Abgabe auf nicht erneuerbaren Energien zugunsten der Krankenversicherung
- ShortId
-
03.3387
- Id
-
20033387
- Updated
-
10.04.2024 13:31
- Language
-
de
- Title
-
Abgabe auf nicht erneuerbaren Energien zugunsten der Krankenversicherung
- AdditionalIndexing
-
66;2841;Kernenergie;Erdgas;fossile Energie;Krankenkassenprämie;Erdöl;Kohle;Finanzierungspolitik;Energieabgabe;reduzierter Preis
- 1
-
- L04K17010105, Energieabgabe
- L05K0104010903, Krankenkassenprämie
- L04K11050412, reduzierter Preis
- L05K1701020101, fossile Energie
- L04K11090201, Finanzierungspolitik
- L04K17040202, Erdöl
- L04K17020301, Kohle
- L04K17040201, Erdgas
- L03K170301, Kernenergie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ziel dieses Vorstosses ist es, die hohen Krankenkassenprämien wieder erträglicher zu gestalten, indem sie durch Erschliessen einer neuen Einnahmequelle gesenkt werden. Durch eine Abgabe auf nicht erneuerbaren Energieträgern (Erdöl, Erdgas, Kernenergie, Kohle) könnte eine stattliche Summe für die Finanzierung bereitgestellt werden. Gleichzeitig würden Energieverschwender zur Kasse gebeten. Nicht minder wichtig wäre der positive Effekt für unsere Umwelt.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der zunehmenden Belastung der Versicherten und insbesondere der Familien durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bewusst. Die Prämienverbilligung stellt beim geltenden individuellen Kopfprämiensystem das zentrale soziale Korrektiv dar, welches sicherstellt, dass die Prämienlast der Versicherten sozial abgefedert wird.</p><p>Der Bundesrat hat im Rahmen der 2. KVG-Teilrevision eine Neugestaltung des Prämienverbilligungssystems vorgeschlagen. Hauptanliegen der Reform ist eine gezielte Prämienentlastung von Familien mit Kindern. Im neuen System wird der maximale Eigenanteil bei allen Anspruchsberechtigten nach dem bundessteuerpflichtigen Reineinkommen abgestuft. Die Kantone sehen für Familien mit Kindern tiefere Limiten für den Eigenanteil vor: Familien mit Kindern im untersten Einkommenssegment sollen einen maximalen Eigenanteil von 2 Prozent des bundessteuerpflichtigen Reineinkommens tragen, im obersten anspruchsberechtigten Einkommenssegment beträgt der maximale Anteil 10 Prozent. Für die übrigen Anspruchsberechtigten sind maximale Eigenanteile von höchstens 4 Prozent (unterstes Einkommenssegment) bzw. 12 Prozent (oberstes Einkommenssegment) vorgesehen. Die Kantone können die Krankenversicherungsprämien auch vollumfänglich verbilligen.</p><p>Mit dieser Teilrevision wird eine gezielte Förderung der einkommensschwachen Bevölkerungsschichten, insbesondere von Familien mit Kindern, bezweckt.</p><p>Zur Teilfinanzierung der Prämienverbilligung sind 5 Prozent des Ertrages der Mehrwertsteuer zweckgebunden. Der Bundesrat hat im Rahmen der Neugestaltung der Finanzordnung beantragt, dass dieser zweckgebundene Anteil, welcher bis Ende 2003 befristet ist, weiter beibehalten werden soll. Die Beratung in den eidgenössischen Räten ist zurzeit noch im Gang.</p><p>Im Hinblick auf die Energiebesteuerung hält der Bundesrat weiterhin an dem langfristigen Ziel der aufkommensneutralen Verlagerung der Steuerlast von der Arbeit zur Energie fest. Aus wirtschaftlicher und umweltpolitischer Sicht ist es vernünftig, mit einer Energiesteuer den gewünschten Lenkungseffekt zu erzielen und gleichzeitig aufkommensneutral die Lohnnebenkosten zu senken.</p><p>Bei einer erneuten Diskussion einer Energiesteuer müssen die bereits beschrittenen Wege in der Schweiz und dem Ausland berücksichtigt werden. Aus diesem Grund beabsichtigt der Bundesrat bis Ende 2003 einen Bericht vorzulegen, in welchem die Frage einer aufkommensneutralen Verlagerung der Steuerbelastung von der Arbeit zur Energie - unter Einbezug der allfälligen Einführung einer CO2-Abgabe und der energiepolitischen Entwicklungen im Ausland - erneut geprüft wird.</p><p>Die in der Motion geforderte Einführung einer Abgabe auf nicht erneuerbaren Energien zur generellen Verbilligung der Krankenkassenprämien lehnt der Bundesrat ab. Zum einen sind allgemeine Prämienverbilligungen aus ökonomischen und Gerechtigkeitsüberlegungen fraglich. Zum anderen wird die vermehrte Besteuerung der Energie zwar grundsätzlich unterstützt, jedoch nicht als neue Finanzierungsquelle, sondern mit dem Ziel, die Lohnnebenkosten zu senken. Die Steuerbelastung soll dadurch insgesamt nicht erhöht werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 89 a (neu)</p><p>Abgabe auf nicht erneuerbaren Energien</p><p>Abs. 1</p><p>Der Bund erhebt auf nicht erneuerbaren Energien eine Abgabe und verwendet den Reinertrag zur Verbilligung der Krankenkassenprämien.</p><p>Abs. 2</p><p>Die Gesetzgebung des Bundes beachtet dabei folgendes:</p><p>a. Die Abgabe ist pro Kilowattstunde auf nicht erneuerbaren Energieträgern wie Erdöl, Erdgas, Kernenergie und Kohle zu erheben.</p><p>b. Die Abgabe darf im Durchschnitt maximal ein Drittel des Energie-Endverbraucherpreises ausmachen.</p><p>c. Der Reinertrag der Abgaben ist zur Verbilligung von maximal zwei Drittel der obligatorischen Krankenversicherungsprämien für Personen zu verwenden, die der obligatorischen Krankenversicherung unterstellt sind und dauerhaften Wohnsitz in der Schweiz haben.</p><p>d. Der Bund kann Massnahmen gegen einen aIlfälligen Treibstofftourismus ergreifen.</p><p>e. Der Bund kann für energieintensive Unternehmungen Entlastungen vorsehen.</p>
- Abgabe auf nicht erneuerbaren Energien zugunsten der Krankenversicherung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ziel dieses Vorstosses ist es, die hohen Krankenkassenprämien wieder erträglicher zu gestalten, indem sie durch Erschliessen einer neuen Einnahmequelle gesenkt werden. Durch eine Abgabe auf nicht erneuerbaren Energieträgern (Erdöl, Erdgas, Kernenergie, Kohle) könnte eine stattliche Summe für die Finanzierung bereitgestellt werden. Gleichzeitig würden Energieverschwender zur Kasse gebeten. Nicht minder wichtig wäre der positive Effekt für unsere Umwelt.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der zunehmenden Belastung der Versicherten und insbesondere der Familien durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bewusst. Die Prämienverbilligung stellt beim geltenden individuellen Kopfprämiensystem das zentrale soziale Korrektiv dar, welches sicherstellt, dass die Prämienlast der Versicherten sozial abgefedert wird.</p><p>Der Bundesrat hat im Rahmen der 2. KVG-Teilrevision eine Neugestaltung des Prämienverbilligungssystems vorgeschlagen. Hauptanliegen der Reform ist eine gezielte Prämienentlastung von Familien mit Kindern. Im neuen System wird der maximale Eigenanteil bei allen Anspruchsberechtigten nach dem bundessteuerpflichtigen Reineinkommen abgestuft. Die Kantone sehen für Familien mit Kindern tiefere Limiten für den Eigenanteil vor: Familien mit Kindern im untersten Einkommenssegment sollen einen maximalen Eigenanteil von 2 Prozent des bundessteuerpflichtigen Reineinkommens tragen, im obersten anspruchsberechtigten Einkommenssegment beträgt der maximale Anteil 10 Prozent. Für die übrigen Anspruchsberechtigten sind maximale Eigenanteile von höchstens 4 Prozent (unterstes Einkommenssegment) bzw. 12 Prozent (oberstes Einkommenssegment) vorgesehen. Die Kantone können die Krankenversicherungsprämien auch vollumfänglich verbilligen.</p><p>Mit dieser Teilrevision wird eine gezielte Förderung der einkommensschwachen Bevölkerungsschichten, insbesondere von Familien mit Kindern, bezweckt.</p><p>Zur Teilfinanzierung der Prämienverbilligung sind 5 Prozent des Ertrages der Mehrwertsteuer zweckgebunden. Der Bundesrat hat im Rahmen der Neugestaltung der Finanzordnung beantragt, dass dieser zweckgebundene Anteil, welcher bis Ende 2003 befristet ist, weiter beibehalten werden soll. Die Beratung in den eidgenössischen Räten ist zurzeit noch im Gang.</p><p>Im Hinblick auf die Energiebesteuerung hält der Bundesrat weiterhin an dem langfristigen Ziel der aufkommensneutralen Verlagerung der Steuerlast von der Arbeit zur Energie fest. Aus wirtschaftlicher und umweltpolitischer Sicht ist es vernünftig, mit einer Energiesteuer den gewünschten Lenkungseffekt zu erzielen und gleichzeitig aufkommensneutral die Lohnnebenkosten zu senken.</p><p>Bei einer erneuten Diskussion einer Energiesteuer müssen die bereits beschrittenen Wege in der Schweiz und dem Ausland berücksichtigt werden. Aus diesem Grund beabsichtigt der Bundesrat bis Ende 2003 einen Bericht vorzulegen, in welchem die Frage einer aufkommensneutralen Verlagerung der Steuerbelastung von der Arbeit zur Energie - unter Einbezug der allfälligen Einführung einer CO2-Abgabe und der energiepolitischen Entwicklungen im Ausland - erneut geprüft wird.</p><p>Die in der Motion geforderte Einführung einer Abgabe auf nicht erneuerbaren Energien zur generellen Verbilligung der Krankenkassenprämien lehnt der Bundesrat ab. Zum einen sind allgemeine Prämienverbilligungen aus ökonomischen und Gerechtigkeitsüberlegungen fraglich. Zum anderen wird die vermehrte Besteuerung der Energie zwar grundsätzlich unterstützt, jedoch nicht als neue Finanzierungsquelle, sondern mit dem Ziel, die Lohnnebenkosten zu senken. Die Steuerbelastung soll dadurch insgesamt nicht erhöht werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 89 a (neu)</p><p>Abgabe auf nicht erneuerbaren Energien</p><p>Abs. 1</p><p>Der Bund erhebt auf nicht erneuerbaren Energien eine Abgabe und verwendet den Reinertrag zur Verbilligung der Krankenkassenprämien.</p><p>Abs. 2</p><p>Die Gesetzgebung des Bundes beachtet dabei folgendes:</p><p>a. Die Abgabe ist pro Kilowattstunde auf nicht erneuerbaren Energieträgern wie Erdöl, Erdgas, Kernenergie und Kohle zu erheben.</p><p>b. Die Abgabe darf im Durchschnitt maximal ein Drittel des Energie-Endverbraucherpreises ausmachen.</p><p>c. Der Reinertrag der Abgaben ist zur Verbilligung von maximal zwei Drittel der obligatorischen Krankenversicherungsprämien für Personen zu verwenden, die der obligatorischen Krankenversicherung unterstellt sind und dauerhaften Wohnsitz in der Schweiz haben.</p><p>d. Der Bund kann Massnahmen gegen einen aIlfälligen Treibstofftourismus ergreifen.</p><p>e. Der Bund kann für energieintensive Unternehmungen Entlastungen vorsehen.</p>
- Abgabe auf nicht erneuerbaren Energien zugunsten der Krankenversicherung
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