Sicherung der audiovisuellen Quellen
- ShortId
-
03.3441
- Id
-
20033441
- Updated
-
25.06.2025 01:57
- Language
-
de
- Title
-
Sicherung der audiovisuellen Quellen
- AdditionalIndexing
-
2831;kulturelles Erbe;Filmkunst;audiovisuelles Dokument;Kulturgut;Denkmalpflege
- 1
-
- L03K020205, audiovisuelles Dokument
- L05K0106040301, Filmkunst
- L04K01060301, kulturelles Erbe
- L04K01060302, Denkmalpflege
- L05K0106030104, Kulturgut
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz beschäftigt den Bundesrat schon seit den Siebzigerjahren. Dies bezeugt auch die Gründung der Stiftung Schweizerisches Filmarchiv zusammen mit dem Kanton Waadt und der Stadt Lausanne.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die audiovisuellen Quellen Teil unseres Gedächtnisses sind und in angemessener Form erhalten bleiben müssen, damit sie gegenwärtigen und künftigen Benutzerinnen und Benutzern zur Verfügung gestellt werden können.</p><p>Am 1. Dezember 1995 haben die wichtigsten in diesem Bereich tätigen Institutionen den Verein Memoriav gegründet, um die ersten, dringendsten Bedürfnisse abzudecken. Zu den sieben Gründungsmitgliedern des Vereins zählen vonseiten des Bundes die Schweizerische Landesbibliothek, das Bundesarchiv und das Bundesamt für Kommunikation. Dem Verein gehören mittlerweile mehr als 100 Mitglieder an. Die stark dezentralisierte und auf einem Netzwerk basierende Struktur des Vereins hat sich bewährt, entspricht sie doch in hohem Mass unseren föderalistischen Strukturen. Das Hauptziel des Vereins ist die verbesserte Sicherung, Erschliessung und Vermittlung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz.</p><p>Mit Beschluss vom 9. Juni 1997 sicherte der Bundesrat zu, die Eidgenossenschaft werde für die Periode 1998 bis 2001 einen grossen Teil der Finanzierung von Memoriav tragen, und zwar in der Höhe von jährlich 1 878 000 Franken, einzustellen im Budget der drei an Memoriav unmittelbar beteiligten Bundesämter, d. h. des Bundesamtes für Kultur (Schweizerische Landesbibliothek), des Bundesarchivs und des Bundesamtes für Kommunikation. Mit Beschluss vom 3. Juli 2001 sicherte der Bundesrat die Finanzierung für die Jahre 2002 bis 2006 mit jährlich 3 Millionen Franken.</p><p>Für die Gewährung von Finanzhilfen können das Bundesgesetz über die Landesbibliothek und das Filmgesetz als rechtliche Grundlagen angesehen werden, obwohl die Mitgliedschaft des Bundes am Verein Memoriav und dessen Subventionen nicht ausdrücklich erwähnt sind.</p><p>Das Bundesgesetz über die Schweizerische Landesbibliothek (SR 432.21) führt aus, dass die Bibliothek ".... zur Aufgabe (hat), gedruckte oder auf anderen Informationsträgern gespeicherte Informationen, die einen Bezug zur Schweiz haben, zu sammeln, zu erschliessen, zu erhalten und zu vermitteln". Die Sicherung der audiovisuellen Quellen ist Teil dieser Aufgabe. Allerdings betrifft dies nur die öffentlich zugänglichen Dokumente. Für die audiovisuellen Quellen, die von den Verwaltungen, insbesondere von der Bundesverwaltung, produziert werden, gilt das Gesetz über die Archivierung (SR 152.1), das ebenfalls implizit die Erhaltung audiovisueller Quellen vorsieht.</p><p>Archiviert werden alle rechtlich, politisch, wirtschaftlich, historisch, sozial oder kulturell wertvollen Informationen des Bundes, die unabhängig vom Informationsträger aufgezeichnet sind. Das Bundesarchiv setzt sich ein für die Sicherung von Archiven und Nachlässen von gesamtschweizerischer Bedeutung und arbeitet mit den Dienststellen des Bundes, mit den Kantonen und mit Privaten zusammen.</p><p>Gemäss Artikel 5 Buchstabe c des Filmgesetzes (SR 443.1) kann der Bund "die Archivierung und Restaurierung von Filmen" unterstützen. Für einen wesentlichen Teil der audiovisuellen Quellen besteht somit bereits eine gesetzliche Grundlage. Der Bund fördert das Filmarchiv mit einem jährlichen Betriebsbeitrag von knapp 2 Millionen Franken. Er stellt der "Cinémathèque" ferner das Archivgebäude in der Gemeinde Penthaz/VD zur Verfügung, das in seinem Eigentum ist.</p><p>Die "Cinémathèque" gehört zu den wichtigen Filmarchiven in Europa. Der Bund hat in den letzten Jahren grosse Anstrengungen unternommen, um die betriebliche Situation des Filmarchivs zu verbessern, indem er mit der Übernahme des Archivgebäudes die Stiftung entschuldete und damit notwendige Mittel für den Betrieb frei machte.</p><p>Schon jetzt lassen die Resultate der letzten Jahre erkennen, dass es dank der getroffenen Massnahmen gelungen ist, wichtiges Material zu retten. Allerdings besteht im internationalen Vergleich nach wie vor ein bedeutender Nachholbedarf, wenn es möglich sein soll, das audiovisuelle Erbe längerfristig zu retten und fachgemäss zu konservieren.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 18. Dezember 2002 zur Totalrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG; BBl 2003 1685ff.) auch die Erhaltung von Programmen geregelt. Der Bundesrat kann schweizerische Programmveranstalter verpflichten, Aufzeichnungen ihrer Programme zur Verfügung zu halten, damit diese der Öffentlichkeit dauerhaft erhalten werden können. Die Programmveranstalter können für die entsprechenden Kosten entschädigt werden (Art. 23 des RTVG-Entwurfes).</p><p>Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat das neue Gesetz Anfang November 2003 verabschiedet. Der Nationalrat wird das RTVG in der Frühjahrssession 2004 beraten.</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen für Memoriav sind ungenügend und müssen daher ergänzt werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, es sei zu prüfen, wie das Engagement für die Bewahrung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz verstärkt werden kann. Eine Möglichkeit besteht darin, im Rahmen der Umsetzung von Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen, für Finanzhilfen an Investitionen und an den Betrieb von Einrichtungen und Netzwerken, insbesondere an Archive, Bibliotheken und Museen für deren Sammlungen. Dazu gehört insbesondere die gezielt verstärkte Unterstützung von Netzwerken wie Memoriav. Gleichzeitig wünscht der Bundesrat, dass Dritte, namentlich die Kantone und die Gemeinden, ihre Anstrengungen ebenfalls intensivieren. Der Bundesrat wird Anfang nächsten Jahres über das weitere Vorgehen in Sachen Umsetzung von Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung befinden, namentlich, ob dies im Rahmen verschiedener Gesetze oder in einem einzigen Umsetzungsgesetz zu Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung zu geschehen habe.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die Sicherung, Erschliessung und Vermittlung der audiovisuellen Quellen in allen betroffenen Zuständigkeitsbereichen entsprechende gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten.</p>
- Sicherung der audiovisuellen Quellen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz beschäftigt den Bundesrat schon seit den Siebzigerjahren. Dies bezeugt auch die Gründung der Stiftung Schweizerisches Filmarchiv zusammen mit dem Kanton Waadt und der Stadt Lausanne.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die audiovisuellen Quellen Teil unseres Gedächtnisses sind und in angemessener Form erhalten bleiben müssen, damit sie gegenwärtigen und künftigen Benutzerinnen und Benutzern zur Verfügung gestellt werden können.</p><p>Am 1. Dezember 1995 haben die wichtigsten in diesem Bereich tätigen Institutionen den Verein Memoriav gegründet, um die ersten, dringendsten Bedürfnisse abzudecken. Zu den sieben Gründungsmitgliedern des Vereins zählen vonseiten des Bundes die Schweizerische Landesbibliothek, das Bundesarchiv und das Bundesamt für Kommunikation. Dem Verein gehören mittlerweile mehr als 100 Mitglieder an. Die stark dezentralisierte und auf einem Netzwerk basierende Struktur des Vereins hat sich bewährt, entspricht sie doch in hohem Mass unseren föderalistischen Strukturen. Das Hauptziel des Vereins ist die verbesserte Sicherung, Erschliessung und Vermittlung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz.</p><p>Mit Beschluss vom 9. Juni 1997 sicherte der Bundesrat zu, die Eidgenossenschaft werde für die Periode 1998 bis 2001 einen grossen Teil der Finanzierung von Memoriav tragen, und zwar in der Höhe von jährlich 1 878 000 Franken, einzustellen im Budget der drei an Memoriav unmittelbar beteiligten Bundesämter, d. h. des Bundesamtes für Kultur (Schweizerische Landesbibliothek), des Bundesarchivs und des Bundesamtes für Kommunikation. Mit Beschluss vom 3. Juli 2001 sicherte der Bundesrat die Finanzierung für die Jahre 2002 bis 2006 mit jährlich 3 Millionen Franken.</p><p>Für die Gewährung von Finanzhilfen können das Bundesgesetz über die Landesbibliothek und das Filmgesetz als rechtliche Grundlagen angesehen werden, obwohl die Mitgliedschaft des Bundes am Verein Memoriav und dessen Subventionen nicht ausdrücklich erwähnt sind.</p><p>Das Bundesgesetz über die Schweizerische Landesbibliothek (SR 432.21) führt aus, dass die Bibliothek ".... zur Aufgabe (hat), gedruckte oder auf anderen Informationsträgern gespeicherte Informationen, die einen Bezug zur Schweiz haben, zu sammeln, zu erschliessen, zu erhalten und zu vermitteln". Die Sicherung der audiovisuellen Quellen ist Teil dieser Aufgabe. Allerdings betrifft dies nur die öffentlich zugänglichen Dokumente. Für die audiovisuellen Quellen, die von den Verwaltungen, insbesondere von der Bundesverwaltung, produziert werden, gilt das Gesetz über die Archivierung (SR 152.1), das ebenfalls implizit die Erhaltung audiovisueller Quellen vorsieht.</p><p>Archiviert werden alle rechtlich, politisch, wirtschaftlich, historisch, sozial oder kulturell wertvollen Informationen des Bundes, die unabhängig vom Informationsträger aufgezeichnet sind. Das Bundesarchiv setzt sich ein für die Sicherung von Archiven und Nachlässen von gesamtschweizerischer Bedeutung und arbeitet mit den Dienststellen des Bundes, mit den Kantonen und mit Privaten zusammen.</p><p>Gemäss Artikel 5 Buchstabe c des Filmgesetzes (SR 443.1) kann der Bund "die Archivierung und Restaurierung von Filmen" unterstützen. Für einen wesentlichen Teil der audiovisuellen Quellen besteht somit bereits eine gesetzliche Grundlage. Der Bund fördert das Filmarchiv mit einem jährlichen Betriebsbeitrag von knapp 2 Millionen Franken. Er stellt der "Cinémathèque" ferner das Archivgebäude in der Gemeinde Penthaz/VD zur Verfügung, das in seinem Eigentum ist.</p><p>Die "Cinémathèque" gehört zu den wichtigen Filmarchiven in Europa. Der Bund hat in den letzten Jahren grosse Anstrengungen unternommen, um die betriebliche Situation des Filmarchivs zu verbessern, indem er mit der Übernahme des Archivgebäudes die Stiftung entschuldete und damit notwendige Mittel für den Betrieb frei machte.</p><p>Schon jetzt lassen die Resultate der letzten Jahre erkennen, dass es dank der getroffenen Massnahmen gelungen ist, wichtiges Material zu retten. Allerdings besteht im internationalen Vergleich nach wie vor ein bedeutender Nachholbedarf, wenn es möglich sein soll, das audiovisuelle Erbe längerfristig zu retten und fachgemäss zu konservieren.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 18. Dezember 2002 zur Totalrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG; BBl 2003 1685ff.) auch die Erhaltung von Programmen geregelt. Der Bundesrat kann schweizerische Programmveranstalter verpflichten, Aufzeichnungen ihrer Programme zur Verfügung zu halten, damit diese der Öffentlichkeit dauerhaft erhalten werden können. Die Programmveranstalter können für die entsprechenden Kosten entschädigt werden (Art. 23 des RTVG-Entwurfes).</p><p>Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat das neue Gesetz Anfang November 2003 verabschiedet. Der Nationalrat wird das RTVG in der Frühjahrssession 2004 beraten.</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen für Memoriav sind ungenügend und müssen daher ergänzt werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, es sei zu prüfen, wie das Engagement für die Bewahrung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz verstärkt werden kann. Eine Möglichkeit besteht darin, im Rahmen der Umsetzung von Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen, für Finanzhilfen an Investitionen und an den Betrieb von Einrichtungen und Netzwerken, insbesondere an Archive, Bibliotheken und Museen für deren Sammlungen. Dazu gehört insbesondere die gezielt verstärkte Unterstützung von Netzwerken wie Memoriav. Gleichzeitig wünscht der Bundesrat, dass Dritte, namentlich die Kantone und die Gemeinden, ihre Anstrengungen ebenfalls intensivieren. Der Bundesrat wird Anfang nächsten Jahres über das weitere Vorgehen in Sachen Umsetzung von Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung befinden, namentlich, ob dies im Rahmen verschiedener Gesetze oder in einem einzigen Umsetzungsgesetz zu Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung zu geschehen habe.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die Sicherung, Erschliessung und Vermittlung der audiovisuellen Quellen in allen betroffenen Zuständigkeitsbereichen entsprechende gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten.</p>
- Sicherung der audiovisuellen Quellen
Back to List