Das Uno-Jahr des Wassers und die Schweizer Aktivitäten

ShortId
03.3378
Id
20033378
Updated
10.04.2024 09:47
Language
de
Title
Das Uno-Jahr des Wassers und die Schweizer Aktivitäten
AdditionalIndexing
52;Industriegefahren;Umweltpolitik (speziell);Wasser;UNO (speziell);Bewirtschaftung der Ressourcen;Konvention UNO;nachhaltige Entwicklung
1
  • L04K06030302, Wasser
  • L03K060103, Umweltpolitik (speziell)
  • L04K06010301, Bewirtschaftung der Ressourcen
  • L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
  • L03K150402, UNO (speziell)
  • L05K0601030201, Industriegefahren
  • L06K100202020501, Konvention UNO
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wasser ist das Schlüsselelement zur nachhaltigen Entwicklung und zur Sicherung der Nahrungsversorgung der Weltbevölkerung. Um den Problemen rund um die Erhaltung der Ressource Wasser mehr Beachtung zu schenken, hat die Uno das Jahr 2003 zum internationalen Jahr des Wassers erklärt.</p><p>Selbst wenn in den Industriestaaten gewisse Fortschritte in den Bereichen Schutz gegen Verschmutzung, Reinigung der Flüsse, Einzugsgebietansatz und korrekte Umsetzung des rechtlichen Rahmens gemacht wurden, so bleiben doch immense Herausforderungen, was den Schutz der Ökosysteme, die Erlangung eines besseren Kosten-Nutzen-Verhältnisses, die Reduktion der für die Umwelt schädlichen Subventionen, einen besseren Schutz des Grundwassers, eine grössere Teilnahme der Bevölkerung am Entscheidungsprozess und einen ausgedehnten Schutz gegen Überschwemmungen und Dürre anbelangt.</p><p>Während sich die Themen auf den Zugang zu Wasser und die Sanierung bereits schwer beeinträchtigter Wasserressourcen zu fokussieren scheinen, hat der Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung ebenso das Ziel gesetzt, bis im Jahre 2005 einen integrierten Plan zur Verwaltung der Wasserressourcen zu erarbeiten. Andererseits haben die Ökosysteme und ihr Schutz für die Wasserversorgung weltweit Anerkennung gewonnen, sei es in der Deklaration der Ministerkonferenz des 3. Weltwasserforums als auch am G8-Treffen der Umweltminister in Evian. Dies beweist der Erfolg des Engagements der Schweiz während des 3. Weltwasserforums im März 2003 in Kyoto (Japan), als sie auch namentlich das Uno/ECE-Haftpflichtprotokoll für grenzüberschreitende Schäden durch Industrieunfälle vorgestellt hat. Umso erstaunlicher ist es, dass die Schweiz dieses Protokoll noch nicht ratifiziert hat.</p><p>Der Aussenpolitische Bericht 2000 erwähnt eine Wasserkonvention, deren Inhalt noch nicht festgelegt worden ist. Die Forderung wird von Umwelt- und Entwicklungsorganisationen weiterverfolgt und sollte von der Schweiz aktiv unterstützt werden.</p>
  • <p>1. Im Rahmen der beiden nächsten Sessionen der Uno-Kommission über nachhaltige Entwicklung, die dem Thema Wasser gewidmet sind, wird sich die Schweiz in Bezug auf Umweltfragen weiterhin für die Förderung des Ökosystemansatzes engagieren. Dieser Ansatz soll den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Ökosystemen gewährleisten, die das Wasser auffangen, filtern, zurückbehalten und wieder abgeben, wie beispielsweise Wälder, Feuchtgebiete und Böden. Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass dieser Ansatz in den integralen Bewirtschaftungsplänen für Wasserressourcen berücksichtigt wird, die gemäss dem Aktionsplan des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung von Johannesburg bis 2005 erarbeitet werden müssen.</p><p>Darüber hinaus veranstaltet die Schweiz 2004 im Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens der Regionalen Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen zwei internationale Workshops über die Rolle der Ökosysteme (Wälder, Feuchtgebiete usw.) für die Wasserversorgung und über den ökologischen Nutzen dieser Ökosysteme. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, Beispiele für gute Praktiken zusammenzutragen, um sie anschliessend in konkrete Projekte einfliessen zu lassen. Ferner wird sie sich an der Wasser-Initiative des Weltwirtschaftsforums beteiligen. Diese zielt durch die Errichtung von Partnerschaften mit dem Privatsektor darauf ab, die Wirtschaft an den Kosten für diesen ökologischen Nutzen zu beteiligen und so die für die Wasserversorgung wichtigen Ökosysteme zu schützen.</p><p>Im Hinblick auf die Haftpflicht im Zusammenhang mit der Gewässerverschmutzung engagiert sich die Schweiz auch in anderen Regionen der Welt zugunsten der Umsetzung des Verursacherprinzips, wie Haftpflicht- und Schadenersatzbestimmungen für Beeinträchtigungen grenzüberschreitender Gewässer, die durch die länderübergreifenden Folgen von Industrieunfällen verursacht werden.</p><p>Bei der Entwicklungshilfe, welche die Verringerung der Armut zum Ziel hat, ist die Berücksichtigung von Umweltaspekten ebenfalls gewährleistet, denn die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen im Bereich von Flusseinzugsgebieten, Seen und Grundwasservorkommen ist ein zentrales Element der Friedensarbeiten und der Arbeiten auf dem Gebiet der Wasserversorgung, der Sanierung und der Hygieneförderung, zur Gewährleistung der Nahrungsmittelsicherheit in ländlichen Gegenden und zur Prävention und Milderung von Wüstenbildung und Überschwemmungen.</p><p>Zudem will die Schweiz auf der Ebene der Uno ihren Vorschlag zur Schaffung einer zwischenstaatlichen Plattform für das Wasser erneut vorbringen, den sie anlässlich der vorbereitenden Verhandlungen für den Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg lanciert hat. Bis heute fehlt innerhalb des Uno-Systems ein internationales Forum für das Wasser. Ein solches Forum ist jedoch unverzichtbar für eine bessere Koordination der Tätigkeiten im Wasserbereich auf internationaler Ebene und für deren verstärkte Kohärenz.</p><p>2. Im Juni 2003 wurde innerhalb des Interdepartementalen Ausschusses Rio eine Gruppe Wasser ins Leben gerufen, welche die Tätigkeiten der Bundesverwaltung im Bereich der internationalen Bemühungen zum Thema Wasser koordinieren soll. Durch die Vertretung aller von der Wasserproblematik betroffenen Ämter und Direktionen der Bundesverwaltung sind sämtliche Kompetenzen des Bundes auf diesem Gebiet in der Gruppe vereint: </p><p>- Politische Direktion (PD/EDA);</p><p>- Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit;</p><p>- Bundesamt für Gesundheit;</p><p>- Bundesamt für Landwirtschaft;</p><p>- Staatssekretariat für Wirtschaft;</p><p>- Bundesamt für Wasser und Geologie;</p><p>- Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft.</p><p>Abhängig von den erörterten Themen können weitere Akteure innerhalb oder ausserhalb der Bundesverwaltung ad hoc beigezogen werden. Die erste Aufgabe dieser Gruppe ist die Vorbereitung des ersten Zyklus der Kommission über nachhaltige Entwicklung, der sich in den Jahren 2004 und 2005 mit dem Thema Wasser befasst.</p><p>3. Gemäss dem Bundesratsbeschluss vom 14. Mai 2003 wurde das UVEK beauftragt, nach Verabschiedung des Uno/ECE-Haftpflichtprotokolls an der 5. europäischen Umweltministerkonferenz in Kiew im Mai 2003 eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der betroffenen Wirtschaftsbranchen, der Versicherungswirtschaft, weiterer interessierter Kreise und der Verwaltung einzusetzen. Diese soll die Auswirkungen des Protokolls auf die betroffenen Betriebe in der Schweiz untersuchen. Das UVEK hat die Arbeitsgruppe Ende August 2003 zu einer ersten Sitzung einberufen. Weitere Gespräche folgen. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Beratungen der Arbeitsgruppe wird der Bundesrat über die Unterzeichnung des Protokolls durch die Schweiz entscheiden.</p><p>4. Der Bundesrat befürwortet eine globale Wasserkonvention. Allerdings haben Konsultationen mit zahlreichen Partnern im Rahmen des 3. Weltwasserforums in Kyoto gezeigt, dass die Chancen für die Realisierung dieses Vorhabens gegenwärtig gering sind. Gleichzeitig und als begleitende Massnahme unterstützt der Bundesrat sämtliche Initiativen zur Erarbeitung von regionalen Konventionen und/oder Konventionen über einzelne Einzugsgebiete. In diesem Zusammenhang wird sich das Parlament voraussichtlich 2004 mit der Ratifizierung des Protokolls über Wasser und Gesundheit des WHO-Regionalbüros für Europa und der Regionalen Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen befassen. Dieses rechtlich zwingende Instrument will die europaweite Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser von guter Qualität nachhaltig gewährleisten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Umweltaktivitäten im Bereich Wasser gedenkt er nach dem 3. Weltwasserforum in Kyoto (Japan) und im Hinblick auf die nächsten zwei Sessionen der Uno-Kommission über nachhaltige Entwicklung, welche dem Thema Wasser gewidmet sein werden, zu unternehmen?</p><p>2. Wie koordiniert er diese internationalen Aktivitäten der Schweiz in der Bundesverwaltung angesichts der Tatsache, dass die Themen in den Kompetenzbereich verschiedener Ämter fallen?</p><p>3. Wann gedenkt er das den Weg bereitende Uno/ECE-Haftpflichtprotokoll für grenzüberschreitende Schäden durch Industrieunfälle zu unterzeichnen und zu ratifizieren?</p><p>4. Der Bereich Wasser ist auf globaler Ebene noch durch kein rechtlich verbindliches Instrument geregelt. Der Bundesrat hat sich in seinem Aussenpolitischen Bericht 2000 positiv über eine globale Wasserkonvention geäussert. Welches sind nun die Projekte des Bundesrates in diesem Zusammenhang? Wie steht es mit der momentanen Machbarkeit eines solchen Vorschlages?</p>
  • Das Uno-Jahr des Wassers und die Schweizer Aktivitäten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wasser ist das Schlüsselelement zur nachhaltigen Entwicklung und zur Sicherung der Nahrungsversorgung der Weltbevölkerung. Um den Problemen rund um die Erhaltung der Ressource Wasser mehr Beachtung zu schenken, hat die Uno das Jahr 2003 zum internationalen Jahr des Wassers erklärt.</p><p>Selbst wenn in den Industriestaaten gewisse Fortschritte in den Bereichen Schutz gegen Verschmutzung, Reinigung der Flüsse, Einzugsgebietansatz und korrekte Umsetzung des rechtlichen Rahmens gemacht wurden, so bleiben doch immense Herausforderungen, was den Schutz der Ökosysteme, die Erlangung eines besseren Kosten-Nutzen-Verhältnisses, die Reduktion der für die Umwelt schädlichen Subventionen, einen besseren Schutz des Grundwassers, eine grössere Teilnahme der Bevölkerung am Entscheidungsprozess und einen ausgedehnten Schutz gegen Überschwemmungen und Dürre anbelangt.</p><p>Während sich die Themen auf den Zugang zu Wasser und die Sanierung bereits schwer beeinträchtigter Wasserressourcen zu fokussieren scheinen, hat der Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung ebenso das Ziel gesetzt, bis im Jahre 2005 einen integrierten Plan zur Verwaltung der Wasserressourcen zu erarbeiten. Andererseits haben die Ökosysteme und ihr Schutz für die Wasserversorgung weltweit Anerkennung gewonnen, sei es in der Deklaration der Ministerkonferenz des 3. Weltwasserforums als auch am G8-Treffen der Umweltminister in Evian. Dies beweist der Erfolg des Engagements der Schweiz während des 3. Weltwasserforums im März 2003 in Kyoto (Japan), als sie auch namentlich das Uno/ECE-Haftpflichtprotokoll für grenzüberschreitende Schäden durch Industrieunfälle vorgestellt hat. Umso erstaunlicher ist es, dass die Schweiz dieses Protokoll noch nicht ratifiziert hat.</p><p>Der Aussenpolitische Bericht 2000 erwähnt eine Wasserkonvention, deren Inhalt noch nicht festgelegt worden ist. Die Forderung wird von Umwelt- und Entwicklungsorganisationen weiterverfolgt und sollte von der Schweiz aktiv unterstützt werden.</p>
    • <p>1. Im Rahmen der beiden nächsten Sessionen der Uno-Kommission über nachhaltige Entwicklung, die dem Thema Wasser gewidmet sind, wird sich die Schweiz in Bezug auf Umweltfragen weiterhin für die Förderung des Ökosystemansatzes engagieren. Dieser Ansatz soll den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Ökosystemen gewährleisten, die das Wasser auffangen, filtern, zurückbehalten und wieder abgeben, wie beispielsweise Wälder, Feuchtgebiete und Böden. Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass dieser Ansatz in den integralen Bewirtschaftungsplänen für Wasserressourcen berücksichtigt wird, die gemäss dem Aktionsplan des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung von Johannesburg bis 2005 erarbeitet werden müssen.</p><p>Darüber hinaus veranstaltet die Schweiz 2004 im Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens der Regionalen Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen zwei internationale Workshops über die Rolle der Ökosysteme (Wälder, Feuchtgebiete usw.) für die Wasserversorgung und über den ökologischen Nutzen dieser Ökosysteme. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, Beispiele für gute Praktiken zusammenzutragen, um sie anschliessend in konkrete Projekte einfliessen zu lassen. Ferner wird sie sich an der Wasser-Initiative des Weltwirtschaftsforums beteiligen. Diese zielt durch die Errichtung von Partnerschaften mit dem Privatsektor darauf ab, die Wirtschaft an den Kosten für diesen ökologischen Nutzen zu beteiligen und so die für die Wasserversorgung wichtigen Ökosysteme zu schützen.</p><p>Im Hinblick auf die Haftpflicht im Zusammenhang mit der Gewässerverschmutzung engagiert sich die Schweiz auch in anderen Regionen der Welt zugunsten der Umsetzung des Verursacherprinzips, wie Haftpflicht- und Schadenersatzbestimmungen für Beeinträchtigungen grenzüberschreitender Gewässer, die durch die länderübergreifenden Folgen von Industrieunfällen verursacht werden.</p><p>Bei der Entwicklungshilfe, welche die Verringerung der Armut zum Ziel hat, ist die Berücksichtigung von Umweltaspekten ebenfalls gewährleistet, denn die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen im Bereich von Flusseinzugsgebieten, Seen und Grundwasservorkommen ist ein zentrales Element der Friedensarbeiten und der Arbeiten auf dem Gebiet der Wasserversorgung, der Sanierung und der Hygieneförderung, zur Gewährleistung der Nahrungsmittelsicherheit in ländlichen Gegenden und zur Prävention und Milderung von Wüstenbildung und Überschwemmungen.</p><p>Zudem will die Schweiz auf der Ebene der Uno ihren Vorschlag zur Schaffung einer zwischenstaatlichen Plattform für das Wasser erneut vorbringen, den sie anlässlich der vorbereitenden Verhandlungen für den Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg lanciert hat. Bis heute fehlt innerhalb des Uno-Systems ein internationales Forum für das Wasser. Ein solches Forum ist jedoch unverzichtbar für eine bessere Koordination der Tätigkeiten im Wasserbereich auf internationaler Ebene und für deren verstärkte Kohärenz.</p><p>2. Im Juni 2003 wurde innerhalb des Interdepartementalen Ausschusses Rio eine Gruppe Wasser ins Leben gerufen, welche die Tätigkeiten der Bundesverwaltung im Bereich der internationalen Bemühungen zum Thema Wasser koordinieren soll. Durch die Vertretung aller von der Wasserproblematik betroffenen Ämter und Direktionen der Bundesverwaltung sind sämtliche Kompetenzen des Bundes auf diesem Gebiet in der Gruppe vereint: </p><p>- Politische Direktion (PD/EDA);</p><p>- Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit;</p><p>- Bundesamt für Gesundheit;</p><p>- Bundesamt für Landwirtschaft;</p><p>- Staatssekretariat für Wirtschaft;</p><p>- Bundesamt für Wasser und Geologie;</p><p>- Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft.</p><p>Abhängig von den erörterten Themen können weitere Akteure innerhalb oder ausserhalb der Bundesverwaltung ad hoc beigezogen werden. Die erste Aufgabe dieser Gruppe ist die Vorbereitung des ersten Zyklus der Kommission über nachhaltige Entwicklung, der sich in den Jahren 2004 und 2005 mit dem Thema Wasser befasst.</p><p>3. Gemäss dem Bundesratsbeschluss vom 14. Mai 2003 wurde das UVEK beauftragt, nach Verabschiedung des Uno/ECE-Haftpflichtprotokolls an der 5. europäischen Umweltministerkonferenz in Kiew im Mai 2003 eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der betroffenen Wirtschaftsbranchen, der Versicherungswirtschaft, weiterer interessierter Kreise und der Verwaltung einzusetzen. Diese soll die Auswirkungen des Protokolls auf die betroffenen Betriebe in der Schweiz untersuchen. Das UVEK hat die Arbeitsgruppe Ende August 2003 zu einer ersten Sitzung einberufen. Weitere Gespräche folgen. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Beratungen der Arbeitsgruppe wird der Bundesrat über die Unterzeichnung des Protokolls durch die Schweiz entscheiden.</p><p>4. Der Bundesrat befürwortet eine globale Wasserkonvention. Allerdings haben Konsultationen mit zahlreichen Partnern im Rahmen des 3. Weltwasserforums in Kyoto gezeigt, dass die Chancen für die Realisierung dieses Vorhabens gegenwärtig gering sind. Gleichzeitig und als begleitende Massnahme unterstützt der Bundesrat sämtliche Initiativen zur Erarbeitung von regionalen Konventionen und/oder Konventionen über einzelne Einzugsgebiete. In diesem Zusammenhang wird sich das Parlament voraussichtlich 2004 mit der Ratifizierung des Protokolls über Wasser und Gesundheit des WHO-Regionalbüros für Europa und der Regionalen Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen befassen. Dieses rechtlich zwingende Instrument will die europaweite Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser von guter Qualität nachhaltig gewährleisten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Umweltaktivitäten im Bereich Wasser gedenkt er nach dem 3. Weltwasserforum in Kyoto (Japan) und im Hinblick auf die nächsten zwei Sessionen der Uno-Kommission über nachhaltige Entwicklung, welche dem Thema Wasser gewidmet sein werden, zu unternehmen?</p><p>2. Wie koordiniert er diese internationalen Aktivitäten der Schweiz in der Bundesverwaltung angesichts der Tatsache, dass die Themen in den Kompetenzbereich verschiedener Ämter fallen?</p><p>3. Wann gedenkt er das den Weg bereitende Uno/ECE-Haftpflichtprotokoll für grenzüberschreitende Schäden durch Industrieunfälle zu unterzeichnen und zu ratifizieren?</p><p>4. Der Bereich Wasser ist auf globaler Ebene noch durch kein rechtlich verbindliches Instrument geregelt. Der Bundesrat hat sich in seinem Aussenpolitischen Bericht 2000 positiv über eine globale Wasserkonvention geäussert. Welches sind nun die Projekte des Bundesrates in diesem Zusammenhang? Wie steht es mit der momentanen Machbarkeit eines solchen Vorschlages?</p>
    • Das Uno-Jahr des Wassers und die Schweizer Aktivitäten

Back to List