Diskriminierungsfreie Beurteilungsgespräche
- ShortId
-
03.3415
- Id
-
20033415
- Updated
-
10.04.2024 09:20
- Language
-
de
- Title
-
Diskriminierungsfreie Beurteilungsgespräche
- AdditionalIndexing
-
04;Personalverwaltung;Personalbeurteilung;Gleichstellung von Mann und Frau;Stellung der Frau;Frauenarbeit;Bundespersonal
- 1
-
- L05K0702010208, Personalbeurteilung
- L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
- L03K010104, Stellung der Frau
- L05K0806010301, Bundespersonal
- L05K0702030205, Frauenarbeit
- L04K07020102, Personalverwaltung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Auswertung der seit 2002 durchgeführten lohnwirksamen Beurteilungsgespräche des Eidgenössischen Personalamtes zeigt, dass Frauen in den Beurteilungskategorien A+ (übertrifft Anforderungen deutlich) und A++ (übertrifft Anforderungen in hohem Mass) untervertreten sind. Die Untersuchung zeigt zudem, dass je höher die Lohnklasse ist, desto differenzierter die Beurteilung und desto höher die Anteile bei A+ und A++.</p><p>Frauen sind in den höheren Lohnklassen weniger gut vertreten als Männer (aus: "Bericht an den Bundesrat über die zweite Frauenförderungsperiode in der allgemeinen Bundesverwaltung 1996-1999"): Lohnklasse 18-23: 19 Prozent Frauen; Lohnklasse 24-29: 12,5 Prozent Frauen; Lohnklasse 30-38: 6,5 Prozent Frauen.</p><p>Frauen werden daher bei der Beurteilung gegenüber Männern doppelt benachteiligt, indem sie weniger gut beurteilt werden und in den Lohnklassen untervertreten sind, die besonders gut beurteilt werden.</p><p>In den "Weisungen des Bundesrates zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung (1. März 2003) wird in Ziffer 22 festgehalten: "Die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frau und Mann ist eine zentrale Führungsaufgabe. Die Führungskräfte sind für die diskriminierungsfreie Gewinnung, Erhaltung, Einsetzung, Beurteilung, Ausbildung und Entwicklung ihrer Mitarbeitenden verantwortlich." Um diese Forderungen in den Weisungen umzusetzen, müssen Massnahmen erlassen werden, damit die indirekten Lohndiskriminierungen bei Frauen aufgehoben werden.</p>
- <p>Der Reporting-Bericht gemäss Artikel 5 BPG vom März 2003 stellt tatsächlich fest, dass bei der Beurteilungsstufe A+ (übertrifft die Anforderungen deutlich) der Durchschnitt bei den Frauen um 4,6 Prozentpunkte tiefer liegt als bei den Männern. Bei der Beurteilungsstufe A++ (übertrifft die Anforderungen in hohem Masse) macht der Unterschied zwischen Männern und Frauen 0,4 Prozentpunkte aus (Männer 1,2 Prozent, Frauen 0,8 Prozent). Bei der Beurteilungsstufe B (entspricht den Anforderungen teilweise) dagegen sind die Männer um 0,6 Prozentpunkte stärker vertreten.</p><p>Eine Einführung von Steuerungsmassnahmen aufgrund der Resultate der ersten Runde von Personalbeurteilungen wäre verfrüht. Der Zwischenbericht zeigt mögliche Tendenzen auf und enthält vorläufige Resultate. Der umfassende Evaluationsbericht wird im Frühherbst vorliegen. Er wird auf der Analyse flächendeckender quantitativer Angaben (aus dem Personalinformationssystem BV PLUS), auf qualitativen Angaben aus rund 100 Interviews und der Internetbefragung von mehreren tausend Bundesangestellten in 25 Ämtern beruhen. Diese integrierte Gesamtschau wird es ermöglichen, Zusammenhänge zu erkennen, Schwachstellen zu analysieren und Handlungsempfehlungen abzugeben. Ein besonderes Augenmerk wird Merkmalen wie Geschlecht, Sprache, Alter, Beschäftigungsrad und Lohnklasse gelten.</p><p>Die Umsetzung bzw. die sachgerechte Anwendung des Lohnsystems muss längerfristig verfolgt werden. Die Ergebnisse des Evaluationsberichtes zur Qualitätssicherung werden ab Herbst 2003 in Workshops mit den Departementen im Hinblick auf allfälligen Steuerungsbedarf besprochen. Bei den zu ergreifenden Massnahmen, wie beispielsweise weiteren, zusätzlichen Schulungen, wird auf die spezifische Situation und Bedürfnisse der dezentralen Einheiten eingegangen.</p><p>Das Ziel einer sachgerechten Personalbeurteilung hinsichtlich Geschlecht, Lebensalter, Sprache, Position, Nationalität oder Religion ist unbestritten: Der Bundesrat hat die Grundsätze der diskriminierungsfreien Personalbeurteilung bereits in Artikel 16 Absatz 1 der Bundespersonalverordnung geregelt und seinen Willen zusätzlich in Ziffer 44 seiner Weisungen zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung vom 22. Januar 2003 bekräftigt.</p><p>Zur Überprüfung der Anwendung des Lohnsystems und dessen Akzeptanz bei den Mitarbeitenden hat der Bundesrat zudem im Dezember 2001 beschlossen, dass ab 2002 Qualitätssicherungsmassnahmen durchzuführen sind. Sowohl zentral (durch das Eidgenössische Personalamt/EPA) als auch in den einzelnen Departementen wurden und werden Schulungen durchgeführt, bei denen es u. a. darum geht, die Beteiligten hinsichtlich möglicher Diskriminierungen zu sensibilisieren. Das Lern- und Informationsprogramm "Ziele vereinbaren und erreichen im konstruktiven Dialog" sowie eine Wegleitung zu Mitarbeitergespräch und Personalbeurteilung stehen allen Führungskräften und Personalverantwortlichen, aber auch allen Mitarbeitenden, im "Führungs- und Personalhandbuch (FPH)" elektronisch zur Verfügung. Zudem ist auch die vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann herausgegebene Broschüre "Früh übt sich, wer eine Meisterin werden will" auf dem Intranet der Bundesverwaltung abrufbar.</p><p>Neben den vom EPA ergriffenen Massnahmen werden in den Departementen zusätzlich departementsspezifische Massnahmen zur Förderung der Chancengleichheit entwickelt, welche in den Jahreszielen der Beauftragten für die Chancengleichheit festgehalten werden. So haben beispielsweise die Beauftragten für Chancengleichheit des VBS und des EJPD eine DVD mit Kurzszenen aus dem Berufsalltag zum Thema Leistungsbeurteilung inklusive Begleithandbuch erarbeitet (Zwei tun das Gleiche - Kommunikation zwischen Frauen und Männern im Berufsalltag).</p><p>Schliesslich ist es unerlässlich, dass das zentrale, für die Überprüfung der kohärenten Umsetzung des neuen Lohnsystems, aber auch für die Feststellung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Chancengleichheit durchgeführte Controlling mit ausreichenden finanziellen Mitteln versehen ist und bleibt.</p><p>Die zwar langsame, aber stetige Zunahme des Anteils der Frauen in mittleren und höheren Lohnklassen (LK) kann als Erfolg gewertet werden. Seit dem Evaluationsbericht zur zweiten Frauenförderungsperiode 1996-1999 haben sich die in der Motion erwähnten Zahlen wie folgt verändert: LK 18-23: 23,7 Prozent (2000: 19 Prozent), LK 24-29: 18,9 Prozent (2000: 12,5 Prozent) und LK 30-38: 7,4 Prozent (2000: 6,5 Prozent). Insgesamt arbeiten heute 28,2 Prozent Frauen in der Bundesverwaltung (2000: 23,3 Prozent).</p><p>Die Departemente bemühen sich nach wie vor aktiv darum, den Anteil von Frauen auf allen Stufen, namentlich im Kader, zu erhöhen. Gemäss den Chancengleichheitsweisungen vom 22. Januar 2003 sind die Departemente beauftragt, Massnahmenkataloge auszuarbeiten, welche Fortschritte bei der Umsetzung der Weisungen - so auch einer diskriminierungsfreien Personalbeurteilung - aufzeigen. Die Fortschritte bei der Umsetzung werden im nächsten Evaluationsbericht (2004) ausgewertet.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, damit Frauen in der Bundesverwaltung bei den lohnwirksamen Beurteilungsgesprächen diskriminierungsfrei beurteilt werden. Folgende Punkte müssen berücksichtigt werden:</p><p>- Die "Weisungen des Bundesrates zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung" (1. März 2003) müssen verbindlich umgesetzt werden.</p><p>- In Schulungen von Führungskräften der Personalbeurteilung muss der diskriminierungsfreien Beurteilung ein grosser Stellenwert beigemessen werden.</p><p>- Weitere geeignete Massnahmen müssen ergriffen werden, um eine erneut wachsende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen zu verhindern.</p>
- Diskriminierungsfreie Beurteilungsgespräche
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Auswertung der seit 2002 durchgeführten lohnwirksamen Beurteilungsgespräche des Eidgenössischen Personalamtes zeigt, dass Frauen in den Beurteilungskategorien A+ (übertrifft Anforderungen deutlich) und A++ (übertrifft Anforderungen in hohem Mass) untervertreten sind. Die Untersuchung zeigt zudem, dass je höher die Lohnklasse ist, desto differenzierter die Beurteilung und desto höher die Anteile bei A+ und A++.</p><p>Frauen sind in den höheren Lohnklassen weniger gut vertreten als Männer (aus: "Bericht an den Bundesrat über die zweite Frauenförderungsperiode in der allgemeinen Bundesverwaltung 1996-1999"): Lohnklasse 18-23: 19 Prozent Frauen; Lohnklasse 24-29: 12,5 Prozent Frauen; Lohnklasse 30-38: 6,5 Prozent Frauen.</p><p>Frauen werden daher bei der Beurteilung gegenüber Männern doppelt benachteiligt, indem sie weniger gut beurteilt werden und in den Lohnklassen untervertreten sind, die besonders gut beurteilt werden.</p><p>In den "Weisungen des Bundesrates zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung (1. März 2003) wird in Ziffer 22 festgehalten: "Die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frau und Mann ist eine zentrale Führungsaufgabe. Die Führungskräfte sind für die diskriminierungsfreie Gewinnung, Erhaltung, Einsetzung, Beurteilung, Ausbildung und Entwicklung ihrer Mitarbeitenden verantwortlich." Um diese Forderungen in den Weisungen umzusetzen, müssen Massnahmen erlassen werden, damit die indirekten Lohndiskriminierungen bei Frauen aufgehoben werden.</p>
- <p>Der Reporting-Bericht gemäss Artikel 5 BPG vom März 2003 stellt tatsächlich fest, dass bei der Beurteilungsstufe A+ (übertrifft die Anforderungen deutlich) der Durchschnitt bei den Frauen um 4,6 Prozentpunkte tiefer liegt als bei den Männern. Bei der Beurteilungsstufe A++ (übertrifft die Anforderungen in hohem Masse) macht der Unterschied zwischen Männern und Frauen 0,4 Prozentpunkte aus (Männer 1,2 Prozent, Frauen 0,8 Prozent). Bei der Beurteilungsstufe B (entspricht den Anforderungen teilweise) dagegen sind die Männer um 0,6 Prozentpunkte stärker vertreten.</p><p>Eine Einführung von Steuerungsmassnahmen aufgrund der Resultate der ersten Runde von Personalbeurteilungen wäre verfrüht. Der Zwischenbericht zeigt mögliche Tendenzen auf und enthält vorläufige Resultate. Der umfassende Evaluationsbericht wird im Frühherbst vorliegen. Er wird auf der Analyse flächendeckender quantitativer Angaben (aus dem Personalinformationssystem BV PLUS), auf qualitativen Angaben aus rund 100 Interviews und der Internetbefragung von mehreren tausend Bundesangestellten in 25 Ämtern beruhen. Diese integrierte Gesamtschau wird es ermöglichen, Zusammenhänge zu erkennen, Schwachstellen zu analysieren und Handlungsempfehlungen abzugeben. Ein besonderes Augenmerk wird Merkmalen wie Geschlecht, Sprache, Alter, Beschäftigungsrad und Lohnklasse gelten.</p><p>Die Umsetzung bzw. die sachgerechte Anwendung des Lohnsystems muss längerfristig verfolgt werden. Die Ergebnisse des Evaluationsberichtes zur Qualitätssicherung werden ab Herbst 2003 in Workshops mit den Departementen im Hinblick auf allfälligen Steuerungsbedarf besprochen. Bei den zu ergreifenden Massnahmen, wie beispielsweise weiteren, zusätzlichen Schulungen, wird auf die spezifische Situation und Bedürfnisse der dezentralen Einheiten eingegangen.</p><p>Das Ziel einer sachgerechten Personalbeurteilung hinsichtlich Geschlecht, Lebensalter, Sprache, Position, Nationalität oder Religion ist unbestritten: Der Bundesrat hat die Grundsätze der diskriminierungsfreien Personalbeurteilung bereits in Artikel 16 Absatz 1 der Bundespersonalverordnung geregelt und seinen Willen zusätzlich in Ziffer 44 seiner Weisungen zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung vom 22. Januar 2003 bekräftigt.</p><p>Zur Überprüfung der Anwendung des Lohnsystems und dessen Akzeptanz bei den Mitarbeitenden hat der Bundesrat zudem im Dezember 2001 beschlossen, dass ab 2002 Qualitätssicherungsmassnahmen durchzuführen sind. Sowohl zentral (durch das Eidgenössische Personalamt/EPA) als auch in den einzelnen Departementen wurden und werden Schulungen durchgeführt, bei denen es u. a. darum geht, die Beteiligten hinsichtlich möglicher Diskriminierungen zu sensibilisieren. Das Lern- und Informationsprogramm "Ziele vereinbaren und erreichen im konstruktiven Dialog" sowie eine Wegleitung zu Mitarbeitergespräch und Personalbeurteilung stehen allen Führungskräften und Personalverantwortlichen, aber auch allen Mitarbeitenden, im "Führungs- und Personalhandbuch (FPH)" elektronisch zur Verfügung. Zudem ist auch die vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann herausgegebene Broschüre "Früh übt sich, wer eine Meisterin werden will" auf dem Intranet der Bundesverwaltung abrufbar.</p><p>Neben den vom EPA ergriffenen Massnahmen werden in den Departementen zusätzlich departementsspezifische Massnahmen zur Förderung der Chancengleichheit entwickelt, welche in den Jahreszielen der Beauftragten für die Chancengleichheit festgehalten werden. So haben beispielsweise die Beauftragten für Chancengleichheit des VBS und des EJPD eine DVD mit Kurzszenen aus dem Berufsalltag zum Thema Leistungsbeurteilung inklusive Begleithandbuch erarbeitet (Zwei tun das Gleiche - Kommunikation zwischen Frauen und Männern im Berufsalltag).</p><p>Schliesslich ist es unerlässlich, dass das zentrale, für die Überprüfung der kohärenten Umsetzung des neuen Lohnsystems, aber auch für die Feststellung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Chancengleichheit durchgeführte Controlling mit ausreichenden finanziellen Mitteln versehen ist und bleibt.</p><p>Die zwar langsame, aber stetige Zunahme des Anteils der Frauen in mittleren und höheren Lohnklassen (LK) kann als Erfolg gewertet werden. Seit dem Evaluationsbericht zur zweiten Frauenförderungsperiode 1996-1999 haben sich die in der Motion erwähnten Zahlen wie folgt verändert: LK 18-23: 23,7 Prozent (2000: 19 Prozent), LK 24-29: 18,9 Prozent (2000: 12,5 Prozent) und LK 30-38: 7,4 Prozent (2000: 6,5 Prozent). Insgesamt arbeiten heute 28,2 Prozent Frauen in der Bundesverwaltung (2000: 23,3 Prozent).</p><p>Die Departemente bemühen sich nach wie vor aktiv darum, den Anteil von Frauen auf allen Stufen, namentlich im Kader, zu erhöhen. Gemäss den Chancengleichheitsweisungen vom 22. Januar 2003 sind die Departemente beauftragt, Massnahmenkataloge auszuarbeiten, welche Fortschritte bei der Umsetzung der Weisungen - so auch einer diskriminierungsfreien Personalbeurteilung - aufzeigen. Die Fortschritte bei der Umsetzung werden im nächsten Evaluationsbericht (2004) ausgewertet.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, damit Frauen in der Bundesverwaltung bei den lohnwirksamen Beurteilungsgesprächen diskriminierungsfrei beurteilt werden. Folgende Punkte müssen berücksichtigt werden:</p><p>- Die "Weisungen des Bundesrates zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung" (1. März 2003) müssen verbindlich umgesetzt werden.</p><p>- In Schulungen von Führungskräften der Personalbeurteilung muss der diskriminierungsfreien Beurteilung ein grosser Stellenwert beigemessen werden.</p><p>- Weitere geeignete Massnahmen müssen ergriffen werden, um eine erneut wachsende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen zu verhindern.</p>
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