Flexibilisierung der AHV-Renten

ShortId
03.3470
Id
20033470
Updated
25.06.2025 01:59
Language
de
Title
Flexibilisierung der AHV-Renten
AdditionalIndexing
28;flexibles Rentenalter;niedriges Einkommen;AHV-Beiträge;AHV-Rente
1
  • L06K010401010102, AHV-Rente
  • L06K070405020501, niedriges Einkommen
  • L07K07020301040101, flexibles Rentenalter
  • L06K010401010101, AHV-Beiträge
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Leider wird mit der 11. AHV-Revision keine Flexibilisierung der AHV-Renten erreicht. Da dieses Anliegen ein sehr wichtiges ist, ist hier bei der nächsten AHV-Revision ein Schwergewicht zu setzen.</p><p>Um den verschiedensten Bedürfnissen der Menschen gerecht zu werden, sollte der Eintritt ins Rentenalter generell flexibilisiert werden. Wünschenswert wäre es, wenn alle zwischen 62 und etwa 67 Jahren entscheiden könnten, wann sie Rentnerin oder Rentner werden wollen. Bei der Berechnung wäre weiterhin vom Rentenalter 65 Jahre auszugehen. Für Menschen mit tieferen Einkommen müsste die Flexibilisierung abgefedert werden, damit für sie der freie Entscheid überhaupt finanziell tragbar wäre. Wer älter als mit 65 in Rente gehen würde, sollte die gleiche Rente wie mit 65 Jahren erhalten und nicht etwa eine höhere; dies würde zu einer gewissen Entlastung der AHV führen.</p><p>Bis zum Bezug der AHV-Rente arbeiten die Menschen unterschiedlich lange. Insbesondere Menschen mit kürzerer Ausbildung kommen früh in den Arbeitsprozess und arbeiten entsprechend wesentlich mehr Jahre als Menschen mit langjähriger guter Ausbildung. Deshalb ist ernsthaft zu prüfen, ob die AHV-Rente z. B. vor dem Alter 62 bezogen werden könnte, wenn die Beitragszahlerin bzw. der Beitragszahler während z. B. 40 Jahren einbezahlt hat.</p>
  • <p>In seiner Botschaft zur 11. AHV-Revision hat der Bundesrat einen Rentenvorbezug vorgeschlagen, der Personen mit mittleren bis tiefen Einkommen, die meist auch anstrengende Berufe ausüben, ebenfalls zugänglich sein sollte. Die eidgenössischen Räte haben dem Rentenvorbezug zwar zugestimmt, eine soziale Abfederung jedoch abgelehnt.</p><p>Im Rahmen der 12. AHV-Revision, deren Schwerpunkte vom Bundesrat voraussichtlich Mitte 2004 festlegt werden (Zeitpunkt abhängig vom Referendum und einer allfälligen Volksabstimmung zur 11. AHV-Revision), sind daher erneut Rentenvorbezugsmodelle zu prüfen, die insbesondere Personen begünstigen, die schwere Arbeiten verrichten. Gleichzeitig werden Lösungen gesucht für Personen, die länger erwerbstätig bleiben möchten. Bei dieser Revision sollte auch das Rentenalter thematisiert werden, denn die längere Lebenserwartung und der allgemein bessere Gesundheitszustand der älteren Personen haben erhebliche Auswirkungen auf den Finanzbedarf der AHV und könnten mittelfristig auch eine Verlängerung des Erwerbslebens für einen Grossteil der Bevölkerung rechtfertigen.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb nicht nur Modelle für den frühzeitigen Rentenantritt prüfen, die besonders auf Personen zugeschnitten sind, von denen nicht verlangt werden kann, dass sie - insbesondere aufgrund ihres anstrengenden Berufes - weit über das 60. Altersjahr hinaus erwerbstätig bleiben, sondern auch Möglichkeiten für die Weiterführung der Berufstätigkeit unter guten Voraussetzungen untersuchen, wie beispielsweise schrittweise Pensionierungen.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, das vom Motionär vorgeschlagene, auf einer gewissen Beitragsdauer basierende Frühpensionierungsmodell in seine Analyse einzubeziehen. Bundesrat und Parlament haben im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zur 11. AHV-Revision bereits verschiedene Varianten dieses Modells untersucht.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, bei der nächsten AHV-Revision ein Gewicht bei der Flexibilisierung der AHV-Renten, mit Abfederung für Menschen mit tieferen Einkommen, vorzusehen.</p><p>Gleichzeitig ist zu prüfen, ob die AHV-Rente bereits nach einer zu bestimmenden Zahl von Beitragsjahren bezogen werden kann.</p>
  • Flexibilisierung der AHV-Renten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Leider wird mit der 11. AHV-Revision keine Flexibilisierung der AHV-Renten erreicht. Da dieses Anliegen ein sehr wichtiges ist, ist hier bei der nächsten AHV-Revision ein Schwergewicht zu setzen.</p><p>Um den verschiedensten Bedürfnissen der Menschen gerecht zu werden, sollte der Eintritt ins Rentenalter generell flexibilisiert werden. Wünschenswert wäre es, wenn alle zwischen 62 und etwa 67 Jahren entscheiden könnten, wann sie Rentnerin oder Rentner werden wollen. Bei der Berechnung wäre weiterhin vom Rentenalter 65 Jahre auszugehen. Für Menschen mit tieferen Einkommen müsste die Flexibilisierung abgefedert werden, damit für sie der freie Entscheid überhaupt finanziell tragbar wäre. Wer älter als mit 65 in Rente gehen würde, sollte die gleiche Rente wie mit 65 Jahren erhalten und nicht etwa eine höhere; dies würde zu einer gewissen Entlastung der AHV führen.</p><p>Bis zum Bezug der AHV-Rente arbeiten die Menschen unterschiedlich lange. Insbesondere Menschen mit kürzerer Ausbildung kommen früh in den Arbeitsprozess und arbeiten entsprechend wesentlich mehr Jahre als Menschen mit langjähriger guter Ausbildung. Deshalb ist ernsthaft zu prüfen, ob die AHV-Rente z. B. vor dem Alter 62 bezogen werden könnte, wenn die Beitragszahlerin bzw. der Beitragszahler während z. B. 40 Jahren einbezahlt hat.</p>
    • <p>In seiner Botschaft zur 11. AHV-Revision hat der Bundesrat einen Rentenvorbezug vorgeschlagen, der Personen mit mittleren bis tiefen Einkommen, die meist auch anstrengende Berufe ausüben, ebenfalls zugänglich sein sollte. Die eidgenössischen Räte haben dem Rentenvorbezug zwar zugestimmt, eine soziale Abfederung jedoch abgelehnt.</p><p>Im Rahmen der 12. AHV-Revision, deren Schwerpunkte vom Bundesrat voraussichtlich Mitte 2004 festlegt werden (Zeitpunkt abhängig vom Referendum und einer allfälligen Volksabstimmung zur 11. AHV-Revision), sind daher erneut Rentenvorbezugsmodelle zu prüfen, die insbesondere Personen begünstigen, die schwere Arbeiten verrichten. Gleichzeitig werden Lösungen gesucht für Personen, die länger erwerbstätig bleiben möchten. Bei dieser Revision sollte auch das Rentenalter thematisiert werden, denn die längere Lebenserwartung und der allgemein bessere Gesundheitszustand der älteren Personen haben erhebliche Auswirkungen auf den Finanzbedarf der AHV und könnten mittelfristig auch eine Verlängerung des Erwerbslebens für einen Grossteil der Bevölkerung rechtfertigen.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb nicht nur Modelle für den frühzeitigen Rentenantritt prüfen, die besonders auf Personen zugeschnitten sind, von denen nicht verlangt werden kann, dass sie - insbesondere aufgrund ihres anstrengenden Berufes - weit über das 60. Altersjahr hinaus erwerbstätig bleiben, sondern auch Möglichkeiten für die Weiterführung der Berufstätigkeit unter guten Voraussetzungen untersuchen, wie beispielsweise schrittweise Pensionierungen.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, das vom Motionär vorgeschlagene, auf einer gewissen Beitragsdauer basierende Frühpensionierungsmodell in seine Analyse einzubeziehen. Bundesrat und Parlament haben im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zur 11. AHV-Revision bereits verschiedene Varianten dieses Modells untersucht.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, bei der nächsten AHV-Revision ein Gewicht bei der Flexibilisierung der AHV-Renten, mit Abfederung für Menschen mit tieferen Einkommen, vorzusehen.</p><p>Gleichzeitig ist zu prüfen, ob die AHV-Rente bereits nach einer zu bestimmenden Zahl von Beitragsjahren bezogen werden kann.</p>
    • Flexibilisierung der AHV-Renten

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