Kostenbeteiligung bei Geburtsgebrechen und schweren oder chronischen Erkrankungen
- ShortId
-
03.3425
- Id
-
20033425
- Updated
-
24.06.2025 23:38
- Language
-
de
- Title
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Kostenbeteiligung bei Geburtsgebrechen und schweren oder chronischen Erkrankungen
- AdditionalIndexing
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2841;28;freie Schlagwörter: angeborene Krankheit;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Krankheit;Invalidenversicherung;Selbstbehalt
- 1
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- L03K010501, Krankheit
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L04K01040103, Invalidenversicherung
- L05K1110011303, Selbstbehalt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Sieht man den Zweck der Kostenbeteiligung darin, das Verhalten der Versicherten hinsichtlich der in Anspruch genommenen medizinischen Leistungen zu steuern, dann entfällt dieser Zweck konsequenterweise bei Chronischkranken, die aufgrund des vorhandenen Krankheitsbildes nicht auf die regelmässige Inanspruchnahme bestimmter medizinischer Leistungen verzichten können.</p><p>Vorabklärungen des Bundesamtes für Sozialversicherung haben zwar ergeben, dass der Spielraum für eine differenzierte Kostenbeteiligung nach Artikel 64 Absatz 6 KVG relativ gering ist. Da gegenwärtig aber Modelle für eine modifizierte Kostenbeteiligung zur Steuerung der Nachfrage im Rahmen der Vorarbeiten für eine 3. KVG-Revision vertieft geprüft werden, ist der Bundesrat bereit, das Anliegen der Motion aufzugreifen, allerdings - um die Palette materieller Lösungsmöglichkeiten nicht a priori einzuschränken - in der offeneren Form des Postulates.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, spätestens mit der 3. KVG-Revision für kostenintensive Behandlungen von Geburtsgebrechen oder schweren langjährigen Erkrankungen die Kostenbeteiligung der Betroffenen zu differenzieren oder gänzlich darauf zu verzichten.</p><p>Er wird beauftragt, entsprechende Änderungen auf Stufe Gesetzgebung oder Verordnung in Ausübung der Kompetenz von Artikel 64 Absatz 6 Buchstabe b KVG vorzuschlagen.</p>
- Kostenbeteiligung bei Geburtsgebrechen und schweren oder chronischen Erkrankungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Sieht man den Zweck der Kostenbeteiligung darin, das Verhalten der Versicherten hinsichtlich der in Anspruch genommenen medizinischen Leistungen zu steuern, dann entfällt dieser Zweck konsequenterweise bei Chronischkranken, die aufgrund des vorhandenen Krankheitsbildes nicht auf die regelmässige Inanspruchnahme bestimmter medizinischer Leistungen verzichten können.</p><p>Vorabklärungen des Bundesamtes für Sozialversicherung haben zwar ergeben, dass der Spielraum für eine differenzierte Kostenbeteiligung nach Artikel 64 Absatz 6 KVG relativ gering ist. Da gegenwärtig aber Modelle für eine modifizierte Kostenbeteiligung zur Steuerung der Nachfrage im Rahmen der Vorarbeiten für eine 3. KVG-Revision vertieft geprüft werden, ist der Bundesrat bereit, das Anliegen der Motion aufzugreifen, allerdings - um die Palette materieller Lösungsmöglichkeiten nicht a priori einzuschränken - in der offeneren Form des Postulates.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, spätestens mit der 3. KVG-Revision für kostenintensive Behandlungen von Geburtsgebrechen oder schweren langjährigen Erkrankungen die Kostenbeteiligung der Betroffenen zu differenzieren oder gänzlich darauf zu verzichten.</p><p>Er wird beauftragt, entsprechende Änderungen auf Stufe Gesetzgebung oder Verordnung in Ausübung der Kompetenz von Artikel 64 Absatz 6 Buchstabe b KVG vorzuschlagen.</p>
- Kostenbeteiligung bei Geburtsgebrechen und schweren oder chronischen Erkrankungen
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