Ebene. In der Stadt Zürich brauchte es einen Beschluss des Bundesgerichtes, um eine Änderung der kleinen Wahlkreise in die Wege zu leiten.</p><p>Auf der Ebene des Kantons Zürich wurde am 16. Mai 2003 von der kantonsrätlichen Kommission Staat und Gemeinden Antrag gestellt, ein neues System der Sitzverteilung einzuführen.</p><p>Nach der so genannt "doppeltproportionalen Divisormethode mit Standardrundung" gemäss Vorschlag von Professor Friedrich Pukelsheim (Universität Augsburg) werden alle Sitze des Kantonsrates zunächst auf kantonaler Ebene auf die Parteien verteilt. Im zweiten Schritt werden die einer Partei zugewiesenen Sitze dann auf die Listen der einzelnen Wahlkreise verteilt. Dabei können die bisherigen Wahlkreise beibehalten werden.</p><p>Dies führt zu einer Gleichbehandlung der Wählerinnen und Wähler, weil jede Person die Zusammensetzung des Rates in möglichst gleicher Weise beeinflussen kann.</p>
  • <p>Während das derzeit auf Bundesebene gebräuchliche Verfahren Hagenbach-Bischoff auf dem Grundgedanken der örtlichen Repräsentationsstärke aufbaut, wonach hinter jedem verteilten Mandat in jedem Wahlkreis die grösstmögliche Anzahl Wählender stehen soll, basiert die nun in Zürich diskutierte, vom renommierten Stochastiker Professor Dr. Friedrich Pukelsheim (Augsburg) aus dem Sitzzuteilungsverfahren Webster/Sainte-Laguë weiterentwickelte doppeltproportionale Divisormethode mit Standardrundung auf dem Grundanliegen der grösstmöglichen gesamtstaatlichen Erfolgswertgleichheit aller Stimmen, wonach alle Wählenden im gesamten Wahlgebiet die Zusammensetzung des Parlamentes in möglichst gleich starker Weise beeinflussen sollen. Die wenigen Stimmberechtigten kleiner Kantone sollen also künftig gleichen Einfluss auf die Besetzung eines einzelnen Nationalratssitzes haben wie die vielen Stimmberechtigten bevölkerungsreicher Kantone.</p><p>Ziel des Verfahrens der doppeltproportionalen Divisormethode mit Standardrundung ist demnach die Minimierung der Differenz zwischen jener Personengruppe, deren Präferenzen die Wahlergebnisse am stärksten, und jener, deren Präferenzen die Wahlergebnisse am schwächsten beeinflussen. Erreicht wird dieses Ziel, indem alle 200 Nationalratssitze zunächst gesamtschweizerisch auf die zusammengebündelten Listen gleichen Namens nach der Divisormethode mit Standardrundung (Verfahren Webster/Sainte-Laguë) verteilt werden. Dies würde eine umfassende gesamtschweizerische Bereinigung der Parteienlandschaft (Vereinheitlichung der Namen) voraussetzen.</p><p>Für diese Sitzverteilung ist ein gesamtschweizerischer Wahlschlüssel vonnöten, der bei der normalen Auf- oder Abrundung keinen Sitz mehr und keinen Sitz weniger als die zur Verfügung stehenden 200 Mandate auf Anhieb verteilt. Dieses Verfahren wird anschliessend für jede Listengruppe hinsichtlich aller Kantone derart wiederholt, dass wiederum ein Listengruppendivisor ermittelt werden muss, durch den geteilt die Parteistimmenzahl einer Listengruppe die Sitzzahl dieser Listengruppe in jedem Kanton und gesamtschweizerisch ergibt.</p><p>Die Schwierigkeit dieses Systems liegt in der reichlich komplexen und aufwändigen Ermittlung ("iterative proportionale Anpassung" und "alternierende Skalierung") der genauen Wahlschlüssel und der Listengruppendivisoren. Sie bedürfen nach Pukelsheims Aussagen für die "über 130-seitige" Herleitung "unverzichtbar" eines EDV-Programms.</p><p>Professor Pukelsheim, der das Verfahren in seinem Endausbau entwickelt hat, hat selber darauf hingewiesen, dass die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen, d. h. unverzerrte Sitzzuteilungen, erst dann realisiert werden kann, wenn in den Wahlkreisen mindestens doppelt so viele Sitze zur Zuteilung anstehen, als Listen kandidieren. Auf Bundesebene übertragen, bedeutet dies, dass bei einem guten Dutzend parlamentarisch vertretener Gruppierungen alle Wahlkreise zumindest die heutige Sitzzahl (26) des Kantons Bern umfassen müssten. Im scharfen Kontrast dazu führten die verfassungsmässigen Vorgaben, dass jeder Kanton einen Wahlkreis bildet (Art. 149 Abs. 3 BV) und Anspruch auf einen Sitz hat (Art. 149 Abs. 4 BV) und dass der Nationalrat fix aus 200 Mitgliedern besteht (Art. 149 Abs. 1 BV), in den vergangenen 30 Jahren zu einer wachsenden Zahl von Einerwahlkreisen (derzeit UR, OW, NW, GL, AR und AI).</p><p>Vorteil der "doppeltproportionalen Divisormethode mit Standardrundung" wäre zwar, dass Listen- und Unterlistenverbindungen und damit vor allem auch die Listenzersplitterung unattraktiv und überflüssig würden, was das Wahlrecht etwas vereinfachen liesse. Doch kann unter der komplexen Herleitung der Divisoren die Transparenz leiden, die eine unabdingbare Voraussetzung für ein breites Vertrauen in alle demokratischen Entscheidungen bleibt.</p><p>Wenn aber Professor Pukelsheim selber die Übereinstimmung des Sitzzuteilungsergebnisses mit den Ergebnissen nach bisherigem Verfahren "persönlich .... als sensationell" empfindet und die alte Methode als "so schlecht .... nun auch wieder nicht" bezeichnet, so erscheint bereits der Aufwand für Modellrechnungen angesichts des nötigen Programmierungsaufwandes als fragwürdig.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, ein gerechteres Verfahren der Sitzverteilung bei den Nationalratswahlen zu prüfen. Insbesondere soll dabei das "Neue Zürcher Sitzzuteilungsverfahren" für die Anwendung auf Bundesebene untersucht und beispielhaft berechnet werden.</p>
  • Nationalratswahlen. Gerechtere Sitzverteilung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das bisherige System der Sitzverteilung bei Nationalratswahlen führt zu Benachteiligungen von Minderheiten in kleinen Wahlkreisen. Während in den bevölkerungsreichen Kantonen der Proporz spielt, sind in kleinen Kantonen bis 50 Prozent Stimmenanteil für einen Sitz nötig. Kleine Parteien werden so systematisch benachteiligt. Dies formuliert das Bundesamt für Statistik so: "In den kleinen Kantonen aber wirkt die geringe Wahlkreisgrösse bzw. der hohe 'Schwellenwert' wie eine Sperrklausel, und die Prozentanteile der errungenen Mandate weichen von denjenigen der erhaltenen Parteistimmen zum Teil beträchtlich ab." (Bundesamt für Statistik: Nationalratswahlen 1999, Neuchâtel 2002, S. 19).</p><p>Kleine Parteien verzichten deshalb oftmals überhaupt auf eine Kandidatur in kleinen Wahlkreisen, sodass der gesamtschweizerische Anteil der Wähler und Wählerinnen im Ergebnis tiefer scheint als er bei einer gerechteren Sitzverteilung wäre (dies wurde im erwähnten Bericht des Bundesamtes für Statistik in der Modellrechnung nicht berücksichtigt).</p><p>Die gleichen Probleme stellen sich auf kantonaler, teilweise auf kommunaler Ebene. In der Stadt Zürich brauchte es einen Beschluss des Bundesgerichtes, um eine Änderung der kleinen Wahlkreise in die Wege zu leiten.</p><p>Auf der Ebene des Kantons Zürich wurde am 16. Mai 2003 von der kantonsrätlichen Kommission Staat und Gemeinden Antrag gestellt, ein neues System der Sitzverteilung einzuführen.</p><p>Nach der so genannt "doppeltproportionalen Divisormethode mit Standardrundung" gemäss Vorschlag von Professor Friedrich Pukelsheim (Universität Augsburg) werden alle Sitze des Kantonsrates zunächst auf kantonaler Ebene auf die Parteien verteilt. Im zweiten Schritt werden die einer Partei zugewiesenen Sitze dann auf die Listen der einzelnen Wahlkreise verteilt. Dabei können die bisherigen Wahlkreise beibehalten werden.</p><p>Dies führt zu einer Gleichbehandlung der Wählerinnen und Wähler, weil jede Person die Zusammensetzung des Rates in möglichst gleicher Weise beeinflussen kann.</p>
    • <p>Während das derzeit auf Bundesebene gebräuchliche Verfahren Hagenbach-Bischoff auf dem Grundgedanken der örtlichen Repräsentationsstärke aufbaut, wonach hinter jedem verteilten Mandat in jedem Wahlkreis die grösstmögliche Anzahl Wählender stehen soll, basiert die nun in Zürich diskutierte, vom renommierten Stochastiker Professor Dr. Friedrich Pukelsheim (Augsburg) aus dem Sitzzuteilungsverfahren Webster/Sainte-Laguë weiterentwickelte doppeltproportionale Divisormethode mit Standardrundung auf dem Grundanliegen der grösstmöglichen gesamtstaatlichen Erfolgswertgleichheit aller Stimmen, wonach alle Wählenden im gesamten Wahlgebiet die Zusammensetzung des Parlamentes in möglichst gleich starker Weise beeinflussen sollen. Die wenigen Stimmberechtigten kleiner Kantone sollen also künftig gleichen Einfluss auf die Besetzung eines einzelnen Nationalratssitzes haben wie die vielen Stimmberechtigten bevölkerungsreicher Kantone.</p><p>Ziel des Verfahrens der doppeltproportionalen Divisormethode mit Standardrundung ist demnach die Minimierung der Differenz zwischen jener Personengruppe, deren Präferenzen die Wahlergebnisse am stärksten, und jener, deren Präferenzen die Wahlergebnisse am schwächsten beeinflussen. Erreicht wird dieses Ziel, indem alle 200 Nationalratssitze zunächst gesamtschweizerisch auf die zusammengebündelten Listen gleichen Namens nach der Divisormethode mit Standardrundung (Verfahren Webster/Sainte-Laguë) verteilt werden. Dies würde eine umfassende gesamtschweizerische Bereinigung der Parteienlandschaft (Vereinheitlichung der Namen) voraussetzen.</p><p>Für diese Sitzverteilung ist ein gesamtschweizerischer Wahlschlüssel vonnöten, der bei der normalen Auf- oder Abrundung keinen Sitz mehr und keinen Sitz weniger als die zur Verfügung stehenden 200 Mandate auf Anhieb verteilt. Dieses Verfahren wird anschliessend für jede Listengruppe hinsichtlich aller Kantone derart wiederholt, dass wiederum ein Listengruppendivisor ermittelt werden muss, durch den geteilt die Parteistimmenzahl einer Listengruppe die Sitzzahl dieser Listengruppe in jedem Kanton und gesamtschweizerisch ergibt.</p><p>Die Schwierigkeit dieses Systems liegt in der reichlich komplexen und aufwändigen Ermittlung ("iterative proportionale Anpassung" und "alternierende Skalierung") der genauen Wahlschlüssel und der Listengruppendivisoren. Sie bedürfen nach Pukelsheims Aussagen für die "über 130-seitige" Herleitung "unverzichtbar" eines EDV-Programms.</p><p>Professor Pukelsheim, der das Verfahren in seinem Endausbau entwickelt hat, hat selber darauf hingewiesen, dass die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen, d. h. unverzerrte Sitzzuteilungen, erst dann realisiert werden kann, wenn in den Wahlkreisen mindestens doppelt so viele Sitze zur Zuteilung anstehen, als Listen kandidieren. Auf Bundesebene übertragen, bedeutet dies, dass bei einem guten Dutzend parlamentarisch vertretener Gruppierungen alle Wahlkreise zumindest die heutige Sitzzahl (26) des Kantons Bern umfassen müssten. Im scharfen Kontrast dazu führten die verfassungsmässigen Vorgaben, dass jeder Kanton einen Wahlkreis bildet (Art. 149 Abs. 3 BV) und Anspruch auf einen Sitz hat (Art. 149 Abs. 4 BV) und dass der Nationalrat fix aus 200 Mitgliedern besteht (Art. 149 Abs. 1 BV), in den vergangenen 30 Jahren zu einer wachsenden Zahl von Einerwahlkreisen (derzeit UR, OW, NW, GL, AR und AI).</p><p>Vorteil der "doppeltproportionalen Divisormethode mit Standardrundung" wäre zwar, dass Listen- und Unterlistenverbindungen und damit vor allem auch die Listenzersplitterung unattraktiv und überflüssig würden, was das Wahlrecht etwas vereinfachen liesse. Doch kann unter der komplexen Herleitung der Divisoren die Transparenz leiden, die eine unabdingbare Voraussetzung für ein breites Vertrauen in alle demokratischen Entscheidungen bleibt.</p><p>Wenn aber Professor Pukelsheim selber die Übereinstimmung des Sitzzuteilungsergebnisses mit den Ergebnissen nach bisherigem Verfahren "persönlich .... als sensationell" empfindet und die alte Methode als "so schlecht .... nun auch wieder nicht" bezeichnet, so erscheint bereits der Aufwand für Modellrechnungen angesichts des nötigen Programmierungsaufwandes als fragwürdig.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, ein gerechteres Verfahren der Sitzverteilung bei den Nationalratswahlen zu prüfen. Insbesondere soll dabei das "Neue Zürcher Sitzzuteilungsverfahren" für die Anwendung auf Bundesebene untersucht und beispielhaft berechnet werden.</p>
    • Nationalratswahlen. Gerechtere Sitzverteilung

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