Berufliche Vorsorge. Einheitliche Bundesaufsicht über sämtliche Einrichtungen

ShortId
03.3430
Id
20033430
Updated
14.11.2025 08:40
Language
de
Title
Berufliche Vorsorge. Einheitliche Bundesaufsicht über sämtliche Einrichtungen
AdditionalIndexing
28;Kontrolle;Berufliche Vorsorge;Versicherungsaufsicht;Dritte Säule
1
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
  • L05K0104010103, Dritte Säule
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K11100116, Versicherungsaufsicht
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Vielfalt der Aufsichtsgremien und der Vorsorgeeinrichtungen, die unterschiedlichen materiellen Rechtsgrundlagen und die Frage der Vereinheitlichung der Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge war und ist seit längerer Zeit Gegenstand verwaltungsinterner und verwaltungsintern und -extern gemischter Arbeitsgruppen und Kommissionen.</p><p>Dazu liegen schon verschiedene Berichte vor. Der Bundesrat verweist auf seine Antwort auf die Motion 02.3453 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates, "Integrale Aufsicht über die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen", vom 19. September 2002, welche die gleiche Zielsetzung verfolgte wie die vorliegende Motion.</p><p>Der Bundesrat hat die Problematik erkannt. Er erachtet die Optimierung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge als unerlässlich und hat deshalb eine gesamthafte Überprüfung der Aufsicht im Bereich der beruflichen Vorsorge in die Wege geleitet. Gestützt auf seinen Entscheid vom 29. Janaur 2003 zur "Agenda berufliche Vorsorge" hat das Eidgenössische Departement des Innern am 10. Juli 2003 im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement nebst einer Expertenkommission "Rechtsformen der Vorsorgeeinrichtungen" auch eine breit abgestützte Expertenkommission "Optimierung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge" eingesetzt mit dem Ziel, die Aufsichtsorganisation im Bereich der beruflichen Vorsorge gesetzlich neu zu regeln.</p><p>Diese zweite Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Dr. Jürg Brühwiler analysiert die bestehende Aufsichtsorganisation und erarbeitet Vorschläge zu deren Optimierung für den gesamten Bereich der beruflichen Vorsorge. Dabei ist auch die Zentralisierung der Aufsicht in einem verwaltungsexternen Gremium zu prüfen. Die aus diesen Arbeiten resultierenden Ergebnisse wird der Bundesrat dem Parlament im Rahmen einer Botschaft unterbreiten. </p><p>Den in der vorliegenden Motion geltend gemachten Überlegungen wird somit im Rahmen der Expertenkommission "Optimierung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge" Rechnung getragen werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Es sei eine einheitliche Bundesaufsicht über sämtliche Einrichtungen der beruflichen Vorsorge einzuführen, und es seien zu diesem Zweck die notwendigen Änderungen in den massgeblichen Bundeserlassen (ZGB, OR, BVG, FZG und VAG) vorzunehmen.</p><p>Mit dem Begriff "Einrichtungen der beruflichen Vorsorge" sind sämtliche Einrichtungen gemeint, die im Rahmen der zweiten und der dritten Säule:</p><p>a. eine Vorsorgetätigkeit bezwecken;</p><p>b. aus diesem Grund eine steuerliche Sonderbehandlung erfahren, und</p><p>c. bisher einer staatlichen Aufsicht (Bund oder Kantone) unterstellt sind.</p><p>Mit diesem Begriff "Einrichtungen der beruflichen Vorsorge" würden also:</p><p>1. auch Einrichtungen der Säule 3a erfasst, die mit der gleichen Zwecksetzung und grundsätzlich unter den gleichen Rahmenbedingungen die berufliche Vorsorge durchführen, z. B. für Selbstständigerwerbende, die ja in der zweiten Säule nicht mitmachen müssen, aber nach der Bundesverfassung (Art. 113) einen Anspruch haben, zu gleichwertigen Bedingungen im Rahmen der Säule 3a eine Berufsvorsorge aufzubauen;</p><p>2. auch jene Vorsorgeeinrichtungen in der zweiten Säule erfasst, die sich bisher legalerweise jeglicher Aufsicht entziehen konnten, nämlich die im ausschliesslich ausserobligatorischen Bereich tätigen Vorsorgegenossenschaften.</p>
  • Berufliche Vorsorge. Einheitliche Bundesaufsicht über sämtliche Einrichtungen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20030035
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Vielfalt der Aufsichtsgremien und der Vorsorgeeinrichtungen, die unterschiedlichen materiellen Rechtsgrundlagen und die Frage der Vereinheitlichung der Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge war und ist seit längerer Zeit Gegenstand verwaltungsinterner und verwaltungsintern und -extern gemischter Arbeitsgruppen und Kommissionen.</p><p>Dazu liegen schon verschiedene Berichte vor. Der Bundesrat verweist auf seine Antwort auf die Motion 02.3453 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates, "Integrale Aufsicht über die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen", vom 19. September 2002, welche die gleiche Zielsetzung verfolgte wie die vorliegende Motion.</p><p>Der Bundesrat hat die Problematik erkannt. Er erachtet die Optimierung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge als unerlässlich und hat deshalb eine gesamthafte Überprüfung der Aufsicht im Bereich der beruflichen Vorsorge in die Wege geleitet. Gestützt auf seinen Entscheid vom 29. Janaur 2003 zur "Agenda berufliche Vorsorge" hat das Eidgenössische Departement des Innern am 10. Juli 2003 im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement nebst einer Expertenkommission "Rechtsformen der Vorsorgeeinrichtungen" auch eine breit abgestützte Expertenkommission "Optimierung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge" eingesetzt mit dem Ziel, die Aufsichtsorganisation im Bereich der beruflichen Vorsorge gesetzlich neu zu regeln.</p><p>Diese zweite Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Dr. Jürg Brühwiler analysiert die bestehende Aufsichtsorganisation und erarbeitet Vorschläge zu deren Optimierung für den gesamten Bereich der beruflichen Vorsorge. Dabei ist auch die Zentralisierung der Aufsicht in einem verwaltungsexternen Gremium zu prüfen. Die aus diesen Arbeiten resultierenden Ergebnisse wird der Bundesrat dem Parlament im Rahmen einer Botschaft unterbreiten. </p><p>Den in der vorliegenden Motion geltend gemachten Überlegungen wird somit im Rahmen der Expertenkommission "Optimierung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge" Rechnung getragen werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Es sei eine einheitliche Bundesaufsicht über sämtliche Einrichtungen der beruflichen Vorsorge einzuführen, und es seien zu diesem Zweck die notwendigen Änderungen in den massgeblichen Bundeserlassen (ZGB, OR, BVG, FZG und VAG) vorzunehmen.</p><p>Mit dem Begriff "Einrichtungen der beruflichen Vorsorge" sind sämtliche Einrichtungen gemeint, die im Rahmen der zweiten und der dritten Säule:</p><p>a. eine Vorsorgetätigkeit bezwecken;</p><p>b. aus diesem Grund eine steuerliche Sonderbehandlung erfahren, und</p><p>c. bisher einer staatlichen Aufsicht (Bund oder Kantone) unterstellt sind.</p><p>Mit diesem Begriff "Einrichtungen der beruflichen Vorsorge" würden also:</p><p>1. auch Einrichtungen der Säule 3a erfasst, die mit der gleichen Zwecksetzung und grundsätzlich unter den gleichen Rahmenbedingungen die berufliche Vorsorge durchführen, z. B. für Selbstständigerwerbende, die ja in der zweiten Säule nicht mitmachen müssen, aber nach der Bundesverfassung (Art. 113) einen Anspruch haben, zu gleichwertigen Bedingungen im Rahmen der Säule 3a eine Berufsvorsorge aufzubauen;</p><p>2. auch jene Vorsorgeeinrichtungen in der zweiten Säule erfasst, die sich bisher legalerweise jeglicher Aufsicht entziehen konnten, nämlich die im ausschliesslich ausserobligatorischen Bereich tätigen Vorsorgegenossenschaften.</p>
    • Berufliche Vorsorge. Einheitliche Bundesaufsicht über sämtliche Einrichtungen

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