Drogenabhängigkeit. Neue Massnahmen und Gesetz
- ShortId
-
03.3404
- Id
-
20033404
- Updated
-
10.04.2024 08:22
- Language
-
de
- Title
-
Drogenabhängigkeit. Neue Massnahmen und Gesetz
- AdditionalIndexing
-
2841;Suchtprävention;Drogenpolitik;Spiel;Drogenabhängigkeit;Alkoholismus;Nikotinsucht;Fehlernährung;Sucht;Internet;Medikamentenmissbrauch
- 1
-
- L04K01010201, Sucht
- L06K010505070201, Suchtprävention
- L05K0101020104, Nikotinsucht
- L05K0101020103, Medikamentenmissbrauch
- L05K0101020101, Alkoholismus
- L05K0101020102, Drogenabhängigkeit
- L04K01050504, Drogenpolitik
- L04K01010106, Spiel
- L05K1202020105, Internet
- L04K01050604, Fehlernährung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zu Beginn der Neunzigerjahre wurde auf Bundesebene im Betäubungsmittelbereich die Vier-Säulen-Politik erarbeitet. Damit konnte die Situation der Drogenabhängigen deutlich verbessert werden. Zwar blieb die Zahl der Heroinabhängigen praktisch unverändert. Verändert hingegen haben sich deren Lebensbedingungen. Die Zahl der Personen, die an einer Überdosis starben, sank von gegen 500 jährlich auf weniger als 100; auch der Anteil der HIV-Positiven unter den Drogenabhängigen sank von 40 Prozent auf 10 Prozent. Die offenen Drogenszenen sind verschwunden.</p><p>Allgemein gesagt haben sich das Problem des übermässigen Konsums und das Suchtproblem nicht entschärft. Sie sind einzig weniger sichtbar. Die Situation hat sich im Bereich der harten Drogen beruhigt. Deshalb meint die Öffentlichkeit, das Problem sei gelöst. Wahrscheinlich konzentriert sich auch deshalb die Diskussion im Moment auf den Cannabis. Über die Probleme im Zusammenhang mit anderen Substanzen, anderem Suchtverhalten und mit Mehrfachabhängigkeiten wird einfach geschwiegen. Diese Probleme werden möglicherweise stark unterschätzt.</p><p>Gegenwärtig verursacht im Suchtmittelbereich der Missbrauch von Tabak und Alkohol die schwersten Schäden bei Jugendlichen ebenso wie bei Erwachsenen. Die neuen Modedrogen, Alkopops und Designerdrogen, haben einen beispiellosen Erfolg. Zudem hat sich zwar der Heroinkonsum stabilisiert. Der Kokainkonsum hingegen nimmt besorgniserregende Ausmasse an.</p><p>Das grösste Problem für die Gesundheitsfachleute und die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bildet aber die Mehrfachabhängigkeit. Selten beschränken sich nämlich Suchtmittelkonsumenten auf nur ein Produkt. Bei Verkehrsunfällen streicht man gerne hervor, dass dessen Ursache im Cannabiskonsum liegt. Dabei war in den meisten derartigen Fällen auch Alkohol mit im Spiel.</p><p>Auch die Medikamente spielen ihre Rolle. Viele Jugendliche sind sehr erfinderisch, wenn es darum geht, aus dem Inhalt des elterlichen Medikamentenschrankes einen Cocktail zu mischen. Zudem sind Zehn-, ja Hunderttausende von Menschen von Psychopharmaka abhängig, eine Suchtmittelabhängigkeit, von der keiner redet. Allgemein kann man sagen, dass das Mischen von Substanzen Gefahren in sich birgt, für die sich keiner interessiert, solange die einzelnen Produkte separat im Vordergrund stehen.</p><p>Wer Betäubungsmittelabstinenz propagiert, ist sich nicht bewusst, dass dies nicht nur Abstinenz von den harten Drogen heisst, sondern häufig auch kein Konsum von Cannabis, Alkohol oder von Psychopharmaka. Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes trägt nur den illegalen Drogen Rechnung. Damit ist die Gefahr gross, dass man die Entwicklung in Sachen Substanzen, Verhalten und vor allem von Konsummoden aus dem Auge verliert.</p><p>Das Betäubungsmittelgesetz zielt in erster Linie auf die Abhängigkeit und auf die Substanzen, die diese verursachen. Angesichts des strafrechtlichen Charakters dieses Gesetzes ist es verständlich, dass es sich nicht mit dem Konsum üblicher Substanzen befasst, auch wenn dieser Konsum missbräuchlich oder übertrieben ist. Aber auch diese Substanzen können grosse Schäden anrichten, und zwar in Bezug auf die Gesundheit und die Sicherheit sowie auf Beruf und Gesellschaft.</p><p>Die sozialen Kosten des Alkohol-, Tabak- und Medikamentenmissbrauchs sind weit höher als diejenigen, die mit dem Konsum illegaler Drogen zusammenhängen. Für die Kosten aufkommen muss nicht nur der Staat oder allgemein die Gesellschaft, sondern auch der Arbeitgeber.</p><p>Das Massnahmenpaket, das wir beantragen, soll sich in erster Linie an den gesundheitlichen und sozialen Aspekten dieser Problematik orientieren. Im Zentrum sollen weniger die Repression als vielmehr die Prävention und die Betreuung stehen. Bereits heute gibt es verschiedene Behandlungseinrichtungen, die ihre Dienste sowohl Drogenabhängigen als auch Alkoholabhängigen und Spielsüchtigen anbieten.</p><p>Im Bereich der Prävention gilt dasselbe. Die Anzahl Einrichtungen, die nicht produktespezifische Prävention betreiben, steigt tendenziell an.</p><p>Dieser Ansatz beinhaltet nicht nur ein grosses Sparpotenzial, sondern ist auch um vieles wirksamer. Auch wenn die neurologische Forschung deutlich macht, dass jedes Produkt seine spezifischen Wirkungen hat, so sind die suchtauslösenden Mechanismen häufig gleich. Um zu vermeiden, dass eine Person zur Betreuung sozusagen herumgeboten wird, um die Wirksamkeit zu verbessern, um dank besserer Koordination das Verständnis dieses Phänomens zu steigern, muss es ganzheitlich angegangen werden.</p><p>Zu sagen ist noch, dass die Eltern und die Erziehungspersonen bei Jugendlichen, die sie betreuen, nur glaubhafte Prävention betreiben können, wenn sie selbst bereit sind, ihr eigenes Konsumverhalten und ihre eigenen Abhängigkeiten zu hinterfragen.</p><p>Wir erwarten also vom Bundesrat, dass er seine Drogenpolitik vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Entwicklungen im Suchtbereich überprüft; dass er Massnahmen vorschlägt zur Vorbeugung selbstzerstörerischen Verhaltens, und zwar im Drogenbereich ebenso wie im Bereich anderer Abhängigkeiten; dass er ein Konzept zur Prävention übermässigen, missbräuchlichen oder suchterzeugenden Konsums und zur Betreuung der Betroffenen vorlegt und schliesslich, dass er einen Entwurf zu einem Gesetz über die Abhängigkeiten erarbeiten wird, mit dem diese Massnahmen konkretisiert sowie die Aufgaben und Kosten auf die verschiedenen öffentlichen und privaten Akteure des Bundes oder der Kantone aufgeteilt werden.</p>
- <p>Mitte der Achtzigerjahre verdichtete sich aufgrund der wachsenden Anzahl drogenbedingter Todesfälle, HIV-Infektionen sowie der zunehmend sichtbaren gesundheitlichen und sozialen Verelendung der Drogenabhängigen die Einsicht, dass die bisherige Drogenpolitik nicht die erwünschten Resultate brachte.</p><p>Aufgrund des Berichtes der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission von 1989 und der entsprechenden Vernehmlassung hat der Bundesrat 1991 beschlossen, seine Strategie zur Verminderung der Drogenprobleme neu zu formulieren. Davon ausgehend wurde die aktuelle auf Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression beruhende Vier-Säulen-Drogenpolitik entwickelt. Diesem neuen Ansatz lag der Kerngedanke zugrunde, dass eine wirksame Drogenpolitik das Überleben der Drogenabhängigen sichern und die gesundheitliche sowie soziale Verelendung verringern muss, um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung bis hin zur Abstinenz zu schaffen bzw. zu verbessern.</p><p>Die konkrete Umsetzung der neuen Drogenpolitik wurde im Rahmen eines Massnahmenpaketes unter Federführung des BAG an die Hand genommen. Die in der Folge festzustellenden Verbesserungen in Bezug auf die offene Drogenszene, die Anzahl Drogentoter, das gesundheitliche Befinden und die soziale Integration sowie die Kriminalitätsrate waren vielversprechend. Diese positiven Entwicklungen wurden mittels eines zweiten Massnahmenpaketes konsolidiert. Zudem entschied der Bundesrat im Jahr 2001, die Vier-Säulen-Drogenpolitik mit einer Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) gesetzlich zu verankern.</p><p>Parallel dazu hat der Bund Gesamtstrategien und Massnahmenpakete zur Reduktion des (problematischen) Alkohol- und Tabakkonsums entwickelt sowie Aktivitäten zur Verminderung des Arzneimittelmissbrauchs und in Bezug auf Essstörungen sowie Glücksspielsucht aufgenommen.</p><p>Die vorliegende Motion vertritt ähnliche Anliegen wie schon das Postulat Neukomm, "Suchtpräventionsgesetz" (Nationalrat, 21. Juni 1991) und die Motion der christlichdemokratischen Fraktion, "Suchtpräventionsgesetz" (Nationalrat, 6. Oktober 1994; Ständerat, 14. März 1995), deren Stossrichtung vom Bundesrat gutgeheissen wurden und in die Botschaft zur Revision des BetmG aufgenommen worden sind. Insbesondere werden dadurch die Voraussetzungen für den Jugendschutz und die Prävention nachhaltig verbessert.</p><p>Zu den einzelnen Forderungen der Motion:</p><p>1. Der Bundesrat soll Massnahmen zur Vorbeugung des selbstzerstörerischen Verhaltens im Drogenbereich sowie im Bereich anderer Abhängigkeiten vorschlagen:</p><p>Mit den auf den aktuellen gesetzlichen Grundlagen gründenden Massnahmen der Prävention und Früherfassung verfügt der Bund über ein genügendes Instrumentarium zur Vorbeugung von selbstzerstörerischem Verhalten im Suchtbereich.</p><p>2. Der Bundesrat soll ein Konzept zur Prävention übermässigen, missbräuchlichen oder suchterzeugenden Konsums und zur Betreuung der Betroffenen vorlegen:</p><p>In Bezug auf die Abhängigkeit von Alkohol, Tabak und Betäubungsmitteln liegen Gesamtkonzepte vor. Ausstehend ist eine Gesamtstrategie zur Verminderung der Arzneimittelabhängigkeit und des nicht substanzgebundenen Suchtverhaltens. Bei der Prävention trifft es zu, dass dies oft vor dem Hintergrund spezifischen Suchtverhaltens, insbesondere des Konsums von illegalen Drogen, Alkohol oder Tabak geschieht. Die vorliegenden Präventionskonzepte betonen jedoch die Bedeutung suchtübergreifender Handlungsansätze.</p><p>3. Der Bundesrat soll einen Entwurf zu einem Gesetz über die Abhängigkeiten erarbeiten, mit dem diese Massnahmen konkretisiert sowie die Aufgaben und Kosten auf die verschiedenen öffentlichen und privaten Akteure des Bundes oder der Kantone aufgeteilt werden:</p><p>Anlässlich der Vernehmlassung zur gegenwärtig diskutierten Revision des BetmG erwies sich die Ausweitung des bestehenden BetmG auf alle legalen und illegalen Suchtmittel als nicht mehrheitsfähig. Insbesondere die Integration der heute in verschiedenen Gesetzen (Lebensmittelgesetz, Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung, Alkoholgesetz) geregelten Substanzen Alkohol und Tabak stiess auf Widerstand. Der Bundesrat hat deshalb darauf verzichtet, dem Parlament vorzuschlagen diese Substanzen in einem einzigen umfassenden Gesetz zu regeln.</p><p>Eine Vereinheitlichung der Massnahmen gegenüber Konsumierenden und Abhängigen von verschiedenen Suchtmitteln hat der Bundesrat dagegen für sinnvoll erachtet. Er hat deshalb im Entwurf zum revidierten BetmG im Kapitel 1 (Prävention, Therapie und Schadensverminderung) eine Ausweitung der Massnahmen zur Prävention, Therapie und Schadensverminderung auf alle suchtbedingten Störungen vorgeschlagen. Der Ständerat ist diesem Vorschlag gefolgt.</p><p>Die Verteilung der Aufgaben und der damit verbundenen Kosten zwischen den verschiedenen Akteuren (Bund, Kantone, Versicherungen) ist im Wesentlichen geklärt und wird im Entwurf zur Revision des BetmG präzisiert.</p><p>Es ist Aufgabe des Bundes, unter Berücksichtigung der Veränderungen in den verschiedenen Suchtbereichen und auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen den Handlungsbedarf transparent zu machen, Handlungsansätze und -konzepte zu entwickeln und Massnahmen zur Bewältigung der Suchtprobleme vorzuschlagen bzw. die dafür notwendigen Instrumente zu erarbeiten.</p><p>Die Aufgabe der Kantone besteht primär in der Gewährleistung bzw. Finanzierung der Angebote und Strukturen für die Prävention, Therapie und - wo dies die Situation bedingt - die Schadensminderung sowie für die Kontrolle und die Repression.</p><p>Die Versicherungen erbringen ihre Leistungen in der Suchthilfe aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen.</p><p>Vor diesem Hintergrund kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die von ihm getroffenen Massnahmen in Bezug auf die Suchtproblematik in vielen Bereichen genügen. Er teilt jedoch die Auffassung der Motionärin, dass in einzelnen Gebieten (z. B. Arzneimittelabhängigkeit, nicht substanzgebundenes Suchtverhalten) Gesamtkonzepte noch fehlen und dass eine "integrierte Suchtpolitik" aussteht.</p><p>Unter Berücksichtigung der derzeitigen Ressourcenknappheit kann den Anliegen der Motion kurzfristig nicht vollumfänglich nachgekommen werden. Längerfristig bleibt jedoch eine integrierte Betrachtungsweise des Suchtverhaltens insgesamt auch aus Warte des Bundesrates sinnvoll. Vorarbeiten in diese Richtung werden im BAG unternommen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine neue Suchtpolitik auszuarbeiten, die sowohl alle Suchtmittelabhängigkeiten (Alkoholismus, Tabaksucht, Arzneimittel- und Drogenabhängigkeit) als auch weitere Süchte (Spielsucht, Essstörungen, Internetsucht usw.) umfasst. Er wird ebenfalls beauftragt, Massnahmen zu treffen, die in einem Suchtgesetz formuliert werden könnten.</p>
- Drogenabhängigkeit. Neue Massnahmen und Gesetz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Zu Beginn der Neunzigerjahre wurde auf Bundesebene im Betäubungsmittelbereich die Vier-Säulen-Politik erarbeitet. Damit konnte die Situation der Drogenabhängigen deutlich verbessert werden. Zwar blieb die Zahl der Heroinabhängigen praktisch unverändert. Verändert hingegen haben sich deren Lebensbedingungen. Die Zahl der Personen, die an einer Überdosis starben, sank von gegen 500 jährlich auf weniger als 100; auch der Anteil der HIV-Positiven unter den Drogenabhängigen sank von 40 Prozent auf 10 Prozent. Die offenen Drogenszenen sind verschwunden.</p><p>Allgemein gesagt haben sich das Problem des übermässigen Konsums und das Suchtproblem nicht entschärft. Sie sind einzig weniger sichtbar. Die Situation hat sich im Bereich der harten Drogen beruhigt. Deshalb meint die Öffentlichkeit, das Problem sei gelöst. Wahrscheinlich konzentriert sich auch deshalb die Diskussion im Moment auf den Cannabis. Über die Probleme im Zusammenhang mit anderen Substanzen, anderem Suchtverhalten und mit Mehrfachabhängigkeiten wird einfach geschwiegen. Diese Probleme werden möglicherweise stark unterschätzt.</p><p>Gegenwärtig verursacht im Suchtmittelbereich der Missbrauch von Tabak und Alkohol die schwersten Schäden bei Jugendlichen ebenso wie bei Erwachsenen. Die neuen Modedrogen, Alkopops und Designerdrogen, haben einen beispiellosen Erfolg. Zudem hat sich zwar der Heroinkonsum stabilisiert. Der Kokainkonsum hingegen nimmt besorgniserregende Ausmasse an.</p><p>Das grösste Problem für die Gesundheitsfachleute und die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bildet aber die Mehrfachabhängigkeit. Selten beschränken sich nämlich Suchtmittelkonsumenten auf nur ein Produkt. Bei Verkehrsunfällen streicht man gerne hervor, dass dessen Ursache im Cannabiskonsum liegt. Dabei war in den meisten derartigen Fällen auch Alkohol mit im Spiel.</p><p>Auch die Medikamente spielen ihre Rolle. Viele Jugendliche sind sehr erfinderisch, wenn es darum geht, aus dem Inhalt des elterlichen Medikamentenschrankes einen Cocktail zu mischen. Zudem sind Zehn-, ja Hunderttausende von Menschen von Psychopharmaka abhängig, eine Suchtmittelabhängigkeit, von der keiner redet. Allgemein kann man sagen, dass das Mischen von Substanzen Gefahren in sich birgt, für die sich keiner interessiert, solange die einzelnen Produkte separat im Vordergrund stehen.</p><p>Wer Betäubungsmittelabstinenz propagiert, ist sich nicht bewusst, dass dies nicht nur Abstinenz von den harten Drogen heisst, sondern häufig auch kein Konsum von Cannabis, Alkohol oder von Psychopharmaka. Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes trägt nur den illegalen Drogen Rechnung. Damit ist die Gefahr gross, dass man die Entwicklung in Sachen Substanzen, Verhalten und vor allem von Konsummoden aus dem Auge verliert.</p><p>Das Betäubungsmittelgesetz zielt in erster Linie auf die Abhängigkeit und auf die Substanzen, die diese verursachen. Angesichts des strafrechtlichen Charakters dieses Gesetzes ist es verständlich, dass es sich nicht mit dem Konsum üblicher Substanzen befasst, auch wenn dieser Konsum missbräuchlich oder übertrieben ist. Aber auch diese Substanzen können grosse Schäden anrichten, und zwar in Bezug auf die Gesundheit und die Sicherheit sowie auf Beruf und Gesellschaft.</p><p>Die sozialen Kosten des Alkohol-, Tabak- und Medikamentenmissbrauchs sind weit höher als diejenigen, die mit dem Konsum illegaler Drogen zusammenhängen. Für die Kosten aufkommen muss nicht nur der Staat oder allgemein die Gesellschaft, sondern auch der Arbeitgeber.</p><p>Das Massnahmenpaket, das wir beantragen, soll sich in erster Linie an den gesundheitlichen und sozialen Aspekten dieser Problematik orientieren. Im Zentrum sollen weniger die Repression als vielmehr die Prävention und die Betreuung stehen. Bereits heute gibt es verschiedene Behandlungseinrichtungen, die ihre Dienste sowohl Drogenabhängigen als auch Alkoholabhängigen und Spielsüchtigen anbieten.</p><p>Im Bereich der Prävention gilt dasselbe. Die Anzahl Einrichtungen, die nicht produktespezifische Prävention betreiben, steigt tendenziell an.</p><p>Dieser Ansatz beinhaltet nicht nur ein grosses Sparpotenzial, sondern ist auch um vieles wirksamer. Auch wenn die neurologische Forschung deutlich macht, dass jedes Produkt seine spezifischen Wirkungen hat, so sind die suchtauslösenden Mechanismen häufig gleich. Um zu vermeiden, dass eine Person zur Betreuung sozusagen herumgeboten wird, um die Wirksamkeit zu verbessern, um dank besserer Koordination das Verständnis dieses Phänomens zu steigern, muss es ganzheitlich angegangen werden.</p><p>Zu sagen ist noch, dass die Eltern und die Erziehungspersonen bei Jugendlichen, die sie betreuen, nur glaubhafte Prävention betreiben können, wenn sie selbst bereit sind, ihr eigenes Konsumverhalten und ihre eigenen Abhängigkeiten zu hinterfragen.</p><p>Wir erwarten also vom Bundesrat, dass er seine Drogenpolitik vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Entwicklungen im Suchtbereich überprüft; dass er Massnahmen vorschlägt zur Vorbeugung selbstzerstörerischen Verhaltens, und zwar im Drogenbereich ebenso wie im Bereich anderer Abhängigkeiten; dass er ein Konzept zur Prävention übermässigen, missbräuchlichen oder suchterzeugenden Konsums und zur Betreuung der Betroffenen vorlegt und schliesslich, dass er einen Entwurf zu einem Gesetz über die Abhängigkeiten erarbeiten wird, mit dem diese Massnahmen konkretisiert sowie die Aufgaben und Kosten auf die verschiedenen öffentlichen und privaten Akteure des Bundes oder der Kantone aufgeteilt werden.</p>
- <p>Mitte der Achtzigerjahre verdichtete sich aufgrund der wachsenden Anzahl drogenbedingter Todesfälle, HIV-Infektionen sowie der zunehmend sichtbaren gesundheitlichen und sozialen Verelendung der Drogenabhängigen die Einsicht, dass die bisherige Drogenpolitik nicht die erwünschten Resultate brachte.</p><p>Aufgrund des Berichtes der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission von 1989 und der entsprechenden Vernehmlassung hat der Bundesrat 1991 beschlossen, seine Strategie zur Verminderung der Drogenprobleme neu zu formulieren. Davon ausgehend wurde die aktuelle auf Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression beruhende Vier-Säulen-Drogenpolitik entwickelt. Diesem neuen Ansatz lag der Kerngedanke zugrunde, dass eine wirksame Drogenpolitik das Überleben der Drogenabhängigen sichern und die gesundheitliche sowie soziale Verelendung verringern muss, um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung bis hin zur Abstinenz zu schaffen bzw. zu verbessern.</p><p>Die konkrete Umsetzung der neuen Drogenpolitik wurde im Rahmen eines Massnahmenpaketes unter Federführung des BAG an die Hand genommen. Die in der Folge festzustellenden Verbesserungen in Bezug auf die offene Drogenszene, die Anzahl Drogentoter, das gesundheitliche Befinden und die soziale Integration sowie die Kriminalitätsrate waren vielversprechend. Diese positiven Entwicklungen wurden mittels eines zweiten Massnahmenpaketes konsolidiert. Zudem entschied der Bundesrat im Jahr 2001, die Vier-Säulen-Drogenpolitik mit einer Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) gesetzlich zu verankern.</p><p>Parallel dazu hat der Bund Gesamtstrategien und Massnahmenpakete zur Reduktion des (problematischen) Alkohol- und Tabakkonsums entwickelt sowie Aktivitäten zur Verminderung des Arzneimittelmissbrauchs und in Bezug auf Essstörungen sowie Glücksspielsucht aufgenommen.</p><p>Die vorliegende Motion vertritt ähnliche Anliegen wie schon das Postulat Neukomm, "Suchtpräventionsgesetz" (Nationalrat, 21. Juni 1991) und die Motion der christlichdemokratischen Fraktion, "Suchtpräventionsgesetz" (Nationalrat, 6. Oktober 1994; Ständerat, 14. März 1995), deren Stossrichtung vom Bundesrat gutgeheissen wurden und in die Botschaft zur Revision des BetmG aufgenommen worden sind. Insbesondere werden dadurch die Voraussetzungen für den Jugendschutz und die Prävention nachhaltig verbessert.</p><p>Zu den einzelnen Forderungen der Motion:</p><p>1. Der Bundesrat soll Massnahmen zur Vorbeugung des selbstzerstörerischen Verhaltens im Drogenbereich sowie im Bereich anderer Abhängigkeiten vorschlagen:</p><p>Mit den auf den aktuellen gesetzlichen Grundlagen gründenden Massnahmen der Prävention und Früherfassung verfügt der Bund über ein genügendes Instrumentarium zur Vorbeugung von selbstzerstörerischem Verhalten im Suchtbereich.</p><p>2. Der Bundesrat soll ein Konzept zur Prävention übermässigen, missbräuchlichen oder suchterzeugenden Konsums und zur Betreuung der Betroffenen vorlegen:</p><p>In Bezug auf die Abhängigkeit von Alkohol, Tabak und Betäubungsmitteln liegen Gesamtkonzepte vor. Ausstehend ist eine Gesamtstrategie zur Verminderung der Arzneimittelabhängigkeit und des nicht substanzgebundenen Suchtverhaltens. Bei der Prävention trifft es zu, dass dies oft vor dem Hintergrund spezifischen Suchtverhaltens, insbesondere des Konsums von illegalen Drogen, Alkohol oder Tabak geschieht. Die vorliegenden Präventionskonzepte betonen jedoch die Bedeutung suchtübergreifender Handlungsansätze.</p><p>3. Der Bundesrat soll einen Entwurf zu einem Gesetz über die Abhängigkeiten erarbeiten, mit dem diese Massnahmen konkretisiert sowie die Aufgaben und Kosten auf die verschiedenen öffentlichen und privaten Akteure des Bundes oder der Kantone aufgeteilt werden:</p><p>Anlässlich der Vernehmlassung zur gegenwärtig diskutierten Revision des BetmG erwies sich die Ausweitung des bestehenden BetmG auf alle legalen und illegalen Suchtmittel als nicht mehrheitsfähig. Insbesondere die Integration der heute in verschiedenen Gesetzen (Lebensmittelgesetz, Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung, Alkoholgesetz) geregelten Substanzen Alkohol und Tabak stiess auf Widerstand. Der Bundesrat hat deshalb darauf verzichtet, dem Parlament vorzuschlagen diese Substanzen in einem einzigen umfassenden Gesetz zu regeln.</p><p>Eine Vereinheitlichung der Massnahmen gegenüber Konsumierenden und Abhängigen von verschiedenen Suchtmitteln hat der Bundesrat dagegen für sinnvoll erachtet. Er hat deshalb im Entwurf zum revidierten BetmG im Kapitel 1 (Prävention, Therapie und Schadensverminderung) eine Ausweitung der Massnahmen zur Prävention, Therapie und Schadensverminderung auf alle suchtbedingten Störungen vorgeschlagen. Der Ständerat ist diesem Vorschlag gefolgt.</p><p>Die Verteilung der Aufgaben und der damit verbundenen Kosten zwischen den verschiedenen Akteuren (Bund, Kantone, Versicherungen) ist im Wesentlichen geklärt und wird im Entwurf zur Revision des BetmG präzisiert.</p><p>Es ist Aufgabe des Bundes, unter Berücksichtigung der Veränderungen in den verschiedenen Suchtbereichen und auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen den Handlungsbedarf transparent zu machen, Handlungsansätze und -konzepte zu entwickeln und Massnahmen zur Bewältigung der Suchtprobleme vorzuschlagen bzw. die dafür notwendigen Instrumente zu erarbeiten.</p><p>Die Aufgabe der Kantone besteht primär in der Gewährleistung bzw. Finanzierung der Angebote und Strukturen für die Prävention, Therapie und - wo dies die Situation bedingt - die Schadensminderung sowie für die Kontrolle und die Repression.</p><p>Die Versicherungen erbringen ihre Leistungen in der Suchthilfe aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen.</p><p>Vor diesem Hintergrund kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die von ihm getroffenen Massnahmen in Bezug auf die Suchtproblematik in vielen Bereichen genügen. Er teilt jedoch die Auffassung der Motionärin, dass in einzelnen Gebieten (z. B. Arzneimittelabhängigkeit, nicht substanzgebundenes Suchtverhalten) Gesamtkonzepte noch fehlen und dass eine "integrierte Suchtpolitik" aussteht.</p><p>Unter Berücksichtigung der derzeitigen Ressourcenknappheit kann den Anliegen der Motion kurzfristig nicht vollumfänglich nachgekommen werden. Längerfristig bleibt jedoch eine integrierte Betrachtungsweise des Suchtverhaltens insgesamt auch aus Warte des Bundesrates sinnvoll. Vorarbeiten in diese Richtung werden im BAG unternommen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine neue Suchtpolitik auszuarbeiten, die sowohl alle Suchtmittelabhängigkeiten (Alkoholismus, Tabaksucht, Arzneimittel- und Drogenabhängigkeit) als auch weitere Süchte (Spielsucht, Essstörungen, Internetsucht usw.) umfasst. Er wird ebenfalls beauftragt, Massnahmen zu treffen, die in einem Suchtgesetz formuliert werden könnten.</p>
- Drogenabhängigkeit. Neue Massnahmen und Gesetz
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