Conferenza+
- ShortId
-
03.3447
- Id
-
20033447
- Updated
-
10.04.2024 17:40
- Language
-
de
- Title
-
Conferenza+
- AdditionalIndexing
-
34;04;Informationspolitik;Regierung;Vernehmlassungsverfahren;Informationsverbreitung;Internet
- 1
-
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L04K08060203, Regierung
- L03K120102, Informationspolitik
- L05K1202020105, Internet
- L05K0807020102, Vernehmlassungsverfahren
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die ganze Tragweite des Konzepts "Conferenza+" der Bundeskanzlei zur künftigen Live-Übertragung der wöchentlichen Pressekonferenzen des Bundesrates im Internet wurde, wie aufgrund der bisher spärlichen Informationen darüber befürchtet werden muss, noch nicht mit der gebotenen Sorgfalt ergründet. Wegen der damit verbundenen möglichen Nachteile für Staat und Gesellschaft mit eventuell irreversiblen Folgen für das künftige Verhältnis zwischen Bundesrat, Bundesverwaltung und Parlament einerseits sowie Bürgerinnen und Bürgern samt der ganzen Öffentlichkeit andererseits ist ein umfassendes Vernehmlassungsverfahren unter Einbezug aller betroffenen Kreise unerlässlich.</p><p>Die Bundesverfassung sieht Vernehmlassungen ausdrücklich vor für "Vorhaben von grosser Tragweite". Um ein solches handelt es sich gemäss den bereits seit drei Jahren laufenden Vorbereitungen bei "Conferenza+" zweifellos. Dabei ist es für die Frage eines Vernehmlassungsverfahrens unerheblich, ob dieses Konzept vom Bundesrat demnächst "nur" versuchsweise oder eventuell gar definitiv bewilligt werden soll. Die Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren gibt in Artikel 1 Absatz 3 ausdrücklich die Möglichkeit, für "Vorhaben wie Konzepte .... sowie Informationsprojekte, mit denen öffentliche Aufgaben erfüllt werden", die Meinungen der auch sonst üblicherweise um ihre Stellungnahmen angegangenen Behörden, Verwaltungen, Parteien, Interessenorganisationen und weiterer Kreise sowie Einzelpersonen einzuholen. Es gibt keinen plausiblen Grund, diese wichtige Phase der Vorabklärungen ausgerechnet beim Konzept "Conferenza+" wegzulassen.</p>
- <p>Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz sieht in Artikel 10 u. a. vor, dass der Bundesrat die "Information der Bundesversammlung, der Kantone und der Öffentlichkeit" zu gewährleisten hat. Es ist deshalb ein ständiges Bemühen der Informationsdienste, der Bundeskanzlei und der Departemente, die für die Medien bestimmten schriftlichen Informationen rechtzeitig auch Parlamentarierinnen und Parlamentariern sowie den Kantonen zukommen zu lassen. Dank dem Einsatz der modernen Informationstechnologien kann dies rasch und umfassend geschehen.</p><p>Parlamentsmitglieder und Kantone sind aber bisher von einem besonders wichtigen Kommunikationsmittel ausgeschlossen: den Pressekonferenzen des Bundesrates. Diese nach jeder Sitzung des Bundesrates stattfindenden Medienanlässe geben den Mitgliedern des Bundesrates sowie auch Fachleuten aus der Verwaltung die Gelegenheit, Entscheide und Absichten des Bundesrates zu präsentieren und zu kommentieren und sich den Fragen der Medienschaffenden zu stellen.</p><p>Mit dem Projekt "Conferenza+" kann diese Lücke geschlossen werden, indem die Pressekonferenzen des Bundesrates live im Internet übertragen werden.</p><p>Bereits heute werden die Pressekonferenzen des Bundesrates durch die SRG intern übertragen. Ton und Bild können von der SRG frei verwendet werden und es liegt in der Kompetenz der SRG selber, diese Medienveranstaltungen auch direkt zu übertragen. Ton und Bild der SRG werden auch anderen Radio- und Fernsehanstalten kostenlos zur Verfügung gestellt.</p><p>Technisch und formell lehnen sich die Live-Übertragungen der Pressekonferenzen des Bundesrates an die Übertragung der Parlamentsdebatten an. Das Bild der Pressekonferenzen wird auf der linken Seite der Homepage Platz finden. Auf der rechten Seite werden in drei Sprachen Hinweise über Inhalt, Teilnehmende und Ablauf der Pressekonferenzen platziert sowie - für die Verständlichkeit besonders wichtig - die jeweiligen Pressemitteilungen sowie Links zu weiteren schriftlichen Unterlagen. Das Projekt sieht auch eine vollständige Archivierung der Pressekonferenzen vor.</p><p>Die Live-Übertragung der Pressekonferenzen ist nicht nur für die Information von Parlament und Kantonen wichtig, sondern sie ist auch ein wichtiges Mittel, um die Informationen aus dem Bundeshaus allen Interessierten zur Verfügung zu stellen und somit zu mehr Transparenz beizutragen. Sie bildet eine wichtige Ergänzung zur heutigen Informationsvermittlung. Sie dient interessierten Leuten innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung, den Auslandmedien in Genf, den Auslandschweizerinnen und -schweizern sowie den Heimredaktionen.</p><p>Das Projekt ist von der Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Informationsdienste erarbeitet und auch von der Konferenz der Generalsekretäre begrüsst worden. Die Staatsschreiber sämtlicher Kantone wurden ebenfalls begrüsst: Sie unterstützen dieses Projekt einhellig. Der Vorstand der Vereinigung der Bundeshausjournalistinnen und -journalisten wurde ebenfalls konsultiert. Er sprach sich einstimmig für die Verwirklichung dieses Projektes aus.</p><p>Der primäre Zweck des Vernehmlassungsverfahrens liegt vor allem darin, das Fachwissen von externen Kreisen oder die politisch relevanten Meinungen der Betroffenen, namentlich der Kantone einzuholen. Ein Vernehmlassungsverfahren soll nur bei Vorhaben von grosser Tragweite durchgeführt werden. In den anderen Fällen genügt die Vornahme einer so genannten Anhörung.</p><p>Dass der Bundesrat bei seiner Kommunikation die Möglichkeit der neuesten technischen Mittel nutzt, kann in der Öffentlichkeit zwar von grossem Interesse sein, erfüllt aber die Kriterien für die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens nicht. Der Bundesrat hält deshalb eine Vernehmlassung bei den Kantonen, politischen Parteien und weiteren interessierten Kreisen für nicht angezeigt. Das Vorgehen des Bundesrates, bei der "probeweisen" Einführung der "Conferenza+" bei den direkt betroffenen Kreisen eine Anhörung durchzuführen, entspricht somit der geltenden Regelung.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, vor einer allfälligen Zustimmung zum Konzept "Conferenza+" der Bundeskanzlei für eine versuchsweise oder definitive Live-Übertragung von Pressekonferenzen des Bundesrates im Internet ein breit angelegtes Vernehmlassungsverfahren gemäss Artikel 147 der Bundesverfassung und gemäss Verordnung vom 17. Juni 1991 über das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.</p>
- Conferenza+
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die ganze Tragweite des Konzepts "Conferenza+" der Bundeskanzlei zur künftigen Live-Übertragung der wöchentlichen Pressekonferenzen des Bundesrates im Internet wurde, wie aufgrund der bisher spärlichen Informationen darüber befürchtet werden muss, noch nicht mit der gebotenen Sorgfalt ergründet. Wegen der damit verbundenen möglichen Nachteile für Staat und Gesellschaft mit eventuell irreversiblen Folgen für das künftige Verhältnis zwischen Bundesrat, Bundesverwaltung und Parlament einerseits sowie Bürgerinnen und Bürgern samt der ganzen Öffentlichkeit andererseits ist ein umfassendes Vernehmlassungsverfahren unter Einbezug aller betroffenen Kreise unerlässlich.</p><p>Die Bundesverfassung sieht Vernehmlassungen ausdrücklich vor für "Vorhaben von grosser Tragweite". Um ein solches handelt es sich gemäss den bereits seit drei Jahren laufenden Vorbereitungen bei "Conferenza+" zweifellos. Dabei ist es für die Frage eines Vernehmlassungsverfahrens unerheblich, ob dieses Konzept vom Bundesrat demnächst "nur" versuchsweise oder eventuell gar definitiv bewilligt werden soll. Die Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren gibt in Artikel 1 Absatz 3 ausdrücklich die Möglichkeit, für "Vorhaben wie Konzepte .... sowie Informationsprojekte, mit denen öffentliche Aufgaben erfüllt werden", die Meinungen der auch sonst üblicherweise um ihre Stellungnahmen angegangenen Behörden, Verwaltungen, Parteien, Interessenorganisationen und weiterer Kreise sowie Einzelpersonen einzuholen. Es gibt keinen plausiblen Grund, diese wichtige Phase der Vorabklärungen ausgerechnet beim Konzept "Conferenza+" wegzulassen.</p>
- <p>Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz sieht in Artikel 10 u. a. vor, dass der Bundesrat die "Information der Bundesversammlung, der Kantone und der Öffentlichkeit" zu gewährleisten hat. Es ist deshalb ein ständiges Bemühen der Informationsdienste, der Bundeskanzlei und der Departemente, die für die Medien bestimmten schriftlichen Informationen rechtzeitig auch Parlamentarierinnen und Parlamentariern sowie den Kantonen zukommen zu lassen. Dank dem Einsatz der modernen Informationstechnologien kann dies rasch und umfassend geschehen.</p><p>Parlamentsmitglieder und Kantone sind aber bisher von einem besonders wichtigen Kommunikationsmittel ausgeschlossen: den Pressekonferenzen des Bundesrates. Diese nach jeder Sitzung des Bundesrates stattfindenden Medienanlässe geben den Mitgliedern des Bundesrates sowie auch Fachleuten aus der Verwaltung die Gelegenheit, Entscheide und Absichten des Bundesrates zu präsentieren und zu kommentieren und sich den Fragen der Medienschaffenden zu stellen.</p><p>Mit dem Projekt "Conferenza+" kann diese Lücke geschlossen werden, indem die Pressekonferenzen des Bundesrates live im Internet übertragen werden.</p><p>Bereits heute werden die Pressekonferenzen des Bundesrates durch die SRG intern übertragen. Ton und Bild können von der SRG frei verwendet werden und es liegt in der Kompetenz der SRG selber, diese Medienveranstaltungen auch direkt zu übertragen. Ton und Bild der SRG werden auch anderen Radio- und Fernsehanstalten kostenlos zur Verfügung gestellt.</p><p>Technisch und formell lehnen sich die Live-Übertragungen der Pressekonferenzen des Bundesrates an die Übertragung der Parlamentsdebatten an. Das Bild der Pressekonferenzen wird auf der linken Seite der Homepage Platz finden. Auf der rechten Seite werden in drei Sprachen Hinweise über Inhalt, Teilnehmende und Ablauf der Pressekonferenzen platziert sowie - für die Verständlichkeit besonders wichtig - die jeweiligen Pressemitteilungen sowie Links zu weiteren schriftlichen Unterlagen. Das Projekt sieht auch eine vollständige Archivierung der Pressekonferenzen vor.</p><p>Die Live-Übertragung der Pressekonferenzen ist nicht nur für die Information von Parlament und Kantonen wichtig, sondern sie ist auch ein wichtiges Mittel, um die Informationen aus dem Bundeshaus allen Interessierten zur Verfügung zu stellen und somit zu mehr Transparenz beizutragen. Sie bildet eine wichtige Ergänzung zur heutigen Informationsvermittlung. Sie dient interessierten Leuten innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung, den Auslandmedien in Genf, den Auslandschweizerinnen und -schweizern sowie den Heimredaktionen.</p><p>Das Projekt ist von der Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Informationsdienste erarbeitet und auch von der Konferenz der Generalsekretäre begrüsst worden. Die Staatsschreiber sämtlicher Kantone wurden ebenfalls begrüsst: Sie unterstützen dieses Projekt einhellig. Der Vorstand der Vereinigung der Bundeshausjournalistinnen und -journalisten wurde ebenfalls konsultiert. Er sprach sich einstimmig für die Verwirklichung dieses Projektes aus.</p><p>Der primäre Zweck des Vernehmlassungsverfahrens liegt vor allem darin, das Fachwissen von externen Kreisen oder die politisch relevanten Meinungen der Betroffenen, namentlich der Kantone einzuholen. Ein Vernehmlassungsverfahren soll nur bei Vorhaben von grosser Tragweite durchgeführt werden. In den anderen Fällen genügt die Vornahme einer so genannten Anhörung.</p><p>Dass der Bundesrat bei seiner Kommunikation die Möglichkeit der neuesten technischen Mittel nutzt, kann in der Öffentlichkeit zwar von grossem Interesse sein, erfüllt aber die Kriterien für die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens nicht. Der Bundesrat hält deshalb eine Vernehmlassung bei den Kantonen, politischen Parteien und weiteren interessierten Kreisen für nicht angezeigt. Das Vorgehen des Bundesrates, bei der "probeweisen" Einführung der "Conferenza+" bei den direkt betroffenen Kreisen eine Anhörung durchzuführen, entspricht somit der geltenden Regelung.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, vor einer allfälligen Zustimmung zum Konzept "Conferenza+" der Bundeskanzlei für eine versuchsweise oder definitive Live-Übertragung von Pressekonferenzen des Bundesrates im Internet ein breit angelegtes Vernehmlassungsverfahren gemäss Artikel 147 der Bundesverfassung und gemäss Verordnung vom 17. Juni 1991 über das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.</p>
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