Realisierung des Zieles des Verkehrsverlagerungsgesetzes garantieren
- ShortId
-
03.3440
- Id
-
20033440
- Updated
-
10.04.2024 12:37
- Language
-
de
- Title
-
Realisierung des Zieles des Verkehrsverlagerungsgesetzes garantieren
- AdditionalIndexing
-
48;Nutzfahrzeug;Güterverkehr auf der Strasse;Vollzug von Beschlüssen;Verkehrsverlagerung;Verkehrsunfall
- 1
-
- L04K18020211, Verkehrsverlagerung
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L05K1803010103, Nutzfahrzeug
- L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
- L05K1802020302, Verkehrsunfall
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>a. Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verkehrsverlagerungsgesetz legt die Grundsätze und Ziele der schweizerischen Verlagerungspolitik fest. Zu den Zielen gehört auch die Stabilisierung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs auf der Strasse innert einer Frist von zwei Jahren nach Inkrafttreten des mit der Europäischen Union geschlossenen Landverkehrsabkommens. Zudem setzt Artikel 1 des Verkehrsverlagerungsgesetzes ein Ziel fest: Die Anzahl Fahrten des alpenquerenden Güterschwerverkehrs auf 650 000 pro Jahr zu senken, spätestens bis zwei Jahre nach der Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels.</p><p>Das Verkehrsverlagerungsgesetz verlangt auch, dass der Bundesrat den zuständigen parlamentarischen Kommissionen einen Bericht über die Verkehrsverlagerung unterbreitet. Dieser muss insbesondere eine Lagebestimmung und eine Beurteilung der Wirksamkeit der bisher getroffenen Massnahmen enthalten. Er muss aber auch die angestrebten Zwischenziele für die Folgeperiode sowie das Vorgehen zur möglichst raschen Erreichung des Verlagerungszieles enthalten.</p><p>Im Rahmen des Projektes "Monitoring flankierende Massnahmen" wurde bereits eine quantitative Präzisierung des Verlagerungszieles im Rahmen eines Früherkennungssystems vorgenommen. Diese Abschätzung der zukünftigen Auswirkungen der strassen- und schienenseitigen Verlagerungsmassnahmen beruht auf einem quantitativen Prognosemodell, in welchem permanent die aktuellsten verkehrspolitischen Entwicklungen (z. B. Einführung einer LKW-Maut in den Nachbarstaaten, schienenseitige Ereignisse) sowie konjunkturelle Erwartungen (autonomes Wachstum der Verkehrsmärkte auf der Strasse und auf der Schiene) miteinbezogen werden.</p><p>Die Etappen der Verlagerung sind somit klar definiert. Die abschliessende Lagebestimmung sowie das neu ausgerichtete Vorgehen, wie vorgängig ausgeführt, werden somit im nächsten Zweijahresbericht über die Verkehrsverlagerung, der den parlamentarischen Kommissionen im Herbst 2004 unterbreitet wird, detailliert vorgestellt.</p><p>b. Die Anstrengungen zur Umsetzung der bereits beschlossenen Verlagerungsmassnahmen werden strassen- wie auch schienenseitig vollumfänglich fortgesetzt. Dabei wird auf die Beurteilung der Wirksamkeit der verschiedenen Massnahmen besonderes Gewicht gelegt.</p><p>Eine grundlegende Massnahme zur Erhöhung der Sicherheit ist die Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen. Seit 2001 hat das UVEK mit dem Grossteil der Kantone Leistungsvereinbarungen für zusätzliche mobile Schwerverkehrskontrollen abgeschlossen. Diese mobilen Kontrollen allein können jedoch den erhöhten Anforderungen an eine effiziente Kontrolle des Schwerverkehrs nicht genügen. Dafür sind Schwerverkehrskompetenzzentren ad hoc mit spezialisierten Einrichtungen und Fachleuten erforderlich. Diese Zentren sollen im Auftrag des Bundes von den Kantonen gebaut und betrieben werden. Die Umsetzung ist im Gange.</p><p>Das aus Sicherheitsgründen eingeführte Tropfenzählersystem funktioniert und trägt wie vorgesehen zur Risikominderung bei. Insgesamt kann mit diesem System und den Infrastrukturverbesserungen (Lüftungssystem usw.) ein ausreichendes Sicherheitsniveau garantiert werden, vergleichbar mit demjenigen aufgrund des Einbahnverkehrsregimes für Lastwagen. Zudem hat das neue System zur erwünschten Rückverlagerung des Verkehrs weg vom San Bernardino und von den Walliser Alpenübergängen geführt. Mit der Wiedereinführung des Gegenverkehrs im Gotthardtunnel hat sich das Transportvolumen auf der Gotthardroute im Vergleich zum Dosierungssystem mit Einbahnverkehr um 25 Prozent erhöht. Auf der San-Bernardino-Route wurde im gleichen Zeitraum ein Rückgang um 34 Prozent verzeichnet. Im Moment steht keine zusätzliche Sicherheitsmassnahme im Zusammenhang mit der Kapazitätsregulierung in Vorbereitung. Eine Lockerung des Bewirtschaftungssystems ist aus Sicherheitsgründen allerdings zu vermeiden.</p><p>Zudem trafen sich insbesondere als Folge der Unfälle im Montblanc- und im Gotthardtunnel die Minister der Alpenländer (Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und Schweiz) am 30. November 2001 in Zürich und präsentierten eine "Gemeinsame Erklärung über die Verbesserung der Strassenverkehrssicherheit in Tunnels im Alpengebiet". Es werden darin insbesondere die Mobilitäts- und Sicherheitsprobleme in dieser Zone sowie die im Rahmen von drei Arbeitsgruppen vorgeschlagenen Lösungen geprüft. Eine davon hat eine Studie zur Mobilität im Alpenraum ausgearbeitet, eine andere die Sicherheit der Transporte in den Tunnels analysiert und die dritte Betriebs- und Verkehrsverlagerungsfragen behandelt. Diese Arbeitsgruppen sind damit beauftragt worden, die Möglichkeiten zu studieren und den Ministern Vorschläge zu unterbreiten, um die Sicherheit auf den Strassen im Alpenraum zu verbessern.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
- <p>Die Kommission beauftragt den Bundesrat im Sinne des Verlagerungsgesetzes:</p><p>a. eine quantitative Präzisierung des Verlagerungszieles für die Periode 2003 bis 2009 vorzunehmen (sukzessive Reduktion);</p><p>b. die Anstrengungen in der Umsetzung der bereits beschlossenen Verlagerungsmassnahmen fortzusetzen und, aufgrund der Erkenntnisse aus den vor kurzem eingetretenen LKW-Schwerunfällen am Gotthard, weitere sicherheitsbedingte Massnahmen einzuführen.</p>
- Realisierung des Zieles des Verkehrsverlagerungsgesetzes garantieren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>a. Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verkehrsverlagerungsgesetz legt die Grundsätze und Ziele der schweizerischen Verlagerungspolitik fest. Zu den Zielen gehört auch die Stabilisierung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs auf der Strasse innert einer Frist von zwei Jahren nach Inkrafttreten des mit der Europäischen Union geschlossenen Landverkehrsabkommens. Zudem setzt Artikel 1 des Verkehrsverlagerungsgesetzes ein Ziel fest: Die Anzahl Fahrten des alpenquerenden Güterschwerverkehrs auf 650 000 pro Jahr zu senken, spätestens bis zwei Jahre nach der Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels.</p><p>Das Verkehrsverlagerungsgesetz verlangt auch, dass der Bundesrat den zuständigen parlamentarischen Kommissionen einen Bericht über die Verkehrsverlagerung unterbreitet. Dieser muss insbesondere eine Lagebestimmung und eine Beurteilung der Wirksamkeit der bisher getroffenen Massnahmen enthalten. Er muss aber auch die angestrebten Zwischenziele für die Folgeperiode sowie das Vorgehen zur möglichst raschen Erreichung des Verlagerungszieles enthalten.</p><p>Im Rahmen des Projektes "Monitoring flankierende Massnahmen" wurde bereits eine quantitative Präzisierung des Verlagerungszieles im Rahmen eines Früherkennungssystems vorgenommen. Diese Abschätzung der zukünftigen Auswirkungen der strassen- und schienenseitigen Verlagerungsmassnahmen beruht auf einem quantitativen Prognosemodell, in welchem permanent die aktuellsten verkehrspolitischen Entwicklungen (z. B. Einführung einer LKW-Maut in den Nachbarstaaten, schienenseitige Ereignisse) sowie konjunkturelle Erwartungen (autonomes Wachstum der Verkehrsmärkte auf der Strasse und auf der Schiene) miteinbezogen werden.</p><p>Die Etappen der Verlagerung sind somit klar definiert. Die abschliessende Lagebestimmung sowie das neu ausgerichtete Vorgehen, wie vorgängig ausgeführt, werden somit im nächsten Zweijahresbericht über die Verkehrsverlagerung, der den parlamentarischen Kommissionen im Herbst 2004 unterbreitet wird, detailliert vorgestellt.</p><p>b. Die Anstrengungen zur Umsetzung der bereits beschlossenen Verlagerungsmassnahmen werden strassen- wie auch schienenseitig vollumfänglich fortgesetzt. Dabei wird auf die Beurteilung der Wirksamkeit der verschiedenen Massnahmen besonderes Gewicht gelegt.</p><p>Eine grundlegende Massnahme zur Erhöhung der Sicherheit ist die Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen. Seit 2001 hat das UVEK mit dem Grossteil der Kantone Leistungsvereinbarungen für zusätzliche mobile Schwerverkehrskontrollen abgeschlossen. Diese mobilen Kontrollen allein können jedoch den erhöhten Anforderungen an eine effiziente Kontrolle des Schwerverkehrs nicht genügen. Dafür sind Schwerverkehrskompetenzzentren ad hoc mit spezialisierten Einrichtungen und Fachleuten erforderlich. Diese Zentren sollen im Auftrag des Bundes von den Kantonen gebaut und betrieben werden. Die Umsetzung ist im Gange.</p><p>Das aus Sicherheitsgründen eingeführte Tropfenzählersystem funktioniert und trägt wie vorgesehen zur Risikominderung bei. Insgesamt kann mit diesem System und den Infrastrukturverbesserungen (Lüftungssystem usw.) ein ausreichendes Sicherheitsniveau garantiert werden, vergleichbar mit demjenigen aufgrund des Einbahnverkehrsregimes für Lastwagen. Zudem hat das neue System zur erwünschten Rückverlagerung des Verkehrs weg vom San Bernardino und von den Walliser Alpenübergängen geführt. Mit der Wiedereinführung des Gegenverkehrs im Gotthardtunnel hat sich das Transportvolumen auf der Gotthardroute im Vergleich zum Dosierungssystem mit Einbahnverkehr um 25 Prozent erhöht. Auf der San-Bernardino-Route wurde im gleichen Zeitraum ein Rückgang um 34 Prozent verzeichnet. Im Moment steht keine zusätzliche Sicherheitsmassnahme im Zusammenhang mit der Kapazitätsregulierung in Vorbereitung. Eine Lockerung des Bewirtschaftungssystems ist aus Sicherheitsgründen allerdings zu vermeiden.</p><p>Zudem trafen sich insbesondere als Folge der Unfälle im Montblanc- und im Gotthardtunnel die Minister der Alpenländer (Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und Schweiz) am 30. November 2001 in Zürich und präsentierten eine "Gemeinsame Erklärung über die Verbesserung der Strassenverkehrssicherheit in Tunnels im Alpengebiet". Es werden darin insbesondere die Mobilitäts- und Sicherheitsprobleme in dieser Zone sowie die im Rahmen von drei Arbeitsgruppen vorgeschlagenen Lösungen geprüft. Eine davon hat eine Studie zur Mobilität im Alpenraum ausgearbeitet, eine andere die Sicherheit der Transporte in den Tunnels analysiert und die dritte Betriebs- und Verkehrsverlagerungsfragen behandelt. Diese Arbeitsgruppen sind damit beauftragt worden, die Möglichkeiten zu studieren und den Ministern Vorschläge zu unterbreiten, um die Sicherheit auf den Strassen im Alpenraum zu verbessern.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
- <p>Die Kommission beauftragt den Bundesrat im Sinne des Verlagerungsgesetzes:</p><p>a. eine quantitative Präzisierung des Verlagerungszieles für die Periode 2003 bis 2009 vorzunehmen (sukzessive Reduktion);</p><p>b. die Anstrengungen in der Umsetzung der bereits beschlossenen Verlagerungsmassnahmen fortzusetzen und, aufgrund der Erkenntnisse aus den vor kurzem eingetretenen LKW-Schwerunfällen am Gotthard, weitere sicherheitsbedingte Massnahmen einzuführen.</p>
- Realisierung des Zieles des Verkehrsverlagerungsgesetzes garantieren
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