Fragebogen bei der militärischen Aushebung

ShortId
03.3421
Id
20033421
Updated
10.04.2024 12:04
Language
de
Title
Fragebogen bei der militärischen Aushebung
AdditionalIndexing
09;Psychologie;sexuelle Freiheit;Meinungsumfrage;Rekrutenschule;Datenschutz;Recht des Einzelnen;Militärdiensttauglichkeit;Rekrutenprüfung
1
  • L05K0402030703, Rekrutenschule
  • L06K040203070301, Rekrutenprüfung
  • L04K01090301, Meinungsumfrage
  • L05K0402031003, Militärdiensttauglichkeit
  • L03K050205, Recht des Einzelnen
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L04K16030203, Psychologie
  • L04K05020510, sexuelle Freiheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei den detaillierten Abklärungen im Rahmen der Rekrutierung steht der Schutz der Gesundheit der Dienstleistenden im Vordergrund. Das Ziel der "Rekrutierung XXI" ist es, den richtigen Mann und die richtige Frau am richtigen Ort, gemäss ihren psychischen und physischen Fähigkeiten, einzusetzen und damit die aktuell sehr hohen Entlassungszahlen während der Rekrutenschulen zu senken. Da bei den etwa 20 Prozent aus den Schulen entlassenen Rekruten nebst orthopädischen vor allem psychische Gründe ausschlaggebend sind, wird dieser Bereich an der Rekrutierung mit den neuen medizinisch-psychologischen Abklärungen intensiver untersucht. Dadurch kann eine präzisere Empfehlung bezüglich psychischer und auch physischer Diensttauglichkeit abgegeben werden.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den konkreten Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Beim medizin-psychologischen Fragebogen ("Vetter-Test") handelt es sich um einen psychiatrischen Fragebogen, also einen fachärztlichen Fragebogen. Darin werden Fragen zu folgenden Bereichen gestellt:</p><p>a. demographische Grunderfassung: Alter, Geschlecht, soziale Situation, Familienvorgeschichte, psychosoziale Stressfaktoren. schulische Entwicklung, entwicklungspsychologische Hinweise, Persönlichkeitsentwicklung, psychosexuelle Entwicklung;</p><p>b. psychiatrisch-epidemiologische Fragebögen: Störungen durch psychotrope Substanzen (z. B. Suchtmittel), psychotische Störungen (wahnhafte Störungen), Affektstörungen (emotionale Störungen), Angststörungen, Zwangsstörungen, Belastungsstörungen, körperliche Störungen auf psychischer Grundlage, Verhaltensauffälligkeiten, Persönlichkeitsstörungen;</p><p>c. Fragebogen zur Symptomfrüherfassung: psychogene Störungen (Körperliche Störungen auf psychischer Grundlage), Affektstörungen, emotionale Störungen, Essstörungen, Suchterkrankungen.</p><p>2./3. Die medizin-psychologische Befragung ist Teil einer fachärztlichen Untersuchung, vergleichbar mit vertrauensärztlichen Untersuchungen von Arbeitgebern oder Versicherungen.</p><p>Sexualität gehört zum Grundverhalten des Menschen. Dieses umfasst auch Risikoverhalten mit möglichen gesundheitlichen Auswirkungen für Körper und Psyche. Entsprechend gehört eine Befragung zur Sexualität zu einem umsichtigen und verantwortungsvollen ärztlichen Handeln. Die Auswertung der Befragungen stellt somit medizinwissenschaftlich einen wesentlichen Indikator hinsichtlich der psychiatrischen Diensttauglichkeit dar.</p><p>Je mehr Fragebereiche definiert und je mehr Fragen dazu gestellt werden können, desto genauere Aussagen können mit den angewendeten Verfahren gemacht werden. Ein Verzicht auf diese Fragen würde die Qualität der Untersuchung verschlechtern.</p><p>Da die sechs der rund 400 Fragen, welche einen Bezug zur Sexualität haben, publik gemacht worden sind, haben diese an Aussagekraft verloren. Sie werden in der nächsten Fassung des "Vetter-Tests", welche Ende Jahr eingeführt wird, nicht mehr enthalten sein.</p><p>4. Aus Gründen der im "Vetter-Test", angewandten Methode, welche einen Vergleich zwischen dem einzelnen zu allen anderen Stellungspflichtigen vornimmt, müssen heute alle Fragen beantwortet werden. Denn fehlt zu einer Frage die Antwort, so ist die einzelne Person nicht mehr mit den anderen vergleichbar. Der Computer kann darauf die Wahrscheinlichkeitszahl nicht errechnen.</p><p>Zurzeit werden technische Massnahmen geprüft, die dem Stellungspflichtigen ermöglichen, unter Wahrung der Privatsphäre im Einzelfall eine Frage unbeantwortet zu lassen. Zudem wird für den "Vetter-Test" die Möglichkeit eingeführt, die Akzeptanz der Fragen anzugeben. Damit können die Fragen, die als unzumutbar empfunden wurden, revidiert werden. Bei allen anderen Tests können Fragen übersprungen werden.</p><p>5. In der Frühjahrsrekrutenschule 2002 wurden 893 Angehörige der Armee (das entspricht 8 Prozent), in der Sommerrekrutenschule des gleichen Jahres 1166 (7 Prozent) aus psychiatrischen Gründen entlassen. Diese Zahlen machen es aus der Sicht des Bundesrates notwendig, der medizinisch-psychologischen Untersuchung der Stellungspflichtigen anlässlich der Rekrutierung mehr Gewicht beizumessen, als dies früher der Fall war.</p><p>Im Rahmen der Rekrutierung wurden alle Stellungspflichtige bezüglich Wohlbefinden, Einhaltung der Privatsphäre und Testzufriedenheit befragt. Diese Umfrage hat ergeben, dass die überwiegende Mehrheit das Rekrutierungsverfahren als gut bis sehr gut beurteilt hat. Der Bundesrat hält auch aufgrund dieser Fakten die Tests für zumutbar.</p><p>6. Die Sicherheitspolitische Kommission (SiK) des Nationalrates hat das neue Rekrutierungssystem für die Armee geprüft und sich eingehend mit den Tests auseinandergesetzt. Die SiK gab darauf in ihrer Mitteilung vom 9. September 2003 bekannt, sie sei vom Rekrutierungssystem überzeugt, und betonte, dass professionell und wissenschaftlich sowie im Interesse der Dienstleistenden gearbeitet werde.</p><p>7. Wenn der Stellungspflichtige alle Fragen des "Vetter-Tests" beantwortet hat, errechnet der Computer einen Zahlenwert. Diese Zahl gibt Auskunft darüber, ob der Geprüfte einer weiteren psychiatrischen Abklärung bedarf. Diese individuelle Abklärungsnotwendigkeit untersteht der medizinischen Schweigepflicht.</p><p>Der Zahlenwert und - falls vorhanden - die psychiatrische Abklärung werden im medizinischen Informationssystem Medisa gespeichert. Sie ist durch jede zu rekrutierende Person in Anwesenheit eines Kreisarztes in Bern einsehbar. Die Antworten zu den einzelnen Fragen werden anonymisiert gespeichert und sind so auch nicht für Ärzte und Psychologen der Rekrutierung einsehbar. Dreissig Tage nach der Rekrutierung (Rekursfrist) werden die Daten anonymisiert und so der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich für die Weiterentwicklung des Verfahrens und zur Aufarbeitung von sanitätsdienstlichen Grundlagen zur Verfügung gestellt. Dies erlaubt, Präventionsmassnahmen im Militärdienst spezifisch planen und durchführen zu können. Gleichzeitig erfolgt die Löschung des Fragebogens aus dem Medisa. Ausgenommen sind einzig die Unterlagen in denjenigen Fällen, in denen eine fachärztliche Untersuchung nötig wird. Diese können von den Betroffenen eingesehen werden.</p><p>Zusammenfassend gilt es festzuhalten, dass genügend Massnahmen getroffen worden sind, damit zu keinem Zeitpunkt individuelle Antworten auf einzelne Fragen durch Unbefugte einsehbar sind.</p><p>8./9. Wie bereits erwähnt, handelt es sich nach Auffassung des Bundesrates um eine fachärztliche Untersuchung. Diese kann nicht mit einem Anstellungsgespräch oder einer Eignungsabklärung verglichen werden, sondern eher mit einer vom Arbeitgeber oder Versicherer angeordneten vertrauensärztlichen Untersuchung. Die Durchführung einer solchen vertrauensärztlichen Untersuchung ist aufgrund der höheren Sicherheitsbedürfnisse einer Zwangsgemeinschaft, wie sie das militärische Kollektiv darstellt, sinnvoll. Es geht darum, im Militärdienst einen verantwortungsvollen Umgang mit gefährlichen Technologien und in Stresssituationen sicherzustellen sowie die Selbstgefährdung und Gefährdung Dritter möglichst auszuschliessen.</p><p>Das psychiatrische Untersuchungsverfahren ist somit auf 18- bis 20-jährige Menschen abgestimmt. Es erlaubt nur für diese gültige medizinische Aussagen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit einem umfassenden Test soll neu bei der militärischen Aushebung die psychische Verfassung von Stellungspflichtigen ermittelt werden. Teil des Fragenkataloges bilden intime Fragen, welche gemäss Zeitungsberichten zu "grosser öffentlicher Besorgnis" geführt haben und die beantwortet werden müssen, weil das Computerprogramm sonst das Fortsetzen des Tests nicht zulässt.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. Über welche Bereiche werden die Stellungspflichtigen im rund 400 Fragen umfassenden Fragenkatalog zur Ermittlung der Diensttauglichkeit befragt?</p><p>2. Wie ist es nach Ansicht des Bundesrates zu rechtfertigen, dass im Fragebogen auch Fragen enthalten sind, welche in die Intimsphäre der Stellungspflichtigen eingreifen?</p><p>3. Ist er der Ansicht, dass die Fragen zum Sexualleben zur Beurteilung der Diensttauglichkeit etwas beitragen? Ist es nicht möglich, die psychische Verfassung der Stellungspflichtigen auch ohne solche Fragen zu eruieren?</p><p>4. Sofern solche Fragen tatsächlich nützliche Hinweise über die psychische Verfassung und damit die Diensttauglichkeit der angehenden Rekruten geben können: Ist er nicht auch der Meinung, dass es den zur Diensttauglichkeit Geprüften freigestellt werden müsste, Auskünfte über ihr Sexualleben zu erteilen?</p><p>5. Einem Bericht der "Zeitung im Expace Mittelland" vom 21. Mai 2003 zufolge, hätten Vorstudien gezeigt, dass mit diesem Fragebogen über 80 Prozent der aus psychischen Gründen ausgemusterten Rekruten im Jahr 2002 hätten ermittelt werden können. Wie viele Rekruten wurden im Jahr 2002 aus psychischen Gründen ausgemustert? Rechtfertigt es diese Zahl, dass sich über 20 000 stellungspflichtige Frauen und Männer Fragen über ihre Intimsphäre gefallen lassen müssen?</p><p>6. Am 11. August 2003 wird eine Subkommission der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates einer Aushebung in Mels beiwohnen und anschliessend Bericht erstatten. Ist der Bundesrat bereit, nach einem eher negativ ausfallenden Bericht der Subkommission von den zweifelhaften Fragen über den Sexualbereich ohne weiteres abzusehen?</p><p>7. Wie werden diese Daten vor Missbrauch geschützt?</p><p>8. Bei einer Anstellung im privaten und öffentlichen Bereich werden - auch für Kaderstellen - keine Intimfragen gestellt, solche wären persönlichkeits- und datenschutzrechtlich illegal. Warum muss ein junger Mensch, der vom Staat für eine RS und dann noch 18 Wochen WK in Anspruch genommen wird, also auf zivile Verhältnisse übertragen vergleichbar mit einer kurzen Temporärstelle, sich diesen Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte gefallen lassen?</p><p>9. Einige dieser Fragen des Fragebogens sind höheren Stabsoffizieren gestellt worden, ohne dass ihnen vorgängig erläutert worden war, worum es geht. Alle reagierten entrüstet auf die intime Fragerei, und sie zeigten sich betroffen, als sie hörten, dass jeder 18-Jährige, unter Zwang, solche Fragen beantworten muss. Ist vorgesehen, dass diese Fragebogen auch von höheren Kadern der Armee noch nachträglich ausgefüllt werden müssen (Assessment). Wenn Nein, warum nicht?</p>
  • Fragebogen bei der militärischen Aushebung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei den detaillierten Abklärungen im Rahmen der Rekrutierung steht der Schutz der Gesundheit der Dienstleistenden im Vordergrund. Das Ziel der "Rekrutierung XXI" ist es, den richtigen Mann und die richtige Frau am richtigen Ort, gemäss ihren psychischen und physischen Fähigkeiten, einzusetzen und damit die aktuell sehr hohen Entlassungszahlen während der Rekrutenschulen zu senken. Da bei den etwa 20 Prozent aus den Schulen entlassenen Rekruten nebst orthopädischen vor allem psychische Gründe ausschlaggebend sind, wird dieser Bereich an der Rekrutierung mit den neuen medizinisch-psychologischen Abklärungen intensiver untersucht. Dadurch kann eine präzisere Empfehlung bezüglich psychischer und auch physischer Diensttauglichkeit abgegeben werden.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den konkreten Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Beim medizin-psychologischen Fragebogen ("Vetter-Test") handelt es sich um einen psychiatrischen Fragebogen, also einen fachärztlichen Fragebogen. Darin werden Fragen zu folgenden Bereichen gestellt:</p><p>a. demographische Grunderfassung: Alter, Geschlecht, soziale Situation, Familienvorgeschichte, psychosoziale Stressfaktoren. schulische Entwicklung, entwicklungspsychologische Hinweise, Persönlichkeitsentwicklung, psychosexuelle Entwicklung;</p><p>b. psychiatrisch-epidemiologische Fragebögen: Störungen durch psychotrope Substanzen (z. B. Suchtmittel), psychotische Störungen (wahnhafte Störungen), Affektstörungen (emotionale Störungen), Angststörungen, Zwangsstörungen, Belastungsstörungen, körperliche Störungen auf psychischer Grundlage, Verhaltensauffälligkeiten, Persönlichkeitsstörungen;</p><p>c. Fragebogen zur Symptomfrüherfassung: psychogene Störungen (Körperliche Störungen auf psychischer Grundlage), Affektstörungen, emotionale Störungen, Essstörungen, Suchterkrankungen.</p><p>2./3. Die medizin-psychologische Befragung ist Teil einer fachärztlichen Untersuchung, vergleichbar mit vertrauensärztlichen Untersuchungen von Arbeitgebern oder Versicherungen.</p><p>Sexualität gehört zum Grundverhalten des Menschen. Dieses umfasst auch Risikoverhalten mit möglichen gesundheitlichen Auswirkungen für Körper und Psyche. Entsprechend gehört eine Befragung zur Sexualität zu einem umsichtigen und verantwortungsvollen ärztlichen Handeln. Die Auswertung der Befragungen stellt somit medizinwissenschaftlich einen wesentlichen Indikator hinsichtlich der psychiatrischen Diensttauglichkeit dar.</p><p>Je mehr Fragebereiche definiert und je mehr Fragen dazu gestellt werden können, desto genauere Aussagen können mit den angewendeten Verfahren gemacht werden. Ein Verzicht auf diese Fragen würde die Qualität der Untersuchung verschlechtern.</p><p>Da die sechs der rund 400 Fragen, welche einen Bezug zur Sexualität haben, publik gemacht worden sind, haben diese an Aussagekraft verloren. Sie werden in der nächsten Fassung des "Vetter-Tests", welche Ende Jahr eingeführt wird, nicht mehr enthalten sein.</p><p>4. Aus Gründen der im "Vetter-Test", angewandten Methode, welche einen Vergleich zwischen dem einzelnen zu allen anderen Stellungspflichtigen vornimmt, müssen heute alle Fragen beantwortet werden. Denn fehlt zu einer Frage die Antwort, so ist die einzelne Person nicht mehr mit den anderen vergleichbar. Der Computer kann darauf die Wahrscheinlichkeitszahl nicht errechnen.</p><p>Zurzeit werden technische Massnahmen geprüft, die dem Stellungspflichtigen ermöglichen, unter Wahrung der Privatsphäre im Einzelfall eine Frage unbeantwortet zu lassen. Zudem wird für den "Vetter-Test" die Möglichkeit eingeführt, die Akzeptanz der Fragen anzugeben. Damit können die Fragen, die als unzumutbar empfunden wurden, revidiert werden. Bei allen anderen Tests können Fragen übersprungen werden.</p><p>5. In der Frühjahrsrekrutenschule 2002 wurden 893 Angehörige der Armee (das entspricht 8 Prozent), in der Sommerrekrutenschule des gleichen Jahres 1166 (7 Prozent) aus psychiatrischen Gründen entlassen. Diese Zahlen machen es aus der Sicht des Bundesrates notwendig, der medizinisch-psychologischen Untersuchung der Stellungspflichtigen anlässlich der Rekrutierung mehr Gewicht beizumessen, als dies früher der Fall war.</p><p>Im Rahmen der Rekrutierung wurden alle Stellungspflichtige bezüglich Wohlbefinden, Einhaltung der Privatsphäre und Testzufriedenheit befragt. Diese Umfrage hat ergeben, dass die überwiegende Mehrheit das Rekrutierungsverfahren als gut bis sehr gut beurteilt hat. Der Bundesrat hält auch aufgrund dieser Fakten die Tests für zumutbar.</p><p>6. Die Sicherheitspolitische Kommission (SiK) des Nationalrates hat das neue Rekrutierungssystem für die Armee geprüft und sich eingehend mit den Tests auseinandergesetzt. Die SiK gab darauf in ihrer Mitteilung vom 9. September 2003 bekannt, sie sei vom Rekrutierungssystem überzeugt, und betonte, dass professionell und wissenschaftlich sowie im Interesse der Dienstleistenden gearbeitet werde.</p><p>7. Wenn der Stellungspflichtige alle Fragen des "Vetter-Tests" beantwortet hat, errechnet der Computer einen Zahlenwert. Diese Zahl gibt Auskunft darüber, ob der Geprüfte einer weiteren psychiatrischen Abklärung bedarf. Diese individuelle Abklärungsnotwendigkeit untersteht der medizinischen Schweigepflicht.</p><p>Der Zahlenwert und - falls vorhanden - die psychiatrische Abklärung werden im medizinischen Informationssystem Medisa gespeichert. Sie ist durch jede zu rekrutierende Person in Anwesenheit eines Kreisarztes in Bern einsehbar. Die Antworten zu den einzelnen Fragen werden anonymisiert gespeichert und sind so auch nicht für Ärzte und Psychologen der Rekrutierung einsehbar. Dreissig Tage nach der Rekrutierung (Rekursfrist) werden die Daten anonymisiert und so der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich für die Weiterentwicklung des Verfahrens und zur Aufarbeitung von sanitätsdienstlichen Grundlagen zur Verfügung gestellt. Dies erlaubt, Präventionsmassnahmen im Militärdienst spezifisch planen und durchführen zu können. Gleichzeitig erfolgt die Löschung des Fragebogens aus dem Medisa. Ausgenommen sind einzig die Unterlagen in denjenigen Fällen, in denen eine fachärztliche Untersuchung nötig wird. Diese können von den Betroffenen eingesehen werden.</p><p>Zusammenfassend gilt es festzuhalten, dass genügend Massnahmen getroffen worden sind, damit zu keinem Zeitpunkt individuelle Antworten auf einzelne Fragen durch Unbefugte einsehbar sind.</p><p>8./9. Wie bereits erwähnt, handelt es sich nach Auffassung des Bundesrates um eine fachärztliche Untersuchung. Diese kann nicht mit einem Anstellungsgespräch oder einer Eignungsabklärung verglichen werden, sondern eher mit einer vom Arbeitgeber oder Versicherer angeordneten vertrauensärztlichen Untersuchung. Die Durchführung einer solchen vertrauensärztlichen Untersuchung ist aufgrund der höheren Sicherheitsbedürfnisse einer Zwangsgemeinschaft, wie sie das militärische Kollektiv darstellt, sinnvoll. Es geht darum, im Militärdienst einen verantwortungsvollen Umgang mit gefährlichen Technologien und in Stresssituationen sicherzustellen sowie die Selbstgefährdung und Gefährdung Dritter möglichst auszuschliessen.</p><p>Das psychiatrische Untersuchungsverfahren ist somit auf 18- bis 20-jährige Menschen abgestimmt. Es erlaubt nur für diese gültige medizinische Aussagen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit einem umfassenden Test soll neu bei der militärischen Aushebung die psychische Verfassung von Stellungspflichtigen ermittelt werden. Teil des Fragenkataloges bilden intime Fragen, welche gemäss Zeitungsberichten zu "grosser öffentlicher Besorgnis" geführt haben und die beantwortet werden müssen, weil das Computerprogramm sonst das Fortsetzen des Tests nicht zulässt.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. Über welche Bereiche werden die Stellungspflichtigen im rund 400 Fragen umfassenden Fragenkatalog zur Ermittlung der Diensttauglichkeit befragt?</p><p>2. Wie ist es nach Ansicht des Bundesrates zu rechtfertigen, dass im Fragebogen auch Fragen enthalten sind, welche in die Intimsphäre der Stellungspflichtigen eingreifen?</p><p>3. Ist er der Ansicht, dass die Fragen zum Sexualleben zur Beurteilung der Diensttauglichkeit etwas beitragen? Ist es nicht möglich, die psychische Verfassung der Stellungspflichtigen auch ohne solche Fragen zu eruieren?</p><p>4. Sofern solche Fragen tatsächlich nützliche Hinweise über die psychische Verfassung und damit die Diensttauglichkeit der angehenden Rekruten geben können: Ist er nicht auch der Meinung, dass es den zur Diensttauglichkeit Geprüften freigestellt werden müsste, Auskünfte über ihr Sexualleben zu erteilen?</p><p>5. Einem Bericht der "Zeitung im Expace Mittelland" vom 21. Mai 2003 zufolge, hätten Vorstudien gezeigt, dass mit diesem Fragebogen über 80 Prozent der aus psychischen Gründen ausgemusterten Rekruten im Jahr 2002 hätten ermittelt werden können. Wie viele Rekruten wurden im Jahr 2002 aus psychischen Gründen ausgemustert? Rechtfertigt es diese Zahl, dass sich über 20 000 stellungspflichtige Frauen und Männer Fragen über ihre Intimsphäre gefallen lassen müssen?</p><p>6. Am 11. August 2003 wird eine Subkommission der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates einer Aushebung in Mels beiwohnen und anschliessend Bericht erstatten. Ist der Bundesrat bereit, nach einem eher negativ ausfallenden Bericht der Subkommission von den zweifelhaften Fragen über den Sexualbereich ohne weiteres abzusehen?</p><p>7. Wie werden diese Daten vor Missbrauch geschützt?</p><p>8. Bei einer Anstellung im privaten und öffentlichen Bereich werden - auch für Kaderstellen - keine Intimfragen gestellt, solche wären persönlichkeits- und datenschutzrechtlich illegal. Warum muss ein junger Mensch, der vom Staat für eine RS und dann noch 18 Wochen WK in Anspruch genommen wird, also auf zivile Verhältnisse übertragen vergleichbar mit einer kurzen Temporärstelle, sich diesen Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte gefallen lassen?</p><p>9. Einige dieser Fragen des Fragebogens sind höheren Stabsoffizieren gestellt worden, ohne dass ihnen vorgängig erläutert worden war, worum es geht. Alle reagierten entrüstet auf die intime Fragerei, und sie zeigten sich betroffen, als sie hörten, dass jeder 18-Jährige, unter Zwang, solche Fragen beantworten muss. Ist vorgesehen, dass diese Fragebogen auch von höheren Kadern der Armee noch nachträglich ausgefüllt werden müssen (Assessment). Wenn Nein, warum nicht?</p>
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