Rentensicherheit. Fakten akzeptieren statt ignorieren!
- ShortId
-
03.3446
- Id
-
20033446
- Updated
-
10.04.2024 08:23
- Language
-
de
- Title
-
Rentensicherheit. Fakten akzeptieren statt ignorieren!
- AdditionalIndexing
-
28;Altersvorsorge;Kostenrechnung;Prognose;Sozialpolitik;politische Planung;Demographie;Informationsverbreitung;Rente;Reform;Sozialversicherung;Finanzierung;älterer Mensch
- 1
-
- L03K010401, Sozialversicherung
- L03K110902, Finanzierung
- L04K01040112, Rente
- L03K010402, Sozialpolitik
- L05K0807010501, politische Planung
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L05K1602010701, Prognose
- L03K010703, Demographie
- L05K0107010201, älterer Mensch
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L04K08020310, Reform
- L04K01040101, Altersvorsorge
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.-7. Die Fragen 1 bis 7 stimmen mit den Fragen 1 bis 7 der Interpellation 03.3258 der freisinnig-demokratischen Fraktion überein. Der Bundesrat hat zu diesen Fragen Stellung genommen und verweist auf seine Antwort vom 26. September 2003.</p><p>Zu den neuen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>8. Der Bundesrat teilt die Auffassung der FDP, dass zur Sicherung der Zukunft der Sozialwerke eine Politik des Wachstums erforderlich ist. Er wird deshalb in seinem Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007 entsprechende Massnahmen vorschlagen.</p><p>Bereits am 29. Januar 2003 hat der Bundesrat im Grundsatz beschlossen, dass die Sicherung des Wohlstandes neben der Bewältigung der demographischen Herausforderungen und der Stellung der Schweiz in der Welt zu den zentralen Schwerpunkten seiner Politik für die nächste Legislaturperiode gehören soll. Am 9. Mai hat er für die drei Schwerpunkte strategische Vorgaben für die Verwaltung verabschiedet. Die Arbeiten an der Legislaturplanung sind noch im Gang. Namentlich sind auch die Ergebnisse einer Aussprache mit den Kantonsregierungen am 28. November mit einzubeziehen.</p><p>Wie vom Parlamentsgesetz gefordert, wird der Bundesrat dem Parlament zu Beginn der neuen Legislaturperiode den Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007 vorlegen und in diesem Rahmen aufzeigen, welche konkreten Massnahmen er in der nächsten Legislaturperiode bezüglich Wachstumspolitik vorsieht. Im Übrigen verweist der Bundesrat auf seine Antwort vom 27. August 2003 auf die Interpellation Schneider (03.3420).</p><p>9. Der Bundesrat misst der Wachstumsverträglichkeit der Reformen der Sozialwerke einen hohen Stellenwert bei. Er wird diesbezüglich verschiedene Handlungsoptionen prüfen, namentlich auch die bisherigen Vorschläge des Eidgenössischen Departementes des Innern. Dazu gehört in der AHV z. B. die Option einer schrittweisen Anpassung des Referenzrentenalters an die demographische Entwicklung (gekoppelt mit Flexibilisierungsmöglichkeiten), womit dem drohenden Rückgang der erwerbstätigen Bevölkerung entgegengewirkt werden könnte.</p><p>In der IV geht es insbesondere um Massnahmen zur Dämpfung der Zunahme der Neurenten und zur Vereinheitlichung der kantonalen Praxis bei den Rentenzusprachen. Über die einzelnen Massnahmen wird der Bundesrat anhand einer Gesamtschau und auf der Basis fundierter Entscheidgrundlagen befinden; dies im Rahmen der Grundsatzentscheide, die zu einer 12. AHV-Revision voraussichtlich Mitte 2004 (Zeitpunkt abhängig vom Referendum und einer allfälligen Volksabstimmung zur 11. AHV-Revision) und zu einer 5. IV-Revision Anfang 2004 gefällt werden sollen.</p><p>10. Auch wenn im Rahmen der zukünftigen Sicherung der AHV und der IV Einnahmenerhöhungen unumgänglich sind, sollen die Belastungen der Privathaushalte möglichst gering gehalten und Handlungsoptionen wie beispielsweise die Anpassung des Rentenalters oder eine Anpassung der laufenden Renten an den Teuerungsindex anstatt an den Mischindex näher geprüft werden. Bei der Wahl der Finanzierungsquelle(n) für den verbleibenden Mehrbedarf wird das Ziel, das Wachstum möglichst wenig zu hemmen, im Vordergrund stehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Rahmen der laufenden Herbstsession ist mit dem Abschluss diverser sozialpolitischer Geschäfte zu rechnen (11. AHV-Revision, 1. BVG-Revision, 2. KVG-Revision), dank welchen kurz- und mittelfristig den dringlichen Reformen im Sozialversicherungswesen der Weg geebnet werden kann. Diese Sozialversicherungsrevisionen reichen aus Sicht der freisinnig-demokratischen Fraktion jedoch bei weitem noch nicht aus, um sich den zukünftigen demographiebedingten Herausforderungen in der Sozialpolitik zu stellen.</p><p>In ihrer Legislaturmotion (03.3224) hat die FDP-Fraktion den Bundesrat bereits aufgefordert, im Rahmen seiner Legislaturplanung die im Zusammenhang mit der Demographieentwicklung entstehenden Probleme zu benennen und entsprechende Lösungsansätze vorzuschlagen. Bis zum Jahre 2010 beträgt der finanzielle Mehrbedarf für die Sozialwerke voraussichtlich 22 Milliarden Franken, und bis zum Jahr 2025 wird gar mit einem weiteren Mehrbedarf von 29 Milliarden Franken gerechnet: Noch ist jedoch ungewiss, auf welche Weise die absehbaren Finanzierungslücken (4,4 Milliarden Franken bis 2010; 13,3 Milliarden Franken bis 2025) geschlossen werden können.</p><p>Dem freisinnigen Begehren nach einer dringlichen Debatte über die Sozialversicherungen wurde in der Sommersession dieses Jahres nicht Folge geleistet. Die Zeit ist nun mehr als reif, eine breite Diskussion über die Generationen- und Sozialpolitik zu führen und Zukunftsszenarien für die langfristige Sicherung unserer Sozialwerke zu entwickeln, ohne dabei die Generationensolidarität zu gefährden.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat eingeladen, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung der FDP, dass die Erarbeitung von konkreten Reformmassnahmen für die langfristige Sicherung der Sozialwerke im Allgemeinen sowie der einzelnen Sozialversicherungszweige mit erster Priorität an die Hand genommen werden muss und die demographiebedingten Probleme nicht länger vernachlässigt werden dürfen?</p><p>2. Mit welchen - insbesondere finanziellen/steuerlichen - Konsequenzen müsste die Schweizer Bevölkerung rechnen, wenn nach Inkrafttreten der laufenden Sozialversicherungsrevisionen keine nachhaltigen Reformschritte in den einzelnen Sozialversicherungszweigen (AHV, IV, BVG, KVG) eingeleitet würden? In welcher Grössenordnung würde dabei die Mehrbelastung für die einzelnen Generationen- oder Altersgruppen ausfallen?</p><p>3. In welchen Zeitabständen gedenkt der Bundesrat zukünftig die Gesamtschau des finanziellen Mehrbedarfs der Sozialversicherungen zu aktualisieren, damit der Reformbedarf bei den Sozialwerken anhand der Demographie- und Wirtschaftswachstumszahlen fortlaufend evaluiert und der zeitliche Fahrplan für die Massnahmen dementsprechend angepasst kann?</p><p>4. Teilt er die Meinung der FDP, wonach eine Pflicht besteht, die Bevölkerung für die anstehenden Probleme bezüglich der langfristigen Sicherung unserer Sozialwerke zu sensibilisieren und sie umfassend über die sich aufdrängenden Zukunftsszenarien zu informieren?</p><p>5. Welche Reformschritte gedenkt er bei den einzelnen Sozialversicherungszweigen mit erster Priorität zu verfolgen, um die Finanzierung der Sozialwerke - unter Berücksichtigung der Anliegen der beteiligten Personengruppen (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Rentenbezüger) - langfristig zu sichern?</p><p>6. Insbesondere für die AHV wurden vom Eidgenössischen Departement des Innern bereits mögliche Reformschritte aufgezeigt (längerfristig schrittweise Erhöhung des Regelrentenalters, Mehrwertsteuereinnahmen, Anpassung des Leistungsniveaus für die laufenden Renten). Welche wirtschaftlichen Konsequenzen (Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Kaufkraft, Wirtschaftswachstum usw.) werden diese Massnahmen nach Auffassung des Bundesrates mit sich bringen?</p><p>7. Teilt der Bundesrat die Auffassung der FDP, dass im Rahmen eines Reformpaketes für die Altersvorsorge am Dreisäulensystem festgehalten werden muss, da sich dieses Prinzip - nicht zuletzt im internationalen Vergleich - sehr gut bewährt hat? Mit welchen Massnahmen will er die dritte Säule in Zukunft stärken?</p><p>8. Teilt er die Auffassung der FDP, dass nebst der zu ergreifenden Massnahmen im Rahmen der Sozialversicherungen eine als nationale Priorität zu verankernde, umfassende Wachstumspolitik unumgänglich ist, um die Zukunft der Sozialwerke zu sichern? Welche konkreten Massnahmen sieht er diesbezüglich in der nächsten Legislaturperiode vor?</p><p>9. Ist er ebenfalls der Meinung, dass auch bei einem zukünftigen Umbau der Sozialwerke der Wachstumsverträglichkeit der Reformen grösstes Gewicht beigemessen werden muss? Wie gedenkt er dies sicherzustellen?</p><p>10. Auf welche Weise gedenkt er dafür zu sorgen, dass ein (allfälliger) zusätzlicher Finanzierungsbedarf für die Sozialwerke nicht zulasten des wirtschaftlichen Wohlergehens gedeckt werden muss?</p><p>Anmerkung: Die Ziffern 1 bis 7 sind deckungsgleich mit den in der Interpellation "Sichere Sozialwerke. Dem Volk reinen Wein einschenken!" (03.3258; im Plenum noch nicht behandelt) gestellten Fragen.</p>
- Rentensicherheit. Fakten akzeptieren statt ignorieren!
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1.-7. Die Fragen 1 bis 7 stimmen mit den Fragen 1 bis 7 der Interpellation 03.3258 der freisinnig-demokratischen Fraktion überein. Der Bundesrat hat zu diesen Fragen Stellung genommen und verweist auf seine Antwort vom 26. September 2003.</p><p>Zu den neuen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>8. Der Bundesrat teilt die Auffassung der FDP, dass zur Sicherung der Zukunft der Sozialwerke eine Politik des Wachstums erforderlich ist. Er wird deshalb in seinem Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007 entsprechende Massnahmen vorschlagen.</p><p>Bereits am 29. Januar 2003 hat der Bundesrat im Grundsatz beschlossen, dass die Sicherung des Wohlstandes neben der Bewältigung der demographischen Herausforderungen und der Stellung der Schweiz in der Welt zu den zentralen Schwerpunkten seiner Politik für die nächste Legislaturperiode gehören soll. Am 9. Mai hat er für die drei Schwerpunkte strategische Vorgaben für die Verwaltung verabschiedet. Die Arbeiten an der Legislaturplanung sind noch im Gang. Namentlich sind auch die Ergebnisse einer Aussprache mit den Kantonsregierungen am 28. November mit einzubeziehen.</p><p>Wie vom Parlamentsgesetz gefordert, wird der Bundesrat dem Parlament zu Beginn der neuen Legislaturperiode den Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007 vorlegen und in diesem Rahmen aufzeigen, welche konkreten Massnahmen er in der nächsten Legislaturperiode bezüglich Wachstumspolitik vorsieht. Im Übrigen verweist der Bundesrat auf seine Antwort vom 27. August 2003 auf die Interpellation Schneider (03.3420).</p><p>9. Der Bundesrat misst der Wachstumsverträglichkeit der Reformen der Sozialwerke einen hohen Stellenwert bei. Er wird diesbezüglich verschiedene Handlungsoptionen prüfen, namentlich auch die bisherigen Vorschläge des Eidgenössischen Departementes des Innern. Dazu gehört in der AHV z. B. die Option einer schrittweisen Anpassung des Referenzrentenalters an die demographische Entwicklung (gekoppelt mit Flexibilisierungsmöglichkeiten), womit dem drohenden Rückgang der erwerbstätigen Bevölkerung entgegengewirkt werden könnte.</p><p>In der IV geht es insbesondere um Massnahmen zur Dämpfung der Zunahme der Neurenten und zur Vereinheitlichung der kantonalen Praxis bei den Rentenzusprachen. Über die einzelnen Massnahmen wird der Bundesrat anhand einer Gesamtschau und auf der Basis fundierter Entscheidgrundlagen befinden; dies im Rahmen der Grundsatzentscheide, die zu einer 12. AHV-Revision voraussichtlich Mitte 2004 (Zeitpunkt abhängig vom Referendum und einer allfälligen Volksabstimmung zur 11. AHV-Revision) und zu einer 5. IV-Revision Anfang 2004 gefällt werden sollen.</p><p>10. Auch wenn im Rahmen der zukünftigen Sicherung der AHV und der IV Einnahmenerhöhungen unumgänglich sind, sollen die Belastungen der Privathaushalte möglichst gering gehalten und Handlungsoptionen wie beispielsweise die Anpassung des Rentenalters oder eine Anpassung der laufenden Renten an den Teuerungsindex anstatt an den Mischindex näher geprüft werden. Bei der Wahl der Finanzierungsquelle(n) für den verbleibenden Mehrbedarf wird das Ziel, das Wachstum möglichst wenig zu hemmen, im Vordergrund stehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Rahmen der laufenden Herbstsession ist mit dem Abschluss diverser sozialpolitischer Geschäfte zu rechnen (11. AHV-Revision, 1. BVG-Revision, 2. KVG-Revision), dank welchen kurz- und mittelfristig den dringlichen Reformen im Sozialversicherungswesen der Weg geebnet werden kann. Diese Sozialversicherungsrevisionen reichen aus Sicht der freisinnig-demokratischen Fraktion jedoch bei weitem noch nicht aus, um sich den zukünftigen demographiebedingten Herausforderungen in der Sozialpolitik zu stellen.</p><p>In ihrer Legislaturmotion (03.3224) hat die FDP-Fraktion den Bundesrat bereits aufgefordert, im Rahmen seiner Legislaturplanung die im Zusammenhang mit der Demographieentwicklung entstehenden Probleme zu benennen und entsprechende Lösungsansätze vorzuschlagen. Bis zum Jahre 2010 beträgt der finanzielle Mehrbedarf für die Sozialwerke voraussichtlich 22 Milliarden Franken, und bis zum Jahr 2025 wird gar mit einem weiteren Mehrbedarf von 29 Milliarden Franken gerechnet: Noch ist jedoch ungewiss, auf welche Weise die absehbaren Finanzierungslücken (4,4 Milliarden Franken bis 2010; 13,3 Milliarden Franken bis 2025) geschlossen werden können.</p><p>Dem freisinnigen Begehren nach einer dringlichen Debatte über die Sozialversicherungen wurde in der Sommersession dieses Jahres nicht Folge geleistet. Die Zeit ist nun mehr als reif, eine breite Diskussion über die Generationen- und Sozialpolitik zu führen und Zukunftsszenarien für die langfristige Sicherung unserer Sozialwerke zu entwickeln, ohne dabei die Generationensolidarität zu gefährden.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat eingeladen, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung der FDP, dass die Erarbeitung von konkreten Reformmassnahmen für die langfristige Sicherung der Sozialwerke im Allgemeinen sowie der einzelnen Sozialversicherungszweige mit erster Priorität an die Hand genommen werden muss und die demographiebedingten Probleme nicht länger vernachlässigt werden dürfen?</p><p>2. Mit welchen - insbesondere finanziellen/steuerlichen - Konsequenzen müsste die Schweizer Bevölkerung rechnen, wenn nach Inkrafttreten der laufenden Sozialversicherungsrevisionen keine nachhaltigen Reformschritte in den einzelnen Sozialversicherungszweigen (AHV, IV, BVG, KVG) eingeleitet würden? In welcher Grössenordnung würde dabei die Mehrbelastung für die einzelnen Generationen- oder Altersgruppen ausfallen?</p><p>3. In welchen Zeitabständen gedenkt der Bundesrat zukünftig die Gesamtschau des finanziellen Mehrbedarfs der Sozialversicherungen zu aktualisieren, damit der Reformbedarf bei den Sozialwerken anhand der Demographie- und Wirtschaftswachstumszahlen fortlaufend evaluiert und der zeitliche Fahrplan für die Massnahmen dementsprechend angepasst kann?</p><p>4. Teilt er die Meinung der FDP, wonach eine Pflicht besteht, die Bevölkerung für die anstehenden Probleme bezüglich der langfristigen Sicherung unserer Sozialwerke zu sensibilisieren und sie umfassend über die sich aufdrängenden Zukunftsszenarien zu informieren?</p><p>5. Welche Reformschritte gedenkt er bei den einzelnen Sozialversicherungszweigen mit erster Priorität zu verfolgen, um die Finanzierung der Sozialwerke - unter Berücksichtigung der Anliegen der beteiligten Personengruppen (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Rentenbezüger) - langfristig zu sichern?</p><p>6. Insbesondere für die AHV wurden vom Eidgenössischen Departement des Innern bereits mögliche Reformschritte aufgezeigt (längerfristig schrittweise Erhöhung des Regelrentenalters, Mehrwertsteuereinnahmen, Anpassung des Leistungsniveaus für die laufenden Renten). Welche wirtschaftlichen Konsequenzen (Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Kaufkraft, Wirtschaftswachstum usw.) werden diese Massnahmen nach Auffassung des Bundesrates mit sich bringen?</p><p>7. Teilt der Bundesrat die Auffassung der FDP, dass im Rahmen eines Reformpaketes für die Altersvorsorge am Dreisäulensystem festgehalten werden muss, da sich dieses Prinzip - nicht zuletzt im internationalen Vergleich - sehr gut bewährt hat? Mit welchen Massnahmen will er die dritte Säule in Zukunft stärken?</p><p>8. Teilt er die Auffassung der FDP, dass nebst der zu ergreifenden Massnahmen im Rahmen der Sozialversicherungen eine als nationale Priorität zu verankernde, umfassende Wachstumspolitik unumgänglich ist, um die Zukunft der Sozialwerke zu sichern? Welche konkreten Massnahmen sieht er diesbezüglich in der nächsten Legislaturperiode vor?</p><p>9. Ist er ebenfalls der Meinung, dass auch bei einem zukünftigen Umbau der Sozialwerke der Wachstumsverträglichkeit der Reformen grösstes Gewicht beigemessen werden muss? Wie gedenkt er dies sicherzustellen?</p><p>10. Auf welche Weise gedenkt er dafür zu sorgen, dass ein (allfälliger) zusätzlicher Finanzierungsbedarf für die Sozialwerke nicht zulasten des wirtschaftlichen Wohlergehens gedeckt werden muss?</p><p>Anmerkung: Die Ziffern 1 bis 7 sind deckungsgleich mit den in der Interpellation "Sichere Sozialwerke. Dem Volk reinen Wein einschenken!" (03.3258; im Plenum noch nicht behandelt) gestellten Fragen.</p>
- Rentensicherheit. Fakten akzeptieren statt ignorieren!
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