Kampf gegen Bankkonten zur Finanzierung des Terrorismus
- ShortId
-
03.3504
- Id
-
20033504
- Updated
-
14.11.2025 09:04
- Language
-
de
- Title
-
Kampf gegen Bankkonten zur Finanzierung des Terrorismus
- AdditionalIndexing
-
24;Terrorismus;Rechtshilfe;Zusammenarbeit der Justizbehörden;Bankgeschäft;Eindämmung der Kriminalität;Finanzplatz Schweiz;Bankeinlage;Finanzierung
- 1
-
- L03K110402, Bankgeschäft
- L04K11040205, Bankeinlage
- L04K04030108, Terrorismus
- L03K110902, Finanzierung
- L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
- L04K10010204, Zusammenarbeit der Justizbehörden
- L05K1001020402, Rechtshilfe
- L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die neue argentinische Regierung drängt darauf, dass die Schweiz auf ihre Rechtshilfeersuchen eintritt. Diese stehen im Zusammenhang mit zwei Bankkonten, die für den ehemaligen argentinischen Staatspräsidenten Carlos Menem auf Genfer Banken eröffnet worden seien. Darauf sollen Gelder im Wert von insgesamt 7 Millionen Dollar liegen. Laut den argentinischen Behörden handelt es sich dabei um Schmiergelder, die Menem vom iranischen Geheimdienst als Gegenleistung dafür kassiert haben soll, dass er darauf verzichtet hatte, gegen die Verantwortlichen des Anschlages auf das jüdische Amia-Zentrum von 1994 in Buenos Aires, bei dem 85 Menschen umkamen, Ermittlungen durchzuführen.</p><p>Noch besorgniserregender ist jedoch, dass ein iranischer Überläufer namens Abolghashasem Meshabi ausgesagt hat, diese Aktivitäten seien über ein Konto im Wert von 200 Millionen Franken finanziert worden, das auf einer Bank mit Sitz in Genf eröffnet wurde. Meshabi befindet sich gegenwärtig in Deutschland und konnte wichtige Informationen über die terroristischen Aktivitäten Irans liefern, darunter auch über die Ermordung des Menschenrechtsaktivisten Kazem Radjavi in Coppet/GE. Den argentinischen Untersuchungsbeauftragten gegenüber hat er ausgesagt, er könnte bei einem Besuch in Genf die betreffende Bank wieder ausfindig machen.</p><p>Trotz der dringlichen Ersuchen der argentinischen Behörden ist dieser Zeuge, der in Deutschland von zwei Genfer Polizisten vernommen wurde, bisher nicht nach Genf vorgeladen worden. Die "Tribune de Genève" zitiert Äusserungen des Richters, laut denen "die argentinischen Justizbehörden ihm nicht vorzuschreiben hätten, was er zu tun habe". Ebenfalls erwähnt wird eine Aussage des Sprechers des Bundesamtes für Justiz, Folco Galli, wonach es den Bundesbehörden nicht obliege, in ein kantonales Verfahren einzugreifen.</p>
- <p>Bei den zuständigen schweizerischen Behörden sind zurzeit zwei Rechtshilfeverfahren hängig, welche den ehemaligen argentinischen Präsidenten Carlos Saúl Menem betreffen:</p><p>Das erste betrifft ein von den argentinischen Behörden gegen Menem und weitere Personen in seinem Umfeld eröffnetes Strafverfahren wegen des Verdachtes des Schmuggels von Waffen nach Ecuador und Kroatien.</p><p>Das zweite betrifft ein in Argentinien gegen Menem eröffnetes Strafverfahren, welches auf dem Verdacht gründet, dieser habe von Vertretern der iranischen Regierung 10 Millionen US-Dollar erhalten, um jegliche Verwicklung iranischer Behörden in den 1994 gegen die jüdischen Zentren Amia und Daia in Buenos Aires begangenen Anschlag auszuschliessen.</p><p>In beiden Verfahren richteten die argentinischen Justizbehörden mehrere Rechtshilfeersuchen an die Schweiz, welche zum Teil unvollständig waren. Aus diesem Grund verlangte das Bundesamt für Justiz als Zentralbehörde im Bereich der Rechtshilfe mehrmals ergänzende Informationen von den argentinischen Behörden. Die Ersuchen sowie die nachträglich übermittelten Informationen wurden zum Vollzug an das Untersuchungsrichteramt des Kantons Genf weitergeleitet.</p><p>Soweit die von den argentinischen Behörden zur Verfügung gestellten Informationen die Gewährung von Rechtshilfe zuliessen, trat das Untersuchungsrichteramt des Kantons Genf auf die Ersuchen ein und ordnete den Vollzug der beantragten Massnahmen an. Der Vollzug der Ersuchen ist noch immer im Gang.</p><p>Gleichzeitig eröffnete das Untersuchungsrichteramt des Kantons Genf im selben Sachzusammenhang auf kantonaler Ebene ein Strafverfahren wegen Geldwäscherei. Die gleichzeitige Führung eines Straf- und Rechtshilfeverfahrens erschwert die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und erklärt, weshalb Ergebnisse auf sich warten lassen.</p><p>Antwort auf die gestellten Fragen:</p><p>1. Für die Schweiz ist der Kampf gegen den Terrorismus und dessen Finanzierung durch den Missbrauch ihres Finanzplatzes von grösster Bedeutung. Unser Land ist Mitglied sämtlicher Konventionen der Vereinten Nationen gegen den Terrorismus, namentlich seit September 2003 auch von deren neuesten (Übereinkommen vom 9. Dezember 1999 zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und Übereinkommen vom 15. Dezember 1997 zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge). Das schweizerische Strafrecht kennt Bestimmungen, welche für in terroristischer Absicht verübte Gewaltdelikte schwere Strafen vorsehen, die bis zu lebenslänglichem Zuchthaus gehen können. Diese Strafnormen (namentlich Art. 260bis, 260ter und 260quinquies des Schweizerischen Strafgesetzbuches, letzterer in Kraft seit 1. Oktober 2003) gestatten die Eröffnung von Ermittlungsverfahren schon vor der Begehung eines Terroraktes: Die Finanzierung von Einzelpersonen oder von wenig strukturierten Gruppen kann somit schon dann sanktioniert werden, wenn noch gar kein Terrorakt verübt wurde. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Bankgeheimnis auch kein Hindernis für die Gewährung internationaler Rechtshilfe darstellt.</p><p>Der Bundesrat unterstützt die Bemühungen der zuständigen Behörden zum Erlass der notwendigen präventiven und repressiven Massnahmen, um den Missbrauch des Finanzplatzes Schweiz zu diesen Zwecken zu verhindern. Die personelle Verstärkung der Schweizerischen Bundesanwaltschaft als zuständige Strafverfolgungsbehörde im Bereich des Kampfes gegen den Terrorismus sowie der Erlass einer wirksamen Gesetzgebung gegen die Geldwäscherei sind weitere Beispiele für den Willen der Schweiz, der durch diese Form der Kriminalität verursachten Gefahr entschieden entgegenzutreten.</p><p>2. In dem den Anschlag gegen die jüdischen Zentren Amia und Daia betreffenden Verfahren beantragte die ersuchende argentinische Behörde, dass die schweizerischen Behörden veranlassen sollten, dass ein Zeuge in Genf eine Bank lokalisiere, an welche angeblich 10 Millionen US-Dollar überwiesen wurden. Das Untersuchungsrichteramt des Kantons Genf entscheidet nicht nur über die im dort hängigen Strafverfahren wegen Geldwäscherei zu führenden Ermittlungen, sondern ist auch für die Beurteilung der geeigneten Rechtshilfemassnahmen zuständig. Diese Behörde führt die beiden Verfahren mit aller Sorgfalt. Das Bundesamt für Justiz als Aufsichtsbehörde im Bereich der Rechtshilfe verfolgt das Verfahren sehr aufmerksam, um sich zu vergewissern, dass die argentinischen Ersuchen möglichst schnell vollzogen werden.</p><p>3./4. Das Bundesamt für Justiz des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes ist Zentralstelle und Aufsichtsbehörde im Bereich der Rechtshilfe. In dieser Eigenschaft verfügt das Bundesamt für Justiz über die in Artikel 17a des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. März 1981 (IRSG) vorgesehenen Interventionsmöglichkeiten, welche von einer einfachen Mahnung bis zur Übernahme des Rechtshilfeverfahrens und dessen Vollzug durch das Bundesamt für Justiz (Art. 79a Bst. b IRSG) gehen, unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den säumigen Kanton.</p><p>Im Rahmen der Ausübung seiner Aufsichtsfunktion verfolgte bzw. verfolgt das Bundesamt für Justiz den Vollzug der von den argentinischen Behörden an die Schweiz gerichteten Rechtshilfeersuchen und steht in ständigem Kontakt mit dem Untersuchungsrichteramt des Kantons Genf. Das Bundesamt für Justiz intervenierte mehrfach beim Untersuchungsrichteramt des Kantons Genf, um eine möglichst rasche Gewährung der beantragten Rechtshilfe sicherzustellen. Das Untersuchungsrichteramt des Kantons Genf wie auch das Bundesamt für Justiz sind sich der grossen Bedeutung bewusst, welche die Rechtshilfeersuchen und deren rasche Erledigung haben.</p><p>Soweit das vom Untersuchungsrichteramt des Kantons Genf wegen Geldwäscherei geführte Verfahren infrage steht, steht es dem Bundesamt für Justiz nicht zu, in eine kantonale Strafuntersuchung einzugreifen, etwa durch die Übernahme des Vollzuges von Rechtshilfeersuchen, die eng mit dem Genfer Verfahren zusammenhängen.</p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die Hälfte der von Argentinien im Rahmen der gegen Menem geführten Verfahren gestellten Rechtshilfeersuchen ungenügend begründet war und auf eine Beweisausforschung abzielte. Unter diesen Umständen war die Schweiz gezwungen, ergänzende Informationen zu verlangen. Dies verlangsamte den Fortgang des Verfahrens beträchtlich.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Verschiedene Länder vermuten, dass auf Schweizer Bankkonten unter dem Schutz des Bankgeheimnisses verschiedentlich Gelder zur Finanzierung des Terrorismus angelegt wurden. Ist der Bundesrat entschlossen, angesichts des enorm schwerwiegenden Vorwurfes, der Finanzplatz Schweiz werde zur Finanzierung des Terrorismus missbraucht, jeglichen derartigen Verdacht genauestens zu überprüfen?</p><p>2. Falls der Bundesrat dazu bereit ist, wird er dafür sorgen, dass mit aller Sorgfalt abgeklärt wird, ob in Genf tatsächlich ein Bankkonto für den iranischen Geheimdienst eröffnet wurde? Wird der Bundesrat auch dafür besorgt sein, dass den argentinischen Rechtshilfeersuchen umfassend nachgekommen wird, und dafür den Zeugen Abolghashasem Meshabi möglichst rasch nach Genf vorladen lassen?</p><p>3. Die Rechtshilfeersuchen sind zwar an den Bund gerichtet, die Kantone sind jedoch verpflichtet, die strafrechtlichen Voruntersuchungen vorzunehmen. Wie kann das Bundesamt für Justiz unter diesen Umständen behaupten, nicht in ein Verfahren eingreifen zu können, das von einem Kanton durchgeführt wird? Schliesslich obliegt es dem Bund sicherzustellen, dass an ihn gerichtete Gesuche anderer Länder eine angemessene Antwort erhalten.</p><p>4. Es ist sowohl für die Verfolgung schwerer Verbrechen wie auch für die Glaubwürdigkeit unseres Landes von grosser Bedeutung, dass an den Bund gerichteten Rechtshilfeersuchen stattgegeben wird. Dies gilt umso mehr, als der Schweiz nur zu oft eine allzu grosse Nachsicht gegenüber den Banken vorgeworfen wird. Ist der Bundesrat deshalb nicht auch der Meinung, das Gesetz sollte dem Bundesamt für Justiz - falls dies noch nicht der Fall ist - die nötigen Mittel verleihen, damit dieses bei den kantonalen Justizbehörden intervenieren kann, die die Voruntersuchungen zu den Rechtshilfeersuchen einleiten sollen? So könnten die Verfahren rasch und umfassend abgewickelt und das Rechtshilfeersuchen befriedigend beantwortet werden.</p>
- Kampf gegen Bankkonten zur Finanzierung des Terrorismus
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die neue argentinische Regierung drängt darauf, dass die Schweiz auf ihre Rechtshilfeersuchen eintritt. Diese stehen im Zusammenhang mit zwei Bankkonten, die für den ehemaligen argentinischen Staatspräsidenten Carlos Menem auf Genfer Banken eröffnet worden seien. Darauf sollen Gelder im Wert von insgesamt 7 Millionen Dollar liegen. Laut den argentinischen Behörden handelt es sich dabei um Schmiergelder, die Menem vom iranischen Geheimdienst als Gegenleistung dafür kassiert haben soll, dass er darauf verzichtet hatte, gegen die Verantwortlichen des Anschlages auf das jüdische Amia-Zentrum von 1994 in Buenos Aires, bei dem 85 Menschen umkamen, Ermittlungen durchzuführen.</p><p>Noch besorgniserregender ist jedoch, dass ein iranischer Überläufer namens Abolghashasem Meshabi ausgesagt hat, diese Aktivitäten seien über ein Konto im Wert von 200 Millionen Franken finanziert worden, das auf einer Bank mit Sitz in Genf eröffnet wurde. Meshabi befindet sich gegenwärtig in Deutschland und konnte wichtige Informationen über die terroristischen Aktivitäten Irans liefern, darunter auch über die Ermordung des Menschenrechtsaktivisten Kazem Radjavi in Coppet/GE. Den argentinischen Untersuchungsbeauftragten gegenüber hat er ausgesagt, er könnte bei einem Besuch in Genf die betreffende Bank wieder ausfindig machen.</p><p>Trotz der dringlichen Ersuchen der argentinischen Behörden ist dieser Zeuge, der in Deutschland von zwei Genfer Polizisten vernommen wurde, bisher nicht nach Genf vorgeladen worden. Die "Tribune de Genève" zitiert Äusserungen des Richters, laut denen "die argentinischen Justizbehörden ihm nicht vorzuschreiben hätten, was er zu tun habe". Ebenfalls erwähnt wird eine Aussage des Sprechers des Bundesamtes für Justiz, Folco Galli, wonach es den Bundesbehörden nicht obliege, in ein kantonales Verfahren einzugreifen.</p>
- <p>Bei den zuständigen schweizerischen Behörden sind zurzeit zwei Rechtshilfeverfahren hängig, welche den ehemaligen argentinischen Präsidenten Carlos Saúl Menem betreffen:</p><p>Das erste betrifft ein von den argentinischen Behörden gegen Menem und weitere Personen in seinem Umfeld eröffnetes Strafverfahren wegen des Verdachtes des Schmuggels von Waffen nach Ecuador und Kroatien.</p><p>Das zweite betrifft ein in Argentinien gegen Menem eröffnetes Strafverfahren, welches auf dem Verdacht gründet, dieser habe von Vertretern der iranischen Regierung 10 Millionen US-Dollar erhalten, um jegliche Verwicklung iranischer Behörden in den 1994 gegen die jüdischen Zentren Amia und Daia in Buenos Aires begangenen Anschlag auszuschliessen.</p><p>In beiden Verfahren richteten die argentinischen Justizbehörden mehrere Rechtshilfeersuchen an die Schweiz, welche zum Teil unvollständig waren. Aus diesem Grund verlangte das Bundesamt für Justiz als Zentralbehörde im Bereich der Rechtshilfe mehrmals ergänzende Informationen von den argentinischen Behörden. Die Ersuchen sowie die nachträglich übermittelten Informationen wurden zum Vollzug an das Untersuchungsrichteramt des Kantons Genf weitergeleitet.</p><p>Soweit die von den argentinischen Behörden zur Verfügung gestellten Informationen die Gewährung von Rechtshilfe zuliessen, trat das Untersuchungsrichteramt des Kantons Genf auf die Ersuchen ein und ordnete den Vollzug der beantragten Massnahmen an. Der Vollzug der Ersuchen ist noch immer im Gang.</p><p>Gleichzeitig eröffnete das Untersuchungsrichteramt des Kantons Genf im selben Sachzusammenhang auf kantonaler Ebene ein Strafverfahren wegen Geldwäscherei. Die gleichzeitige Führung eines Straf- und Rechtshilfeverfahrens erschwert die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und erklärt, weshalb Ergebnisse auf sich warten lassen.</p><p>Antwort auf die gestellten Fragen:</p><p>1. Für die Schweiz ist der Kampf gegen den Terrorismus und dessen Finanzierung durch den Missbrauch ihres Finanzplatzes von grösster Bedeutung. Unser Land ist Mitglied sämtlicher Konventionen der Vereinten Nationen gegen den Terrorismus, namentlich seit September 2003 auch von deren neuesten (Übereinkommen vom 9. Dezember 1999 zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und Übereinkommen vom 15. Dezember 1997 zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge). Das schweizerische Strafrecht kennt Bestimmungen, welche für in terroristischer Absicht verübte Gewaltdelikte schwere Strafen vorsehen, die bis zu lebenslänglichem Zuchthaus gehen können. Diese Strafnormen (namentlich Art. 260bis, 260ter und 260quinquies des Schweizerischen Strafgesetzbuches, letzterer in Kraft seit 1. Oktober 2003) gestatten die Eröffnung von Ermittlungsverfahren schon vor der Begehung eines Terroraktes: Die Finanzierung von Einzelpersonen oder von wenig strukturierten Gruppen kann somit schon dann sanktioniert werden, wenn noch gar kein Terrorakt verübt wurde. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Bankgeheimnis auch kein Hindernis für die Gewährung internationaler Rechtshilfe darstellt.</p><p>Der Bundesrat unterstützt die Bemühungen der zuständigen Behörden zum Erlass der notwendigen präventiven und repressiven Massnahmen, um den Missbrauch des Finanzplatzes Schweiz zu diesen Zwecken zu verhindern. Die personelle Verstärkung der Schweizerischen Bundesanwaltschaft als zuständige Strafverfolgungsbehörde im Bereich des Kampfes gegen den Terrorismus sowie der Erlass einer wirksamen Gesetzgebung gegen die Geldwäscherei sind weitere Beispiele für den Willen der Schweiz, der durch diese Form der Kriminalität verursachten Gefahr entschieden entgegenzutreten.</p><p>2. In dem den Anschlag gegen die jüdischen Zentren Amia und Daia betreffenden Verfahren beantragte die ersuchende argentinische Behörde, dass die schweizerischen Behörden veranlassen sollten, dass ein Zeuge in Genf eine Bank lokalisiere, an welche angeblich 10 Millionen US-Dollar überwiesen wurden. Das Untersuchungsrichteramt des Kantons Genf entscheidet nicht nur über die im dort hängigen Strafverfahren wegen Geldwäscherei zu führenden Ermittlungen, sondern ist auch für die Beurteilung der geeigneten Rechtshilfemassnahmen zuständig. Diese Behörde führt die beiden Verfahren mit aller Sorgfalt. Das Bundesamt für Justiz als Aufsichtsbehörde im Bereich der Rechtshilfe verfolgt das Verfahren sehr aufmerksam, um sich zu vergewissern, dass die argentinischen Ersuchen möglichst schnell vollzogen werden.</p><p>3./4. Das Bundesamt für Justiz des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes ist Zentralstelle und Aufsichtsbehörde im Bereich der Rechtshilfe. In dieser Eigenschaft verfügt das Bundesamt für Justiz über die in Artikel 17a des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. März 1981 (IRSG) vorgesehenen Interventionsmöglichkeiten, welche von einer einfachen Mahnung bis zur Übernahme des Rechtshilfeverfahrens und dessen Vollzug durch das Bundesamt für Justiz (Art. 79a Bst. b IRSG) gehen, unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den säumigen Kanton.</p><p>Im Rahmen der Ausübung seiner Aufsichtsfunktion verfolgte bzw. verfolgt das Bundesamt für Justiz den Vollzug der von den argentinischen Behörden an die Schweiz gerichteten Rechtshilfeersuchen und steht in ständigem Kontakt mit dem Untersuchungsrichteramt des Kantons Genf. Das Bundesamt für Justiz intervenierte mehrfach beim Untersuchungsrichteramt des Kantons Genf, um eine möglichst rasche Gewährung der beantragten Rechtshilfe sicherzustellen. Das Untersuchungsrichteramt des Kantons Genf wie auch das Bundesamt für Justiz sind sich der grossen Bedeutung bewusst, welche die Rechtshilfeersuchen und deren rasche Erledigung haben.</p><p>Soweit das vom Untersuchungsrichteramt des Kantons Genf wegen Geldwäscherei geführte Verfahren infrage steht, steht es dem Bundesamt für Justiz nicht zu, in eine kantonale Strafuntersuchung einzugreifen, etwa durch die Übernahme des Vollzuges von Rechtshilfeersuchen, die eng mit dem Genfer Verfahren zusammenhängen.</p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die Hälfte der von Argentinien im Rahmen der gegen Menem geführten Verfahren gestellten Rechtshilfeersuchen ungenügend begründet war und auf eine Beweisausforschung abzielte. Unter diesen Umständen war die Schweiz gezwungen, ergänzende Informationen zu verlangen. Dies verlangsamte den Fortgang des Verfahrens beträchtlich.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Verschiedene Länder vermuten, dass auf Schweizer Bankkonten unter dem Schutz des Bankgeheimnisses verschiedentlich Gelder zur Finanzierung des Terrorismus angelegt wurden. Ist der Bundesrat entschlossen, angesichts des enorm schwerwiegenden Vorwurfes, der Finanzplatz Schweiz werde zur Finanzierung des Terrorismus missbraucht, jeglichen derartigen Verdacht genauestens zu überprüfen?</p><p>2. Falls der Bundesrat dazu bereit ist, wird er dafür sorgen, dass mit aller Sorgfalt abgeklärt wird, ob in Genf tatsächlich ein Bankkonto für den iranischen Geheimdienst eröffnet wurde? Wird der Bundesrat auch dafür besorgt sein, dass den argentinischen Rechtshilfeersuchen umfassend nachgekommen wird, und dafür den Zeugen Abolghashasem Meshabi möglichst rasch nach Genf vorladen lassen?</p><p>3. Die Rechtshilfeersuchen sind zwar an den Bund gerichtet, die Kantone sind jedoch verpflichtet, die strafrechtlichen Voruntersuchungen vorzunehmen. Wie kann das Bundesamt für Justiz unter diesen Umständen behaupten, nicht in ein Verfahren eingreifen zu können, das von einem Kanton durchgeführt wird? Schliesslich obliegt es dem Bund sicherzustellen, dass an ihn gerichtete Gesuche anderer Länder eine angemessene Antwort erhalten.</p><p>4. Es ist sowohl für die Verfolgung schwerer Verbrechen wie auch für die Glaubwürdigkeit unseres Landes von grosser Bedeutung, dass an den Bund gerichteten Rechtshilfeersuchen stattgegeben wird. Dies gilt umso mehr, als der Schweiz nur zu oft eine allzu grosse Nachsicht gegenüber den Banken vorgeworfen wird. Ist der Bundesrat deshalb nicht auch der Meinung, das Gesetz sollte dem Bundesamt für Justiz - falls dies noch nicht der Fall ist - die nötigen Mittel verleihen, damit dieses bei den kantonalen Justizbehörden intervenieren kann, die die Voruntersuchungen zu den Rechtshilfeersuchen einleiten sollen? So könnten die Verfahren rasch und umfassend abgewickelt und das Rechtshilfeersuchen befriedigend beantwortet werden.</p>
- Kampf gegen Bankkonten zur Finanzierung des Terrorismus
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