Medizinische Fachstelle im BFF

ShortId
03.3463
Id
20033463
Updated
10.04.2024 11:34
Language
de
Title
Medizinische Fachstelle im BFF
AdditionalIndexing
2811;Flüchtling;medizinische Diagnose;Asylverfahren;Arzt/Ärztin
1
  • L05K0108010201, Asylverfahren
  • L04K01050208, medizinische Diagnose
  • L04K01050402, Arzt/Ärztin
  • L04K01080101, Flüchtling
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vorbemerkung</p><p>Die Bezeichnung der Koordinationsstelle für medizinische Fragen im Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) hat offenbar zu Missverständnissen Anlass gegeben. Entgegen allfälligen Vorstellungen handelt es sich dabei aber nicht um eine neue und teure Einheit im BFF, bestehend aus Ärzten, welche analog den Suva-Vertrauensärzten eine Gutachtertätigkeit ausüben. Weder werden Parallelstrukturen zu den Suva-Ärzten geschaffen noch entsteht eine überdimensionierte, teure Einheit. Angestrebt wird im Grundsatz ein professioneller Umgang mit medizinischen Fragestellungen, aufgrund dessen klare Entscheidgrundlagen geschaffen und damit die Kernaufgabe des BFF, die Durchführung eines Asylverfahrens, im Bereich der medizinischen Vorbringen erleichtert wird.</p><p>Die medizinische Fachstelle BFF ist in erster Linie eine Koordinationsstelle, welche zentral medizinische Fragen sammelt, in Zusammenarbeit mit geeigneten Partnern klärt, Informationen aufbereitet und zur Verfügung stellt. Die Fachstelle zieht dazu interne und externe Experten bei, darunter auch Ärzte und Ärztinnen.</p><p>Die zentrale Koordination entspricht einem Bedürfnis des Amtes, da heute medizinische Fragen in verschiedensten Organisationseinheiten bearbeitet werden, was einerseits zu Doppelspurigkeiten führt, einen hohen Koordinationsaufwand zur Folge hat und andererseits die Professionalisierung im Umgang mit diesem komplexen Themenbereich wesentlich erschwert.</p><p>Mit Hilfe der Fachstelle können gewisse Entscheide schneller und gestützt auf mehr medizinisches Fachwissen gefällt und die Frage der Rückkehr und Behandlung im Heimatland gezielter angegangen werden. Dies führt dazu, dass in bestimmten Fällen eine Rückkehr als zumutbar beurteilt und die Wegweisung an Stelle einer vorläufigen Aufnahme verfügt werden kann. Damit sind wiederum Einsparungen im Bereich der Sozialhilfe und der Gesundheitskosten verbunden.</p><p>Die medizinische Fachstelle des BFF ist als einjähriges Pilotprojekt konzipiert, in dessen Verlauf Erfahrungen gesammelt und anschliessend ausgewertet werden sollen. Ob und in welcher Form das BFF nach Abschluss des Pilotprojektes über eine medizinische Fachstelle verfügen wird, kann deshalb im heutigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.</p><p>1. Das BFF wird mit externen Ärzten aus den erforderlichen Fachbereichen zusammenarbeiten. Der Einbezug von Institutionen mit medizinischem Know-how (Fachverbände, IOM, Médecins sans frontières, UNHCR, lokale Organisationen usw.) ist vorgesehen, dies vor allem im Bereich der Rückkehr und der medizinischen Versorgung im Heimatland.</p><p>2. Die medizinische Fachstelle im BFF steht den Mitarbeitenden als Koordinationsstelle für medizinische Fragen zur Verfügung, analog der Fachsektion Länder- und Lageanalysen. Ihre Aufgabe ist es, die Mitarbeitenden des BFF in medizinischen Fragen im weiteren Sinn, also auch bezüglich Rückkehr- und Behandlungsmöglichkeiten im Heimatland, zu beraten und bei Abklärungen zu unterstützen. Sie entscheidet nicht über den Einzelfall und gibt bezüglich der Entscheidfindung auch keine Empfehlungen ab. Das ist Sache der für den Asylentscheid zuständigen Fachabteilungen. Die Fachstelle beantwortet medizinische Fragen, erläutert die Inhalte von Arztzeugnissen und äussert sich zu Diagnosen und Behandlungsmöglichkeiten in der Schweiz und im Heimatland.</p><p>Die Expertinnen und Experten werden nicht als Gutachter eingesetzt. Diese Aufgabe wird seit Jahren in enger Zusammenarbeit mit der FMH von spezialisierten Gutachtern wahrgenommen, welche vom BFF im Einzelfall mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt werden.</p><p>Die Aufgabenstellung für die vom BFF beigezogenen Ärzte besteht im Unterschied zu derjenigen der Suva-Ärzte nicht in der Beurteilung von Versicherungsansprüchen, sondern in einer Hilfestellung für die BFF-Mitarbeitenden bei der Beantwortung von medizinischen Fragen und Abklärungen. Sie erläutern Fachbegriffe, beantworten Fragen zuhanden von medizinischen Laien, klären ab und äussern sich zu Krankheitsverläufen und Behandlungsmöglichkeiten. Diese Auskünfte müssen zudem jederzeit auch sehr kurzfristig verfügbar sein für Fälle, in denen sich die Frage der Durchführbarkeit eines Vollzuges stellt. Eine Analogie zur Tätigkeit der Vertrauensärzte der Suva besteht deshalb nur bedingt.</p><p>3. Die Kosten für das Pilotprojekt sind bescheiden. Die Fachstelle umfasst 180 Stellenprozente, welche ohne zusätzliche Rekrutierungen durch eine Priorisierung und entsprechende Konzentration von Ressourcen freigespielt werden. Anstelle der Mitarbeitenden in den für das Asylverfahren zuständigen Abteilungen werden Abklärungen zentral durch die Fachstelle veranlasst und koordiniert, was eine wesentliche Entlastung der Linien zur Folge hat.</p><p>4. Die Vertrauensärzte der Suva müssen über Versicherungsansprüche befinden. Die Aufgabe der medizinischen Fachstelle im Asylbereich ist eine andere. Das BFF braucht Fachpersonen für die Beantwortung von medizinischen Fragen im Kontext Asyl, die auch sehr kurzfristig verfügbar sein müssen. Suva-Ärztinnen beurteilen zudem ihre Fälle vor dem Hintergrund der schweizerischen Verhältnisse und sind nicht mit der medizinischen Versorgung in den Herkunftsstaaten von Asylsuchenden vertraut.</p><p>5. Mit der Schaffung der medizinische Fachstelle im BFF wird den Forderungen verschiedenster Kreise begegnet, welche seit Jahren einen professionelleren Umgang mit medizinischen Vorbringen von Asylsuchenden verlangen. Sie entspricht gleichzeitig dem Bedürfnis der Mitarbeitenden des BFF nach einer fachspezifischen Unterstützung im Medizinalbereich.</p><p>Die medizinische Fachstelle BFF soll als Kompetenzzentrum für medizinische Fragen im Asylbereich dienen und als solche wahrgenommen werden. Sie erfüllt vor allem Koordinations- und Informationsaufgaben und stellt eine professionelle Prüfung und Beurteilung medizinischer Vorbringen sicher. Sie unterstützt den Ausbau und die Pflege einer Länderdokumentation zu medizinischen Fragestellungen, ist zuständig für die Koordination von Informationen zu medizinischen Vorbringen sowie die Öffentlichkeitsarbeit und Ausbildung.</p><p>Die Arbeit der medizinischen Fachstelle wird Aufschluss geben können über die gesundheitlichen Probleme von Personen im Asylbereich, deren Behandlung und die damit verbundenen Kosten. Daraus können wiederum Empfehlungen für einen effizienten und kostengünstigen Umgang mit Gesundheitsproblemen von Asylsuchenden formuliert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat führt in seiner Stellungnahme zu meiner Interpellation 03.3032, "Grosszügige Praxis des BFF bei der vorläufigen Aufnahme von medizinischen Härtefällen", vom 5. März 2003 Folgendes aus:</p><p>"Der Entscheid des BFA erfolgt gestützt auf die Gesuchsunterlagen und das kantonale Dossier. Eine aussagekräftige und unabhängige medizinische Begutachtung ist notwendig. Im Einzelfall kann eine Stellungnahme des Kantonsarztes verlangt werden. Bei Bedarf werden die Behandlungsmöglichkeiten im Herkunftsland durch die schweizerischen Vertretungen abgeklärt .... Das BFF strebt eine Professionalisierung im Umgang mit medizinischen Vorbringen von Asylsuchenden an und plant zu diesem Zweck die Schaffung einer medizinischen Fachstelle im Rahmen eines Pilotprojektes" (Ziff. 5).</p><p>Die Auskunft erstaunt umso mehr, als auch das BFF bzw. das Asylwesen seinen Beitrag zum Sparprogramm leistet und Kürzungen vorgenommen hat, die möglicherweise auf Kosten der Kantone gehen könnten. Ein gleichzeitiger Ausbau mit einer neuen Fachstelle steht dazu im Widerspruch.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche medizinischen Institutionen sind im Pilotprojekt involviert?</p><p>2. Welche Rechtsstellung soll der medizinischen Fachstelle im Asylverfahren zukommen? Hat sie eine gutachterliche Tätigkeit? Besteht eine Analogie zu den Vertrauensärzten der Suva?</p><p>3. Wie hoch sind die Kosten des geplanten Pilotprojektes?</p><p>4. Weshalb greift das BFF im Umgang mit medizinisch relevanten Vorbringen der Asylsuchenden nicht bereits heute auf Vertrauensärzte der Suva zurück?</p><p>5. Was genau ist der Zweck dieses Projektes?</p>
  • Medizinische Fachstelle im BFF
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vorbemerkung</p><p>Die Bezeichnung der Koordinationsstelle für medizinische Fragen im Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) hat offenbar zu Missverständnissen Anlass gegeben. Entgegen allfälligen Vorstellungen handelt es sich dabei aber nicht um eine neue und teure Einheit im BFF, bestehend aus Ärzten, welche analog den Suva-Vertrauensärzten eine Gutachtertätigkeit ausüben. Weder werden Parallelstrukturen zu den Suva-Ärzten geschaffen noch entsteht eine überdimensionierte, teure Einheit. Angestrebt wird im Grundsatz ein professioneller Umgang mit medizinischen Fragestellungen, aufgrund dessen klare Entscheidgrundlagen geschaffen und damit die Kernaufgabe des BFF, die Durchführung eines Asylverfahrens, im Bereich der medizinischen Vorbringen erleichtert wird.</p><p>Die medizinische Fachstelle BFF ist in erster Linie eine Koordinationsstelle, welche zentral medizinische Fragen sammelt, in Zusammenarbeit mit geeigneten Partnern klärt, Informationen aufbereitet und zur Verfügung stellt. Die Fachstelle zieht dazu interne und externe Experten bei, darunter auch Ärzte und Ärztinnen.</p><p>Die zentrale Koordination entspricht einem Bedürfnis des Amtes, da heute medizinische Fragen in verschiedensten Organisationseinheiten bearbeitet werden, was einerseits zu Doppelspurigkeiten führt, einen hohen Koordinationsaufwand zur Folge hat und andererseits die Professionalisierung im Umgang mit diesem komplexen Themenbereich wesentlich erschwert.</p><p>Mit Hilfe der Fachstelle können gewisse Entscheide schneller und gestützt auf mehr medizinisches Fachwissen gefällt und die Frage der Rückkehr und Behandlung im Heimatland gezielter angegangen werden. Dies führt dazu, dass in bestimmten Fällen eine Rückkehr als zumutbar beurteilt und die Wegweisung an Stelle einer vorläufigen Aufnahme verfügt werden kann. Damit sind wiederum Einsparungen im Bereich der Sozialhilfe und der Gesundheitskosten verbunden.</p><p>Die medizinische Fachstelle des BFF ist als einjähriges Pilotprojekt konzipiert, in dessen Verlauf Erfahrungen gesammelt und anschliessend ausgewertet werden sollen. Ob und in welcher Form das BFF nach Abschluss des Pilotprojektes über eine medizinische Fachstelle verfügen wird, kann deshalb im heutigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.</p><p>1. Das BFF wird mit externen Ärzten aus den erforderlichen Fachbereichen zusammenarbeiten. Der Einbezug von Institutionen mit medizinischem Know-how (Fachverbände, IOM, Médecins sans frontières, UNHCR, lokale Organisationen usw.) ist vorgesehen, dies vor allem im Bereich der Rückkehr und der medizinischen Versorgung im Heimatland.</p><p>2. Die medizinische Fachstelle im BFF steht den Mitarbeitenden als Koordinationsstelle für medizinische Fragen zur Verfügung, analog der Fachsektion Länder- und Lageanalysen. Ihre Aufgabe ist es, die Mitarbeitenden des BFF in medizinischen Fragen im weiteren Sinn, also auch bezüglich Rückkehr- und Behandlungsmöglichkeiten im Heimatland, zu beraten und bei Abklärungen zu unterstützen. Sie entscheidet nicht über den Einzelfall und gibt bezüglich der Entscheidfindung auch keine Empfehlungen ab. Das ist Sache der für den Asylentscheid zuständigen Fachabteilungen. Die Fachstelle beantwortet medizinische Fragen, erläutert die Inhalte von Arztzeugnissen und äussert sich zu Diagnosen und Behandlungsmöglichkeiten in der Schweiz und im Heimatland.</p><p>Die Expertinnen und Experten werden nicht als Gutachter eingesetzt. Diese Aufgabe wird seit Jahren in enger Zusammenarbeit mit der FMH von spezialisierten Gutachtern wahrgenommen, welche vom BFF im Einzelfall mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt werden.</p><p>Die Aufgabenstellung für die vom BFF beigezogenen Ärzte besteht im Unterschied zu derjenigen der Suva-Ärzte nicht in der Beurteilung von Versicherungsansprüchen, sondern in einer Hilfestellung für die BFF-Mitarbeitenden bei der Beantwortung von medizinischen Fragen und Abklärungen. Sie erläutern Fachbegriffe, beantworten Fragen zuhanden von medizinischen Laien, klären ab und äussern sich zu Krankheitsverläufen und Behandlungsmöglichkeiten. Diese Auskünfte müssen zudem jederzeit auch sehr kurzfristig verfügbar sein für Fälle, in denen sich die Frage der Durchführbarkeit eines Vollzuges stellt. Eine Analogie zur Tätigkeit der Vertrauensärzte der Suva besteht deshalb nur bedingt.</p><p>3. Die Kosten für das Pilotprojekt sind bescheiden. Die Fachstelle umfasst 180 Stellenprozente, welche ohne zusätzliche Rekrutierungen durch eine Priorisierung und entsprechende Konzentration von Ressourcen freigespielt werden. Anstelle der Mitarbeitenden in den für das Asylverfahren zuständigen Abteilungen werden Abklärungen zentral durch die Fachstelle veranlasst und koordiniert, was eine wesentliche Entlastung der Linien zur Folge hat.</p><p>4. Die Vertrauensärzte der Suva müssen über Versicherungsansprüche befinden. Die Aufgabe der medizinischen Fachstelle im Asylbereich ist eine andere. Das BFF braucht Fachpersonen für die Beantwortung von medizinischen Fragen im Kontext Asyl, die auch sehr kurzfristig verfügbar sein müssen. Suva-Ärztinnen beurteilen zudem ihre Fälle vor dem Hintergrund der schweizerischen Verhältnisse und sind nicht mit der medizinischen Versorgung in den Herkunftsstaaten von Asylsuchenden vertraut.</p><p>5. Mit der Schaffung der medizinische Fachstelle im BFF wird den Forderungen verschiedenster Kreise begegnet, welche seit Jahren einen professionelleren Umgang mit medizinischen Vorbringen von Asylsuchenden verlangen. Sie entspricht gleichzeitig dem Bedürfnis der Mitarbeitenden des BFF nach einer fachspezifischen Unterstützung im Medizinalbereich.</p><p>Die medizinische Fachstelle BFF soll als Kompetenzzentrum für medizinische Fragen im Asylbereich dienen und als solche wahrgenommen werden. Sie erfüllt vor allem Koordinations- und Informationsaufgaben und stellt eine professionelle Prüfung und Beurteilung medizinischer Vorbringen sicher. Sie unterstützt den Ausbau und die Pflege einer Länderdokumentation zu medizinischen Fragestellungen, ist zuständig für die Koordination von Informationen zu medizinischen Vorbringen sowie die Öffentlichkeitsarbeit und Ausbildung.</p><p>Die Arbeit der medizinischen Fachstelle wird Aufschluss geben können über die gesundheitlichen Probleme von Personen im Asylbereich, deren Behandlung und die damit verbundenen Kosten. Daraus können wiederum Empfehlungen für einen effizienten und kostengünstigen Umgang mit Gesundheitsproblemen von Asylsuchenden formuliert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat führt in seiner Stellungnahme zu meiner Interpellation 03.3032, "Grosszügige Praxis des BFF bei der vorläufigen Aufnahme von medizinischen Härtefällen", vom 5. März 2003 Folgendes aus:</p><p>"Der Entscheid des BFA erfolgt gestützt auf die Gesuchsunterlagen und das kantonale Dossier. Eine aussagekräftige und unabhängige medizinische Begutachtung ist notwendig. Im Einzelfall kann eine Stellungnahme des Kantonsarztes verlangt werden. Bei Bedarf werden die Behandlungsmöglichkeiten im Herkunftsland durch die schweizerischen Vertretungen abgeklärt .... Das BFF strebt eine Professionalisierung im Umgang mit medizinischen Vorbringen von Asylsuchenden an und plant zu diesem Zweck die Schaffung einer medizinischen Fachstelle im Rahmen eines Pilotprojektes" (Ziff. 5).</p><p>Die Auskunft erstaunt umso mehr, als auch das BFF bzw. das Asylwesen seinen Beitrag zum Sparprogramm leistet und Kürzungen vorgenommen hat, die möglicherweise auf Kosten der Kantone gehen könnten. Ein gleichzeitiger Ausbau mit einer neuen Fachstelle steht dazu im Widerspruch.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche medizinischen Institutionen sind im Pilotprojekt involviert?</p><p>2. Welche Rechtsstellung soll der medizinischen Fachstelle im Asylverfahren zukommen? Hat sie eine gutachterliche Tätigkeit? Besteht eine Analogie zu den Vertrauensärzten der Suva?</p><p>3. Wie hoch sind die Kosten des geplanten Pilotprojektes?</p><p>4. Weshalb greift das BFF im Umgang mit medizinisch relevanten Vorbringen der Asylsuchenden nicht bereits heute auf Vertrauensärzte der Suva zurück?</p><p>5. Was genau ist der Zweck dieses Projektes?</p>
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