Umsetzung der Motion 01.3089 zur Wachstumspolitik

ShortId
03.3420
Id
20033420
Updated
10.04.2024 14:25
Language
de
Title
Umsetzung der Motion 01.3089 zur Wachstumspolitik
AdditionalIndexing
15;Klein- und mittleres Unternehmen;Aufgaben der Exekutive;Motion;Vollzug von Beschlüssen;qualitatives Wachstum;politische Planung;Regierungsprogramm;Wirtschaftsanalyse;Deregulierung;Wirtschaftswachstum
1
  • L05K0704020113, Wirtschaftswachstum
  • L06K080602010102, Regierungsprogramm
  • L05K0807010501, politische Planung
  • L04K08060201, Aufgaben der Exekutive
  • L05K0704010212, qualitatives Wachstum
  • L03K070404, Wirtschaftsanalyse
  • L05K0704010205, Deregulierung
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
  • L06K080301020105, Motion
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Innovationsaktionsplan, KMU-Bericht und administrative Erleichterungen sind zwar wichtige Elemente, die zu einer Wachstumspolitik beitragen. Sie können aber keineswegs eine wirkungsvolle, in allen Departementen durchgesetzte Wachstumspolitik ersetzen. Es ist dafür zu sorgen, dass die von beiden Räten überwiesene Motion nicht "lettre morte" bleibt.</p>
  • <p>Am 18. Juni 2003 hat der Ständerat beschlossen, Ziffer 1 der Motion 01.3089, "Wachstumpolitik. Sieben Massnahmen", als erfüllt abzuschreiben, die Ziffer 2 und 4 als Postulat und die Ziffer 3 sowie 5, 6 und 7 in der Form der Motion zu überweisen. Dies nachdem der Nationalrat den Vorstoss am 5. Juni 2002 noch integral als Motion überwiesen hatte. Die Abschreibung von Ziffer 1 der Motion erfolgte dabei aufgrund des vom EVD im Frühjahr 2002 veröffentlichten Wachstumsberichtes. Dieser Bericht war Anlass für den Bundesrat, die im EVD-Bericht genannten 22 Stossrichtungen für eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik durch eine interdepartementale Arbeitsgruppe (IdA) weiter konkretisieren zu lassen. Der Bericht dieser IdA Wachstum wurde am 18. Dezember 2002 vorgelegt und am 22. Januar 2003 vom Bundesrat zur Kenntnis genommen. Ein wesentlicher Schritt zur Erfüllung von Ziffer 2 der Motion 01.3089 wurde somit gemacht.</p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die Fragen der Interpellation wie folgt beantworten:</p><p>1. Welches genau die Leitmotive sein werden, unter welche der Bundesrat die Legislaturplanung 2003-2007 stellt, wird erst später entschieden. Aus der Sicht der Bundesrates ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu früh, um sich thematisch verbindlich festzulegen. Ausstehend ist derzeit namentlich die für den 28. November 2003 vereinbarte Aussprache mit den Kantonsregierungen, welche für den Bundesrat von grosser politischer Bedeutung ist und der er nicht vorgreifen will.</p><p>Verweisen lässt sich immerhin auf die Arbeiten der IdA Wachstum. Sie hat in ihrem Bericht vier grundlegende Herausforderungen benannt, auf welche die Schweiz in der nächsten Legislatur auf einer konzeptionellen Ebene die Antwort finden sollte. Es geht dabei um die weitere Integration in Europa (aussenwirtschaftspolitische Herausforderung), um die Verschärfung im globalen Standortwettbewerb (fiskalische Herausforderung), um den Übergang zu einer wissensbasierten Gesellschaft (bildungspolitische Herausforderung) und um die Bevölkerungsalterung (Herausforderung insbesondere für die Sozialwerke). Die Anliegen der Motion 03.3224 sind somit in die Legislaturplanung eingespeist worden.</p><p>2. Um der Wachstumspolitik die nötige institutionelle Verankerung zu geben, hat der Bundesrat anlässlich der Diskussion des Schlussberichtes der IdA Wachstum im Januar 2003 dieses Organ nicht aufgelöst; es wurde vielmehr beauftragt, jährlich über den Fortschritt der von der Arbeitsgruppe initiierten oder aufgegriffenen wachstumspolitischen Massnahmen dem Bundesrat Bericht zu erstatten.</p><p>3. Neue Massnahmen, die über die Vorschläge im Bericht der IdA Wachstum hinausgehen, sind sehr wohl denkbar. Sie können namentlich aus den jährlichen Berichten hervorgehen, welche die IdA Wachstum dem Bundesrat vorzulegen hat. Es ist geplant, diesen Berichten ein analoges Gesicht zu geben wie den Berichten, welche die EU-Mitgliedländer jährlich im Rahmen des Cardiff-Prozesses über ihre Strukturreformen erstellen und welche wichtige Beurteilungsgrundlagen im so genannten Lissabonner Prozess sind, in dessen Rahmen die EU zur wettbewerbsstärksten wissensbasierten Wirtschaftsregion aufsteigen will.</p><p>4. Der Bestand an staatlichen Regulierungen ist seit einigen Jahren Gegenstand einer kritischen Würdigung. Ein breites Spektrum an Massnahmen wurde in zahlreichen Bereichen bereits ergriffen. Dieses reicht von der Öffnung bislang staatlich monopolisierter Märkte bis zur Änderung einzelner Verordnungsbestimmungen, welche die Wirtschaft in ihrer Entfaltung hindern. Dieser Reformprozess wird laufend fortgesetzt.</p><p>Soweit Neuerungen nicht von den Fachämtern initiiert werden, bestehen drei departementsübergreifend wirkende Instrumente, um Handlungsnotwendigkeiten aufzuzeigen:</p><p>- Einzelne Hemmnisse werden durch die Instrumente zur Verbesserung der Rahmenbedingungen aufgedeckt (parlamentarische Vorstösse, Regulierungsfolgenabschätzung, Gesetzesevaluationen, KMU-Tests, Forum KMU oder das geplante Regulierungsmonitoring, aber auch Verpflichtung zur Anpassung des technischen Rechtes an jenes unserer wichtigsten Handelspartner gemäss THG u. a. m.).</p><p>- Handlungsnotwendigkeiten, die tiefer in bestehende Marktordnungen in einzelnen Wirtschaftssektoren hineinschneiden, werden regelmässig im Rahmen laufender und neuer Verhandlungen mit unseren Handelspartnern deutlich; so würde ein umfassendes Dienstleistungsabkommen mit der EU beispielsweise bedeutende Änderungen im schweizerischen Wirtschaftsrecht nach sich ziehen.</p><p>- Schliesslich muss die "peer pressure" für weitere Reformen, welche durch die Länderexamen der internationalen Organisationen OECD, IMF und WTO ausgeübt wird, erwähnt werden.</p><p>Bereits durch die Periodizität dieser Examen ist die Kontinuität der geforderten Analysen gewährleistet.</p><p>5. Wie bereits ausgeführt, werden die jährlichen Berichte der IdA Wachstum Aufschluss über die Massnahmen geben, welche in der abgelaufenen Periode zur Verringerung bzw. Beseitigung von Wachstumshindernissen ergriffen wurden. Im Geschäftsbericht des Bundesrates wird über die Realisierung der Massnahmen der Jahresziele Auskunft erteilt.</p><p>6. Das Schema für die Regulierungsfolgenabschätzung wurde vom Bundesrat mit Beschluss vom 15. September 1999 festgelegt. Neben den beiden ersten Prüfpunkten, in denen es um die Notwendigkeit und Möglichkeit staatlichen Handelns sowie um die Auswirkungen der Reform auf die direkt betroffenen Kreise geht, ist insbesondere der dritte Prüfpunkt "gesamtwirtschaftliche Auswirkungen" hervorzuheben. Er soll ein Fazit aus den unter den ersten beiden Prüfpunkten gemachten Feststellungen ziehen, bevor alternative Lösungen betrachtet und Probleme im praktischen Vollzug erörtert werden. In diesem Fazit kann insbesondere auf die nicht immer scharf messbaren mittelbaren Wirkungen neuer Regelungen eingetreten werden, wie verstärkter Druck zur Standortverlagerung aufgrund einer steigenden Abgabenbelastung oder nachteilige Auswirkungen auf die Innovationstätigkeit infolge eines immer dichteren regulatorischen Geflechtes. Die Instrumente, die diesen Querbezug zwischen dem Rechtsrahmen und den Wachstumserfolgen herstellen, müssen allerdings noch ausgebaut werden. Eine wesentliche Rolle wird dabei der Ermittlung einer besten Praxis im internationalen Quervergleich zukommen, d. h. der Klärung der Frage, wodurch konkurrierende Länder in den fraglichen Bereichen attraktiver und wettbewerbsfähiger erscheinen.</p><p>7. Die öffentliche Hand wirkt auf zwei Ebenen auf die Tätigkeit der KMU ein. Erstens setzt sie mit der Gesetzgebung die generellen wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, andererseits steht sie beim Vollzug der einzelnen Erlasse in direktem Kontakt mit den KMU. Eine zweckmässige Politik setzt auf beiden Ebenen an: Einerseits sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass der Spielraum für unternehmerische Tätigkeiten möglichst attraktiv ist; andererseits geht es darum, den Unternehmen den Behördenkontakt zu erleichtern, sei es durch eine Senkung des Aufwandes bei der Erfüllung staatlicher Auflagen, sei es durch effiziente Dienstleistungen und Förderanstrengungen seitens staatlicher Stellen.</p><p>Die KMU-Politik des Bundes ist dabei keine Mittelstandspolitik deutscher Prägung, die spezifische (Förder-)Massnahmen für eine bestimmte Grössenklasse von Unternehmen vorsieht. Ausgangspunkt dieser Politik ist vielmehr die Feststellung, dass es in der Schweiz nur etwas mehr als 1000 Grossunternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gibt, dagegen rund 300 000 Wirtschaftseinheiten mit 1 bis 250 Arbeitnehmern. Der typische Adressat staatlicher Normen ist deshalb ein Betrieb ohne ausgebaute Stäbe. Wenn diese Betriebe auf Defizite in den Rahmenbedingungen treffen, reagieren sie weniger mit Standortverlagerungen als mit einem wenig dynamischen Wachstum.</p><p>Die Zunahme der Arbeitsplätze in wertschöpfungsstarken Sektoren ist deshalb ein guter Gradmesser für die Erfolge der KMU-Politik des Bundes, aber auch der anderen staatlichen Ebenen. Mit ihrer Verantwortung in den Bereichen Fiskalbelastung, Bildungsangebot und Grundversorgungseinrichtungen (z. B. im Gesundheitswesen) beeinflussen Kantone und Gemeinden sowohl die Grösse wie auch die Möglichkeiten des Bereiches, der für eine private Wirtschaftstätigkeit bleibt, ganz erheblich.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit der Überweisung der Motion 01.3089, "Wachstumspolitik. Sieben Massnahmen", haben Nationalrat und Ständerat den Bundesrat beauftragt, die Wachstumspolitik ins "Zentrum seiner Politik" zu stellen. Sie haben hierzu eine Massnahme als "erfüllt" (Wachstumsbericht) betrachtet, zwei Massnahmen aus formaljuristischen Gründen als Postulat und die anderen vier Massnahmen in Motionsform als verbindliche Aufträge überwiesen.</p><p>Ich lade den Bundesrat ein, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass zum Auftrag, die Wachstumspolitik ins "Zentrum seiner Politik" zu stellen, selbstredend dazu gehört, dass die Wachstumspolitik departementübergreifend zum zentralen Element der Legislaturplanung 2004-2007 gemacht wird, so wie es auch die Motion 03.3224 fordert?</p><p>2. Wie gedenkt er dafür zu sorgen, dass effektiv departementübergreifend die Wachstumspolitik als Priorität verankert wird? Welche institutionellen Vorkehrungen gedenkt er zu treffen?</p><p>3. Wie gedenkt er Ziffer 2 ("Umsetzungsstrategie für eine Anpassung der Rahmenbedingungen zur Stärkung der Wachstumskräfte") der Motion umzusetzen, nachdem der Ständerat in seinem Bericht zur Motion insistiert, dass die Vorschläge des Berichtes der IdA Wachstum zwar in die richtige Richtung gehen, aber noch keinesfalls die gewünschte umfassende Umsetzungsstrategie gemäss Ziffer 2 der Motion darstellen?</p><p>4. Wie gedenkt er den verbindlichen Auftrag durchzuführen, im Rahmen dieser konkreten Umsetzungsstrategie "staatlich verursachte Hindernisse, die ein Gedeihen der Wirtschaft verhindern, systematisch aufzudecken und abzubauen"? Gedenkt er dies in einem periodischen Rahmen immer wieder zu überprüfen?</p><p>5. Wie gedenkt er dem verbindlichen Auftrag einer jährlichen spezifischen Berichterstattung, "welche Massnahmen in der abgelaufenen Periode zur Verringerung bzw. Beseitigung von Wachstumshindernissen ergriffen wurden", nachzukommen?</p><p>6. Wie gedenkt er dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung neu "stets besonders die Wirtschaftswachstumsverträglichkeit" überprüft wird?</p><p>7. Wie gedenkt er dem verbindlichen Auftrag nachzukommen, die KMU-Politik spezifisch auf das Wirtschaftswachstum auszurichten? Wie gedenkt er dies nachzuweisen?</p>
  • Umsetzung der Motion 01.3089 zur Wachstumspolitik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Innovationsaktionsplan, KMU-Bericht und administrative Erleichterungen sind zwar wichtige Elemente, die zu einer Wachstumspolitik beitragen. Sie können aber keineswegs eine wirkungsvolle, in allen Departementen durchgesetzte Wachstumspolitik ersetzen. Es ist dafür zu sorgen, dass die von beiden Räten überwiesene Motion nicht "lettre morte" bleibt.</p>
    • <p>Am 18. Juni 2003 hat der Ständerat beschlossen, Ziffer 1 der Motion 01.3089, "Wachstumpolitik. Sieben Massnahmen", als erfüllt abzuschreiben, die Ziffer 2 und 4 als Postulat und die Ziffer 3 sowie 5, 6 und 7 in der Form der Motion zu überweisen. Dies nachdem der Nationalrat den Vorstoss am 5. Juni 2002 noch integral als Motion überwiesen hatte. Die Abschreibung von Ziffer 1 der Motion erfolgte dabei aufgrund des vom EVD im Frühjahr 2002 veröffentlichten Wachstumsberichtes. Dieser Bericht war Anlass für den Bundesrat, die im EVD-Bericht genannten 22 Stossrichtungen für eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik durch eine interdepartementale Arbeitsgruppe (IdA) weiter konkretisieren zu lassen. Der Bericht dieser IdA Wachstum wurde am 18. Dezember 2002 vorgelegt und am 22. Januar 2003 vom Bundesrat zur Kenntnis genommen. Ein wesentlicher Schritt zur Erfüllung von Ziffer 2 der Motion 01.3089 wurde somit gemacht.</p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die Fragen der Interpellation wie folgt beantworten:</p><p>1. Welches genau die Leitmotive sein werden, unter welche der Bundesrat die Legislaturplanung 2003-2007 stellt, wird erst später entschieden. Aus der Sicht der Bundesrates ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu früh, um sich thematisch verbindlich festzulegen. Ausstehend ist derzeit namentlich die für den 28. November 2003 vereinbarte Aussprache mit den Kantonsregierungen, welche für den Bundesrat von grosser politischer Bedeutung ist und der er nicht vorgreifen will.</p><p>Verweisen lässt sich immerhin auf die Arbeiten der IdA Wachstum. Sie hat in ihrem Bericht vier grundlegende Herausforderungen benannt, auf welche die Schweiz in der nächsten Legislatur auf einer konzeptionellen Ebene die Antwort finden sollte. Es geht dabei um die weitere Integration in Europa (aussenwirtschaftspolitische Herausforderung), um die Verschärfung im globalen Standortwettbewerb (fiskalische Herausforderung), um den Übergang zu einer wissensbasierten Gesellschaft (bildungspolitische Herausforderung) und um die Bevölkerungsalterung (Herausforderung insbesondere für die Sozialwerke). Die Anliegen der Motion 03.3224 sind somit in die Legislaturplanung eingespeist worden.</p><p>2. Um der Wachstumspolitik die nötige institutionelle Verankerung zu geben, hat der Bundesrat anlässlich der Diskussion des Schlussberichtes der IdA Wachstum im Januar 2003 dieses Organ nicht aufgelöst; es wurde vielmehr beauftragt, jährlich über den Fortschritt der von der Arbeitsgruppe initiierten oder aufgegriffenen wachstumspolitischen Massnahmen dem Bundesrat Bericht zu erstatten.</p><p>3. Neue Massnahmen, die über die Vorschläge im Bericht der IdA Wachstum hinausgehen, sind sehr wohl denkbar. Sie können namentlich aus den jährlichen Berichten hervorgehen, welche die IdA Wachstum dem Bundesrat vorzulegen hat. Es ist geplant, diesen Berichten ein analoges Gesicht zu geben wie den Berichten, welche die EU-Mitgliedländer jährlich im Rahmen des Cardiff-Prozesses über ihre Strukturreformen erstellen und welche wichtige Beurteilungsgrundlagen im so genannten Lissabonner Prozess sind, in dessen Rahmen die EU zur wettbewerbsstärksten wissensbasierten Wirtschaftsregion aufsteigen will.</p><p>4. Der Bestand an staatlichen Regulierungen ist seit einigen Jahren Gegenstand einer kritischen Würdigung. Ein breites Spektrum an Massnahmen wurde in zahlreichen Bereichen bereits ergriffen. Dieses reicht von der Öffnung bislang staatlich monopolisierter Märkte bis zur Änderung einzelner Verordnungsbestimmungen, welche die Wirtschaft in ihrer Entfaltung hindern. Dieser Reformprozess wird laufend fortgesetzt.</p><p>Soweit Neuerungen nicht von den Fachämtern initiiert werden, bestehen drei departementsübergreifend wirkende Instrumente, um Handlungsnotwendigkeiten aufzuzeigen:</p><p>- Einzelne Hemmnisse werden durch die Instrumente zur Verbesserung der Rahmenbedingungen aufgedeckt (parlamentarische Vorstösse, Regulierungsfolgenabschätzung, Gesetzesevaluationen, KMU-Tests, Forum KMU oder das geplante Regulierungsmonitoring, aber auch Verpflichtung zur Anpassung des technischen Rechtes an jenes unserer wichtigsten Handelspartner gemäss THG u. a. m.).</p><p>- Handlungsnotwendigkeiten, die tiefer in bestehende Marktordnungen in einzelnen Wirtschaftssektoren hineinschneiden, werden regelmässig im Rahmen laufender und neuer Verhandlungen mit unseren Handelspartnern deutlich; so würde ein umfassendes Dienstleistungsabkommen mit der EU beispielsweise bedeutende Änderungen im schweizerischen Wirtschaftsrecht nach sich ziehen.</p><p>- Schliesslich muss die "peer pressure" für weitere Reformen, welche durch die Länderexamen der internationalen Organisationen OECD, IMF und WTO ausgeübt wird, erwähnt werden.</p><p>Bereits durch die Periodizität dieser Examen ist die Kontinuität der geforderten Analysen gewährleistet.</p><p>5. Wie bereits ausgeführt, werden die jährlichen Berichte der IdA Wachstum Aufschluss über die Massnahmen geben, welche in der abgelaufenen Periode zur Verringerung bzw. Beseitigung von Wachstumshindernissen ergriffen wurden. Im Geschäftsbericht des Bundesrates wird über die Realisierung der Massnahmen der Jahresziele Auskunft erteilt.</p><p>6. Das Schema für die Regulierungsfolgenabschätzung wurde vom Bundesrat mit Beschluss vom 15. September 1999 festgelegt. Neben den beiden ersten Prüfpunkten, in denen es um die Notwendigkeit und Möglichkeit staatlichen Handelns sowie um die Auswirkungen der Reform auf die direkt betroffenen Kreise geht, ist insbesondere der dritte Prüfpunkt "gesamtwirtschaftliche Auswirkungen" hervorzuheben. Er soll ein Fazit aus den unter den ersten beiden Prüfpunkten gemachten Feststellungen ziehen, bevor alternative Lösungen betrachtet und Probleme im praktischen Vollzug erörtert werden. In diesem Fazit kann insbesondere auf die nicht immer scharf messbaren mittelbaren Wirkungen neuer Regelungen eingetreten werden, wie verstärkter Druck zur Standortverlagerung aufgrund einer steigenden Abgabenbelastung oder nachteilige Auswirkungen auf die Innovationstätigkeit infolge eines immer dichteren regulatorischen Geflechtes. Die Instrumente, die diesen Querbezug zwischen dem Rechtsrahmen und den Wachstumserfolgen herstellen, müssen allerdings noch ausgebaut werden. Eine wesentliche Rolle wird dabei der Ermittlung einer besten Praxis im internationalen Quervergleich zukommen, d. h. der Klärung der Frage, wodurch konkurrierende Länder in den fraglichen Bereichen attraktiver und wettbewerbsfähiger erscheinen.</p><p>7. Die öffentliche Hand wirkt auf zwei Ebenen auf die Tätigkeit der KMU ein. Erstens setzt sie mit der Gesetzgebung die generellen wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, andererseits steht sie beim Vollzug der einzelnen Erlasse in direktem Kontakt mit den KMU. Eine zweckmässige Politik setzt auf beiden Ebenen an: Einerseits sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass der Spielraum für unternehmerische Tätigkeiten möglichst attraktiv ist; andererseits geht es darum, den Unternehmen den Behördenkontakt zu erleichtern, sei es durch eine Senkung des Aufwandes bei der Erfüllung staatlicher Auflagen, sei es durch effiziente Dienstleistungen und Förderanstrengungen seitens staatlicher Stellen.</p><p>Die KMU-Politik des Bundes ist dabei keine Mittelstandspolitik deutscher Prägung, die spezifische (Förder-)Massnahmen für eine bestimmte Grössenklasse von Unternehmen vorsieht. Ausgangspunkt dieser Politik ist vielmehr die Feststellung, dass es in der Schweiz nur etwas mehr als 1000 Grossunternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gibt, dagegen rund 300 000 Wirtschaftseinheiten mit 1 bis 250 Arbeitnehmern. Der typische Adressat staatlicher Normen ist deshalb ein Betrieb ohne ausgebaute Stäbe. Wenn diese Betriebe auf Defizite in den Rahmenbedingungen treffen, reagieren sie weniger mit Standortverlagerungen als mit einem wenig dynamischen Wachstum.</p><p>Die Zunahme der Arbeitsplätze in wertschöpfungsstarken Sektoren ist deshalb ein guter Gradmesser für die Erfolge der KMU-Politik des Bundes, aber auch der anderen staatlichen Ebenen. Mit ihrer Verantwortung in den Bereichen Fiskalbelastung, Bildungsangebot und Grundversorgungseinrichtungen (z. B. im Gesundheitswesen) beeinflussen Kantone und Gemeinden sowohl die Grösse wie auch die Möglichkeiten des Bereiches, der für eine private Wirtschaftstätigkeit bleibt, ganz erheblich.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit der Überweisung der Motion 01.3089, "Wachstumspolitik. Sieben Massnahmen", haben Nationalrat und Ständerat den Bundesrat beauftragt, die Wachstumspolitik ins "Zentrum seiner Politik" zu stellen. Sie haben hierzu eine Massnahme als "erfüllt" (Wachstumsbericht) betrachtet, zwei Massnahmen aus formaljuristischen Gründen als Postulat und die anderen vier Massnahmen in Motionsform als verbindliche Aufträge überwiesen.</p><p>Ich lade den Bundesrat ein, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass zum Auftrag, die Wachstumspolitik ins "Zentrum seiner Politik" zu stellen, selbstredend dazu gehört, dass die Wachstumspolitik departementübergreifend zum zentralen Element der Legislaturplanung 2004-2007 gemacht wird, so wie es auch die Motion 03.3224 fordert?</p><p>2. Wie gedenkt er dafür zu sorgen, dass effektiv departementübergreifend die Wachstumspolitik als Priorität verankert wird? Welche institutionellen Vorkehrungen gedenkt er zu treffen?</p><p>3. Wie gedenkt er Ziffer 2 ("Umsetzungsstrategie für eine Anpassung der Rahmenbedingungen zur Stärkung der Wachstumskräfte") der Motion umzusetzen, nachdem der Ständerat in seinem Bericht zur Motion insistiert, dass die Vorschläge des Berichtes der IdA Wachstum zwar in die richtige Richtung gehen, aber noch keinesfalls die gewünschte umfassende Umsetzungsstrategie gemäss Ziffer 2 der Motion darstellen?</p><p>4. Wie gedenkt er den verbindlichen Auftrag durchzuführen, im Rahmen dieser konkreten Umsetzungsstrategie "staatlich verursachte Hindernisse, die ein Gedeihen der Wirtschaft verhindern, systematisch aufzudecken und abzubauen"? Gedenkt er dies in einem periodischen Rahmen immer wieder zu überprüfen?</p><p>5. Wie gedenkt er dem verbindlichen Auftrag einer jährlichen spezifischen Berichterstattung, "welche Massnahmen in der abgelaufenen Periode zur Verringerung bzw. Beseitigung von Wachstumshindernissen ergriffen wurden", nachzukommen?</p><p>6. Wie gedenkt er dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung neu "stets besonders die Wirtschaftswachstumsverträglichkeit" überprüft wird?</p><p>7. Wie gedenkt er dem verbindlichen Auftrag nachzukommen, die KMU-Politik spezifisch auf das Wirtschaftswachstum auszurichten? Wie gedenkt er dies nachzuweisen?</p>
    • Umsetzung der Motion 01.3089 zur Wachstumspolitik

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