Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung

ShortId
03.3429
Id
20033429
Updated
10.04.2024 13:22
Language
de
Title
Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung
AdditionalIndexing
24;2841;Steuererhöhung;Suchtprävention;Tabakkonsum;Nikotinsucht;Tabak;Tabaksteuer
1
  • L04K11070108, Tabaksteuer
  • L06K140202010401, Tabakkonsum
  • L05K1402020104, Tabak
  • L04K11070309, Steuererhöhung
  • L05K0101020104, Nikotinsucht
  • L06K010505070201, Suchtprävention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat dem Parlament bei der Beratung der am 21. März 2003 angenommenen Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung (02.020) seine zwar auch kritisierte, aber letztlich doch erfolgreiche Tabaksteuerpolitik dargelegt.</p><p>Der Bundesrat hat seit je her einen Kompromiss zwischen fiskalischer Ergiebigkeit und gesundheitspolitischer Wirksamkeit gesucht. Dieser Kompromiss ist gut gelungen. Auf der einen Seite sind die Verkäufe stetig gesunken. Auf der anderen Seite sind die Einnahmen stetig gestiegen.</p><p>Eine Preisanhebung von heute Fr. 5.20 auf 6 Franken je Päckli ergäbe eine Tabaksteuerbelastung von 58,08 Prozent des Detailverkaufspreises (DVP).</p><p>Ziel des Bundesrates gemäss Nationalem Programm zur Tabakprävention 2001-2005 ist indessen nicht, das EU-Mindestniveau von 57 Prozent zu überschreiten, sondern die schweizerische Tabaksteuerbelastung dem EU-Mindestniveau anzunähern.</p><p>Mit den zwei geforderten Steuerschritten hätte der Bundesrat im Übrigen seine am 21. März 2003 erhaltene Steuererhöhungskompetenz von 80 Prozent bereits um knapp 50 Prozent (genau 49,08 Prozent) ausgenutzt. Die Verkäufe gingen bei solch massiven Steuererhöhungen zwar zurück, der Konsum liesse sich jedoch nur begrenzt reduzieren (Wechsel zu Substitutionsfabrikaten, Aufkommen von Schwarzmärkten und Schmuggel, Einkauf im Ausland).</p><p>Der Vergleich der DVP zwischen der Schweiz und den Nachbarländern (s. Beilage) zeigt die aktuelle Situation. Deutschland und Frankreich beabsichtigen, ihre Steuern auf Zigaretten etappiert zu erhöhen. In Italien und Österreich dagegen stehen zurzeit keine Steueraufschläge an.</p><p>Eine Preiserhöhung im verlangten Ausmass brächte die Grenz- und Touristenverkäufe gegenüber Italien und Österreich völlig zum Erliegen. Die Preisdifferenz betrüge rund 90 Rappen je Päckli. Das Aufkommen von Schwarzmärkten und Schmuggel würde zum ernsthaften Risiko.</p><p>Allerdings werden auch die Entwicklungen in den beiden anderen Nachbarländern - wie dies das EFD seit je her tut - genauestens verfolgt und mögliche Steuerschritte geprüft.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, seine bisherige Steuerpolitik der moderaten Schritte - im Einklang mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Preisentwicklung in den Nachbarländern - fortzuführen. Er wird aufgrund der Preissituation in den Nachbarländern zu gegebener Zeit über weitere Steuererhöhungen entscheiden.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat erhöht im Rahmen seiner Kompetenz (gemäss Art. 11 des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung) den Steuertarif für Zigaretten am 1. Oktober 2004 und am 1. Juli 2005 um je 40 Rappen.</p>
  • Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20030047
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat dem Parlament bei der Beratung der am 21. März 2003 angenommenen Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung (02.020) seine zwar auch kritisierte, aber letztlich doch erfolgreiche Tabaksteuerpolitik dargelegt.</p><p>Der Bundesrat hat seit je her einen Kompromiss zwischen fiskalischer Ergiebigkeit und gesundheitspolitischer Wirksamkeit gesucht. Dieser Kompromiss ist gut gelungen. Auf der einen Seite sind die Verkäufe stetig gesunken. Auf der anderen Seite sind die Einnahmen stetig gestiegen.</p><p>Eine Preisanhebung von heute Fr. 5.20 auf 6 Franken je Päckli ergäbe eine Tabaksteuerbelastung von 58,08 Prozent des Detailverkaufspreises (DVP).</p><p>Ziel des Bundesrates gemäss Nationalem Programm zur Tabakprävention 2001-2005 ist indessen nicht, das EU-Mindestniveau von 57 Prozent zu überschreiten, sondern die schweizerische Tabaksteuerbelastung dem EU-Mindestniveau anzunähern.</p><p>Mit den zwei geforderten Steuerschritten hätte der Bundesrat im Übrigen seine am 21. März 2003 erhaltene Steuererhöhungskompetenz von 80 Prozent bereits um knapp 50 Prozent (genau 49,08 Prozent) ausgenutzt. Die Verkäufe gingen bei solch massiven Steuererhöhungen zwar zurück, der Konsum liesse sich jedoch nur begrenzt reduzieren (Wechsel zu Substitutionsfabrikaten, Aufkommen von Schwarzmärkten und Schmuggel, Einkauf im Ausland).</p><p>Der Vergleich der DVP zwischen der Schweiz und den Nachbarländern (s. Beilage) zeigt die aktuelle Situation. Deutschland und Frankreich beabsichtigen, ihre Steuern auf Zigaretten etappiert zu erhöhen. In Italien und Österreich dagegen stehen zurzeit keine Steueraufschläge an.</p><p>Eine Preiserhöhung im verlangten Ausmass brächte die Grenz- und Touristenverkäufe gegenüber Italien und Österreich völlig zum Erliegen. Die Preisdifferenz betrüge rund 90 Rappen je Päckli. Das Aufkommen von Schwarzmärkten und Schmuggel würde zum ernsthaften Risiko.</p><p>Allerdings werden auch die Entwicklungen in den beiden anderen Nachbarländern - wie dies das EFD seit je her tut - genauestens verfolgt und mögliche Steuerschritte geprüft.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, seine bisherige Steuerpolitik der moderaten Schritte - im Einklang mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Preisentwicklung in den Nachbarländern - fortzuführen. Er wird aufgrund der Preissituation in den Nachbarländern zu gegebener Zeit über weitere Steuererhöhungen entscheiden.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat erhöht im Rahmen seiner Kompetenz (gemäss Art. 11 des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung) den Steuertarif für Zigaretten am 1. Oktober 2004 und am 1. Juli 2005 um je 40 Rappen.</p>
    • Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung

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