Eidgenössische Volkszählung. Aufwand, Probleme und Nutzen

ShortId
03.3500
Id
20033500
Updated
10.04.2024 07:45
Language
de
Title
Eidgenössische Volkszählung. Aufwand, Probleme und Nutzen
AdditionalIndexing
28;Volkszählung;Gemeinde;Kanton;Evaluation;sozialstatistische Erhebung;Kosten-Nutzen-Analyse;Statistik
1
  • L05K0107030301, Volkszählung
  • L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
  • L04K08020302, Evaluation
  • L03K020218, Statistik
  • L04K01090304, sozialstatistische Erhebung
  • L06K080701020108, Kanton
  • L06K080701020106, Gemeinde
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt alle zehn Jahre im Gleichschritt mit den statistischen Ämtern in vielen anderen Ländern eine eidgenössische Volkszählung durch. Im Jahre 1990 manifestierten sich bei den Städten und Gemeinden erstmals grössere Schwierigkeiten bei der Durchführung der Volkszählung. Der hohe Aufwand und die damit verbundenen Kosten für die Aufbereitung der Personenfragebogen führten zu Kritik an der herkömmlichen Personenbefragung und zur Forderung nach einer Umstellung auf eine registergestützte Volkszählung.</p><p>Aufbauend auf einer von der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle durchgeführten Evaluation überwiesen die eidgenössischen Räte Mitte der Neunzigerjahre zwei Motionen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates, mit denen eine Umstellung auf eine registergestützte Erhebungsmethode bis 2010 verlangt wurde. Bei der Volkszählung 2000 sammelte das BFS erstmals Erfahrungen mit der registergestützten Erhebung. Dem Vernehmen nach war auch mit dem neuen Erhebungssystem die Belastung für die Städte und Gemeinden enorm. Viele Gemeinden befürchten, nach der definitiven Umstellung auf die Registerzählung bei der nächsten Volkszählung im Jahr 2010 den Anforderungen nicht gewachsen zu sein. Damit zeichnen sich bereits heute Schwierigkeiten ab, die eine effiziente und wirkungsvolle Durchführung der nächsten Volkszählung beeinträchtigen können.</p><p>Die Volkszählung 2000 ist offenbar organisatorisch weitgehend abgeschlossen. Seit einiger Zeit werden in regelmässigen Abständen Ergebnisse veröffentlicht. Die publizierten Zahlen etwa zum Wohneigentum, zu demographischen Entwicklungen, zum Wachstum der Pendlermobilität oder zur Veränderung in der Religionslandschaft belegen auf eindrückliche Weise, wie wichtig die Ergebnisse der Volkszählung gerade für die politische Entscheidfindung sind. Parlament und Bundesrat, aber auch viele andere Entscheidungsträger in den Kantonen und Gemeinden sowie in der Zivilgesellschaft haben ein eminentes Interesse an der Verfügbarkeit von umfassenden und zuverlässigen Informationen, wie sie durch die Volkszählung bereitgestellt werden.</p><p>Gleichzeitig dürfen aber die Sorgen und Nöte der von der Erhebung betroffenen Gemeinden nicht vernachlässigt werden. Wenn diese in Zukunft nicht mehr in der Lage sind, die ihnen zufallenden Arbeiten zu erledigen, dann wird das nachhaltige unerwünschte Konsequenzen auf das notwendige Informationsangebot über Staat und Gesellschaft haben.</p><p>Das Parlament wird in den nächsten Jahren verschiedentlich Entscheidungen zur Volkszählung zu fällen haben. Voraussichtlich im nächsten Jahr wird den eidgenössischen Räten das Registerharmonisierungsgesetz, das die wesentliche Grundlage für eine vollständige Registererhebung im Jahr 2010 abgeben wird, vorgelegt. Später werden u. a. die Mittel zur Finanzierung der nächsten Volkszählung zu bewilligen sein. Insbesondere bei der Beratung des Registerharmonisierungsgesetzes wird es darum gehen, einen gangbaren Weg zwischen den methodischen Erfordernissen der Volkszählung und den organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten vor allem der mittleren und kleineren Gemeinden zu finden.</p><p>Für das Parlament wird es zentral sein, die entsprechenden Entscheidungen jeweils im Licht des Ganzen und in möglichst guter Kenntnis ihrer möglichen Tragweite zu fällen. Als wesentliche Eckpunkte für die Entscheidungsfindung zeichnen sich schon heute die Kriterien Aufwand, Folgeprobleme und Nutzen der Volkszählung ab. Der Vorstoss zielt deshalb darauf ab, die entsprechenden Erfahrungen aus der Volkszählung 2000 auszuwerten und dafür zu sorgen, dass die für die politische Debatte relevanten Grundlagen und Lehren dannzumal in der gebotenen Objektivität und Tiefe vorliegen werden.</p><p>Im Einzelnen erwarte ich die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>Aufwand:</p><p>- Welcher Aufwand (in Form von direkten Kosten, Arbeitsleistungen usw.) entstand bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Volkszählung 2000 beim BFS, bei weiteren Bundesstellen, bei den Kantonen und Gemeinden sowie bei Dritten?</p><p>- Wer finanzierte die verschiedenen Aufwände?</p><p>Probleme:</p><p>- Welches sind die wesentlichen Probleme, die bei der Durchführung der Volkszählung 2000 beim Bund, bei den Kantonen und bei den Gemeinden sowohl aus der Sicht des BFS wie auch aus der Sicht der Betroffenen entstanden?</p><p>Nutzen:</p><p>- Wer nutzt welche Ergebnisse der Volkszählung für welche Zwecke?</p><p>- Welcher Nutzen entsteht für die Gesamtgesellschaft?</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Postulanten, dass eine Evaluation der Volkszählung 2000 mit Blick auf die Vorbereitung der Volkszählung 2010 unerlässlich ist.</p><p>Einzelne Aspekte der Volkszählung 2000 wurden bereits evaluiert, so z. B. die Belastung der Städte und Gemeinden. In einer vom Bundesamt für Statistik (BFS) im Jahre 2002 durchgeführten repräsentativen Umfrage hat die überwiegende Mehrheit der Gemeinden die Möglichkeiten der Registerunterstützung und die Auslagerung der Gemeindearbeiten an ein Dienstleistungszentrum als ganz wesentliche Entlastung und Erleichterung gegenüber der Volkszählung 1990 beurteilt. Diese Teilaspekte der Evaluation sollen in einem umfassenden Gesamtbericht zur Volkszählung 2010 integriert werden, der neben der Evaluation der Volkszählung 2000 die Überarbeitung des Informationsauftrages, die Konzeption der Erhebungsmethoden und die Erarbeitung der Grundlagen für einen Verpflichtungskredit enthalten wird.</p><p>Zudem muss im Zusammenhang mit den Erhebungsmethoden geklärt werden, welche Merkmale, die nicht mit einer Registerzählung erfasst werden können, weiterhin mittels einer Direktbefragung erhoben werden sollen. Zu solchen Merkmalen, die auch in Zukunft nicht in Registern geführt werden, gehören z. B. die Fragen nach dem Arbeitsweg und dem Verkehr, der Sprache, der Erwerbssituation und der Ausbildung.</p><p>Alle diese Aufgaben sind aufwändig und können nicht voneinander unabhängig bearbeitet werden. Das BFS wird dem Bundesrat einen integralen Gesamtbericht, in dem auch die Evaluation der Volkszählung 2000 enthalten sein wird, Anfang 2005 als Entscheidgrundlage für das weitere Vorgehen unterbreiten. Das Harmonisierungsgesetz ist zwar eine der Grundlagen für die Volkszählung 2010, hingegen enthält es keinerlei Festlegungen zur Erhebungsmethode und zum Informationsauftrag der Volkszählung 2010.</p><p>Aus diesen Gründen schlägt der Bundesrat vor, den gewünschten Evaluationsbericht nicht zusammen mit der Botschaft zum Harmonisierungsgesetz im Jahre 2004, sondern als Gesamtbericht zur Volkszählung 2010 gleichzeitig mit dem Antrag zu einem Verpflichtungskredit zur Volkszählung 2010 voraussichtlich im Laufe des Jahres 2005 den eidgenössischen Räten vorzulegen.</p><p>Mit diesem Vorgehen wird auch der Fahrplan für das Harmonisierungsgesetz nicht gefährdet. Die Vernehmlassung zum Harmonisierungsgesetz hat eine breite Akzeptanz zur Vorlage gezeigt, aber auch deutlich gemacht, dass die Umsetzung des Gesetzes Investitionen und genügend Zeit benötigt.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Aufwand, die Probleme und den Nutzen der Volkszählung 2000 zu evaluieren und den eidgenössischen Räten bis zur Vorlage des Entwurfes des Registerharmonisierungsgesetzes Bericht über die Ergebnisse zu erstatten.</p>
  • Eidgenössische Volkszählung. Aufwand, Probleme und Nutzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt alle zehn Jahre im Gleichschritt mit den statistischen Ämtern in vielen anderen Ländern eine eidgenössische Volkszählung durch. Im Jahre 1990 manifestierten sich bei den Städten und Gemeinden erstmals grössere Schwierigkeiten bei der Durchführung der Volkszählung. Der hohe Aufwand und die damit verbundenen Kosten für die Aufbereitung der Personenfragebogen führten zu Kritik an der herkömmlichen Personenbefragung und zur Forderung nach einer Umstellung auf eine registergestützte Volkszählung.</p><p>Aufbauend auf einer von der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle durchgeführten Evaluation überwiesen die eidgenössischen Räte Mitte der Neunzigerjahre zwei Motionen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates, mit denen eine Umstellung auf eine registergestützte Erhebungsmethode bis 2010 verlangt wurde. Bei der Volkszählung 2000 sammelte das BFS erstmals Erfahrungen mit der registergestützten Erhebung. Dem Vernehmen nach war auch mit dem neuen Erhebungssystem die Belastung für die Städte und Gemeinden enorm. Viele Gemeinden befürchten, nach der definitiven Umstellung auf die Registerzählung bei der nächsten Volkszählung im Jahr 2010 den Anforderungen nicht gewachsen zu sein. Damit zeichnen sich bereits heute Schwierigkeiten ab, die eine effiziente und wirkungsvolle Durchführung der nächsten Volkszählung beeinträchtigen können.</p><p>Die Volkszählung 2000 ist offenbar organisatorisch weitgehend abgeschlossen. Seit einiger Zeit werden in regelmässigen Abständen Ergebnisse veröffentlicht. Die publizierten Zahlen etwa zum Wohneigentum, zu demographischen Entwicklungen, zum Wachstum der Pendlermobilität oder zur Veränderung in der Religionslandschaft belegen auf eindrückliche Weise, wie wichtig die Ergebnisse der Volkszählung gerade für die politische Entscheidfindung sind. Parlament und Bundesrat, aber auch viele andere Entscheidungsträger in den Kantonen und Gemeinden sowie in der Zivilgesellschaft haben ein eminentes Interesse an der Verfügbarkeit von umfassenden und zuverlässigen Informationen, wie sie durch die Volkszählung bereitgestellt werden.</p><p>Gleichzeitig dürfen aber die Sorgen und Nöte der von der Erhebung betroffenen Gemeinden nicht vernachlässigt werden. Wenn diese in Zukunft nicht mehr in der Lage sind, die ihnen zufallenden Arbeiten zu erledigen, dann wird das nachhaltige unerwünschte Konsequenzen auf das notwendige Informationsangebot über Staat und Gesellschaft haben.</p><p>Das Parlament wird in den nächsten Jahren verschiedentlich Entscheidungen zur Volkszählung zu fällen haben. Voraussichtlich im nächsten Jahr wird den eidgenössischen Räten das Registerharmonisierungsgesetz, das die wesentliche Grundlage für eine vollständige Registererhebung im Jahr 2010 abgeben wird, vorgelegt. Später werden u. a. die Mittel zur Finanzierung der nächsten Volkszählung zu bewilligen sein. Insbesondere bei der Beratung des Registerharmonisierungsgesetzes wird es darum gehen, einen gangbaren Weg zwischen den methodischen Erfordernissen der Volkszählung und den organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten vor allem der mittleren und kleineren Gemeinden zu finden.</p><p>Für das Parlament wird es zentral sein, die entsprechenden Entscheidungen jeweils im Licht des Ganzen und in möglichst guter Kenntnis ihrer möglichen Tragweite zu fällen. Als wesentliche Eckpunkte für die Entscheidungsfindung zeichnen sich schon heute die Kriterien Aufwand, Folgeprobleme und Nutzen der Volkszählung ab. Der Vorstoss zielt deshalb darauf ab, die entsprechenden Erfahrungen aus der Volkszählung 2000 auszuwerten und dafür zu sorgen, dass die für die politische Debatte relevanten Grundlagen und Lehren dannzumal in der gebotenen Objektivität und Tiefe vorliegen werden.</p><p>Im Einzelnen erwarte ich die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>Aufwand:</p><p>- Welcher Aufwand (in Form von direkten Kosten, Arbeitsleistungen usw.) entstand bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Volkszählung 2000 beim BFS, bei weiteren Bundesstellen, bei den Kantonen und Gemeinden sowie bei Dritten?</p><p>- Wer finanzierte die verschiedenen Aufwände?</p><p>Probleme:</p><p>- Welches sind die wesentlichen Probleme, die bei der Durchführung der Volkszählung 2000 beim Bund, bei den Kantonen und bei den Gemeinden sowohl aus der Sicht des BFS wie auch aus der Sicht der Betroffenen entstanden?</p><p>Nutzen:</p><p>- Wer nutzt welche Ergebnisse der Volkszählung für welche Zwecke?</p><p>- Welcher Nutzen entsteht für die Gesamtgesellschaft?</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Postulanten, dass eine Evaluation der Volkszählung 2000 mit Blick auf die Vorbereitung der Volkszählung 2010 unerlässlich ist.</p><p>Einzelne Aspekte der Volkszählung 2000 wurden bereits evaluiert, so z. B. die Belastung der Städte und Gemeinden. In einer vom Bundesamt für Statistik (BFS) im Jahre 2002 durchgeführten repräsentativen Umfrage hat die überwiegende Mehrheit der Gemeinden die Möglichkeiten der Registerunterstützung und die Auslagerung der Gemeindearbeiten an ein Dienstleistungszentrum als ganz wesentliche Entlastung und Erleichterung gegenüber der Volkszählung 1990 beurteilt. Diese Teilaspekte der Evaluation sollen in einem umfassenden Gesamtbericht zur Volkszählung 2010 integriert werden, der neben der Evaluation der Volkszählung 2000 die Überarbeitung des Informationsauftrages, die Konzeption der Erhebungsmethoden und die Erarbeitung der Grundlagen für einen Verpflichtungskredit enthalten wird.</p><p>Zudem muss im Zusammenhang mit den Erhebungsmethoden geklärt werden, welche Merkmale, die nicht mit einer Registerzählung erfasst werden können, weiterhin mittels einer Direktbefragung erhoben werden sollen. Zu solchen Merkmalen, die auch in Zukunft nicht in Registern geführt werden, gehören z. B. die Fragen nach dem Arbeitsweg und dem Verkehr, der Sprache, der Erwerbssituation und der Ausbildung.</p><p>Alle diese Aufgaben sind aufwändig und können nicht voneinander unabhängig bearbeitet werden. Das BFS wird dem Bundesrat einen integralen Gesamtbericht, in dem auch die Evaluation der Volkszählung 2000 enthalten sein wird, Anfang 2005 als Entscheidgrundlage für das weitere Vorgehen unterbreiten. Das Harmonisierungsgesetz ist zwar eine der Grundlagen für die Volkszählung 2010, hingegen enthält es keinerlei Festlegungen zur Erhebungsmethode und zum Informationsauftrag der Volkszählung 2010.</p><p>Aus diesen Gründen schlägt der Bundesrat vor, den gewünschten Evaluationsbericht nicht zusammen mit der Botschaft zum Harmonisierungsgesetz im Jahre 2004, sondern als Gesamtbericht zur Volkszählung 2010 gleichzeitig mit dem Antrag zu einem Verpflichtungskredit zur Volkszählung 2010 voraussichtlich im Laufe des Jahres 2005 den eidgenössischen Räten vorzulegen.</p><p>Mit diesem Vorgehen wird auch der Fahrplan für das Harmonisierungsgesetz nicht gefährdet. Die Vernehmlassung zum Harmonisierungsgesetz hat eine breite Akzeptanz zur Vorlage gezeigt, aber auch deutlich gemacht, dass die Umsetzung des Gesetzes Investitionen und genügend Zeit benötigt.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Aufwand, die Probleme und den Nutzen der Volkszählung 2000 zu evaluieren und den eidgenössischen Räten bis zur Vorlage des Entwurfes des Registerharmonisierungsgesetzes Bericht über die Ergebnisse zu erstatten.</p>
    • Eidgenössische Volkszählung. Aufwand, Probleme und Nutzen

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