Weiteres Sanierungsprogramm

ShortId
03.3435
Id
20033435
Updated
25.06.2025 01:59
Language
de
Title
Weiteres Sanierungsprogramm
AdditionalIndexing
24;Aufgabenüberprüfung;Leistungsabbau;Sparmassnahme;Schuldenbremse;Haushaltsdefizit
1
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L05K0802030201, Aufgabenüberprüfung
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L04K11020502, Haushaltsdefizit
  • L04K11080305, Schuldenbremse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat geht mit allen drei Motionen einig, dass der Bundeshaushalt weitere substanzielle Entlastungen erfahren muss. Anders lässt sich die im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 (EP 03) beantragte dringliche Revision des Finanzhaushaltgesetzes, die für die Eliminierung der bestehenden strukturellen Defizite einen verbindlichen und zeitlich bis ins Jahr 2007 befristeten Abbaupfad vorgibt, nicht umsetzen.</p><p>Neben diesen rechtlichen gibt es eine Reihe von standort- und gesellschaftspolitischen Gründen, welche klar gegen die Anhäufung weiterer Defizite durch die öffentliche Hand sprechen. Wachsende Schuldenberge hindern den Staat daran, sich neuen dringenden Aufgaben anzunehmen. Sie verringern die Investitionsbereitschaft von Privaten und beeinträchtigen damit das Wachstum. Eine anhaltende Defizitwirtschaft ist schliesslich nichts anderes als eine Lastenverschiebung auf kommende Generationen.</p><p>Wie schon in der Botschaft zum EP 03 dargelegt ist, wird der Bundesrat seine Vorstellungen zu weiter gehenden Entlastungsmassnahmen im Rahmen der Legislaturplanung 2003-2007 konkretisieren. Er wird bei dieser Gelegenheit auch darlegen, inwieweit einnahmenseitige Massnahmen zur Sanierung des Haushaltes beitragen sollen. Er schliesst solche - zumindest im Umfang dauerhaft wegbrechender Einnahmenanteile - nicht aus, zumal sie unter dieser Voraussetzung nicht mit einer aus wirtschafts- und wachstumspolitischer Sicht problematischen Erhöhung der Steuerquote verbunden sind.</p><p>Als gesichert kann schon heute gelten, dass es zu einer dauerhaften Konsolidierung des Bundeshaushaltes tiefgreifender Systemreformen namentlich in den besonders dynamisch wachsenden und/oder ausgabenstarken Aufgabengebieten bedarf (Soziale Wohlfahrt, Bildung, Verkehr). Auch die übrigen Aufgabenbereiche müssen aber angesichts der Notwendigkeit weiterer gezielter, möglichst rasch wirkender Ausgabenkürzungen kritisch hinterfragt werden. Dazu fasst der Bundesrat eine systematische Aufgabenverzichtplanung mit anschliessender Organisationsüberprüfung ins Auge, wobei in den gleichen Kontext die gemäss Subventionsgesetz in den Jahren 2004/05 anstehende Subventionsüberprüfung gehört. Schliesslich werden die herkömmlichen Budgetbereinigungen ebenfalls dazu dienen müssen, kurzfristig wirkende Sparmassnahmen zu ergreifen; zu denken ist dabei insbesondere an Instrumente wie die Kreditsperre.</p><p>Bei sämtlichen einnahmen- und ausgabenseitigen Entlastungsmassnahmen wird der Bundesrat darauf achten, die Budgetqualität ausgerichtet auf die Ziele der Legislaturplanung zu erhalten und zu verbessern. Diese lässt sich u. a. am Beitrag messen, den die einzelnen Ausgaben an ein nachhaltiges Wachstum zu leisten vermögen. Bei Transfers wie bei Fiskaleinnahmen gilt es daher darauf zu achten, dass unerwünschte Anreizwirkungen, Verzerrungen und strukturerhaltende Effekte so weit wie möglich vermieden bzw. beseitigt werden können. Sodann sind bei Investitionen der volkswirtschaftliche Nutzen und die betrieblichen Folgekosten in jedem Fall sorgfältig gegeneinander abzuwägen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament ein weiteres Sanierungsprogramm vorzulegen, dem eine echte Aufgabenverzichtplanung und eine Reduktion staatlicher Leistungen zugrunde liegt. Dieses Programm muss zum Ziel haben, die strukturellen Defizite des Bundeshaushaltes nachhaltig zu beseitigen und der Schuldenbremse Folge zu leisten.</p>
  • Weiteres Sanierungsprogramm
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20030047
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat geht mit allen drei Motionen einig, dass der Bundeshaushalt weitere substanzielle Entlastungen erfahren muss. Anders lässt sich die im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 (EP 03) beantragte dringliche Revision des Finanzhaushaltgesetzes, die für die Eliminierung der bestehenden strukturellen Defizite einen verbindlichen und zeitlich bis ins Jahr 2007 befristeten Abbaupfad vorgibt, nicht umsetzen.</p><p>Neben diesen rechtlichen gibt es eine Reihe von standort- und gesellschaftspolitischen Gründen, welche klar gegen die Anhäufung weiterer Defizite durch die öffentliche Hand sprechen. Wachsende Schuldenberge hindern den Staat daran, sich neuen dringenden Aufgaben anzunehmen. Sie verringern die Investitionsbereitschaft von Privaten und beeinträchtigen damit das Wachstum. Eine anhaltende Defizitwirtschaft ist schliesslich nichts anderes als eine Lastenverschiebung auf kommende Generationen.</p><p>Wie schon in der Botschaft zum EP 03 dargelegt ist, wird der Bundesrat seine Vorstellungen zu weiter gehenden Entlastungsmassnahmen im Rahmen der Legislaturplanung 2003-2007 konkretisieren. Er wird bei dieser Gelegenheit auch darlegen, inwieweit einnahmenseitige Massnahmen zur Sanierung des Haushaltes beitragen sollen. Er schliesst solche - zumindest im Umfang dauerhaft wegbrechender Einnahmenanteile - nicht aus, zumal sie unter dieser Voraussetzung nicht mit einer aus wirtschafts- und wachstumspolitischer Sicht problematischen Erhöhung der Steuerquote verbunden sind.</p><p>Als gesichert kann schon heute gelten, dass es zu einer dauerhaften Konsolidierung des Bundeshaushaltes tiefgreifender Systemreformen namentlich in den besonders dynamisch wachsenden und/oder ausgabenstarken Aufgabengebieten bedarf (Soziale Wohlfahrt, Bildung, Verkehr). Auch die übrigen Aufgabenbereiche müssen aber angesichts der Notwendigkeit weiterer gezielter, möglichst rasch wirkender Ausgabenkürzungen kritisch hinterfragt werden. Dazu fasst der Bundesrat eine systematische Aufgabenverzichtplanung mit anschliessender Organisationsüberprüfung ins Auge, wobei in den gleichen Kontext die gemäss Subventionsgesetz in den Jahren 2004/05 anstehende Subventionsüberprüfung gehört. Schliesslich werden die herkömmlichen Budgetbereinigungen ebenfalls dazu dienen müssen, kurzfristig wirkende Sparmassnahmen zu ergreifen; zu denken ist dabei insbesondere an Instrumente wie die Kreditsperre.</p><p>Bei sämtlichen einnahmen- und ausgabenseitigen Entlastungsmassnahmen wird der Bundesrat darauf achten, die Budgetqualität ausgerichtet auf die Ziele der Legislaturplanung zu erhalten und zu verbessern. Diese lässt sich u. a. am Beitrag messen, den die einzelnen Ausgaben an ein nachhaltiges Wachstum zu leisten vermögen. Bei Transfers wie bei Fiskaleinnahmen gilt es daher darauf zu achten, dass unerwünschte Anreizwirkungen, Verzerrungen und strukturerhaltende Effekte so weit wie möglich vermieden bzw. beseitigt werden können. Sodann sind bei Investitionen der volkswirtschaftliche Nutzen und die betrieblichen Folgekosten in jedem Fall sorgfältig gegeneinander abzuwägen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament ein weiteres Sanierungsprogramm vorzulegen, dem eine echte Aufgabenverzichtplanung und eine Reduktion staatlicher Leistungen zugrunde liegt. Dieses Programm muss zum Ziel haben, die strukturellen Defizite des Bundeshaushaltes nachhaltig zu beseitigen und der Schuldenbremse Folge zu leisten.</p>
    • Weiteres Sanierungsprogramm

Back to List