Swisstopo. Gebührenentlastung für gemeinnützige Organisationen

ShortId
03.3471
Id
20033471
Updated
14.11.2025 08:12
Language
de
Title
Swisstopo. Gebührenentlastung für gemeinnützige Organisationen
AdditionalIndexing
24;28;Leistungsauftrag;Gebühren;Gesellschaft ohne Erwerbscharakter;unentgeltliche Dienstleistung;Bundesamt für Landestopographie;gemeinnützige Anstalt
1
  • L05K0804030401, Bundesamt für Landestopographie
  • L05K1107020401, Gebühren
  • L06K070106020202, unentgeltliche Dienstleistung
  • L04K07030306, gemeinnützige Anstalt
  • L04K07030310, Gesellschaft ohne Erwerbscharakter
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gegenwärtig ist eine Groupe de Réflexion dabei, die Gebührenordung von Swisstopo zu überarbeiten. Aus meiner Sicht ist bei dieser Überprüfung die Unentgeltlichkeit der Benutzung für gemeinnützige Organisationen, die für soziale oder gesundheitsfördernde Zwecke Unterlagen an die Bevölkerung abgeben, einzuführen.</p><p>In verschiedenen Joint ventures haben unterschiedlichste Organisationen, u. a. auch die Schweizer Wanderwege oder der Schweizerische Alpenclub, Broschüren oder Flyers mit Wandervorschlägen herausgegeben. Es kann deshalb nicht sein, dass Teile von den knappsten Ressourcen, die für die Herstellung solcher Produkte zur Verfügung stehen, in diesem Zusammenhang für die Swisstopo aufzuwenden sind.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Verordnung über die Gebühren der Swisstopo dahingehend zu ändern, dass gemeinnützige Organisationen, beispielsweise solche, die im Bereich Gesundheitsförderung tätig sind, die Dokumente der Swisstopo unentgeltlich erhalten.</p>
  • Swisstopo. Gebührenentlastung für gemeinnützige Organisationen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gegenwärtig ist eine Groupe de Réflexion dabei, die Gebührenordung von Swisstopo zu überarbeiten. Aus meiner Sicht ist bei dieser Überprüfung die Unentgeltlichkeit der Benutzung für gemeinnützige Organisationen, die für soziale oder gesundheitsfördernde Zwecke Unterlagen an die Bevölkerung abgeben, einzuführen.</p><p>In verschiedenen Joint ventures haben unterschiedlichste Organisationen, u. a. auch die Schweizer Wanderwege oder der Schweizerische Alpenclub, Broschüren oder Flyers mit Wandervorschlägen herausgegeben. Es kann deshalb nicht sein, dass Teile von den knappsten Ressourcen, die für die Herstellung solcher Produkte zur Verfügung stehen, in diesem Zusammenhang für die Swisstopo aufzuwenden sind.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Verordnung über die Gebühren der Swisstopo dahingehend zu ändern, dass gemeinnützige Organisationen, beispielsweise solche, die im Bereich Gesundheitsförderung tätig sind, die Dokumente der Swisstopo unentgeltlich erhalten.</p>
    • Swisstopo. Gebührenentlastung für gemeinnützige Organisationen

Back to List