Langfristige Sicherung der Altersvorsorge

ShortId
03.3411
Id
20033411
Updated
10.04.2024 08:00
Language
de
Title
Langfristige Sicherung der Altersvorsorge
AdditionalIndexing
28;Bericht;Altersvorsorge;Versicherungsleistung;Finanzierung
1
  • L04K01040101, Altersvorsorge
  • L03K110902, Finanzierung
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die jetzige Diskussion um die Sozialversicherungen ist unehrlich und unvollständig. Die Rentenaltererhöhung und die durch die schwache Börse hervorgerufene Unterdeckung beim BVG erscheinen im Mittelpunkt. Es wird jedoch verschwiegen, dass unsere Sozialversicherungen weiter ausgebaut werden, mit der Mutterschaftsversicherung gar eine neue Sozialversicherung geschaffen. Auch die 11. AHV-Revision bringt einen teilweisen Ausbau der Leistungen, obwohl der Bundesrat als Hauptziel eine finanzielle Konsolidierung sah.</p><p>Die Motionärin fordert eine tabulose Diskussion sämtlicher möglicher Varianten der langfristigen Sicherung der AHV bzw. der gesamten Altersvorsorge und eine entsprechend vorsichtige Prüfung und Bewertung der entsprechenden Varianten. Somit dürfen nicht nur Einzelmassnahmen wie die Rentenaltererhöhung usw. diskutiert werden. Die Motionärin fordert insbesondere die Prüfung folgender Szenarien:</p><p>- Zusammenlegung der ersten und zweiten Säule;</p><p>- Sozialindex als Grundlage für die Anpassung der Renten (Sozialindex: Preisentwicklung der wirklich lebensnotwendigen Güter wie Brot, Milch, Fleisch, Krankenkassenprämien, Wohnungsmieten usw.);</p><p>- die Flexibilisierung ist bei der AHV nicht ausgeschöpft; generell z. B. 45 Jahre bezahlen, danach Rente, sonst entsprechende Abzüge;</p><p>- volle Flexibilisierung der zweiten Säule;</p><p>- Miteinbezug der Zielsetzung EU-Beitritt des Bundesrates und der EU-Osterweiterung bezüglich den Kosten für die Sozialwerke.</p>
  • <p>In der Vergangenheit wurde die Sicherung der Altersvorsorge als Teil des gesamten sozialen Sicherungssystems vertieft untersucht, und zwar sowohl in Bezug auf deren Leistungsfähigkeit als auch in Bezug auf die Entwicklung der Finanzierung.</p><p>- Der Bericht des EDI zum Dreisäulensystem (1995) befasste sich ausschliesslich mit der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge und sollte eine Evaluation der System- und Leistungsstruktur ermöglichen. Er kam zum Schluss, dass sich eine umfassende Revision des Dreisäulensystems nicht aufdrängt. Das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Systemen mit ihren unterschiedlichen Finanzierungsmethoden solle bestehen bleiben.</p><p>- In den Berichten der interdepartementalen Arbeitsgruppe "Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen" (IDA-Fiso I und II) wurden die mittel- und langfristigen Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen in einer Gesamtschau (Zeitraum bis 2010 bzw. bis 2025) und die Leistungen untersucht. Berücksichtigt wurden dabei auch die sich anbahnenden demographischen Veränderungen. Es hat sich kein Bedarf an einem fundamentalen Umbau der Altersvorsorge im Sinne der Motion gezeigt, hingegen wurden mögliche Veränderungen bei den Leistungen analysiert.</p><p>Mit den derzeit im Parlament diskutierten Vorlagen zur 11. AHV-Revision und zur 1. BVG-Revision werden auf der Basis des Dreisäulenkonzeptes erste konkrete Schritte zur Konsolidierung der Altersvorsorge unternommen.</p><p>Zur Bewältigung der sich in der Zukunft abzeichnenden Probleme hat der Bundesrat Ende 2000 eine interdepartementale Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem EDI, dem EFD und dem EVD (IDA ForAlt) beauftragt, ein Forschungsprogramm zur längerfristigen Zukunft der Alterssicherung durchzuführen. Im Rahmen dieses Forschungsprogramms wurden 15 Studien in Auftrag gegeben, der Zeithorizont der Betrachtungen wurde bis 2040 verlängert. Die Resultate dieser Studien liegen nun vor und zeigen, dass für die AHV bis zum Jahre 2040 mit einem finanziellen Mehrbedarf von 5,3 Mehrwertsteueräquivalenzpunkten zu rechnen ist. Das EDI hat dem Bundesrat daher Reformvorschläge unterbreitet, mit welchen dieser zusätzliche Finanzierungsbedarf reduziert werden könnte. Der Bundesrat hat sich am 21. Mai 2003 mit diesen Vorschlägen befasst und das Departement mit der Ausarbeitung eines Aussprachepapiers über die wichtigsten Punkte der 12. AHV-Revision beauftragt. Nach den Vorschlägen des EDI wird keineswegs nur eine Rentenaltererhöhung angestrebt, sondern vielmehr ein Massnahmenmix, welcher eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters mit Flexibilisierungsmöglichkeiten kombiniert, Anpassungen des Leistungsniveaus vornimmt und eine zusätzliche Finanzierung (z. B. via massvolle Erhöhung der Mehrwertsteuer) einplanen könnte. Bei der Anpassung des Leistungsniveaus soll nach den Vorschlägen des EDI insbesondere eine Änderung des Mechanismus der Rentenanpassung geprüft werden, nach welcher die neuen Renten auf der Grundlage des Mischindexes festgesetzt werden, während die laufenden Renten nach Massgabe der Preisentwicklung angepasst werden sollen. Dies hätte eine Dämpfung des Rentenanstiegs zur Folge. Anders als beim von der SVP vorgeschlagenen "Sozialindex" bliebe die Kaufkraft der Renten aber generell erhalten. Eine Beschränkung der Indexierung auf so genannte "wirklich lebensnotwendige Güter" könnte dagegen in gewissen Zeitperioden, in denen diese kleine Gruppe von Gütern nicht mehr mit der allgemeinen Preisentwicklung Schritt hält, zu einer Entwertung der Renten führen. Das Bundesamt für Statistik publizierte im Februar 2003 neben dem Preisindex aufgrund eines für die Gesamtbevölkerung massgebenden Warenkorbes auch einen Index auf der Grundlage der für die Personen im Rentenalter wesentlichen Güter. Dabei konnten keine signifikanten statistischen Abweichungen festgestellt werden. Der Bundesrat wird zu Beginn des nächsten Jahres die Schwerpunkte der 12. AHV-Revision festlegen und auf dieser Grundlage eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.</p><p>Ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf zeigt sich im Übrigen nicht nur bei der AHV. Auch die Invalidenversicherung weist ein Kostenwachstum auf, welches mit der im Rahmen der 11. AHV-Revision beschlossenen Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte längerfristig nicht finanziert werden kann. Das EDI wird dem Bundesrat daher noch in diesem Jahr einen Entwurf zu einer 5. IV-Revision unterbreiten, welche im ersten Quartal 2004 in die Vernehmlassung geschickt werden kann. Mit dieser Revision soll der Kostenzuwachs in der Invalidenversicherung eingedämmt werden.</p><p>Parallel zu diesen Arbeiten im Hinblick auf die langfristige und umfassende Konsolidierung der gesamten ersten Säule hat der Bundesrat am 29. Januar 2003 auch die Festigung der zweiten Säule diskutiert und die Agenda "Sicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge" beschlossen. Sie befasst sich mit drei Schwerpunkten:</p><p>- Prüfung von Systemfragen: zur längerfristigen Absicherung und zukunftstauglichen Ausgestaltung (Rechtsformen der Vorsorgeeinrichtungen und Aufsicht);</p><p>- finanzielle Stabilität: zur möglichst raschen Verbesserung des Instrumentariums bei der Durchführung von Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen bei Pensionskassen;</p><p>- Umsetzung der 1. BVG-Revision: zur Konsolidierung der beruflichen Vorsorge.</p><p>Angesichts der bisher durchgeführten Grundsatzanalysen des Gesamtsystems und der derzeit laufenden oder bereits eingeleiteten Arbeiten, welche von einem breiten Konsens in Politik und Fachkreisen bezüglich des Dreisäulensystems getragen sind, erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, den eingeschlagenen Weg weiterzuverfolgen mit dem Ziel einer sozialen und finanziell tragbaren Sicherung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. In diesem Rahmen sind die Systeme laufend auf ihre finanzielle Tragfähigkeit und institutionelle Effizienz zu überprüfen. Der Bundesrat hat der Verwaltung daher auch den Auftrag erteilt, bis zum Jahre 2005 Entscheidgrundlagen zur Frage der freien Wahl der Pensionskasse vorzubereiten.</p><p>Der Bundesrat ist nach wie vor der Meinung, dass sich die schweizerische Dreisäulenkonzeption der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge bewährt hat und dass die Gewichte zwischen den drei Säulen im Wesentlichen richtig gesetzt sind. Sinnvoll ist insbesondere die Verteilung der verschiedenen Risiken auf die verschiedenen Finanzierungssysteme Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren. Das in der Motion angesprochene Szenario Zusammenlegung der ersten und zweiten Säule hätte nicht nur massive Übergangskosten während Jahrzehnten zur Folge, sondern würde auch voraussetzen, dass sich die Schweiz für ein einziges Finanzierungssystem entschiede. Die Erfahrungen sowohl von Ländern, die ausschliesslich umlagefinanzierte Rentensysteme haben (z. B. Deutschland, Österreich oder Frankreich), als auch der Länder, deren Sicherungssysteme stärker auf dem Kapitaldeckungsverfahren beruhen (z. B. die USA, England, Holland), haben gerade in den letzten Jahren aufgezeigt, wie sinnvoll eine ausgewogene Verteilung der Finanzierungsrisiken ist. Die internationale Entwicklung bestärkt den Bundesrat daher in seiner Haltung zur Dreisäulenkonzeption. Die im Ausland durchgeführten Reformen tendieren in Richtung des schweizerischen Systems, sowohl in Bezug auf die Konzeption der drei Säulen als auch in Bezug auf die Leistungen. Auch dies zeigt, dass die derzeitige Gewichtung zwischen der ersten und der zweiten Säule bzw. zwischen dem Umlage- und dem Kapitaldeckungsverfahren aufgrund der spezifischen Vor- und Nachteile des jeweiligen Finanzierungssystems nicht grundsätzlich infrage gestellt werden soll.</p><p>Zusammenfassend ist der Bundesrat der Ansicht, dass jede Änderung der Ziele der Dreisäulenkonzeption eine Verfassungsänderung voraussetzen würde und dass die schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen durch vertiefte Analysen evaluiert werden müssten. Die Verwendung von Ressourcen zur Erstellung von Studien und zum Prüfen von Massnahmen sollte sich auf Punkte konzentrieren, welche reale Umsetzungschancen haben. In Bezug auf die in der Begründung der Motion erwähnte Zusammenlegung der ersten und der zweiten Säule ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Voraussetzung nicht gegeben ist, und auch beim anvisierten Sozialindex dürfte dies nicht der Fall sein. Die Flexibilisierung des Rentenalters wird auch ohne das Erarbeiten einer Vorlage zu einer neuen Gesamtkonzeption zur Sicherung der Altersvorsorge im Rahmen der 12. AHV-Revision geprüft. Die Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen zur Frage der freien Wahl der Pensionskasse wurde vom Bundesrat bereits beschlossen. Die Folgekosten einer Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens Schweiz/EG auf die neuen EU-Mitgliedstaaten bzw. eines allfälligen EU-Beitrittes der Schweiz sind zwingend mit den (allfälligen) entsprechenden Vorlagen zu behandeln. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass er am 28. Mai 2003 in Erfüllung des Postulates Wyss 99.3096 einen Bericht zu den Auswirkungen der Leistungsexporte ins Ausland verabschiedet hat. Nach diesem Bericht werden die Möglichkeiten für gesetzgeberische und staatsvertragliche Anpassungen zur Einschränkung der Auslandszahlungen als sehr beschränkt beurteilt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen konkreten Vorschlag zu einem Gesamtkonzept Sicherung Altersvorsorge vorzulegen, indem er die Probleme vollumfänglich eruiert und sämtliche Alternativen als Varianten dem Parlament vorlegt, sodass die eidgenössischen Räte bis zum Jahre 2010 entscheiden können.</p>
  • Langfristige Sicherung der Altersvorsorge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die jetzige Diskussion um die Sozialversicherungen ist unehrlich und unvollständig. Die Rentenaltererhöhung und die durch die schwache Börse hervorgerufene Unterdeckung beim BVG erscheinen im Mittelpunkt. Es wird jedoch verschwiegen, dass unsere Sozialversicherungen weiter ausgebaut werden, mit der Mutterschaftsversicherung gar eine neue Sozialversicherung geschaffen. Auch die 11. AHV-Revision bringt einen teilweisen Ausbau der Leistungen, obwohl der Bundesrat als Hauptziel eine finanzielle Konsolidierung sah.</p><p>Die Motionärin fordert eine tabulose Diskussion sämtlicher möglicher Varianten der langfristigen Sicherung der AHV bzw. der gesamten Altersvorsorge und eine entsprechend vorsichtige Prüfung und Bewertung der entsprechenden Varianten. Somit dürfen nicht nur Einzelmassnahmen wie die Rentenaltererhöhung usw. diskutiert werden. Die Motionärin fordert insbesondere die Prüfung folgender Szenarien:</p><p>- Zusammenlegung der ersten und zweiten Säule;</p><p>- Sozialindex als Grundlage für die Anpassung der Renten (Sozialindex: Preisentwicklung der wirklich lebensnotwendigen Güter wie Brot, Milch, Fleisch, Krankenkassenprämien, Wohnungsmieten usw.);</p><p>- die Flexibilisierung ist bei der AHV nicht ausgeschöpft; generell z. B. 45 Jahre bezahlen, danach Rente, sonst entsprechende Abzüge;</p><p>- volle Flexibilisierung der zweiten Säule;</p><p>- Miteinbezug der Zielsetzung EU-Beitritt des Bundesrates und der EU-Osterweiterung bezüglich den Kosten für die Sozialwerke.</p>
    • <p>In der Vergangenheit wurde die Sicherung der Altersvorsorge als Teil des gesamten sozialen Sicherungssystems vertieft untersucht, und zwar sowohl in Bezug auf deren Leistungsfähigkeit als auch in Bezug auf die Entwicklung der Finanzierung.</p><p>- Der Bericht des EDI zum Dreisäulensystem (1995) befasste sich ausschliesslich mit der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge und sollte eine Evaluation der System- und Leistungsstruktur ermöglichen. Er kam zum Schluss, dass sich eine umfassende Revision des Dreisäulensystems nicht aufdrängt. Das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Systemen mit ihren unterschiedlichen Finanzierungsmethoden solle bestehen bleiben.</p><p>- In den Berichten der interdepartementalen Arbeitsgruppe "Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen" (IDA-Fiso I und II) wurden die mittel- und langfristigen Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen in einer Gesamtschau (Zeitraum bis 2010 bzw. bis 2025) und die Leistungen untersucht. Berücksichtigt wurden dabei auch die sich anbahnenden demographischen Veränderungen. Es hat sich kein Bedarf an einem fundamentalen Umbau der Altersvorsorge im Sinne der Motion gezeigt, hingegen wurden mögliche Veränderungen bei den Leistungen analysiert.</p><p>Mit den derzeit im Parlament diskutierten Vorlagen zur 11. AHV-Revision und zur 1. BVG-Revision werden auf der Basis des Dreisäulenkonzeptes erste konkrete Schritte zur Konsolidierung der Altersvorsorge unternommen.</p><p>Zur Bewältigung der sich in der Zukunft abzeichnenden Probleme hat der Bundesrat Ende 2000 eine interdepartementale Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem EDI, dem EFD und dem EVD (IDA ForAlt) beauftragt, ein Forschungsprogramm zur längerfristigen Zukunft der Alterssicherung durchzuführen. Im Rahmen dieses Forschungsprogramms wurden 15 Studien in Auftrag gegeben, der Zeithorizont der Betrachtungen wurde bis 2040 verlängert. Die Resultate dieser Studien liegen nun vor und zeigen, dass für die AHV bis zum Jahre 2040 mit einem finanziellen Mehrbedarf von 5,3 Mehrwertsteueräquivalenzpunkten zu rechnen ist. Das EDI hat dem Bundesrat daher Reformvorschläge unterbreitet, mit welchen dieser zusätzliche Finanzierungsbedarf reduziert werden könnte. Der Bundesrat hat sich am 21. Mai 2003 mit diesen Vorschlägen befasst und das Departement mit der Ausarbeitung eines Aussprachepapiers über die wichtigsten Punkte der 12. AHV-Revision beauftragt. Nach den Vorschlägen des EDI wird keineswegs nur eine Rentenaltererhöhung angestrebt, sondern vielmehr ein Massnahmenmix, welcher eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters mit Flexibilisierungsmöglichkeiten kombiniert, Anpassungen des Leistungsniveaus vornimmt und eine zusätzliche Finanzierung (z. B. via massvolle Erhöhung der Mehrwertsteuer) einplanen könnte. Bei der Anpassung des Leistungsniveaus soll nach den Vorschlägen des EDI insbesondere eine Änderung des Mechanismus der Rentenanpassung geprüft werden, nach welcher die neuen Renten auf der Grundlage des Mischindexes festgesetzt werden, während die laufenden Renten nach Massgabe der Preisentwicklung angepasst werden sollen. Dies hätte eine Dämpfung des Rentenanstiegs zur Folge. Anders als beim von der SVP vorgeschlagenen "Sozialindex" bliebe die Kaufkraft der Renten aber generell erhalten. Eine Beschränkung der Indexierung auf so genannte "wirklich lebensnotwendige Güter" könnte dagegen in gewissen Zeitperioden, in denen diese kleine Gruppe von Gütern nicht mehr mit der allgemeinen Preisentwicklung Schritt hält, zu einer Entwertung der Renten führen. Das Bundesamt für Statistik publizierte im Februar 2003 neben dem Preisindex aufgrund eines für die Gesamtbevölkerung massgebenden Warenkorbes auch einen Index auf der Grundlage der für die Personen im Rentenalter wesentlichen Güter. Dabei konnten keine signifikanten statistischen Abweichungen festgestellt werden. Der Bundesrat wird zu Beginn des nächsten Jahres die Schwerpunkte der 12. AHV-Revision festlegen und auf dieser Grundlage eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.</p><p>Ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf zeigt sich im Übrigen nicht nur bei der AHV. Auch die Invalidenversicherung weist ein Kostenwachstum auf, welches mit der im Rahmen der 11. AHV-Revision beschlossenen Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte längerfristig nicht finanziert werden kann. Das EDI wird dem Bundesrat daher noch in diesem Jahr einen Entwurf zu einer 5. IV-Revision unterbreiten, welche im ersten Quartal 2004 in die Vernehmlassung geschickt werden kann. Mit dieser Revision soll der Kostenzuwachs in der Invalidenversicherung eingedämmt werden.</p><p>Parallel zu diesen Arbeiten im Hinblick auf die langfristige und umfassende Konsolidierung der gesamten ersten Säule hat der Bundesrat am 29. Januar 2003 auch die Festigung der zweiten Säule diskutiert und die Agenda "Sicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge" beschlossen. Sie befasst sich mit drei Schwerpunkten:</p><p>- Prüfung von Systemfragen: zur längerfristigen Absicherung und zukunftstauglichen Ausgestaltung (Rechtsformen der Vorsorgeeinrichtungen und Aufsicht);</p><p>- finanzielle Stabilität: zur möglichst raschen Verbesserung des Instrumentariums bei der Durchführung von Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen bei Pensionskassen;</p><p>- Umsetzung der 1. BVG-Revision: zur Konsolidierung der beruflichen Vorsorge.</p><p>Angesichts der bisher durchgeführten Grundsatzanalysen des Gesamtsystems und der derzeit laufenden oder bereits eingeleiteten Arbeiten, welche von einem breiten Konsens in Politik und Fachkreisen bezüglich des Dreisäulensystems getragen sind, erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, den eingeschlagenen Weg weiterzuverfolgen mit dem Ziel einer sozialen und finanziell tragbaren Sicherung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. In diesem Rahmen sind die Systeme laufend auf ihre finanzielle Tragfähigkeit und institutionelle Effizienz zu überprüfen. Der Bundesrat hat der Verwaltung daher auch den Auftrag erteilt, bis zum Jahre 2005 Entscheidgrundlagen zur Frage der freien Wahl der Pensionskasse vorzubereiten.</p><p>Der Bundesrat ist nach wie vor der Meinung, dass sich die schweizerische Dreisäulenkonzeption der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge bewährt hat und dass die Gewichte zwischen den drei Säulen im Wesentlichen richtig gesetzt sind. Sinnvoll ist insbesondere die Verteilung der verschiedenen Risiken auf die verschiedenen Finanzierungssysteme Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren. Das in der Motion angesprochene Szenario Zusammenlegung der ersten und zweiten Säule hätte nicht nur massive Übergangskosten während Jahrzehnten zur Folge, sondern würde auch voraussetzen, dass sich die Schweiz für ein einziges Finanzierungssystem entschiede. Die Erfahrungen sowohl von Ländern, die ausschliesslich umlagefinanzierte Rentensysteme haben (z. B. Deutschland, Österreich oder Frankreich), als auch der Länder, deren Sicherungssysteme stärker auf dem Kapitaldeckungsverfahren beruhen (z. B. die USA, England, Holland), haben gerade in den letzten Jahren aufgezeigt, wie sinnvoll eine ausgewogene Verteilung der Finanzierungsrisiken ist. Die internationale Entwicklung bestärkt den Bundesrat daher in seiner Haltung zur Dreisäulenkonzeption. Die im Ausland durchgeführten Reformen tendieren in Richtung des schweizerischen Systems, sowohl in Bezug auf die Konzeption der drei Säulen als auch in Bezug auf die Leistungen. Auch dies zeigt, dass die derzeitige Gewichtung zwischen der ersten und der zweiten Säule bzw. zwischen dem Umlage- und dem Kapitaldeckungsverfahren aufgrund der spezifischen Vor- und Nachteile des jeweiligen Finanzierungssystems nicht grundsätzlich infrage gestellt werden soll.</p><p>Zusammenfassend ist der Bundesrat der Ansicht, dass jede Änderung der Ziele der Dreisäulenkonzeption eine Verfassungsänderung voraussetzen würde und dass die schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen durch vertiefte Analysen evaluiert werden müssten. Die Verwendung von Ressourcen zur Erstellung von Studien und zum Prüfen von Massnahmen sollte sich auf Punkte konzentrieren, welche reale Umsetzungschancen haben. In Bezug auf die in der Begründung der Motion erwähnte Zusammenlegung der ersten und der zweiten Säule ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Voraussetzung nicht gegeben ist, und auch beim anvisierten Sozialindex dürfte dies nicht der Fall sein. Die Flexibilisierung des Rentenalters wird auch ohne das Erarbeiten einer Vorlage zu einer neuen Gesamtkonzeption zur Sicherung der Altersvorsorge im Rahmen der 12. AHV-Revision geprüft. Die Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen zur Frage der freien Wahl der Pensionskasse wurde vom Bundesrat bereits beschlossen. Die Folgekosten einer Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens Schweiz/EG auf die neuen EU-Mitgliedstaaten bzw. eines allfälligen EU-Beitrittes der Schweiz sind zwingend mit den (allfälligen) entsprechenden Vorlagen zu behandeln. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass er am 28. Mai 2003 in Erfüllung des Postulates Wyss 99.3096 einen Bericht zu den Auswirkungen der Leistungsexporte ins Ausland verabschiedet hat. Nach diesem Bericht werden die Möglichkeiten für gesetzgeberische und staatsvertragliche Anpassungen zur Einschränkung der Auslandszahlungen als sehr beschränkt beurteilt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen konkreten Vorschlag zu einem Gesamtkonzept Sicherung Altersvorsorge vorzulegen, indem er die Probleme vollumfänglich eruiert und sämtliche Alternativen als Varianten dem Parlament vorlegt, sodass die eidgenössischen Räte bis zum Jahre 2010 entscheiden können.</p>
    • Langfristige Sicherung der Altersvorsorge

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