Poststelle Chesières-sur-Ollon

ShortId
03.3484
Id
20033484
Updated
10.04.2024 14:10
Language
de
Title
Poststelle Chesières-sur-Ollon
AdditionalIndexing
34;Poststelle;Standort des Betriebes;Zweigniederlassung;ländliche Siedlung;Betriebseinstellung;service public;Waadt
1
  • L05K1202020202, Poststelle
  • L05K0703040201, Betriebseinstellung
  • L04K08060111, service public
  • L06K070304010207, Zweigniederlassung
  • L05K0703040302, Standort des Betriebes
  • L05K0301010120, Waadt
  • L04K01020202, ländliche Siedlung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vorbemerkungen</p><p>Im Rahmen der Behandlung der Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz (Gesamtschau Post) bzw. aufgrund einer parlamentarischen Initiative der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat das Parlament im Postgesetz einen neuen Infrastrukturauftrag zum Poststellennetz eingefügt. Demnach hat die Post ein flächendeckendes Poststellennetz zu betreiben, das allen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu den postalischen Dienstleistungen in angemessener Distanz ermöglichen soll. Gleichzeitig soll aber der begonnene Umbau des Poststellennetzes weitergehen. Auch künftig wird die Schweiz immer noch ein dichtes Poststellennetz haben.</p><p>In der revidierten Postverordnung vom 26. November 2003, die auf das Jahr 2004 in Kraft gesetzt wurde, setzt der Bundesrat die Aufträge um, die das Parlament erteilt hat. Der Begriff "Poststelle" wurde in der Verordnung so definiert, dass der Post hinsichtlich der Ausgestaltung der Poststellen ein genügend grosser Spielraum verbleibt (bestehende Typisierung der Post, Filialen, Agenturen, mobile Poststellen). Neu wird auch der Hausservice als Ersatzlösung für eine Poststelle ausdrücklich geregelt. Dieser ist zulässig, sofern in der entsprechenden Region noch eine Poststelle mit den Dienstleistungen des Universaldienstes für alle Bevölkerungsgruppen in angemessener Distanz erreichbar ist. Im Falle der Verlegung oder Schliessung einer Poststelle hat die Post die politischen Behörden der betroffenen Gemeinden anzuhören und eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Eine unabhängige Kommission wird bei strittigen Dossiers eine Empfehlung zuhanden der Post abgeben. Wie schon heute wird aber auch künftig der einzelne Entscheid bei der Umgestaltung des Poststellennetzes im Rahmen der politischen Vorgaben durch die Post zu treffen sein. Zudem muss die Post jährlich die Qualität der Dienstleistungen des Universaldienstes, des Zuganges zu diesen Dienstleistungen und die Kundenzufriedenheit durch eine unabhängige Fachstelle überprüfen lassen. Die Postregulationsbehörde wird im Rahmen der jährlichen Berichterstattung der Post über die Veränderungen im Poststellennetz informiert; ihre Beurteilung bezüglich der Einhaltung der Vorschriften zum flächendeckenden Poststellennetz wird sie im jährlichen Tätigkeitsbericht abgeben.</p><p>1. Es ist der Post bewusst, dass die Schliessung der Poststelle in Chesières und die Einführung des Hausservices anfänglich gewöhnungsbedürftig sind. Eine unabhängige Untersuchung zur Kundenzufriedenheit aus dem Jahre 2002 hat allerdings ergeben, dass die neuen Angebote der Post auf gute Resonanz stossen. Insbesondere der Hausservice findet eine sehr grosse Akzeptanz. Im vorliegenden Fall kann die Post mit der Einführung eines Hausservices die ihr übertragenen Verpflichtungen erfüllen; die Grundversorgung bleibt für die betroffene Bevölkerung gewährleistet.</p><p>2. Bei der Umsetzung ihres Auftrages der Bereitstellung eines flächendeckenden Poststellennetzes liegt es in der Kompetenz der Post, im Einzelnen zu prüfen, ob der Standort einer Poststelle geeignet ist oder nicht. Gemäss den Angaben der Post stehen bei der fraglichen Poststelle die erforderlichen Parkplätze zur Verfügung. Es ist der Post bekannt, dass die vor Ort signalisierte Parkdauer der Kundschaft in vereinzelten Fällen Probleme bieten kann; sie sucht zurzeit mit den für die Parksignalisation zuständigen Gemeindebehörden nach besseren Lösungen.</p><p>3. Die Post ist zu einer eigenwirtschaftlichen Unternehmungsführung verpflichtet. In Beachtung dieses Grundsatzes hat die Post dafür zu sorgen, dass beim Umbau des Poststellennetzes bisherige Lösungen nicht durch neue kostspieligere ersetzt werden. Nach Auskunft der Post sind im vorliegenden Fall die Kosten für zwei Poststellen (d. h. Chesières: ein Schalter mit ständiger Bedienung; Villars: drei Schalter, wobei zwei Schalter mit ständiger Bedienung) wesentlich höher als für die neue Lösung.</p><p>4. Anlässlich der Erarbeitung der neuen Lösung ist auch diese Frage durch die Post sorgfältig geprüft worden. Die Post geht davon aus, dass in der Regel die Kundschaft an zwei Schaltern bedient werden kann; in Spitzenzeiten (Monatsende usw.) ist vorgesehen, den dritten Schalter ebenfalls zu öffnen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Postdirektion hat in der Gemeinde Ollon, die aus mehreren kleinen Dörfern und Weilern besteht, bereits zahlreiche Poststellen geschlossen. </p><p>Nun sieht es danach aus, dass auch die Poststelle von Chesières aufgegeben werden soll. Die Post von Villars-sur-Ollon, die im Bahnhof untergebracht ist, ist schlecht zugänglich und zu klein.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist sich die Postdirektion bewusst, dass im Falle einer Schliessung der Service public für die betroffene Bevölkerung nicht mehr gewährleistet wäre?</p><p>2. Ist sorgfältig geprüft worden, ob in Villars genügend Parkplätze vorhanden sind?</p><p>3. Ist es nicht wirtschaftlicher, in Chesières einen Postschalter in einem bereits bestehenden Gebäude weiterzuführen, als die Poststelle von Villars kostspielig auszubauen?</p><p>4. Hat die Postdirektion die Folgen der saisonalen Schwankungen eingehend untersucht (mindestens doppelt so viele Postkunden in der Wintersaison)?</p>
  • Poststelle Chesières-sur-Ollon
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vorbemerkungen</p><p>Im Rahmen der Behandlung der Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz (Gesamtschau Post) bzw. aufgrund einer parlamentarischen Initiative der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat das Parlament im Postgesetz einen neuen Infrastrukturauftrag zum Poststellennetz eingefügt. Demnach hat die Post ein flächendeckendes Poststellennetz zu betreiben, das allen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu den postalischen Dienstleistungen in angemessener Distanz ermöglichen soll. Gleichzeitig soll aber der begonnene Umbau des Poststellennetzes weitergehen. Auch künftig wird die Schweiz immer noch ein dichtes Poststellennetz haben.</p><p>In der revidierten Postverordnung vom 26. November 2003, die auf das Jahr 2004 in Kraft gesetzt wurde, setzt der Bundesrat die Aufträge um, die das Parlament erteilt hat. Der Begriff "Poststelle" wurde in der Verordnung so definiert, dass der Post hinsichtlich der Ausgestaltung der Poststellen ein genügend grosser Spielraum verbleibt (bestehende Typisierung der Post, Filialen, Agenturen, mobile Poststellen). Neu wird auch der Hausservice als Ersatzlösung für eine Poststelle ausdrücklich geregelt. Dieser ist zulässig, sofern in der entsprechenden Region noch eine Poststelle mit den Dienstleistungen des Universaldienstes für alle Bevölkerungsgruppen in angemessener Distanz erreichbar ist. Im Falle der Verlegung oder Schliessung einer Poststelle hat die Post die politischen Behörden der betroffenen Gemeinden anzuhören und eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Eine unabhängige Kommission wird bei strittigen Dossiers eine Empfehlung zuhanden der Post abgeben. Wie schon heute wird aber auch künftig der einzelne Entscheid bei der Umgestaltung des Poststellennetzes im Rahmen der politischen Vorgaben durch die Post zu treffen sein. Zudem muss die Post jährlich die Qualität der Dienstleistungen des Universaldienstes, des Zuganges zu diesen Dienstleistungen und die Kundenzufriedenheit durch eine unabhängige Fachstelle überprüfen lassen. Die Postregulationsbehörde wird im Rahmen der jährlichen Berichterstattung der Post über die Veränderungen im Poststellennetz informiert; ihre Beurteilung bezüglich der Einhaltung der Vorschriften zum flächendeckenden Poststellennetz wird sie im jährlichen Tätigkeitsbericht abgeben.</p><p>1. Es ist der Post bewusst, dass die Schliessung der Poststelle in Chesières und die Einführung des Hausservices anfänglich gewöhnungsbedürftig sind. Eine unabhängige Untersuchung zur Kundenzufriedenheit aus dem Jahre 2002 hat allerdings ergeben, dass die neuen Angebote der Post auf gute Resonanz stossen. Insbesondere der Hausservice findet eine sehr grosse Akzeptanz. Im vorliegenden Fall kann die Post mit der Einführung eines Hausservices die ihr übertragenen Verpflichtungen erfüllen; die Grundversorgung bleibt für die betroffene Bevölkerung gewährleistet.</p><p>2. Bei der Umsetzung ihres Auftrages der Bereitstellung eines flächendeckenden Poststellennetzes liegt es in der Kompetenz der Post, im Einzelnen zu prüfen, ob der Standort einer Poststelle geeignet ist oder nicht. Gemäss den Angaben der Post stehen bei der fraglichen Poststelle die erforderlichen Parkplätze zur Verfügung. Es ist der Post bekannt, dass die vor Ort signalisierte Parkdauer der Kundschaft in vereinzelten Fällen Probleme bieten kann; sie sucht zurzeit mit den für die Parksignalisation zuständigen Gemeindebehörden nach besseren Lösungen.</p><p>3. Die Post ist zu einer eigenwirtschaftlichen Unternehmungsführung verpflichtet. In Beachtung dieses Grundsatzes hat die Post dafür zu sorgen, dass beim Umbau des Poststellennetzes bisherige Lösungen nicht durch neue kostspieligere ersetzt werden. Nach Auskunft der Post sind im vorliegenden Fall die Kosten für zwei Poststellen (d. h. Chesières: ein Schalter mit ständiger Bedienung; Villars: drei Schalter, wobei zwei Schalter mit ständiger Bedienung) wesentlich höher als für die neue Lösung.</p><p>4. Anlässlich der Erarbeitung der neuen Lösung ist auch diese Frage durch die Post sorgfältig geprüft worden. Die Post geht davon aus, dass in der Regel die Kundschaft an zwei Schaltern bedient werden kann; in Spitzenzeiten (Monatsende usw.) ist vorgesehen, den dritten Schalter ebenfalls zu öffnen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Postdirektion hat in der Gemeinde Ollon, die aus mehreren kleinen Dörfern und Weilern besteht, bereits zahlreiche Poststellen geschlossen. </p><p>Nun sieht es danach aus, dass auch die Poststelle von Chesières aufgegeben werden soll. Die Post von Villars-sur-Ollon, die im Bahnhof untergebracht ist, ist schlecht zugänglich und zu klein.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist sich die Postdirektion bewusst, dass im Falle einer Schliessung der Service public für die betroffene Bevölkerung nicht mehr gewährleistet wäre?</p><p>2. Ist sorgfältig geprüft worden, ob in Villars genügend Parkplätze vorhanden sind?</p><p>3. Ist es nicht wirtschaftlicher, in Chesières einen Postschalter in einem bereits bestehenden Gebäude weiterzuführen, als die Poststelle von Villars kostspielig auszubauen?</p><p>4. Hat die Postdirektion die Folgen der saisonalen Schwankungen eingehend untersucht (mindestens doppelt so viele Postkunden in der Wintersaison)?</p>
    • Poststelle Chesières-sur-Ollon

Back to List