Service public in der Telekommunikation
- ShortId
-
03.3494
- Id
-
20033494
- Updated
-
10.04.2024 09:34
- Language
-
de
- Title
-
Service public in der Telekommunikation
- AdditionalIndexing
-
34;Telekommunikationsindustrie;Leistungsabbau;Swisscom;Privatisierung;Monopol;service public;öffentliches Unternehmen
- 1
-
- L05K1202020107, Swisscom
- L04K08060111, service public
- L05K0806010104, Leistungsabbau
- L04K05070115, Privatisierung
- L04K12020308, Telekommunikationsindustrie
- L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
- L05K0703010103, Monopol
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Grundversorgung gewährleistet die Bereitstellung von grundlegenden Fernmeldediensten, die qualitativ hoch stehend, erschwinglich und allen Bevölkerungskreisen in allen Landesteilen zugänglich sind.</p><p>Während die Definition der Grundversorgungsdienste im Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 Aufgabe des Parlamentes war, wurde ihre regelmässige Anpassung an den Stand der Technik und an die Bedürfnisse der Gesellschaft und der Wirtschaft an den Bundesrat delegiert. Dieser erfüllt den ihm erteilten Auftrag vollständig. So wurde z. B. anlässlich der Ausschreibung der aktuellen Grundversorgungskonzession gemäss dem Wunsch der Nutzerinnen und Nutzer die Verpflichtung eingeführt, nicht nur analoge, sondern auch digitale Telefonanschlüsse (ISDN) bereitzustellen. Der Bundesrat hat also die neuen Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft erkannt und berücksichtigt. In der gleichen Weise wird er bei den Vorbereitungsarbeiten vor der Neuerteilung der Konzession sorgfältig überprüfen, ob eine Änderung des Umfangs der Grundversorgungsdienste nötig ist.</p><p>Die Grundversorgungsdienste müssen ein bestimmtes Qualitätsniveau erreichen, das vom Bundesrat festgelegt wurde. Das Bakom hat den Auftrag, die Einhaltung der definierten Qualitätsanforderungen zu überwachen. Stellt das Bundesamt fest, dass die Qualität des Dienstangebotes abgenommen hat und die festgelegten Werte nicht erreicht werden, ist es Aufgabe der Konzessionsbehörde, also der Comcom, die nötigen Aufsichtsmassnahmen zu ergreifen. Das Bakom konnte im Rahmen seiner regelmässig durchgeführten Analysen nicht feststellen, dass die Qualität unter das vorgeschriebene Niveau gesunken sei.</p><p>Sollte in der Bevölkerung tatsächlich der Eindruck vorherrschen, die Qualität der Grundversorgungsdienste nehme ab - was nicht dem Eindruck des Bundesrates entspricht -, dann könnte der Grund dafür sein, dass die Zusatzdienste und die neuen Bedingungen, die kürzlich von Swisscom Fixnet AG eingeführt wurden, fälschlicherweise mit Grundversorgungsdiensten gleichgesetzt werden. Gemeint sind damit namentlich die Zusatzdienstleistungen für eine Störungsbehebung, die rascher als vorgeschrieben erfolgt, und die Erhebung einer Grundgebühr für die Abfrage der elektronischen Telefonbücher in den öffentlichen Kabinen (Teleguide). Diese Dienstleistungen gehören aber nicht zu den Grundversorgungsdiensten. Swisscom Fixnet AG bietet sie auf völlig freiwilliger Basis an und kann folglich die Modalitäten ihres Angebotes frei bestimmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Swisscom dazu anzuhalten, ihren Auftrag im verbleibenden Bereich ihres Monopols im Sinne des Service public strikte zu erfüllen.</p><p>Festnetzkunden sehen sich mit einem fortschreitenden Abbau der Dienstleistungen konfrontiert, die Teil des Versorgungsauftrages der Swisscom sind. Dabei handelt es sich um nichts anderes als um eine bewusste, beschlossene Unternehmensstrategie, mit der die Privatisierung des Telekommunikationssektors vorangetrieben werden soll.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, den von der Bevölkerung geforderten Vesorgungsauftrag durchzusetzen. Dieser Auftrag umfasst indes nicht nur die Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Dienstleistungen, sondern auch ihren mutigen und effizienten Ausbau im Bereich des verbleibenden Monopols.</p>
- Service public in der Telekommunikation
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Grundversorgung gewährleistet die Bereitstellung von grundlegenden Fernmeldediensten, die qualitativ hoch stehend, erschwinglich und allen Bevölkerungskreisen in allen Landesteilen zugänglich sind.</p><p>Während die Definition der Grundversorgungsdienste im Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 Aufgabe des Parlamentes war, wurde ihre regelmässige Anpassung an den Stand der Technik und an die Bedürfnisse der Gesellschaft und der Wirtschaft an den Bundesrat delegiert. Dieser erfüllt den ihm erteilten Auftrag vollständig. So wurde z. B. anlässlich der Ausschreibung der aktuellen Grundversorgungskonzession gemäss dem Wunsch der Nutzerinnen und Nutzer die Verpflichtung eingeführt, nicht nur analoge, sondern auch digitale Telefonanschlüsse (ISDN) bereitzustellen. Der Bundesrat hat also die neuen Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft erkannt und berücksichtigt. In der gleichen Weise wird er bei den Vorbereitungsarbeiten vor der Neuerteilung der Konzession sorgfältig überprüfen, ob eine Änderung des Umfangs der Grundversorgungsdienste nötig ist.</p><p>Die Grundversorgungsdienste müssen ein bestimmtes Qualitätsniveau erreichen, das vom Bundesrat festgelegt wurde. Das Bakom hat den Auftrag, die Einhaltung der definierten Qualitätsanforderungen zu überwachen. Stellt das Bundesamt fest, dass die Qualität des Dienstangebotes abgenommen hat und die festgelegten Werte nicht erreicht werden, ist es Aufgabe der Konzessionsbehörde, also der Comcom, die nötigen Aufsichtsmassnahmen zu ergreifen. Das Bakom konnte im Rahmen seiner regelmässig durchgeführten Analysen nicht feststellen, dass die Qualität unter das vorgeschriebene Niveau gesunken sei.</p><p>Sollte in der Bevölkerung tatsächlich der Eindruck vorherrschen, die Qualität der Grundversorgungsdienste nehme ab - was nicht dem Eindruck des Bundesrates entspricht -, dann könnte der Grund dafür sein, dass die Zusatzdienste und die neuen Bedingungen, die kürzlich von Swisscom Fixnet AG eingeführt wurden, fälschlicherweise mit Grundversorgungsdiensten gleichgesetzt werden. Gemeint sind damit namentlich die Zusatzdienstleistungen für eine Störungsbehebung, die rascher als vorgeschrieben erfolgt, und die Erhebung einer Grundgebühr für die Abfrage der elektronischen Telefonbücher in den öffentlichen Kabinen (Teleguide). Diese Dienstleistungen gehören aber nicht zu den Grundversorgungsdiensten. Swisscom Fixnet AG bietet sie auf völlig freiwilliger Basis an und kann folglich die Modalitäten ihres Angebotes frei bestimmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Swisscom dazu anzuhalten, ihren Auftrag im verbleibenden Bereich ihres Monopols im Sinne des Service public strikte zu erfüllen.</p><p>Festnetzkunden sehen sich mit einem fortschreitenden Abbau der Dienstleistungen konfrontiert, die Teil des Versorgungsauftrages der Swisscom sind. Dabei handelt es sich um nichts anderes als um eine bewusste, beschlossene Unternehmensstrategie, mit der die Privatisierung des Telekommunikationssektors vorangetrieben werden soll.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, den von der Bevölkerung geforderten Vesorgungsauftrag durchzusetzen. Dieser Auftrag umfasst indes nicht nur die Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Dienstleistungen, sondern auch ihren mutigen und effizienten Ausbau im Bereich des verbleibenden Monopols.</p>
- Service public in der Telekommunikation
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