Swisstopo. Gebührenentlastung für gemeinnützige Organisationen
- ShortId
-
03.3471
- Id
-
20033471
- Updated
-
14.11.2025 08:12
- Language
-
de
- Title
-
Swisstopo. Gebührenentlastung für gemeinnützige Organisationen
- AdditionalIndexing
-
24;28;Leistungsauftrag;Gebühren;Gesellschaft ohne Erwerbscharakter;unentgeltliche Dienstleistung;Bundesamt für Landestopographie;gemeinnützige Anstalt
- 1
-
- L05K0804030401, Bundesamt für Landestopographie
- L05K1107020401, Gebühren
- L06K070106020202, unentgeltliche Dienstleistung
- L04K07030306, gemeinnützige Anstalt
- L04K07030310, Gesellschaft ohne Erwerbscharakter
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gegenwärtig ist eine Groupe de Réflexion dabei, die Gebührenordung von Swisstopo zu überarbeiten. Aus meiner Sicht ist bei dieser Überprüfung die Unentgeltlichkeit der Benutzung für gemeinnützige Organisationen, die für soziale oder gesundheitsfördernde Zwecke Unterlagen an die Bevölkerung abgeben, einzuführen.</p><p>In verschiedenen Joint ventures haben unterschiedlichste Organisationen, u. a. auch die Schweizer Wanderwege oder der Schweizerische Alpenclub, Broschüren oder Flyers mit Wandervorschlägen herausgegeben. Es kann deshalb nicht sein, dass Teile von den knappsten Ressourcen, die für die Herstellung solcher Produkte zur Verfügung stehen, in diesem Zusammenhang für die Swisstopo aufzuwenden sind.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Verordnung über die Gebühren der Swisstopo dahingehend zu ändern, dass gemeinnützige Organisationen, beispielsweise solche, die im Bereich Gesundheitsförderung tätig sind, die Dokumente der Swisstopo unentgeltlich erhalten.</p>
- Swisstopo. Gebührenentlastung für gemeinnützige Organisationen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gegenwärtig ist eine Groupe de Réflexion dabei, die Gebührenordung von Swisstopo zu überarbeiten. Aus meiner Sicht ist bei dieser Überprüfung die Unentgeltlichkeit der Benutzung für gemeinnützige Organisationen, die für soziale oder gesundheitsfördernde Zwecke Unterlagen an die Bevölkerung abgeben, einzuführen.</p><p>In verschiedenen Joint ventures haben unterschiedlichste Organisationen, u. a. auch die Schweizer Wanderwege oder der Schweizerische Alpenclub, Broschüren oder Flyers mit Wandervorschlägen herausgegeben. Es kann deshalb nicht sein, dass Teile von den knappsten Ressourcen, die für die Herstellung solcher Produkte zur Verfügung stehen, in diesem Zusammenhang für die Swisstopo aufzuwenden sind.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Verordnung über die Gebühren der Swisstopo dahingehend zu ändern, dass gemeinnützige Organisationen, beispielsweise solche, die im Bereich Gesundheitsförderung tätig sind, die Dokumente der Swisstopo unentgeltlich erhalten.</p>
- Swisstopo. Gebührenentlastung für gemeinnützige Organisationen
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