Jährliche Mehrwertsteuerabrechnung für KMU

ShortId
03.3389
Id
20033389
Updated
10.04.2024 10:41
Language
de
Title
Jährliche Mehrwertsteuerabrechnung für KMU
AdditionalIndexing
24;Unternehmenssteuer;Klein- und mittleres Unternehmen;Steuererhebung;Steuerveranlagung;Mehrwertsteuer
1
  • L04K11070103, Mehrwertsteuer
  • L04K11070602, Steuererhebung
  • L04K11070301, Steuerveranlagung
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Nationalrat hat am 23. Dezember 2000 die Motion Lustenberger überwiesen, welche den Bundesrat beauftragt, den KMU die jährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer zu ermöglichen. Gemäss einer Pressemitteilung des EVD vom 16. Juni 2003 will der Bundesrat diese Möglichkeit nun bieten. Angesichts des wirtschaftlichen Umfelds und angesichts der bereits verstrichenen Zeit seit der Einreichung der Motion muss die Massnahme so rasch als möglich umgesetzt werden. Es darf der Eidgenössischen Steuerverwaltung zugemutet werden, eine solche punktuelle Umstellung binnen dreier Jahre zu vollziehen. Der Vollzug per 2004 ist deshalb realistisch.</p>
  • <p>1. Am 24. März 2000 reichte Nationalrat Ruedi Lustenberger eine Motion (00.3154) mit folgendem Wortlaut ein: "Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 45 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWSTG) dahin gehend zu ändern, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu einer gewissen Höhe, beispielsweise 2 Millionen Franken, wahlweise eine jährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer ermöglicht wird. Dabei sind vierteljährliche Akontozahlungen aufgrund der Vorjahreszahlen der Unternehmung vorzusehen." Der Motionär begründete seinen Vorstoss hauptsächlich mit administrativen Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). National- und Ständerat überwiesen diese Motion am 13. Dezember 2000 bzw. am 7. Juni 2001.</p><p>2. In der Stellungnahme zu dieser Motion wies der Bundesrat im Rahmen einer ersten Einschätzung dieses Vorstosses darauf hin, dass die Einführung der jährlichen Abrechnung bei der Mehrwertsteuer eine Massnahme darstellen könnte, welche den KMU eine administrative Erleichterung zu verschaffen vermöchte. Mit Bericht vom 16. Juni 2003 hat der Bundesrat Massnahmen des Bundes zur administrativen Entlastung in den Unternehmen beschlossen; darunter figuriert auch die Möglichkeit der einjährigen und mit vierteljährlichen Akontozahlungen verbundene Veranlagung der Mehrwertsteuer.</p><p>3. Nach vertiefter Prüfung hat sich jedoch herausgestellt, dass die jährliche Abrechnung - insbesondere wegen der vierteljährlich zu leistenden Akontozahlungen - nicht die gewünschte Vereinfachung bringt, die man sich ursprünglich von einer solchen Massnahme erhofft hatte. Dennoch wird der Bundesrat demnächst über die einjährige Mehrwertsteuerabrechnung sowie über zusätzlich geprüfte Modelle ein Vernehmlassungsverfahren eröffnen. Dies wird es erlauben, über die Einführung einer solchen Abrechnungsart eine breite Diskussion, in der die Vor- und Nachteile gegeneinander abgeschätzt werden können, zu führen.</p><p>Aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens wird der Bundesrat in der Folge entscheiden, ob und, wenn ja, wie die jährliche Abrechnung realisiert werden soll. Entsprechend wird der Bundesrat den eidgenössischen Räten eine Vorlage unterbreiten. Da es sich dabei indessen um eine Revision des Mehrwertsteuergesetzes handelt, kann in Anbetracht der normalen Dauer des Gesetzgebungsprozesses die jährliche Abrechnung auf keinen Fall bereits im Jahre 2004 eingeführt werden. Im schon erwähnten Bericht vom 16. Juni 2003 hielt der Bundesrat dazu fest, dass eine Inkraftsetzung dieser Vorkehr frühestens im Jahre 2006 möglich ist.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Die Einführung der einjährigen Mehrwertsteuerabrechnung für KMU ist per 2004 zu vollziehen.</p>
  • Jährliche Mehrwertsteuerabrechnung für KMU
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Nationalrat hat am 23. Dezember 2000 die Motion Lustenberger überwiesen, welche den Bundesrat beauftragt, den KMU die jährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer zu ermöglichen. Gemäss einer Pressemitteilung des EVD vom 16. Juni 2003 will der Bundesrat diese Möglichkeit nun bieten. Angesichts des wirtschaftlichen Umfelds und angesichts der bereits verstrichenen Zeit seit der Einreichung der Motion muss die Massnahme so rasch als möglich umgesetzt werden. Es darf der Eidgenössischen Steuerverwaltung zugemutet werden, eine solche punktuelle Umstellung binnen dreier Jahre zu vollziehen. Der Vollzug per 2004 ist deshalb realistisch.</p>
    • <p>1. Am 24. März 2000 reichte Nationalrat Ruedi Lustenberger eine Motion (00.3154) mit folgendem Wortlaut ein: "Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 45 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWSTG) dahin gehend zu ändern, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu einer gewissen Höhe, beispielsweise 2 Millionen Franken, wahlweise eine jährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer ermöglicht wird. Dabei sind vierteljährliche Akontozahlungen aufgrund der Vorjahreszahlen der Unternehmung vorzusehen." Der Motionär begründete seinen Vorstoss hauptsächlich mit administrativen Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). National- und Ständerat überwiesen diese Motion am 13. Dezember 2000 bzw. am 7. Juni 2001.</p><p>2. In der Stellungnahme zu dieser Motion wies der Bundesrat im Rahmen einer ersten Einschätzung dieses Vorstosses darauf hin, dass die Einführung der jährlichen Abrechnung bei der Mehrwertsteuer eine Massnahme darstellen könnte, welche den KMU eine administrative Erleichterung zu verschaffen vermöchte. Mit Bericht vom 16. Juni 2003 hat der Bundesrat Massnahmen des Bundes zur administrativen Entlastung in den Unternehmen beschlossen; darunter figuriert auch die Möglichkeit der einjährigen und mit vierteljährlichen Akontozahlungen verbundene Veranlagung der Mehrwertsteuer.</p><p>3. Nach vertiefter Prüfung hat sich jedoch herausgestellt, dass die jährliche Abrechnung - insbesondere wegen der vierteljährlich zu leistenden Akontozahlungen - nicht die gewünschte Vereinfachung bringt, die man sich ursprünglich von einer solchen Massnahme erhofft hatte. Dennoch wird der Bundesrat demnächst über die einjährige Mehrwertsteuerabrechnung sowie über zusätzlich geprüfte Modelle ein Vernehmlassungsverfahren eröffnen. Dies wird es erlauben, über die Einführung einer solchen Abrechnungsart eine breite Diskussion, in der die Vor- und Nachteile gegeneinander abgeschätzt werden können, zu führen.</p><p>Aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens wird der Bundesrat in der Folge entscheiden, ob und, wenn ja, wie die jährliche Abrechnung realisiert werden soll. Entsprechend wird der Bundesrat den eidgenössischen Räten eine Vorlage unterbreiten. Da es sich dabei indessen um eine Revision des Mehrwertsteuergesetzes handelt, kann in Anbetracht der normalen Dauer des Gesetzgebungsprozesses die jährliche Abrechnung auf keinen Fall bereits im Jahre 2004 eingeführt werden. Im schon erwähnten Bericht vom 16. Juni 2003 hielt der Bundesrat dazu fest, dass eine Inkraftsetzung dieser Vorkehr frühestens im Jahre 2006 möglich ist.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Die Einführung der einjährigen Mehrwertsteuerabrechnung für KMU ist per 2004 zu vollziehen.</p>
    • Jährliche Mehrwertsteuerabrechnung für KMU

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