Badewasserkontrolle in Fliessgewässern
- ShortId
-
03.3398
- Id
-
20033398
- Updated
-
10.04.2024 13:36
- Language
-
de
- Title
-
Badewasserkontrolle in Fliessgewässern
- AdditionalIndexing
-
2841;52;Gesundheitsrisiko;Wasserlauf;öffentliche Hygiene;Verschmutzung der Wasserläufe;Wasserverschmutzung;Gewässerschutz
- 1
-
- L04K06020304, Wasserverschmutzung
- L05K0602030403, Verschmutzung der Wasserläufe
- L04K06010407, Gewässerschutz
- L04K06030110, Wasserlauf
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L04K01050515, öffentliche Hygiene
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Wasser in Seen und Freibädern ist meist, aber längst nicht immer sauber - in vielen Flüssen ist die Qualität bedenklich geworden. Vom Baden in der Thur und Sitter, in einem Bereich der Birs wird abgeraten - grosse Flüsse wie Reuss, Limmat, Rhein haben noch eine Wasserqualität C, kippt diese in die nächste Klasse D, wird baden nicht ungefährlich, d. h., dann müssen Behörden die Bevölkerung warnen. Badende wurden auch in der Schweiz mit Krankheiten infiziert, wie z. B. mehrere Badende, die in der Kleinen Emme Salmonellen aufgelesen haben. Das erstaunt nicht mehr, haben doch viele Kantone, neuerdings auch der Kanton Bern, auf laufende oder zukünftige Wasserkontrollen in Fliessgewässern verzichtet oder diese reduziert - aus Spargründen -, trotz Gefahren durch Darmbakterien, Salmonellen usw. Es scheint, dass es in der Schweiz keine Pflicht und ungenügende Grundlagen für die Wasserkontrollen gibt, dass verschiedene Ämterzuständige (Lebensmittelkontrolleure, Epidemiologen, Gesundheitsbeamte, Umweltschutzverantwortliche) den Ball bzw. die Zuständigkeit jeweils den anderen zuspielen wollen. Es gibt scheinbar nur Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit aus dem Jahre 1990, welche die Kantone meistens schlecht oder nicht mehr umsetzen. Mediziner für Infektionskrankheiten warnen von ungenügender oder fehlender Wasserkontrolle, die wie bei Messungen der Luftverschmutzung ein Service public sein sollten.</p>
- <p>Die Badegewässer von Seen und Flüssen können unter bestimmten Bedingungen ein Risiko für die Gesundheit darstellen, insbesondere wenn sie Keime übertragbarer Krankheiten enthalten. Das Gesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) sieht Massnahmen in diesem Bereich vor. Die Kompetenz dafür liegt bei den Kantonen, die für den Vollzug der Bestimmungen verantwortlich sind und das "Baden an gewissen Orten verbieten" können.</p><p>Die Überwachung der Qualität von Badegewässern wie Seen und Flüssen ist durch das Gewässerschutzgesetz auch auf Bundesebene geregelt. Dieses Gesetz soll insbesondere "der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen" sowie der "Benützung der Gewässer zur Erholung" dienen.</p><p>Im Weiteren enthält die Lebensmittelgesetzgebung genaue Hygienevorschriften bezüglich der Qualität von Wasser, das beim Baden geschluckt werden könnte.</p><p>Im Jahr 1990 hat ein Expertenkomitee Empfehlungen für die Evaluation von Badegewässern von Seen und Flüssen erarbeitet. Diese von den betroffenen Kantons- und Bundesbehörden erarbeiteten Empfehlungen dienen immer noch als Referenz für die Durchführung von Kontrollen.</p><p>Zum jetzigen Zeitpunkt liegt die Zuständigkeit für den Vollzug dieser Kontrollen bei den Kantonen, und es existiert keine Koordination in diesem Bereich. Wie in der Interpellation erwähnt, ergeben sich daraus je nach Kanton sehr unterschiedliche Situationen: Einige Kantonen führen regelmässig Kontrollen durch und informieren in der Folge die Bevölkerung, während andere hauptsächlich aus Kostengründen auf diese Kontrollen verzichten. Es gilt zu erwähnen, dass das Baden in Seen und Flüssen immer auf Verantwortung der Badenden erfolgt. Die lokalen Behörden haben nur wenige Mittel, um ein Badeverbot durchzusetzen.</p><p>Mit der Unterzeichnung des Protokolls über Wasser und Gesundheit der WHO verpflichtet sich die Schweiz, zur Bekämpfung und Verhinderung von wasserbedingten Krankheiten nationale Evaluationen vorzunehmen. Es ist vorgesehen, diese Evaluationen durchzuführen, um die Bevölkerung über die Qualität ihres Wassers, sei es als Lebensmittel oder als Badewasser, in Kenntnis setzen zu können. Im Bereich der Badegewässer ist somit eine verstärkte Koordination erforderlich, um die Situation des gesamten Landes genauer in Erfahrung bringen zu können. Dieses vom Bundesrat unterstützte Protokoll mit verbindlichem Charakter wird dem Parlament voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2004 zur Ratifikation vorgelegt. Mit der Vorbereitung des Ratifikationsverfahrens wurde das Bundesamt für Gesundheit betraut.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Ist er nicht auch der Meinung, dass die Wasserkontrolle schweizweit und vergleichbar erfasst werden sollte?</p><p>- Erachtet er es als richtig, dass die Bevölkerung über die Qualität des Wassers informiert werden muss, insbesondere wenn auch Infektionskrankheiten nicht auszuschliessen sind?</p><p>- Über welche gesetzlichen Mittel verfügt der Bund heute, um Empfehlungen oder Vorschriften an die Kantone zu erteilen?</p><p>- Welche weiteren Massnahmen müsste der Bund für eine Sicherung der Wasserkontrolle vorsehen, welche auch die Kantone zu Messungen und Information verpflichten?</p><p>- Welche Gesetzgebung wäre massgebend?</p><p>- Ist er bereit, dem Bundesamt für Gesundheit einen entsprechenden Auftrag zu erteilen?</p>
- Badewasserkontrolle in Fliessgewässern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Wasser in Seen und Freibädern ist meist, aber längst nicht immer sauber - in vielen Flüssen ist die Qualität bedenklich geworden. Vom Baden in der Thur und Sitter, in einem Bereich der Birs wird abgeraten - grosse Flüsse wie Reuss, Limmat, Rhein haben noch eine Wasserqualität C, kippt diese in die nächste Klasse D, wird baden nicht ungefährlich, d. h., dann müssen Behörden die Bevölkerung warnen. Badende wurden auch in der Schweiz mit Krankheiten infiziert, wie z. B. mehrere Badende, die in der Kleinen Emme Salmonellen aufgelesen haben. Das erstaunt nicht mehr, haben doch viele Kantone, neuerdings auch der Kanton Bern, auf laufende oder zukünftige Wasserkontrollen in Fliessgewässern verzichtet oder diese reduziert - aus Spargründen -, trotz Gefahren durch Darmbakterien, Salmonellen usw. Es scheint, dass es in der Schweiz keine Pflicht und ungenügende Grundlagen für die Wasserkontrollen gibt, dass verschiedene Ämterzuständige (Lebensmittelkontrolleure, Epidemiologen, Gesundheitsbeamte, Umweltschutzverantwortliche) den Ball bzw. die Zuständigkeit jeweils den anderen zuspielen wollen. Es gibt scheinbar nur Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit aus dem Jahre 1990, welche die Kantone meistens schlecht oder nicht mehr umsetzen. Mediziner für Infektionskrankheiten warnen von ungenügender oder fehlender Wasserkontrolle, die wie bei Messungen der Luftverschmutzung ein Service public sein sollten.</p>
- <p>Die Badegewässer von Seen und Flüssen können unter bestimmten Bedingungen ein Risiko für die Gesundheit darstellen, insbesondere wenn sie Keime übertragbarer Krankheiten enthalten. Das Gesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) sieht Massnahmen in diesem Bereich vor. Die Kompetenz dafür liegt bei den Kantonen, die für den Vollzug der Bestimmungen verantwortlich sind und das "Baden an gewissen Orten verbieten" können.</p><p>Die Überwachung der Qualität von Badegewässern wie Seen und Flüssen ist durch das Gewässerschutzgesetz auch auf Bundesebene geregelt. Dieses Gesetz soll insbesondere "der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen" sowie der "Benützung der Gewässer zur Erholung" dienen.</p><p>Im Weiteren enthält die Lebensmittelgesetzgebung genaue Hygienevorschriften bezüglich der Qualität von Wasser, das beim Baden geschluckt werden könnte.</p><p>Im Jahr 1990 hat ein Expertenkomitee Empfehlungen für die Evaluation von Badegewässern von Seen und Flüssen erarbeitet. Diese von den betroffenen Kantons- und Bundesbehörden erarbeiteten Empfehlungen dienen immer noch als Referenz für die Durchführung von Kontrollen.</p><p>Zum jetzigen Zeitpunkt liegt die Zuständigkeit für den Vollzug dieser Kontrollen bei den Kantonen, und es existiert keine Koordination in diesem Bereich. Wie in der Interpellation erwähnt, ergeben sich daraus je nach Kanton sehr unterschiedliche Situationen: Einige Kantonen führen regelmässig Kontrollen durch und informieren in der Folge die Bevölkerung, während andere hauptsächlich aus Kostengründen auf diese Kontrollen verzichten. Es gilt zu erwähnen, dass das Baden in Seen und Flüssen immer auf Verantwortung der Badenden erfolgt. Die lokalen Behörden haben nur wenige Mittel, um ein Badeverbot durchzusetzen.</p><p>Mit der Unterzeichnung des Protokolls über Wasser und Gesundheit der WHO verpflichtet sich die Schweiz, zur Bekämpfung und Verhinderung von wasserbedingten Krankheiten nationale Evaluationen vorzunehmen. Es ist vorgesehen, diese Evaluationen durchzuführen, um die Bevölkerung über die Qualität ihres Wassers, sei es als Lebensmittel oder als Badewasser, in Kenntnis setzen zu können. Im Bereich der Badegewässer ist somit eine verstärkte Koordination erforderlich, um die Situation des gesamten Landes genauer in Erfahrung bringen zu können. Dieses vom Bundesrat unterstützte Protokoll mit verbindlichem Charakter wird dem Parlament voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2004 zur Ratifikation vorgelegt. Mit der Vorbereitung des Ratifikationsverfahrens wurde das Bundesamt für Gesundheit betraut.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Ist er nicht auch der Meinung, dass die Wasserkontrolle schweizweit und vergleichbar erfasst werden sollte?</p><p>- Erachtet er es als richtig, dass die Bevölkerung über die Qualität des Wassers informiert werden muss, insbesondere wenn auch Infektionskrankheiten nicht auszuschliessen sind?</p><p>- Über welche gesetzlichen Mittel verfügt der Bund heute, um Empfehlungen oder Vorschriften an die Kantone zu erteilen?</p><p>- Welche weiteren Massnahmen müsste der Bund für eine Sicherung der Wasserkontrolle vorsehen, welche auch die Kantone zu Messungen und Information verpflichten?</p><p>- Welche Gesetzgebung wäre massgebend?</p><p>- Ist er bereit, dem Bundesamt für Gesundheit einen entsprechenden Auftrag zu erteilen?</p>
- Badewasserkontrolle in Fliessgewässern
Back to List