Bekämpfung der Pädophilie im Internet
- ShortId
-
03.3459
- Id
-
20033459
- Updated
-
10.04.2024 16:24
- Language
-
de
- Title
-
Bekämpfung der Pädophilie im Internet
- AdditionalIndexing
-
12;34;Computerkriminalität;Jugendschutz;Eindämmung der Kriminalität;sexuelle Gewalt;Internet
- 1
-
- L04K01040206, Jugendschutz
- L06K050102010305, sexuelle Gewalt
- L05K1202020105, Internet
- L04K12030301, Computerkriminalität
- L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das elektronische Meldeformular, das unter www.cybercrime.admin.ch auf der Homepage des Bundesamtes für Polizei abrufbar ist, ermöglicht die Anzeige strafbarer Internetinhalte und ist für die Bekämpfung der Pädophilie im Internet von grosser Bedeutung.</p><p>Ich bin jedoch der Meinung, dass der gegenwärtige Text des Formulars Anlass zu Verunsicherung gibt. Sein Wortlaut muss geändert werden, denn er könnte Internetbenutzer davon abhalten, Seiten mit pädophilem Inhalt anzuzeigen, auf die sie unbeabsichtigt gestossen sind. Der aktuelle Text wirkt kontraproduktiv, denn die betreffenden Internetbenutzer könnten sich verdächtigt fühlen und auf eine Anzeige verzichten. Eine Änderung des Textes würde dies verhindern.</p><p>Ich schlage ausserdem vor, den Ausdruck "Speichern (Download)" durch "Speichern" und "Drucken" zu ersetzen, denn das blosse Anzeigen (Anklicken) einer Internetseite kann bereits als "Speichern (Download)" verstanden werden. In dieser virtuellen Welt, in der schnelles Handeln an oberster Stelle steht, sollen Mitbürgerinnen und Mitbürger dazu ermutigt werden, ihre Bürgerpflicht wahrzunehmen und die Polizei in ihrer Arbeit zu unterstützen. Dies gilt besonders für die angesprochenen Delikte, die unsere Kinder und Jugendlichen entwürdigen und somit unsere Gesellschaft sowohl in der Gegenwart als auch in der Zukunft schädigen. Es soll in Erinnerung gerufen werden, dass der Verfassungsgrundsatz von Artikel 11 der Bundesverfassung alle und jeden Einzelnen angeht: "Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit".</p>
- <p>Die Website von Kobik (www.cybercrime.admin.ch) wird von der Bevölkerung rege benutzt. Nach neun Monaten Betrieb der Koordinationsstelle konnten über 5000 Meldungen aufgenommen werden. Jeden Monat treffen konstant über 500 Meldungen bei der Meldestelle ein. Dies übertrifft bei weitem die Erwartungen und ist auch im europäischen Vergleich eine stolze Zahl.</p><p>Der besagte Textabschnitt auf der Website der Kobik (www.cybercrime.admin.ch) steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Aufruf an die Bevölkerung, verdächtige Internetinhalte mittels dem Internetmeldeformular zu melden. Somit ist von Beginn an klargestellt, dass die Mitarbeit der Bürgerin und des Bürgers bei der Bekämpfung der Internetkriminalität und der Verbreitung der Kinderpornografie via Internet im Besonderen sehr erwünscht ist.</p><p>Zum heutigen Zeitpunkt lässt nichts darauf schliessen, dass sich der Text auf der Website www.cybercrime.admin.ch kontraproduktiv oder abschreckend auf das Meldeverhalten von Bürgerinnen und Bürgern auswirken und zu Verunsicherungen führen könnte.</p><p>Die rechtliche Warnung im Anschluss an den Aufruf zur Meldung von verdächtigen Internetinhalten hat also keine negativen Auswirkungen auf das Meldeverhalten nach sich gezogen.</p><p>Die Notwendigkeit der Warnung zeigt sich deutlich in den immer noch vereinzelt vorkommenden Fällen von vorsorglichen, sicherlich gutgemeinten, jedoch unter Umständen strafrechtlich relevanten Datensicherungen durch meldende Personen.</p><p>Die Website der Koordinationsstelle wird im Sinne einer ständigen Aktualisierung periodisch überprüft und falls nötig ergänzt. Im Sinne einer Verdeutlichung der Warnung hat das Bundesamt für Polizei die Anregungen der Postulantin aufgenommen.</p><p>Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass mit der Einrichtung der von Bund und Kantonen gemeinsam betriebenen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) eine wichtige Lücke bei der Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet geschlossen werden konnte. Bereits sind Dutzende von Ermittlungsverfahren von Kobik initiiert worden. Zudem ist die präventive Wirkung einer sich ständig und professionell mit dem kriminellen Missbrauch des Internets beschäftigenden Stelle nicht zu unterschätzen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
- <p>Um Mitbürgerinnen und Mitbürger zu ermutigen, Internetseiten mit pädophilem Inhalt anzuzeigen, ersuche ich den Bundesrat und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, den Text des elektronischen Meldeformulars auf der Homepage des Bundesamtes für Polizei wie folgt zu ändern:</p><p>"Jegliche Handlung, welche die Würde und Integrität von Kindern verletzt, ist strafbar. Bitte zögern Sie nicht, uns Internetseiten unverzüglich anzuzeigen, die kinderpornografisches Material enthalten oder in denen die Würde von Kindern verletzt wird.</p><p>Beachten Sie, dass bereits der Besitz von kinderpornografischem Material strafrechtlich geahndet wird. Speichern oder drucken Sie mit ihrem Computer aus diesem Grund keinerlei derartiges Material, auch nicht zu Beweiszwecken. Die Beweissuche ist Sache der Polizei. Antworten Sie keinesfalls auf Anzeigen, die sich als strafbar erweisen könnten, und suchen Sie nicht aktiv nach strafrechtlich relevanten Internetinhalten.</p><p>Sollten Sie auf Internetseiten dieser Art stossen, informieren Sie uns bitte unverzüglich mit Hilfe dieses Meldeformulars, damit wir die nötigen Schritte einleiten können. Ihre Mithilfe zählt!"</p>
- Bekämpfung der Pädophilie im Internet
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das elektronische Meldeformular, das unter www.cybercrime.admin.ch auf der Homepage des Bundesamtes für Polizei abrufbar ist, ermöglicht die Anzeige strafbarer Internetinhalte und ist für die Bekämpfung der Pädophilie im Internet von grosser Bedeutung.</p><p>Ich bin jedoch der Meinung, dass der gegenwärtige Text des Formulars Anlass zu Verunsicherung gibt. Sein Wortlaut muss geändert werden, denn er könnte Internetbenutzer davon abhalten, Seiten mit pädophilem Inhalt anzuzeigen, auf die sie unbeabsichtigt gestossen sind. Der aktuelle Text wirkt kontraproduktiv, denn die betreffenden Internetbenutzer könnten sich verdächtigt fühlen und auf eine Anzeige verzichten. Eine Änderung des Textes würde dies verhindern.</p><p>Ich schlage ausserdem vor, den Ausdruck "Speichern (Download)" durch "Speichern" und "Drucken" zu ersetzen, denn das blosse Anzeigen (Anklicken) einer Internetseite kann bereits als "Speichern (Download)" verstanden werden. In dieser virtuellen Welt, in der schnelles Handeln an oberster Stelle steht, sollen Mitbürgerinnen und Mitbürger dazu ermutigt werden, ihre Bürgerpflicht wahrzunehmen und die Polizei in ihrer Arbeit zu unterstützen. Dies gilt besonders für die angesprochenen Delikte, die unsere Kinder und Jugendlichen entwürdigen und somit unsere Gesellschaft sowohl in der Gegenwart als auch in der Zukunft schädigen. Es soll in Erinnerung gerufen werden, dass der Verfassungsgrundsatz von Artikel 11 der Bundesverfassung alle und jeden Einzelnen angeht: "Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit".</p>
- <p>Die Website von Kobik (www.cybercrime.admin.ch) wird von der Bevölkerung rege benutzt. Nach neun Monaten Betrieb der Koordinationsstelle konnten über 5000 Meldungen aufgenommen werden. Jeden Monat treffen konstant über 500 Meldungen bei der Meldestelle ein. Dies übertrifft bei weitem die Erwartungen und ist auch im europäischen Vergleich eine stolze Zahl.</p><p>Der besagte Textabschnitt auf der Website der Kobik (www.cybercrime.admin.ch) steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Aufruf an die Bevölkerung, verdächtige Internetinhalte mittels dem Internetmeldeformular zu melden. Somit ist von Beginn an klargestellt, dass die Mitarbeit der Bürgerin und des Bürgers bei der Bekämpfung der Internetkriminalität und der Verbreitung der Kinderpornografie via Internet im Besonderen sehr erwünscht ist.</p><p>Zum heutigen Zeitpunkt lässt nichts darauf schliessen, dass sich der Text auf der Website www.cybercrime.admin.ch kontraproduktiv oder abschreckend auf das Meldeverhalten von Bürgerinnen und Bürgern auswirken und zu Verunsicherungen führen könnte.</p><p>Die rechtliche Warnung im Anschluss an den Aufruf zur Meldung von verdächtigen Internetinhalten hat also keine negativen Auswirkungen auf das Meldeverhalten nach sich gezogen.</p><p>Die Notwendigkeit der Warnung zeigt sich deutlich in den immer noch vereinzelt vorkommenden Fällen von vorsorglichen, sicherlich gutgemeinten, jedoch unter Umständen strafrechtlich relevanten Datensicherungen durch meldende Personen.</p><p>Die Website der Koordinationsstelle wird im Sinne einer ständigen Aktualisierung periodisch überprüft und falls nötig ergänzt. Im Sinne einer Verdeutlichung der Warnung hat das Bundesamt für Polizei die Anregungen der Postulantin aufgenommen.</p><p>Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass mit der Einrichtung der von Bund und Kantonen gemeinsam betriebenen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) eine wichtige Lücke bei der Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet geschlossen werden konnte. Bereits sind Dutzende von Ermittlungsverfahren von Kobik initiiert worden. Zudem ist die präventive Wirkung einer sich ständig und professionell mit dem kriminellen Missbrauch des Internets beschäftigenden Stelle nicht zu unterschätzen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
- <p>Um Mitbürgerinnen und Mitbürger zu ermutigen, Internetseiten mit pädophilem Inhalt anzuzeigen, ersuche ich den Bundesrat und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, den Text des elektronischen Meldeformulars auf der Homepage des Bundesamtes für Polizei wie folgt zu ändern:</p><p>"Jegliche Handlung, welche die Würde und Integrität von Kindern verletzt, ist strafbar. Bitte zögern Sie nicht, uns Internetseiten unverzüglich anzuzeigen, die kinderpornografisches Material enthalten oder in denen die Würde von Kindern verletzt wird.</p><p>Beachten Sie, dass bereits der Besitz von kinderpornografischem Material strafrechtlich geahndet wird. Speichern oder drucken Sie mit ihrem Computer aus diesem Grund keinerlei derartiges Material, auch nicht zu Beweiszwecken. Die Beweissuche ist Sache der Polizei. Antworten Sie keinesfalls auf Anzeigen, die sich als strafbar erweisen könnten, und suchen Sie nicht aktiv nach strafrechtlich relevanten Internetinhalten.</p><p>Sollten Sie auf Internetseiten dieser Art stossen, informieren Sie uns bitte unverzüglich mit Hilfe dieses Meldeformulars, damit wir die nötigen Schritte einleiten können. Ihre Mithilfe zählt!"</p>
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