Stipendienabbau. Chancengleichheit

ShortId
03.3460
Id
20033460
Updated
10.04.2024 13:51
Language
de
Title
Stipendienabbau. Chancengleichheit
AdditionalIndexing
32;Studium;Unterschicht;Sparmassnahme;Subvention;Gleichbehandlung;Zugang zur Bildung;Stipendium;Student/in
1
  • L04K13010208, Stipendium
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L05K0109010107, Unterschicht
  • L04K13030117, Zugang zur Bildung
  • L05K1102030202, Subvention
  • L04K13020110, Studium
  • L05K1301020101, Student/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Unter dem Eindruck laufender oder geplanter Mittelkürzungen und einiger grundsätzlicher Veränderungen im Bildungs- und insbesondere im Stipendienwesen unterbreitet der Interpellant verschiedene Fragen, auf die der Bundesrat hier wie folgt eingehen kann:</p><p>1. In der Schweiz besteht seit jeher ein starker Zusammenhang zwischen Sozialschicht und schulischem Leistungsniveau sowie dem Erreichen eines bestimmten Bildungsabschlusses. Verschiedene Datenquellen zeigen, dass sich die Stärke dieses Zusammenhanges im Verlauf der letzten Jahre nicht wesentlich verändert hat. Zwar hat sich der Bildungsstand der Bevölkerung insgesamt gehoben, doch die sozialen Unterschiede etwa im Zugang zur höheren Bildung sind geblieben. Immerhin ist die Beteiligung der Frauen beträchtlich gewachsen.</p><p>In den letzten zehn Jahre ist im Hochschulbereich sowohl der durchschnittlich ausbezahlte Stipendienbetrag als auch der Anteil der Stipendienempfänger am Total der Studierenden gesunken. Der gesamte Stipendienaufwand der Kantone ist von 1992 bis 2002 von rund 260 Millionen auf rund 272 Millionen Franken angewachsen, was einer Steigerung von lediglich 4,6 Prozent entspricht (siehe dazu insbesondere Punkt 2). Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der universitären Studierenden dagegen von 85 940 auf 99 569, also um 15,9 Prozent angestiegen. Die Studiendarlehen spielen im vorliegenden Zusammenhang keine bedeutende Rolle. Ihre Summe hat im gleichen Zeitraum von 34,2 Millionen auf 26,7 Millionen Franken abgenommen.</p><p>Sozial bedingte Ungleichheiten im Zugang zur Bildung und besonders zur höheren Bildung sind für den Bundesrat Risikofaktoren; dies vor allem für die Entwicklung und den Ausbau der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, aber ebenso auch für das Funktionieren unserer demokratischen Gesellschaft. Er hat deshalb in seiner Botschaft vom 29. November 2002 über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004 bis 2007 den zentralen Stellenwert der Chancengleichheit beim Bildungszugang ausdrücklich betont. Es sei hier auch auf diese Ausführungen verwiesen.</p><p>2. Dem Bundesrat ist bekannt, dass im Verlauf der letzten Jahre die Stipendiensumme abgenommen hat. In der Folge erhielten anteilmässig weniger Tertiärstudierende ein Stipendium, und sie erhielten tendenziell kleinere Beträge. Im Jahre 1992 wendeten die Kantone rund 260 Millionen Franken auf. Dieser Betrag stieg sodann bis 1994 auf 320 Millionen Franken und verringerte sich bis 2002 wiederum auf rund 272 Millionen Franken. Der deutliche Rückgang seit 1995 hat wohl verschiedene Ursachen. Man kann annehmen, dass die ab 1995 geltenden Sanierungsmassnahmen 1994 und das Stabilisierungsprogramm 1998 des Bundes, die beide auch die Ausbildungsbeihilfen betrafen, die Ausgabenpolitik der Kantone in diesem Bereich ebenfalls beeinflusst haben.</p><p>Im Zusammenhang mit dem Stabilisierungsprogramm 1998 muss man allerdings auch anfügen, dass die entsprechende Kürzung zum Sparbeitrag der Kantone gehörte und der Bund im Gegenzug auch die Studiendarlehen in die Beitragsgewährung einschloss.</p><p>3. Der Bundesrat ist nicht der Meinung, dass die vorliegende Teilentflechtung an sich ein glaubwürdiges Stipendienwesen infrage stellt und damit die Chancengleichheit im Bildungswesen gefährdet. In diesem Zusammenhang ist auf zwei Dinge hinzuweisen:</p><p>- Die Kantone waren bisher primär für die Ausbildungsbeihilfen zuständig und sie werden es auch künftig sein. Generell anzunehmen, dass sie allein wegen der vorgesehenen Teilentflechtung ihre Verantwortung weniger ernsthaft und konsequent wahrnehmen werden als bisher, wäre ihnen gegenüber eine Misstrauenskundgebung, die wir so nicht teilen. Allerdings ist leider auch nicht ganz auszuschliessen, dass die NFA an einzelnen Orten zum Kürzungsanlass genommen wird, obwohl über den allgemeinen Ressourcen- und Lastenausgleich die entsprechenden Mittel an sich zur Verfügung stünden.</p><p>- Die Aufrechterhaltung eines glaubwürdigen Stipendienwesens hängt nicht nur von den verfügbaren finanziellen Mitteln ab. Wichtig sind auch gute materielle Stipendienregeln, die zudem möglichst gesamtschweizerisch harmonisiert sein sollten (EDK-Modellgesetz, interkantonale Stipendienvereinbarung, Bundesrahmenbestimmungen).</p><p>4. Es ist davon auszugehen, dass es die im Rahmen der Bologna-Reform stattfindende Verkürzung und Verdichtung des ersten Studienzyklus auf drei Jahre vielen Studierenden erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht, neben dem Studium noch einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Natürlich wird im Prinzip weiterhin auch in Teilzeit studiert werden können. Ob die Universitäten bei den für die Umsetzung dieser Reform knappen verfügbaren Mittel aber in der Lage sein werden, dies organisatorisch auch in allen Fächern zu realisieren, wird sich erst weisen müssen. Insgesamt teilt der Bundesrat die Auffassung der Universitäts-Rektorenkonferenz, dass im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bologna-Prozesses tendenziell mehr Ausbildungsbeihilfen benötigt werden.</p><p>5. Heute beläuft sich der Beitrag des Bundes an die anrechenbaren Aufwendungen der Kantone je nach Finanzkraft auf 16 bis 48 Prozent. Beim Grundbeitrag von 16 Prozent betragen die Finanzkraftzuschläge 0 bis 32 Prozent. Mit der NFA wird der Finanzausgleich von aufgabenbezogenen Bundesbeiträgen entkoppelt, wodurch die Finanzkraftzuschläge wegfallen. Die frei werdenden Mittel werden vollständig für den Ressourcen- und Lastenausgleich verwendet, so dass der Bund und die Kantone insgesamt weder belastet noch entlastet werden. Beim Übergang zur NFA werden somit für Ausbildungsbeihilfen im Tertiärbereich nur noch Bundesmittel im Umfang der heutigen Grundbeiträge zur Verfügung stehen.</p><p>Würde ein höherer Grundbeitrag festgelegt, so hätte dies folgende Konsequenzen: Es würden einerseits weniger Mittel für den Ressourcen- und Lastenausgleich zur Verfügung stehen, was die Umverteilungswirkung vermindern und die ressourcenschwachen Kantone belasten würde. Andererseits würden die ressourcenstarken Kantone begünstigt. Sie erhalten bereits heute mehrheitlich nur den Grundbeitrag von 16 Prozent der anrechenbaren Aufwendungen.</p><p>6. Ein gut ausgebautes Stipendienwesen ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Chancengleichheit im Bildungswesen. Die neue Verfassungsbestimmung sieht das künftige Stipendienwesen im Hochschulbereich als Verbundaufgabe von Kantonen und Bund, auch wenn die Grundzuständigkeit wie bisher den Kantonen zugewiesen wird.</p><p>Der Bundesrat sieht die weitere Entwicklung des Stipendienwesens nicht pessimistisch, jedenfalls dann nicht, wenn die Kantone und der Bund in den ihnen zugedachten Rollen ihre Verantwortung wahrnehmen. Der Bund wird für die Ausbildungsbeihilfen im Hochschulbereich Rahmenbestimmungen erlassen und so mithelfen, dass über Minimalstandards die gesamtschweizerische Harmonisierung voran getrieben wird. Die Kantone haben ihrerseits via EDK die Prüfung des Erlasses einer interkantonalen Vereinbarung insbesondere für den Bereich der Ausbildungsbeihilfen der Sekundarstufe II in Aussicht gestellt.</p><p>Das vom Interpellanten angesprochene Modellgesetz der EDK aus dem Jahr 1997 ist nach Ansicht des Bundesrates nicht hinfällig, im Gegenteil: Es soll - allenfalls angepasst - mithelfen, zusammen mit den oben erwähnten Rahmenbestimmungen des Bundes und mit der interkantonalen Vereinbarung, den Bereich der Ausbildungsbeihilfen kontinuierlich weiter zu entwickeln.</p><p>7. Zu Recht pocht der Interpellant im vorliegenden Zusammenhang auf die Beachtung einschlägiger Verfassungsbestimmungen. Er befürchtet, dass die anstehenden Veränderungen (etwa Kürzungen, NFA, Bologna) genau hier Probleme schaffen werden. Weil im Verfassungskontext selbstverständlich auch die vorgegebene Zuständigkeitsordnung zu beachten ist, sind hier Bund und Kantone angesprochen.</p><p>Was den Bund betrifft, so wird seine Rolle zwar auf den Tertiärbereich beschränkt, dort dann allerdings stärker als heute sein. In diesem Rahmen wird er dafür besorgt sein, auch künftig eine kohärente und vor allem verfassungskonforme Politik zu betreiben. Er wird jedenfalls im Rahmen seiner Möglichkeiten alles daran setzen, dass die befürchteten Probleme nicht eintreten werden. Er wird die anstehenden Fragen insbesondere auch im Hinblick auf das zu erlassende Hochschulrahmengesetz und im Zusammenhang der dabei zu regelnden Finanzierung der Hochschulen in seine Überlegungen mit einzubeziehen haben. Im Übrigen darf hier auch festgehalten werden, dass dem Bundesrat die Bereiche Bildung, Forschung und Technologie von ganz besonderer Bedeutung sind. Er hat sich deshalb dafür eingesetzt, dass diese Bereiche in den nächsten Jahren von einem höheren Ausgabenwachstum profitieren können, als die meisten anderen staatlichen Aufgaben. Er tat dies nicht zuletzt deshalb, um auch künftig für die Jugendlichen eine möglichst grosse Chancengleichheit beim Zugang zur höheren Bildung zu gewährleisten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Bundesverfassung verpflichtet Bund und Kantone zur Förderung der Chancengleichheit und zur Vermeidung jeglicher Diskriminierung. Die Quoten des Hochschuleintrittes variieren jedoch sehr stark je nach Einkommen und Ausbildung der Eltern.</p><p>Zusätzlich bedrohen laufende und geplante Budgetkürzungen des Bundes und der Kantone das schweizerische Stipendienwesen in gravierendem Mass. Der Neue Finanzausgleich (NFA) und das Entlastungsprogramm des Bundes verschärfen die Situation für die Studierenden. Der Bund stockt zwar den Rahmenkredit für Bildung und Forschung auf, zieht sich jedoch aus der Finanzierung von Stipendien unterhalb des Hochschulbereiches zurück.</p><p>Die meisten Kantone sind daran, sich ebenfalls grössere Sparprogramme zu verordnen und werden dabei auch die kantonalen Stipendien und die Studienberatung nicht verschonen. Die Kantone Bern und Basel-Stadt haben entsprechende Schritte bereits angekündigt. Die Hochschulen verschaffen sich zulasten der Studierenden zusätzliche Einnahmen, indem sie die Studiengebühren erhöhen. Auch dies läuft der Chancengleichheit in der Tendenz zuwider.</p><p>Gleichzeitig verlangt die laufende Hochschulreform zusätzliche Mittel für Stipendien. Die Umstellung auf das Bologna-Modell intensiviert das Studium und beschränkt die Erwerbsmöglichkeiten der Studierenden. Ohne flankierende Massnahmen für Studierende aus unteren Einkommensschichten verschlechtern sich deren vergleichsweise ohnehin schon geringen Bildungschancen zusätzlich.</p><p>Neue Studien der OECD, wie die internationale Leistungsmessung "Programme for International Student Assessment", belegen für die Schweiz einen Nachholbedarf und die Notwendigkeit zusätzlicher Stipendien. Junge Menschen aus einkommensschwächeren und bildungsferneren Familien schliessen wesentlich weniger als in anderen Industrieländern Europas ein Gymnasium und ein Studium ab.</p><p>Die Interkantonale Stipendien-Konferenz schlägt in dieser Situation zu Recht Alarm (vgl. ihre Medienmitteilung vom 26. Juni 2003).</p><p>Ich bitte den Bundesrat um seine Stellungnahme zu den folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Entwicklungstendenzen über die letzten zehn Jahre erkennt der Bundesrat in Bezug auf die soziale Diskriminierung im Schul- und Hochschulbereich aufgrund der einschlägigen Indikatoren (Quote des Hochschuleintrittes, unterschieden nach Einkommen und Ausbildung der Eltern, Anteil von Stipendiaten usw.)? Wie beurteilt der Bundesrat die Chancengleichheit von Studierenden mit Eltern aus unteren Einkommensschichten und anderen als akademischen Berufen?</p><p>2. Ist ihm bekannt, dass bereits seit den Neunzigerjahren ein substanzieller Abbau im schweizerischen Stipendienwesen stattgefunden hat, der durch Subventionskürzungen des Bundes in den Kantonen mitverursacht worden ist?</p><p>3. Ist er sich bewusst, dass die Teilentflechtung beim Stipendienwesen im Rahmen des NFA, verbunden mit verschiedenen Sparbemühungen, in manchen Kantonen ein glaubwürdiges Stipendienwesen grundsätzlich infrage stellt und damit der Chancengleichheit im Bildungswesen der Schweiz grosser Schaden zugefügt wird?</p><p>4. Wie stellt sich der Bundesrat zur Haltung der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten, die angesichts des laufenden Bologna-Prozesses von einem Mehrbedarf an Stipendien ausgeht?</p><p>5. Hält er die Nivellierung im Tertiärbereich auf 16 Prozent der ausbezahlten Beiträge für zwingend? Wäre im Tertiärbereich nicht ein höherer Subventionssatz zur Förderung der kantonalen Stipendienwesen sinnvoller?</p><p>6. Wie sieht in seinen Augen die Zukunft des schweizerischen Stipendienwesens aus? Ist er der Auffassung, das EDK-Modellgesetz von 1997 sei hinfällig? </p><p>7. Die Chancengleichheit ist in der Bundesverfassung als Zweck und vorrangiges Ziel verankert (vgl. Chancengleichheit in Zweckartikel 2, Diskriminierungsverbot in Art. 8, Verwirklichung der Grundrechte in Art. 35).</p><p>Wie will er diesen Verfassungsbestimmungen im Hinblick auf die zum Teil gegensätzlichen Effekte so verschiedener Massnahmen wie Sparprogramme, Bologna-Reform, Gebührenerhöhungen und anderen Bestrebungen mit einer kohärenten Politik gerecht werden?</p>
  • Stipendienabbau. Chancengleichheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Unter dem Eindruck laufender oder geplanter Mittelkürzungen und einiger grundsätzlicher Veränderungen im Bildungs- und insbesondere im Stipendienwesen unterbreitet der Interpellant verschiedene Fragen, auf die der Bundesrat hier wie folgt eingehen kann:</p><p>1. In der Schweiz besteht seit jeher ein starker Zusammenhang zwischen Sozialschicht und schulischem Leistungsniveau sowie dem Erreichen eines bestimmten Bildungsabschlusses. Verschiedene Datenquellen zeigen, dass sich die Stärke dieses Zusammenhanges im Verlauf der letzten Jahre nicht wesentlich verändert hat. Zwar hat sich der Bildungsstand der Bevölkerung insgesamt gehoben, doch die sozialen Unterschiede etwa im Zugang zur höheren Bildung sind geblieben. Immerhin ist die Beteiligung der Frauen beträchtlich gewachsen.</p><p>In den letzten zehn Jahre ist im Hochschulbereich sowohl der durchschnittlich ausbezahlte Stipendienbetrag als auch der Anteil der Stipendienempfänger am Total der Studierenden gesunken. Der gesamte Stipendienaufwand der Kantone ist von 1992 bis 2002 von rund 260 Millionen auf rund 272 Millionen Franken angewachsen, was einer Steigerung von lediglich 4,6 Prozent entspricht (siehe dazu insbesondere Punkt 2). Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der universitären Studierenden dagegen von 85 940 auf 99 569, also um 15,9 Prozent angestiegen. Die Studiendarlehen spielen im vorliegenden Zusammenhang keine bedeutende Rolle. Ihre Summe hat im gleichen Zeitraum von 34,2 Millionen auf 26,7 Millionen Franken abgenommen.</p><p>Sozial bedingte Ungleichheiten im Zugang zur Bildung und besonders zur höheren Bildung sind für den Bundesrat Risikofaktoren; dies vor allem für die Entwicklung und den Ausbau der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, aber ebenso auch für das Funktionieren unserer demokratischen Gesellschaft. Er hat deshalb in seiner Botschaft vom 29. November 2002 über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004 bis 2007 den zentralen Stellenwert der Chancengleichheit beim Bildungszugang ausdrücklich betont. Es sei hier auch auf diese Ausführungen verwiesen.</p><p>2. Dem Bundesrat ist bekannt, dass im Verlauf der letzten Jahre die Stipendiensumme abgenommen hat. In der Folge erhielten anteilmässig weniger Tertiärstudierende ein Stipendium, und sie erhielten tendenziell kleinere Beträge. Im Jahre 1992 wendeten die Kantone rund 260 Millionen Franken auf. Dieser Betrag stieg sodann bis 1994 auf 320 Millionen Franken und verringerte sich bis 2002 wiederum auf rund 272 Millionen Franken. Der deutliche Rückgang seit 1995 hat wohl verschiedene Ursachen. Man kann annehmen, dass die ab 1995 geltenden Sanierungsmassnahmen 1994 und das Stabilisierungsprogramm 1998 des Bundes, die beide auch die Ausbildungsbeihilfen betrafen, die Ausgabenpolitik der Kantone in diesem Bereich ebenfalls beeinflusst haben.</p><p>Im Zusammenhang mit dem Stabilisierungsprogramm 1998 muss man allerdings auch anfügen, dass die entsprechende Kürzung zum Sparbeitrag der Kantone gehörte und der Bund im Gegenzug auch die Studiendarlehen in die Beitragsgewährung einschloss.</p><p>3. Der Bundesrat ist nicht der Meinung, dass die vorliegende Teilentflechtung an sich ein glaubwürdiges Stipendienwesen infrage stellt und damit die Chancengleichheit im Bildungswesen gefährdet. In diesem Zusammenhang ist auf zwei Dinge hinzuweisen:</p><p>- Die Kantone waren bisher primär für die Ausbildungsbeihilfen zuständig und sie werden es auch künftig sein. Generell anzunehmen, dass sie allein wegen der vorgesehenen Teilentflechtung ihre Verantwortung weniger ernsthaft und konsequent wahrnehmen werden als bisher, wäre ihnen gegenüber eine Misstrauenskundgebung, die wir so nicht teilen. Allerdings ist leider auch nicht ganz auszuschliessen, dass die NFA an einzelnen Orten zum Kürzungsanlass genommen wird, obwohl über den allgemeinen Ressourcen- und Lastenausgleich die entsprechenden Mittel an sich zur Verfügung stünden.</p><p>- Die Aufrechterhaltung eines glaubwürdigen Stipendienwesens hängt nicht nur von den verfügbaren finanziellen Mitteln ab. Wichtig sind auch gute materielle Stipendienregeln, die zudem möglichst gesamtschweizerisch harmonisiert sein sollten (EDK-Modellgesetz, interkantonale Stipendienvereinbarung, Bundesrahmenbestimmungen).</p><p>4. Es ist davon auszugehen, dass es die im Rahmen der Bologna-Reform stattfindende Verkürzung und Verdichtung des ersten Studienzyklus auf drei Jahre vielen Studierenden erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht, neben dem Studium noch einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Natürlich wird im Prinzip weiterhin auch in Teilzeit studiert werden können. Ob die Universitäten bei den für die Umsetzung dieser Reform knappen verfügbaren Mittel aber in der Lage sein werden, dies organisatorisch auch in allen Fächern zu realisieren, wird sich erst weisen müssen. Insgesamt teilt der Bundesrat die Auffassung der Universitäts-Rektorenkonferenz, dass im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bologna-Prozesses tendenziell mehr Ausbildungsbeihilfen benötigt werden.</p><p>5. Heute beläuft sich der Beitrag des Bundes an die anrechenbaren Aufwendungen der Kantone je nach Finanzkraft auf 16 bis 48 Prozent. Beim Grundbeitrag von 16 Prozent betragen die Finanzkraftzuschläge 0 bis 32 Prozent. Mit der NFA wird der Finanzausgleich von aufgabenbezogenen Bundesbeiträgen entkoppelt, wodurch die Finanzkraftzuschläge wegfallen. Die frei werdenden Mittel werden vollständig für den Ressourcen- und Lastenausgleich verwendet, so dass der Bund und die Kantone insgesamt weder belastet noch entlastet werden. Beim Übergang zur NFA werden somit für Ausbildungsbeihilfen im Tertiärbereich nur noch Bundesmittel im Umfang der heutigen Grundbeiträge zur Verfügung stehen.</p><p>Würde ein höherer Grundbeitrag festgelegt, so hätte dies folgende Konsequenzen: Es würden einerseits weniger Mittel für den Ressourcen- und Lastenausgleich zur Verfügung stehen, was die Umverteilungswirkung vermindern und die ressourcenschwachen Kantone belasten würde. Andererseits würden die ressourcenstarken Kantone begünstigt. Sie erhalten bereits heute mehrheitlich nur den Grundbeitrag von 16 Prozent der anrechenbaren Aufwendungen.</p><p>6. Ein gut ausgebautes Stipendienwesen ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Chancengleichheit im Bildungswesen. Die neue Verfassungsbestimmung sieht das künftige Stipendienwesen im Hochschulbereich als Verbundaufgabe von Kantonen und Bund, auch wenn die Grundzuständigkeit wie bisher den Kantonen zugewiesen wird.</p><p>Der Bundesrat sieht die weitere Entwicklung des Stipendienwesens nicht pessimistisch, jedenfalls dann nicht, wenn die Kantone und der Bund in den ihnen zugedachten Rollen ihre Verantwortung wahrnehmen. Der Bund wird für die Ausbildungsbeihilfen im Hochschulbereich Rahmenbestimmungen erlassen und so mithelfen, dass über Minimalstandards die gesamtschweizerische Harmonisierung voran getrieben wird. Die Kantone haben ihrerseits via EDK die Prüfung des Erlasses einer interkantonalen Vereinbarung insbesondere für den Bereich der Ausbildungsbeihilfen der Sekundarstufe II in Aussicht gestellt.</p><p>Das vom Interpellanten angesprochene Modellgesetz der EDK aus dem Jahr 1997 ist nach Ansicht des Bundesrates nicht hinfällig, im Gegenteil: Es soll - allenfalls angepasst - mithelfen, zusammen mit den oben erwähnten Rahmenbestimmungen des Bundes und mit der interkantonalen Vereinbarung, den Bereich der Ausbildungsbeihilfen kontinuierlich weiter zu entwickeln.</p><p>7. Zu Recht pocht der Interpellant im vorliegenden Zusammenhang auf die Beachtung einschlägiger Verfassungsbestimmungen. Er befürchtet, dass die anstehenden Veränderungen (etwa Kürzungen, NFA, Bologna) genau hier Probleme schaffen werden. Weil im Verfassungskontext selbstverständlich auch die vorgegebene Zuständigkeitsordnung zu beachten ist, sind hier Bund und Kantone angesprochen.</p><p>Was den Bund betrifft, so wird seine Rolle zwar auf den Tertiärbereich beschränkt, dort dann allerdings stärker als heute sein. In diesem Rahmen wird er dafür besorgt sein, auch künftig eine kohärente und vor allem verfassungskonforme Politik zu betreiben. Er wird jedenfalls im Rahmen seiner Möglichkeiten alles daran setzen, dass die befürchteten Probleme nicht eintreten werden. Er wird die anstehenden Fragen insbesondere auch im Hinblick auf das zu erlassende Hochschulrahmengesetz und im Zusammenhang der dabei zu regelnden Finanzierung der Hochschulen in seine Überlegungen mit einzubeziehen haben. Im Übrigen darf hier auch festgehalten werden, dass dem Bundesrat die Bereiche Bildung, Forschung und Technologie von ganz besonderer Bedeutung sind. Er hat sich deshalb dafür eingesetzt, dass diese Bereiche in den nächsten Jahren von einem höheren Ausgabenwachstum profitieren können, als die meisten anderen staatlichen Aufgaben. Er tat dies nicht zuletzt deshalb, um auch künftig für die Jugendlichen eine möglichst grosse Chancengleichheit beim Zugang zur höheren Bildung zu gewährleisten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Bundesverfassung verpflichtet Bund und Kantone zur Förderung der Chancengleichheit und zur Vermeidung jeglicher Diskriminierung. Die Quoten des Hochschuleintrittes variieren jedoch sehr stark je nach Einkommen und Ausbildung der Eltern.</p><p>Zusätzlich bedrohen laufende und geplante Budgetkürzungen des Bundes und der Kantone das schweizerische Stipendienwesen in gravierendem Mass. Der Neue Finanzausgleich (NFA) und das Entlastungsprogramm des Bundes verschärfen die Situation für die Studierenden. Der Bund stockt zwar den Rahmenkredit für Bildung und Forschung auf, zieht sich jedoch aus der Finanzierung von Stipendien unterhalb des Hochschulbereiches zurück.</p><p>Die meisten Kantone sind daran, sich ebenfalls grössere Sparprogramme zu verordnen und werden dabei auch die kantonalen Stipendien und die Studienberatung nicht verschonen. Die Kantone Bern und Basel-Stadt haben entsprechende Schritte bereits angekündigt. Die Hochschulen verschaffen sich zulasten der Studierenden zusätzliche Einnahmen, indem sie die Studiengebühren erhöhen. Auch dies läuft der Chancengleichheit in der Tendenz zuwider.</p><p>Gleichzeitig verlangt die laufende Hochschulreform zusätzliche Mittel für Stipendien. Die Umstellung auf das Bologna-Modell intensiviert das Studium und beschränkt die Erwerbsmöglichkeiten der Studierenden. Ohne flankierende Massnahmen für Studierende aus unteren Einkommensschichten verschlechtern sich deren vergleichsweise ohnehin schon geringen Bildungschancen zusätzlich.</p><p>Neue Studien der OECD, wie die internationale Leistungsmessung "Programme for International Student Assessment", belegen für die Schweiz einen Nachholbedarf und die Notwendigkeit zusätzlicher Stipendien. Junge Menschen aus einkommensschwächeren und bildungsferneren Familien schliessen wesentlich weniger als in anderen Industrieländern Europas ein Gymnasium und ein Studium ab.</p><p>Die Interkantonale Stipendien-Konferenz schlägt in dieser Situation zu Recht Alarm (vgl. ihre Medienmitteilung vom 26. Juni 2003).</p><p>Ich bitte den Bundesrat um seine Stellungnahme zu den folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Entwicklungstendenzen über die letzten zehn Jahre erkennt der Bundesrat in Bezug auf die soziale Diskriminierung im Schul- und Hochschulbereich aufgrund der einschlägigen Indikatoren (Quote des Hochschuleintrittes, unterschieden nach Einkommen und Ausbildung der Eltern, Anteil von Stipendiaten usw.)? Wie beurteilt der Bundesrat die Chancengleichheit von Studierenden mit Eltern aus unteren Einkommensschichten und anderen als akademischen Berufen?</p><p>2. Ist ihm bekannt, dass bereits seit den Neunzigerjahren ein substanzieller Abbau im schweizerischen Stipendienwesen stattgefunden hat, der durch Subventionskürzungen des Bundes in den Kantonen mitverursacht worden ist?</p><p>3. Ist er sich bewusst, dass die Teilentflechtung beim Stipendienwesen im Rahmen des NFA, verbunden mit verschiedenen Sparbemühungen, in manchen Kantonen ein glaubwürdiges Stipendienwesen grundsätzlich infrage stellt und damit der Chancengleichheit im Bildungswesen der Schweiz grosser Schaden zugefügt wird?</p><p>4. Wie stellt sich der Bundesrat zur Haltung der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten, die angesichts des laufenden Bologna-Prozesses von einem Mehrbedarf an Stipendien ausgeht?</p><p>5. Hält er die Nivellierung im Tertiärbereich auf 16 Prozent der ausbezahlten Beiträge für zwingend? Wäre im Tertiärbereich nicht ein höherer Subventionssatz zur Förderung der kantonalen Stipendienwesen sinnvoller?</p><p>6. Wie sieht in seinen Augen die Zukunft des schweizerischen Stipendienwesens aus? Ist er der Auffassung, das EDK-Modellgesetz von 1997 sei hinfällig? </p><p>7. Die Chancengleichheit ist in der Bundesverfassung als Zweck und vorrangiges Ziel verankert (vgl. Chancengleichheit in Zweckartikel 2, Diskriminierungsverbot in Art. 8, Verwirklichung der Grundrechte in Art. 35).</p><p>Wie will er diesen Verfassungsbestimmungen im Hinblick auf die zum Teil gegensätzlichen Effekte so verschiedener Massnahmen wie Sparprogramme, Bologna-Reform, Gebührenerhöhungen und anderen Bestrebungen mit einer kohärenten Politik gerecht werden?</p>
    • Stipendienabbau. Chancengleichheit

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