Vergünstigung und Förderung des öffentlichen Verkehrs dank der Erhebung eines Treibstofffrankens
- ShortId
-
03.3473
- Id
-
20033473
- Updated
-
10.04.2024 13:55
- Language
-
de
- Title
-
Vergünstigung und Förderung des öffentlichen Verkehrs dank der Erhebung eines Treibstofffrankens
- AdditionalIndexing
-
52;48;öffentlicher Verkehr;Energiepreis;Treibhausgas;Fahrplan;Verschmutzung durch das Auto;Klimaveränderung;Mineralölsteuer;Luftverunreinigung;zweckgebundene Abgabe;Benzin;Treibstoff;Lenkungsabgabe;Ozon
- 1
-
- L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
- L06K170401010101, Benzin
- L05K1701010605, Energiepreis
- L04K11070211, zweckgebundene Abgabe
- L04K18010213, öffentlicher Verkehr
- L05K1704010101, Treibstoff
- L04K11070109, Mineralölsteuer
- L04K18010207, Fahrplan
- L04K06020209, Klimaveränderung
- L04K06010403, Lenkungsabgabe
- L04K06020309, Luftverunreinigung
- L05K0602020901, Treibhausgas
- L05K0603030101, Ozon
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Politik kann die Klimazukunft mit entsprechenden Anreizen im Verkehrsverhalten und im Energiebereich bestimmen. Um eine Reduktion der Abgase zu erreichen, muss in den öffentlichen Verkehr und in die Verbreitung von nicht fossilen Energieträgern investiert werden. Ohne einschneidende Massnahmen werden sich die Risiken des Klimawandels vergrössern und die klimatische Veränderung beschleunigen. Die Vorgaben des Kyoto-Protokolls können mit der jetzigen schweizerischen Politik nicht eingehalten werden.</p><p>Gerade im Verkehrsbereich braucht es deshalb dringende Massnahmen, die längerfristig greifen. Eine vorausschauende Politik verträgt sich nicht mit kurzfristigen Temporeduktionen oder dem Einsperren von empfindlichen Personen im Sommer. Das schädliche Gas Ozon hat als Hauptverursacher den motorisierten Verkehr. Dieser muss aus diesem Grund durch umweltgünstigeren öffentlichen Verkehr ersetzt werden. Dazu braucht es eine markante Verbesserung des Systems des öffentlichen Verkehrs, Fahrplanverdichtungen und zusätzliche Busnetze und Streckenbauten bei der Bahn, sodass viel mehr Menschen wirklich auf den Besitz eines Autos verzichten können und auch viele Autofahrten unnötig werden.</p><p>Ausserdem soll der öffentliche Verkehr vergünstigt werden, sowohl bei Generalabonnementen als auch bei regionalen Abonnementen, aber auch mit Angeboten, die für dünner besiedelte Regionen angepasst werden, beispielsweise Carsharing-Modelle oder vergünstigte Park-and-ride-Möglichkeiten. Leuten, die im Berufsalltag auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, könnte ein Bonus gewährt werden.</p><p>Zur Finanzierung der Investitionen und der Vergünstigungen wird ein Treibstofffranken auf einen Liter Treibstoff erhoben. Dieser wird der Bevölkerung zur Hälfte im Sinne von Vergünstigungen sofort zurückverteilt und zur Hälfte ins System des öffentlichen Verkehrs investiert. Diese Massnahmen sind arbeitsplatzwirksam. Der Treibstofffranken wirkt als Lenkungsmassnahme und ist zugleich Instrument zur forcierten Förderung des Umsteigens für Personen vom Auto auf den Zug und den Bus.</p><p>Der Treibstofffranken soll in einer Übergangszeit stufenweise eingeführt werden. Damit kann verkehrsseitig gut geplant werden. Die Benutzer von Autos werden sich an die neuen Möglichkeiten des öffentlichen Verkehrs gewöhnen. Leute, die aufs Auto angewiesen sind, werden auf Fahrzeuge umsteigen, die einen tiefen Treibstoffverbauch haben.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Gefahren der Luftverschmutzung bewusst, die vom motorisierten Verkehr ausgehen. Um den Schadstoffausstoss zu reduzieren, wird er daher in den nächsten Monaten die Notwendigkeit der Einführung einer CO2-Abgabe und deren Satzhöhe gemäss CO2-Gesetz (SR 641.71) prüfen.</p><p>Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass 2001 eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe eingeführt wurde, um die Umlagerung von der Strasse auf die Schiene und den Wechsel zu weniger umweltbelastenden Lastwagen zu fördern. Die LSVA soll überdies 2005 deutlich erhöht werden.</p><p>Unter diesen Umständen und in Anbetracht der Ablehnung der Energielenkungsabgaben durch das Volk im Jahre 2000 vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass es zum heutigen Zeitpunkt verfrüht wäre, einen Treibstoffzuschlag zu erheben. Er wird zuerst die mit dem Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen und mit der Schwerverkehrsabgabe gebotenen Möglichkeiten ausschöpfen.</p><p>Bezüglich der Förderung des öffentlichen Verkehrs ist in Erinnerung zu rufen, dass der Bund zwar den Regionalverkehr mitfinanziert; für den Ortsverkehr sind indessen die Kantone und die Gemeinden selber verantwortlich. Der Bundesrat ist insbesondere davon überzeugt, dass der Bund sein Engagement im Agglomerationsverkehr verstärken muss. Aus diesem Grund sieht die NFA-Botschaft eine neue Verfassungsgrundlage vor, wonach der Bund die zweckgebundenen Strasseneinnahmen u. a. auch für Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsablaufes in Städten und Agglomerationen verwendet, z. B. für Investitionen in Schieneninfrastrukturen des Regionalverkehrs. Das Engagement des Bundes im Bereich Agglomerationsverkehr soll künftig mit Zahlungen an so genannte Agglomerationsprogramme erfolgen.</p><p>Die von der Motionärin vorgeschlagene Massnahme würde eine erhebliche Zunahme der Steuerbelastung bedeuten. Mit einer Zusatzabgabe von einem Franken auf einen Liter Treibstoff würde die Benzinbesteuerung, die heute rund 73 Rappen pro Liter beträgt, ohne Mehrwertsteuer, mehr als verdoppelt.</p><p>Der Bundesrat möchte jedoch die Steuerbelastung in der Schweiz - im Vergleich zum OECD-Raum - weiterhin tief halten, damit unser Land seine Attraktivität als Wirtschaftsstandort beibehält. Er will die Steuerquote stabilisieren bzw. langfristig sogar senken, mit Ausnahme der Finanzierung der demographisch bedingten Lasten (Finanzierung der AHV/IV über die Mehrwertsteuer). Er will - mit anderen Worten - dafür sorgen, dass jede neue Steuererhebung quotenneutral ist, was beim vorgeschlagenen Treibstofffranken nicht der Fall wäre.</p><p>Zudem ist der Bundesrat kein Befürworter von zweckgebundenen Einnahmen, weil diese naturgemäss Mehrkosten zur Folge haben. Der Bundesrat will aber das Ausgabenwachstum bremsen. Jede neue Bundesaufgabe muss damit notwendigerweise an anderer Stelle mit einer Ausgabenkürzung verbunden sein, damit die Staatsquote unverändert bleibt.</p><p>Wie sich der vorgeschlagene Treibstoffzuschlag auf die Bundesfinanzen und den Strassenverkehr auswirken würde, hängt von der Preiselastizität der Treibstoffe und der Angebotsentwicklung im öffentlichen Verkehr ab, insbesondere in den Gebieten ausserhalb der Agglomerationen. Die Erhebung des vorgeschlagenen Treibstoffzuschlages hätte einen Rückgang der in der Schweiz verkauften Treibstoffmenge zur Folge. Damit würde der Ertrag der gegenwärtigen Mineralölsteuer auf Treibstoffen spürbar abnehmen und in der Bundeskasse zu einem erheblichen Einnahmenausfall führen.</p><p>Der Minderertrag bei den jetzigen Mineralölsteuern wäre umso markanter, als der vorgeschlagene Treibstofffranken zur Beseitigung des so genannten "Benzintourismus" führen würde, d. h. des Benzinverkaufes für Fahrzeuge, die vor allem auf ausländischen Strassen fahren. Der Steuerausfall kann nicht genau beziffert werden; der Bundesrat möchte jedoch daran erinnern, dass sich die Senkung des Treibstoffpreises in Norditalien, namentlich in der Lombardei, für den Bund in einem Steuerausfall in der Grössenordnung von 140 Millionen Franken niederschlug (ohne Mehrwertsteuer, nur Mineralölsteuern).</p><p>Schliesslich ist absehbar, dass sich die Situation ins Gegenteil umkehren könnte, nämlich in einen Benzintourismus von in der Schweiz wohnhaften Personen ins grenznahe Ausland. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Schweiz ein kleines Land ist und viele Fahrzeughalterinnen und -halter nicht weit von einer Grenze entfernt wohnen. Mit anderen Worten würde die durch den motorisierten Verkehr verursachte Luftverschmutzung zumindest in den grenznahen Gebieten nur bedingt abnehmen, der Ertrag der heutigen Mineralölsteuer wäre jedoch stark rückläufig.</p><p>Der motorisierte Verkehr besitzt zweifellos eine internationale Dimension. Im "Alleingang" wird die Schweiz kaum das erhoffte Resultat bezüglich Luftreinhaltung erzielen können. So lange die Nachbarstaaten nicht ähnliche Massnahmen (u. a. Treibstoffzuschläge, Katalysatorobligatorium) zur Reduktion der Luftverschmutzung ergreifen, wird ein Treibstoffzuschlag in unserem Land nur eine beschränkte Lenkungswirkung zeigen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, aufgrund von Artikel 131 Absatz 2 der Bundesverfassung einen Franken Zuschlag pro Liter Treibstoff zu erheben. </p><p>Dieses Geld soll zur Hälfte in Form von Vergünstigungen von Abonnementen und Billetten des öffentlichen Verkehrs an die Bevölkerung rückerstattet werden - Randregionen sind dabei besonders zu berücksichtigen.</p><p>Die andere Hälfte des Treibstofffrankens wird für Investitionen in den öffentlichen Verkehr und zur Verdichtung der Fahrpläne eingesetzt, ganz speziell sind auch alternative Verkehrsformen, wie Ruftaxis oder Carsharing-Modelle zu fördern. Die Einführung dieser Massnahmen erfolgt stufenweise.</p>
- Vergünstigung und Förderung des öffentlichen Verkehrs dank der Erhebung eines Treibstofffrankens
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Politik kann die Klimazukunft mit entsprechenden Anreizen im Verkehrsverhalten und im Energiebereich bestimmen. Um eine Reduktion der Abgase zu erreichen, muss in den öffentlichen Verkehr und in die Verbreitung von nicht fossilen Energieträgern investiert werden. Ohne einschneidende Massnahmen werden sich die Risiken des Klimawandels vergrössern und die klimatische Veränderung beschleunigen. Die Vorgaben des Kyoto-Protokolls können mit der jetzigen schweizerischen Politik nicht eingehalten werden.</p><p>Gerade im Verkehrsbereich braucht es deshalb dringende Massnahmen, die längerfristig greifen. Eine vorausschauende Politik verträgt sich nicht mit kurzfristigen Temporeduktionen oder dem Einsperren von empfindlichen Personen im Sommer. Das schädliche Gas Ozon hat als Hauptverursacher den motorisierten Verkehr. Dieser muss aus diesem Grund durch umweltgünstigeren öffentlichen Verkehr ersetzt werden. Dazu braucht es eine markante Verbesserung des Systems des öffentlichen Verkehrs, Fahrplanverdichtungen und zusätzliche Busnetze und Streckenbauten bei der Bahn, sodass viel mehr Menschen wirklich auf den Besitz eines Autos verzichten können und auch viele Autofahrten unnötig werden.</p><p>Ausserdem soll der öffentliche Verkehr vergünstigt werden, sowohl bei Generalabonnementen als auch bei regionalen Abonnementen, aber auch mit Angeboten, die für dünner besiedelte Regionen angepasst werden, beispielsweise Carsharing-Modelle oder vergünstigte Park-and-ride-Möglichkeiten. Leuten, die im Berufsalltag auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, könnte ein Bonus gewährt werden.</p><p>Zur Finanzierung der Investitionen und der Vergünstigungen wird ein Treibstofffranken auf einen Liter Treibstoff erhoben. Dieser wird der Bevölkerung zur Hälfte im Sinne von Vergünstigungen sofort zurückverteilt und zur Hälfte ins System des öffentlichen Verkehrs investiert. Diese Massnahmen sind arbeitsplatzwirksam. Der Treibstofffranken wirkt als Lenkungsmassnahme und ist zugleich Instrument zur forcierten Förderung des Umsteigens für Personen vom Auto auf den Zug und den Bus.</p><p>Der Treibstofffranken soll in einer Übergangszeit stufenweise eingeführt werden. Damit kann verkehrsseitig gut geplant werden. Die Benutzer von Autos werden sich an die neuen Möglichkeiten des öffentlichen Verkehrs gewöhnen. Leute, die aufs Auto angewiesen sind, werden auf Fahrzeuge umsteigen, die einen tiefen Treibstoffverbauch haben.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Gefahren der Luftverschmutzung bewusst, die vom motorisierten Verkehr ausgehen. Um den Schadstoffausstoss zu reduzieren, wird er daher in den nächsten Monaten die Notwendigkeit der Einführung einer CO2-Abgabe und deren Satzhöhe gemäss CO2-Gesetz (SR 641.71) prüfen.</p><p>Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass 2001 eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe eingeführt wurde, um die Umlagerung von der Strasse auf die Schiene und den Wechsel zu weniger umweltbelastenden Lastwagen zu fördern. Die LSVA soll überdies 2005 deutlich erhöht werden.</p><p>Unter diesen Umständen und in Anbetracht der Ablehnung der Energielenkungsabgaben durch das Volk im Jahre 2000 vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass es zum heutigen Zeitpunkt verfrüht wäre, einen Treibstoffzuschlag zu erheben. Er wird zuerst die mit dem Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen und mit der Schwerverkehrsabgabe gebotenen Möglichkeiten ausschöpfen.</p><p>Bezüglich der Förderung des öffentlichen Verkehrs ist in Erinnerung zu rufen, dass der Bund zwar den Regionalverkehr mitfinanziert; für den Ortsverkehr sind indessen die Kantone und die Gemeinden selber verantwortlich. Der Bundesrat ist insbesondere davon überzeugt, dass der Bund sein Engagement im Agglomerationsverkehr verstärken muss. Aus diesem Grund sieht die NFA-Botschaft eine neue Verfassungsgrundlage vor, wonach der Bund die zweckgebundenen Strasseneinnahmen u. a. auch für Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsablaufes in Städten und Agglomerationen verwendet, z. B. für Investitionen in Schieneninfrastrukturen des Regionalverkehrs. Das Engagement des Bundes im Bereich Agglomerationsverkehr soll künftig mit Zahlungen an so genannte Agglomerationsprogramme erfolgen.</p><p>Die von der Motionärin vorgeschlagene Massnahme würde eine erhebliche Zunahme der Steuerbelastung bedeuten. Mit einer Zusatzabgabe von einem Franken auf einen Liter Treibstoff würde die Benzinbesteuerung, die heute rund 73 Rappen pro Liter beträgt, ohne Mehrwertsteuer, mehr als verdoppelt.</p><p>Der Bundesrat möchte jedoch die Steuerbelastung in der Schweiz - im Vergleich zum OECD-Raum - weiterhin tief halten, damit unser Land seine Attraktivität als Wirtschaftsstandort beibehält. Er will die Steuerquote stabilisieren bzw. langfristig sogar senken, mit Ausnahme der Finanzierung der demographisch bedingten Lasten (Finanzierung der AHV/IV über die Mehrwertsteuer). Er will - mit anderen Worten - dafür sorgen, dass jede neue Steuererhebung quotenneutral ist, was beim vorgeschlagenen Treibstofffranken nicht der Fall wäre.</p><p>Zudem ist der Bundesrat kein Befürworter von zweckgebundenen Einnahmen, weil diese naturgemäss Mehrkosten zur Folge haben. Der Bundesrat will aber das Ausgabenwachstum bremsen. Jede neue Bundesaufgabe muss damit notwendigerweise an anderer Stelle mit einer Ausgabenkürzung verbunden sein, damit die Staatsquote unverändert bleibt.</p><p>Wie sich der vorgeschlagene Treibstoffzuschlag auf die Bundesfinanzen und den Strassenverkehr auswirken würde, hängt von der Preiselastizität der Treibstoffe und der Angebotsentwicklung im öffentlichen Verkehr ab, insbesondere in den Gebieten ausserhalb der Agglomerationen. Die Erhebung des vorgeschlagenen Treibstoffzuschlages hätte einen Rückgang der in der Schweiz verkauften Treibstoffmenge zur Folge. Damit würde der Ertrag der gegenwärtigen Mineralölsteuer auf Treibstoffen spürbar abnehmen und in der Bundeskasse zu einem erheblichen Einnahmenausfall führen.</p><p>Der Minderertrag bei den jetzigen Mineralölsteuern wäre umso markanter, als der vorgeschlagene Treibstofffranken zur Beseitigung des so genannten "Benzintourismus" führen würde, d. h. des Benzinverkaufes für Fahrzeuge, die vor allem auf ausländischen Strassen fahren. Der Steuerausfall kann nicht genau beziffert werden; der Bundesrat möchte jedoch daran erinnern, dass sich die Senkung des Treibstoffpreises in Norditalien, namentlich in der Lombardei, für den Bund in einem Steuerausfall in der Grössenordnung von 140 Millionen Franken niederschlug (ohne Mehrwertsteuer, nur Mineralölsteuern).</p><p>Schliesslich ist absehbar, dass sich die Situation ins Gegenteil umkehren könnte, nämlich in einen Benzintourismus von in der Schweiz wohnhaften Personen ins grenznahe Ausland. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Schweiz ein kleines Land ist und viele Fahrzeughalterinnen und -halter nicht weit von einer Grenze entfernt wohnen. Mit anderen Worten würde die durch den motorisierten Verkehr verursachte Luftverschmutzung zumindest in den grenznahen Gebieten nur bedingt abnehmen, der Ertrag der heutigen Mineralölsteuer wäre jedoch stark rückläufig.</p><p>Der motorisierte Verkehr besitzt zweifellos eine internationale Dimension. Im "Alleingang" wird die Schweiz kaum das erhoffte Resultat bezüglich Luftreinhaltung erzielen können. So lange die Nachbarstaaten nicht ähnliche Massnahmen (u. a. Treibstoffzuschläge, Katalysatorobligatorium) zur Reduktion der Luftverschmutzung ergreifen, wird ein Treibstoffzuschlag in unserem Land nur eine beschränkte Lenkungswirkung zeigen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, aufgrund von Artikel 131 Absatz 2 der Bundesverfassung einen Franken Zuschlag pro Liter Treibstoff zu erheben. </p><p>Dieses Geld soll zur Hälfte in Form von Vergünstigungen von Abonnementen und Billetten des öffentlichen Verkehrs an die Bevölkerung rückerstattet werden - Randregionen sind dabei besonders zu berücksichtigen.</p><p>Die andere Hälfte des Treibstofffrankens wird für Investitionen in den öffentlichen Verkehr und zur Verdichtung der Fahrpläne eingesetzt, ganz speziell sind auch alternative Verkehrsformen, wie Ruftaxis oder Carsharing-Modelle zu fördern. Die Einführung dieser Massnahmen erfolgt stufenweise.</p>
- Vergünstigung und Förderung des öffentlichen Verkehrs dank der Erhebung eines Treibstofffrankens
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