Eigeninitiative der Bevölkerung im ländlichen Raum

ShortId
03.3393
Id
20033393
Updated
10.04.2024 09:30
Language
de
Title
Eigeninitiative der Bevölkerung im ländlichen Raum
AdditionalIndexing
2846;55;Zonenplan;Landwirtschaftszone;Raumplanung;Wohnung;Erhaltung der Landwirtschaft;Wirtschaftsgebäude
1
  • L03K010204, Raumplanung
  • L05K1401080206, Wirtschaftsgebäude
  • L05K0102040102, Landwirtschaftszone
  • L03K010201, Wohnung
  • L04K01020401, Zonenplan
  • L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das geltende Raumplanungsrecht lässt den Einsatz von heute ungenutztem Raum in bestehenden landwirtschaftlichen Wohngebäuden zu landwirtschaftsfremden Wohnnutzungen nur in sehr beschränktem Ausmass zu (vgl. dazu z. B. Art. 24d des Raumplanungsgesetzes). Den Erwartungen und Bedürfnissen der landwirtschaftlichen Bevölkerung nach einer vorsichtigen Öffnung der Ausbaumöglichkeiten ausserhalb der Bauzonen wird nicht Rechnung getragen. Dies wiegt umso schwerer, als damit einem Berufsstand, der sich in einem sehr harten Strukturwandel und Überlebenskampf befindet, eine wesentliche Möglichkeit zur Selbsthilfe auf dem eigenen Grund und Boden weitgehend genommen wird. Dazu kommt, dass die bestehende landwirtschaftliche Bausubstanz als Folge der sehr restriktiven Umnutzungsvorschriften aus wirtschaftlichen Gründen manchenorts nicht weiter unterhalten werden kann und ein kaum mehr aufzuhaltender Zerfall droht. Das kann weder aus einer gesamtwirtschaftlichen Sicht noch unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes sinnvoll sein.</p><p>Die Motion bezieht sich ausdrücklich auf die Umnutzung von bereits bestehendem umbauten Raum. Ihre Umsetzung führt damit nicht zu einer unerwünschten zusätzlichen Zersiedelung des ländlichen Raums, sondern bloss zu einer besseren Nutzung von bereits bestehenden Wohngebäuden. Sie leistet damit einen Beitrag zur weiterhin erwünschten dezentralen Besiedelung des Landes und stärkt die Überlebensmöglichkeiten der Bevölkerung im ländlichen Raum.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Raumplanungsrecht in dem Sinne zu ändern, dass der bestehende umbaute Raum in ganzjährig genutzten landwirtschaftlichen Wohngebäuden in wesentlich stärkerem Umfang als unter dem geltenden Recht für zeitgemässe landwirtschaftsfremde Wohnnutzungen verwendet werden kann.</p>
  • Eigeninitiative der Bevölkerung im ländlichen Raum
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20033343
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das geltende Raumplanungsrecht lässt den Einsatz von heute ungenutztem Raum in bestehenden landwirtschaftlichen Wohngebäuden zu landwirtschaftsfremden Wohnnutzungen nur in sehr beschränktem Ausmass zu (vgl. dazu z. B. Art. 24d des Raumplanungsgesetzes). Den Erwartungen und Bedürfnissen der landwirtschaftlichen Bevölkerung nach einer vorsichtigen Öffnung der Ausbaumöglichkeiten ausserhalb der Bauzonen wird nicht Rechnung getragen. Dies wiegt umso schwerer, als damit einem Berufsstand, der sich in einem sehr harten Strukturwandel und Überlebenskampf befindet, eine wesentliche Möglichkeit zur Selbsthilfe auf dem eigenen Grund und Boden weitgehend genommen wird. Dazu kommt, dass die bestehende landwirtschaftliche Bausubstanz als Folge der sehr restriktiven Umnutzungsvorschriften aus wirtschaftlichen Gründen manchenorts nicht weiter unterhalten werden kann und ein kaum mehr aufzuhaltender Zerfall droht. Das kann weder aus einer gesamtwirtschaftlichen Sicht noch unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes sinnvoll sein.</p><p>Die Motion bezieht sich ausdrücklich auf die Umnutzung von bereits bestehendem umbauten Raum. Ihre Umsetzung führt damit nicht zu einer unerwünschten zusätzlichen Zersiedelung des ländlichen Raums, sondern bloss zu einer besseren Nutzung von bereits bestehenden Wohngebäuden. Sie leistet damit einen Beitrag zur weiterhin erwünschten dezentralen Besiedelung des Landes und stärkt die Überlebensmöglichkeiten der Bevölkerung im ländlichen Raum.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Raumplanungsrecht in dem Sinne zu ändern, dass der bestehende umbaute Raum in ganzjährig genutzten landwirtschaftlichen Wohngebäuden in wesentlich stärkerem Umfang als unter dem geltenden Recht für zeitgemässe landwirtschaftsfremde Wohnnutzungen verwendet werden kann.</p>
    • Eigeninitiative der Bevölkerung im ländlichen Raum

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