Musik- und Kunstausbildungen auf Hochschulniveau
- ShortId
-
03.3399
- Id
-
20033399
- Updated
-
10.04.2024 09:34
- Language
-
de
- Title
-
Musik- und Kunstausbildungen auf Hochschulniveau
- AdditionalIndexing
-
32;2831;Studium;Anerkennung der Zeugnisse;Universität;Abschluss einer Ausbildung;Musik;Kunst;Künstlerberuf
- 1
-
- L04K01060407, Musik
- L03K010604, Kunst
- L04K01060404, Künstlerberuf
- L04K13020110, Studium
- L05K1302050105, Universität
- L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
- L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat beabsichtigt, die Ausbildungen für Kunst und Musik auf der Ebene der Fachhochschulen anzusiedeln. Derartige Ausbildungen finden in vielen anderen Staaten auf Universitätsebene oder diesen angeschlossenen Kunstakademien statt. Werden derartige Studiengänge den Fachhochschulen zugeordnet, sind die Absolventen schweizerischer Ausbildungen - losgelöst von der effektiven Qualität der Studiengänge - gegenüber denjenigen ausländischer Ausbildungen von vornherein benachteiligt. Schon aus diesem Grunde drängt sich die Prüfung einer Zuordnung der Musik- und Kunstausbildungen an die Universitäten auf.</p><p>Aber auch inhaltlich-sachliche Gründe sprechen für eine universitätsnahe Lösung. Die Fachhochschulen sind in vielen Fällen inhaltlich auf naturwissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Studiengänge ausgerichtet. Auch die Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialbereich, für die Fachhochschulen aufgebaut werden sollen, weisen kaum Bezüge zu den Musik- und Kunstausbildungen auf. Dagegen können sich zwischen bestimmten Bereichen der bestehenden Phil. I Fakultäten der Universitäten und Musik- und Kunstausbildungen durchaus Synergien ergeben.</p><p>Eine EU-kompatible universitäre Zuordnung dieser Berufe wird von verschiedenen Fach- und Verwaltungsorganisationen als eine echte Option im Rahmen der Fachhochschulrevision (2007/08) erachtet.</p>
- <p>Mit ihrer Ausrichtung auf die künstlerische Praxis sind die Kunst- und Musikhochschulen wie die übrigen Fachhochschulen praxis- bzw. berufsorientiert und wurden deshalb von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) in den Neunzigerjahren als Fachhochschulen definiert. Der Schweizerische Fachhochschulrat der EDK, das Organ der koordinierten Träger, hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2003 den Verbleib der Studienbereiche (Bildende) Kunst, Musik und Theater im System der Fachhochschulen noch einmal bestätigt. Zudem hat er sich für die Schaffung eigentlicher Kunsthochschulen (Kunst und Gestaltung, Musik, Theater) als Teilschulen der sieben Fachhochschulen ausgesprochen. Die meisten Ausbildungsinstitutionen bzw. Studiengänge des Kunstbereichs sind institutionell in eine der sieben multidisziplinären Fachhochschulen integriert, andere sind noch unabhängig, sollen aber nach und nach ebenfalls in die Strukturen der sieben Fachhochschulen weiter integriert werden.</p><p>Im Gegensatz dazu werden Kunst- und Musikwissenschaften grundsätzlich an Universitäten studiert und gehören in den Bereich der philosophisch-historischen Fakultäten - dies wegen ihrer spezifischen historisch-theoretisch-analytischen Ausrichtung und weil sie keine praktische Ausbildung umfassen.</p><p>Die Fachhochschulen im Kunstbereich (Bildende Kunst, Musik und Theater) sind im interkantonalen Fachhochschulrecht geregelt. Die Verfahren zur Anerkennung der Diplome durch die EDK, die in Abstimmung mit den Bundesbehörden durchgeführt werden, sind weit fortgeschritten. Diese Koordination erfolgte im Hinblick auf eine spätere Unterstellung der kantonalen Fachhochschulbereiche unter das Fachhochschulgesetz des Bundes.</p><p>Auf Bundesebene ist das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) vom Parlament mittels verschiedener parlamentarischer Vorstösse beauftragt worden, die Integration der Gesundheits-Soziale-Kunst-Berufsausbildungen auf allen Stufen, und so auch auf der Fachhochschulstufe einzuleiten. Im Entwurf zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Fachhochschulen ist die künftige Unterstellung des Fachbereichs Kunst/Musik/Theater vorgesehen. Die Besonderheiten des Fachbereichs Kunst sollen bei den weiteren Arbeiten zur geplanten Teilrevision des Fachhochschulgesetzes und bei der Erarbeitung des künftigen Hochschulförderungsgesetzes angemessen berücksichtigt werden.</p><p>Die Entwicklung zur Fachhochschule hat den Ausbildungsinstitutionen im Kunstbereich viele Impulse gegeben - u. a. aufgrund des Forschungsauftrages - und die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen gefördert. Müsste die teilweise weit fortgeschrittene institutionelle Integration in die sieben Fachhochschulen rückgängig gemacht werden, hätte dies schwerwiegende Konsequenzen auf verschiedenen Ebenen. Nicht zuletzt würden durch eine solche Herauslösung aus dem Fachhochschulsystem wertvolle Synergien - beispielsweise auf den Gebieten des Kulturmanagements (mit Wirtschaft), der Kunsttherapie (mit Gesundheit) und der Gemeinwesenarbeit (mit Sozialarbeit) - verloren gehen.</p><p>Die unterschiedliche bildungssystematische Zuordnung gegenüber dem Ausland wurde bei den Verhandlungen über die Äquivalenzabkommen im Hochschulbereich mit Deutschland und Österreich thematisiert; sie war aber kein Hindernis für eine Anerkennung. Zudem zeigte sich, dass auch in diesen Ländern hinsichtlich der Kunstausbildungen nicht von einer einheitlichen Situation gesprochen werden kann.</p><p>In einem grösseren Kontext ist die Interpellation auch in Verbindung mit der Ausarbeitung des Musikausbildungsberichtes im Rahmen der Umsetzung von Artikel 69 der Bundesverfassung zu sehen. Artikel 69 der Bundesverfassung schafft eine Handlungsmöglichkeit des Bundes, die von den Zuständigkeiten der Kantone im Bildungswesen nicht klar abgegrenzt ist. Als Kann-Bestimmung muss sie nicht verpflichtend umgesetzt werden. Erforderlich ist jedoch, dass der Bund prüft, ob Handlungsbedarf besteht und gegebenenfalls dann handelt.</p><p>In diesem Kontext prüft das Bundesamt für Kultur zusammen mit dem Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, dem BBT sowie der EDK im Jahr 2003, welche Ausbildungsbedürfnisse im Bereich Musik ungenügend oder unerfüllt sind und wo mehr Ressourcen benötigt werden. Den daraus resultierenden Musikausbildungsbericht unterbreitet das Bundesamt für Kultur (Winter 2003/04) dem Bund und den Kantonen zur Stellungnahme.</p><p>Wenn sich Handlungsbedarf ergibt, soll er primär in bestehenden Erlassen oder laufenden Reformen im Bildungsbereich umgesetzt werden. Darüber hinaus werden auch die Finanzlage des Bundes sowie die sich daraus ergebenden Verpflichtungen für die Bundesämter in die Überlegungen einzubeziehen sein. Allfällige Regelungen werden im konkreten Fall einvernehmlich zu suchen sein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zu prüfen und darzustellen, ob und unter welchen Bedingungen die Musik- und Kunstausbildungen (ohne) Grafik, entsprechend den ausländischen Modellen, den Universitäten und nicht den Fachhochschulen zuzuordnen sind.</p>
- Musik- und Kunstausbildungen auf Hochschulniveau
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat beabsichtigt, die Ausbildungen für Kunst und Musik auf der Ebene der Fachhochschulen anzusiedeln. Derartige Ausbildungen finden in vielen anderen Staaten auf Universitätsebene oder diesen angeschlossenen Kunstakademien statt. Werden derartige Studiengänge den Fachhochschulen zugeordnet, sind die Absolventen schweizerischer Ausbildungen - losgelöst von der effektiven Qualität der Studiengänge - gegenüber denjenigen ausländischer Ausbildungen von vornherein benachteiligt. Schon aus diesem Grunde drängt sich die Prüfung einer Zuordnung der Musik- und Kunstausbildungen an die Universitäten auf.</p><p>Aber auch inhaltlich-sachliche Gründe sprechen für eine universitätsnahe Lösung. Die Fachhochschulen sind in vielen Fällen inhaltlich auf naturwissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Studiengänge ausgerichtet. Auch die Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialbereich, für die Fachhochschulen aufgebaut werden sollen, weisen kaum Bezüge zu den Musik- und Kunstausbildungen auf. Dagegen können sich zwischen bestimmten Bereichen der bestehenden Phil. I Fakultäten der Universitäten und Musik- und Kunstausbildungen durchaus Synergien ergeben.</p><p>Eine EU-kompatible universitäre Zuordnung dieser Berufe wird von verschiedenen Fach- und Verwaltungsorganisationen als eine echte Option im Rahmen der Fachhochschulrevision (2007/08) erachtet.</p>
- <p>Mit ihrer Ausrichtung auf die künstlerische Praxis sind die Kunst- und Musikhochschulen wie die übrigen Fachhochschulen praxis- bzw. berufsorientiert und wurden deshalb von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) in den Neunzigerjahren als Fachhochschulen definiert. Der Schweizerische Fachhochschulrat der EDK, das Organ der koordinierten Träger, hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2003 den Verbleib der Studienbereiche (Bildende) Kunst, Musik und Theater im System der Fachhochschulen noch einmal bestätigt. Zudem hat er sich für die Schaffung eigentlicher Kunsthochschulen (Kunst und Gestaltung, Musik, Theater) als Teilschulen der sieben Fachhochschulen ausgesprochen. Die meisten Ausbildungsinstitutionen bzw. Studiengänge des Kunstbereichs sind institutionell in eine der sieben multidisziplinären Fachhochschulen integriert, andere sind noch unabhängig, sollen aber nach und nach ebenfalls in die Strukturen der sieben Fachhochschulen weiter integriert werden.</p><p>Im Gegensatz dazu werden Kunst- und Musikwissenschaften grundsätzlich an Universitäten studiert und gehören in den Bereich der philosophisch-historischen Fakultäten - dies wegen ihrer spezifischen historisch-theoretisch-analytischen Ausrichtung und weil sie keine praktische Ausbildung umfassen.</p><p>Die Fachhochschulen im Kunstbereich (Bildende Kunst, Musik und Theater) sind im interkantonalen Fachhochschulrecht geregelt. Die Verfahren zur Anerkennung der Diplome durch die EDK, die in Abstimmung mit den Bundesbehörden durchgeführt werden, sind weit fortgeschritten. Diese Koordination erfolgte im Hinblick auf eine spätere Unterstellung der kantonalen Fachhochschulbereiche unter das Fachhochschulgesetz des Bundes.</p><p>Auf Bundesebene ist das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) vom Parlament mittels verschiedener parlamentarischer Vorstösse beauftragt worden, die Integration der Gesundheits-Soziale-Kunst-Berufsausbildungen auf allen Stufen, und so auch auf der Fachhochschulstufe einzuleiten. Im Entwurf zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Fachhochschulen ist die künftige Unterstellung des Fachbereichs Kunst/Musik/Theater vorgesehen. Die Besonderheiten des Fachbereichs Kunst sollen bei den weiteren Arbeiten zur geplanten Teilrevision des Fachhochschulgesetzes und bei der Erarbeitung des künftigen Hochschulförderungsgesetzes angemessen berücksichtigt werden.</p><p>Die Entwicklung zur Fachhochschule hat den Ausbildungsinstitutionen im Kunstbereich viele Impulse gegeben - u. a. aufgrund des Forschungsauftrages - und die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen gefördert. Müsste die teilweise weit fortgeschrittene institutionelle Integration in die sieben Fachhochschulen rückgängig gemacht werden, hätte dies schwerwiegende Konsequenzen auf verschiedenen Ebenen. Nicht zuletzt würden durch eine solche Herauslösung aus dem Fachhochschulsystem wertvolle Synergien - beispielsweise auf den Gebieten des Kulturmanagements (mit Wirtschaft), der Kunsttherapie (mit Gesundheit) und der Gemeinwesenarbeit (mit Sozialarbeit) - verloren gehen.</p><p>Die unterschiedliche bildungssystematische Zuordnung gegenüber dem Ausland wurde bei den Verhandlungen über die Äquivalenzabkommen im Hochschulbereich mit Deutschland und Österreich thematisiert; sie war aber kein Hindernis für eine Anerkennung. Zudem zeigte sich, dass auch in diesen Ländern hinsichtlich der Kunstausbildungen nicht von einer einheitlichen Situation gesprochen werden kann.</p><p>In einem grösseren Kontext ist die Interpellation auch in Verbindung mit der Ausarbeitung des Musikausbildungsberichtes im Rahmen der Umsetzung von Artikel 69 der Bundesverfassung zu sehen. Artikel 69 der Bundesverfassung schafft eine Handlungsmöglichkeit des Bundes, die von den Zuständigkeiten der Kantone im Bildungswesen nicht klar abgegrenzt ist. Als Kann-Bestimmung muss sie nicht verpflichtend umgesetzt werden. Erforderlich ist jedoch, dass der Bund prüft, ob Handlungsbedarf besteht und gegebenenfalls dann handelt.</p><p>In diesem Kontext prüft das Bundesamt für Kultur zusammen mit dem Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, dem BBT sowie der EDK im Jahr 2003, welche Ausbildungsbedürfnisse im Bereich Musik ungenügend oder unerfüllt sind und wo mehr Ressourcen benötigt werden. Den daraus resultierenden Musikausbildungsbericht unterbreitet das Bundesamt für Kultur (Winter 2003/04) dem Bund und den Kantonen zur Stellungnahme.</p><p>Wenn sich Handlungsbedarf ergibt, soll er primär in bestehenden Erlassen oder laufenden Reformen im Bildungsbereich umgesetzt werden. Darüber hinaus werden auch die Finanzlage des Bundes sowie die sich daraus ergebenden Verpflichtungen für die Bundesämter in die Überlegungen einzubeziehen sein. Allfällige Regelungen werden im konkreten Fall einvernehmlich zu suchen sein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zu prüfen und darzustellen, ob und unter welchen Bedingungen die Musik- und Kunstausbildungen (ohne) Grafik, entsprechend den ausländischen Modellen, den Universitäten und nicht den Fachhochschulen zuzuordnen sind.</p>
- Musik- und Kunstausbildungen auf Hochschulniveau
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