Psychiatrieausbildung
- ShortId
-
03.3507
- Id
-
20033507
- Updated
-
10.04.2024 10:29
- Language
-
de
- Title
-
Psychiatrieausbildung
- AdditionalIndexing
-
2841;Psychologie;Evaluation;Qualitätskontrolle;medizinischer Unterricht;berufliche Bildung;Psychiatrie;Kosten des Gesundheitswesens;psychische Krankheit
- 1
-
- L04K16030202, Psychiatrie
- L04K16030203, Psychologie
- L04K13020306, medizinischer Unterricht
- L03K130202, berufliche Bildung
- L05K0706010309, Qualitätskontrolle
- L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
- L04K08020302, Evaluation
- L04K01050107, psychische Krankheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Bereich der Ausbildung und Forschung geben Bund und Kantone beträchtliche Summen für die Ausbildung in Psychiatrie und Psychologie aus. Bei Problemen schulischer Art oder nach einem Unfall wird systematisch auf psychologische Betreuung zurückgegriffen.</p><p>In der Bevölkerung ist eine zunehmende Anfälligkeit im psychischen Bereich festzustellen. Dies führt dazu, dass Fälle von psychisch bedingter Invalidität immer häufiger werden, während auch die Zahl so genannter Spezialisten zunimmt. Das systematische Infragestellen ist vom Mittel zum Zweck geworden und scheint die Stellung einer Wissenschaft rechtfertigen zu wollen, die sich selbst zu wichtig nimmt. Weil den Menschen nicht mehr gezeigt wird, wie sie selbst mit einem Problem umgehen können, werden die Gesundheitskosten immer höher.</p><p>Die Theorien der "Spezialisten" scheinen hauptsächlich die Kindheit der Personen infrage zu stellen, und Probleme werden auf andere abgeschoben, statt dass die Verantwortung selbst übernommen wird. Von den Patienten wird verlangt, sie sollen die Bindung zu ihren Eltern lösen, statt dass das christliche Gebot respektiert wird, wonach man seine Eltern ehren soll. Grundsätzliche Werte werden vernachlässigt, und dann wundert man sich über das Malaise in unserer Gesellschaft.</p>
- <p>Wie in der Antwort des Bundesrates vom 13. Juni 2002 auf die Interpellation Beerli 02.3254, "Depression. Ursachenforschung und Informationskampagne", erwähnt, muss die Problematik psychischer Erkrankungen im Kontext zunehmender Belastungen in Beruf und Alltag gesehen werden. Die Weltgesundheitsorganisation nennt drei Ursachen für die Zunahme psychischer Erkrankungen: der dauernde und rascher werdende Veränderungsdruck unserer Gesellschaften, die Zunahme von relativer und absoluter Armut und die Alterung der Bevölkerung.</p><p>Als Konsequenz haben Bund und Kantone im Jahr 2000 an der nationalen Gesundheitskonferenz in Freiburg die Projektgruppe "Nationale Gesundheitspolitik Schweiz" beauftragt, eine "Gesamtstrategie Psychische Gesundheit" zu erarbeiten. Ein entsprechender Bericht wird dem Parlament und der Öffentlichkeit im Laufe des Jahres 2004 zur Kenntnisnahme unterbreitet werden.</p><p>1. Die Aus- bzw. Weiterbildungen von Ärzten (Psychiatern) und Psychologen (Psychotherapeuten) sind unterschiedlich geregelt. Während der Bund die ärztlichen Aus- und Weiterbildungen aufgrund des Bundesgesetzes betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonals in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SR 811.11) und der Ausführungsverordnungen eingehend regelt, sieht das Bundesrecht keine besonderen Regeln für die Ausbildung im Bereich Psychologie vor. Hier liegt die Kompetenz bei den kantonalen Universitäten oder Fachhochschulen.</p><p>Die Evaluation bzw. Akkreditierung von universitären Ausbildungen ist zurzeit freiwillig. Das psychologische Institut der Universität Zürich wurde beispielsweise im Jahr 2002 durch die unabhängige Evaluationsstelle der Universität Zürich evaluiert.</p><p>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erteilt zusammen mit der Verbindung der Schweizer Ärzte (FMH) aufgrund des betreffenden Gesetzes (SR 811.11) den Facharzttitel für Psychiatrie und Psychotherapie. Die entsprechende Weiterbildung dauert sechs Jahre. Die Weiterbildungsgänge für angehende Psychiater sowie die entsprechenden Weiterbildungsinstitutionen werden durch die FMH und teilweise durch externe Organisationen evaluiert. Die Weiterbildungsgänge im Bereich Psychologie (beispielsweise in Richtung Psychotherapie) weisen unterschiedlichste Standards auf und werden von einer Vielzahl von Weiterbildungsträgern angeboten. Von den kantonalen Zulassungsstellen zur selbstständigen Ausübung der Psychotherapie anerkannt ist u. a. der Weiterbildungstitel "Fachpsychologe/Fachpsychologin für Psychotherapie FSP" der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP).</p><p>Die Erhaltung und Anpassungen der Qualität der Aus- und Weiterbildung ist auch ein Ziel der Akkreditierungsrichtlinien der in Vorbereitung befindlichen Bundesgesetze über die Medizinal- und Psychologieberufe. Dadurch wird auch die Datenlage bezüglich Evaluation der Ausbildungsqualität in den Bereichen Psychologie und Psychiatrie verbessert werden.</p><p>Mit dem Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes (voraussichtlich per 1. Januar 2004) geht die Verantwortung für die Ausbildung in den Gesundheitsberufen von den Kantonen an den Bund über. Damit kann der Bund auch auf die inhaltliche Ausformulierung der Ausbildung Einfluss nehmen. Die Bestimmungen zu den Pflegeberufen sind zurzeit in Revision. Darin ist vorgesehen, einen Schwerpunkt Psychiatrie im Rahmen der Pflegeausbildung zu ermöglichen.</p><p>2. Im Auftrag des Bundes wurden bislang keine Evaluationen der Wirksamkeit von psychiatrischen oder psychotherapeutischen Massnahmen durchgeführt. Hingegen kommt ein 1991 im Auftrag des Deutschen Bundesministeriums für Gesundheit erstelltes Forschungsgutachten zu Fragen eines Psychotherapiegesetzes zum Schluss, dass eine rechtzeitig eingeleitete Psychotherapie nicht nur wirksam, sondern auch kosteneffizient ist, da dadurch insbesondere die Chronifizierung bis zur Berentung verhindert werden kann.</p><p>In der Schweiz unterliegt die Aufnahme neuer Psychopharmaka auf die Spezialitätenliste des Bundesamtes für Sozialversicherung denselben Anforderungen in Bezug auf Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit wie für alle übrigen Medikamente. Die Markzulassung wird durch das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (SR 812.21) geregelt.</p><p>Zur Bewertung von Methoden der Psychotherapie im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemäss KVG wurden von einer Expertengruppe "Kriterien zur Standardisierung der Prüfung von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Psychotherapiemethoden" erarbeitet. Diese bilden Teil des Handbuchs zur Standardisierung der medizinischen und wirtschaftlichen Bewertung medizinischer Leistungen des Bundesamtes für Sozialversicherung.</p><p>Im Bereich der Qualitätssicherung wurden einerseits von der Schweizerischen Vereinigung Psychiatrischer Chefärzte Qualitätsstandards für die stationäre Psychiatrie entwickelt, die u. a. eine Behandlung auf wissenschaftlicher Basis umfassen. Andererseits werden in Hinblick auf den neuen Qualitätssicherungs-Rahmenvertrag gemäss Artikel 77 KVV durch eine von H+ und Santésuisse gemeinsam eingesetzte Expertenkommission Indikatoren zur Ergebnis(Outcome)-Messung von psychiatrischen Massnahmen erarbeitet. Diese stellen nicht nur eine wichtige Grundlage für die kontinuierliche Verbesserung der Qualitätssicherungsmassnahmen in der stationären Psychiatrie dar, sondern sollen auch als Grundlage von Benchmarking und letztendlich Sanktionierung durch die Versicherer herangezogen werden können.</p><p>3. Im Bewusstsein um die hohe Zahl psychischer Erkrankungen in der Schweiz und in allen industrialisierten Ländern wird zurzeit - wie bereits erwähnt - im Rahmen des von Bund und Kantonen gemeinsam getragenen Projektes "Nationale Gesundheitspolitik Schweiz" an einer nationalen "Gesamtstrategie Psychische Gesundheit" gearbeitet. Im Entwurf des Berichtes wird u. a. vorgeschlagen, dass Bund und Kantone ihre strategischen Anstrengungen schwerpunktmässig auf folgende Ziele ausrichten:</p><p>- Neben dem Angebot von stationären Behandlungseinrichtungen soll die gemeindenahe Versorgung weiter verstärkt und der Austausch zwischen ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen gefördert werden.</p><p>- Die nichtstaatlichen Organisationen sollen stärker miteinbezogen werden.</p><p>- Durch verschiedene Massnahmen soll die Suizidrate gesenkt werden.</p><p>- Der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung soll ein hoher Stellenwert beigemessen werden (diesem Punkt soll auch im Rahmen der geplanten 5. IV-Revision besondere Beachtung geschenkt werden).</p><p>Gleichzeitig soll die Bevölkerung besser über die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit informiert werden. Dabei soll auch das Bewusstsein über Häufigkeiten von psychischen Störungen und deren Behandlungsmöglichkeiten, über Integrationsprozesse sowie über Rechte und Autonomie psychisch kranker Menschen gefördert werden.</p><p>4. Die Behörden sind sich dieser Problematik bewusst. Aus diesem Grund hat z. B. das BAG darauf hingewirkt, dass die besondere rechtliche Situation von Betroffenen und Angehörigen bei psychischen Erkrankungen in der "Gesamtstrategie Psychische Gesundheit" berücksichtigt wird. Der Entwurf sieht u. a. vor, dass die Leistungserbringer die Wahrnehmung der Rechte der Patientinnen und Patienten in der therapeutischen Beziehung wie auch auf der institutionellen Ebene kontinuierlich evaluieren.</p><p>Zudem ist die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften dabei, "medizinisch-ethische Richtlinien zu Zwangsmassnahmen in der Medizin" zu erarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit der Psychiatrieausbildung bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wird die Qualität der Ausbildungen in Psychiatrie und Psychologie neutral evaluiert, oder können sich die unterschiedlichsten Theorien beliebig entwickeln, auch wenn sie einer vernünftigen Grundlage entbehren?</p><p>2. Gibt es eine Evaluation zur Wirksamkeit der Medizin auf diesem Gebiet?</p><p>3. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Bevölkerung gerade im psychischen Bereich zunehmend anfälliger wird, und ist er dafür besorgt, dass es in dieser Beziehung nicht zu wenig wünschbaren Auswüchsen kommt?</p><p>4. Ist das Phänomen des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen "Betreuender/Betreuendem" und "Betreuter/Betreutem" im Bundesamt für Gesundheit ein Thema?</p>
- Psychiatrieausbildung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Bereich der Ausbildung und Forschung geben Bund und Kantone beträchtliche Summen für die Ausbildung in Psychiatrie und Psychologie aus. Bei Problemen schulischer Art oder nach einem Unfall wird systematisch auf psychologische Betreuung zurückgegriffen.</p><p>In der Bevölkerung ist eine zunehmende Anfälligkeit im psychischen Bereich festzustellen. Dies führt dazu, dass Fälle von psychisch bedingter Invalidität immer häufiger werden, während auch die Zahl so genannter Spezialisten zunimmt. Das systematische Infragestellen ist vom Mittel zum Zweck geworden und scheint die Stellung einer Wissenschaft rechtfertigen zu wollen, die sich selbst zu wichtig nimmt. Weil den Menschen nicht mehr gezeigt wird, wie sie selbst mit einem Problem umgehen können, werden die Gesundheitskosten immer höher.</p><p>Die Theorien der "Spezialisten" scheinen hauptsächlich die Kindheit der Personen infrage zu stellen, und Probleme werden auf andere abgeschoben, statt dass die Verantwortung selbst übernommen wird. Von den Patienten wird verlangt, sie sollen die Bindung zu ihren Eltern lösen, statt dass das christliche Gebot respektiert wird, wonach man seine Eltern ehren soll. Grundsätzliche Werte werden vernachlässigt, und dann wundert man sich über das Malaise in unserer Gesellschaft.</p>
- <p>Wie in der Antwort des Bundesrates vom 13. Juni 2002 auf die Interpellation Beerli 02.3254, "Depression. Ursachenforschung und Informationskampagne", erwähnt, muss die Problematik psychischer Erkrankungen im Kontext zunehmender Belastungen in Beruf und Alltag gesehen werden. Die Weltgesundheitsorganisation nennt drei Ursachen für die Zunahme psychischer Erkrankungen: der dauernde und rascher werdende Veränderungsdruck unserer Gesellschaften, die Zunahme von relativer und absoluter Armut und die Alterung der Bevölkerung.</p><p>Als Konsequenz haben Bund und Kantone im Jahr 2000 an der nationalen Gesundheitskonferenz in Freiburg die Projektgruppe "Nationale Gesundheitspolitik Schweiz" beauftragt, eine "Gesamtstrategie Psychische Gesundheit" zu erarbeiten. Ein entsprechender Bericht wird dem Parlament und der Öffentlichkeit im Laufe des Jahres 2004 zur Kenntnisnahme unterbreitet werden.</p><p>1. Die Aus- bzw. Weiterbildungen von Ärzten (Psychiatern) und Psychologen (Psychotherapeuten) sind unterschiedlich geregelt. Während der Bund die ärztlichen Aus- und Weiterbildungen aufgrund des Bundesgesetzes betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonals in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SR 811.11) und der Ausführungsverordnungen eingehend regelt, sieht das Bundesrecht keine besonderen Regeln für die Ausbildung im Bereich Psychologie vor. Hier liegt die Kompetenz bei den kantonalen Universitäten oder Fachhochschulen.</p><p>Die Evaluation bzw. Akkreditierung von universitären Ausbildungen ist zurzeit freiwillig. Das psychologische Institut der Universität Zürich wurde beispielsweise im Jahr 2002 durch die unabhängige Evaluationsstelle der Universität Zürich evaluiert.</p><p>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erteilt zusammen mit der Verbindung der Schweizer Ärzte (FMH) aufgrund des betreffenden Gesetzes (SR 811.11) den Facharzttitel für Psychiatrie und Psychotherapie. Die entsprechende Weiterbildung dauert sechs Jahre. Die Weiterbildungsgänge für angehende Psychiater sowie die entsprechenden Weiterbildungsinstitutionen werden durch die FMH und teilweise durch externe Organisationen evaluiert. Die Weiterbildungsgänge im Bereich Psychologie (beispielsweise in Richtung Psychotherapie) weisen unterschiedlichste Standards auf und werden von einer Vielzahl von Weiterbildungsträgern angeboten. Von den kantonalen Zulassungsstellen zur selbstständigen Ausübung der Psychotherapie anerkannt ist u. a. der Weiterbildungstitel "Fachpsychologe/Fachpsychologin für Psychotherapie FSP" der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP).</p><p>Die Erhaltung und Anpassungen der Qualität der Aus- und Weiterbildung ist auch ein Ziel der Akkreditierungsrichtlinien der in Vorbereitung befindlichen Bundesgesetze über die Medizinal- und Psychologieberufe. Dadurch wird auch die Datenlage bezüglich Evaluation der Ausbildungsqualität in den Bereichen Psychologie und Psychiatrie verbessert werden.</p><p>Mit dem Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes (voraussichtlich per 1. Januar 2004) geht die Verantwortung für die Ausbildung in den Gesundheitsberufen von den Kantonen an den Bund über. Damit kann der Bund auch auf die inhaltliche Ausformulierung der Ausbildung Einfluss nehmen. Die Bestimmungen zu den Pflegeberufen sind zurzeit in Revision. Darin ist vorgesehen, einen Schwerpunkt Psychiatrie im Rahmen der Pflegeausbildung zu ermöglichen.</p><p>2. Im Auftrag des Bundes wurden bislang keine Evaluationen der Wirksamkeit von psychiatrischen oder psychotherapeutischen Massnahmen durchgeführt. Hingegen kommt ein 1991 im Auftrag des Deutschen Bundesministeriums für Gesundheit erstelltes Forschungsgutachten zu Fragen eines Psychotherapiegesetzes zum Schluss, dass eine rechtzeitig eingeleitete Psychotherapie nicht nur wirksam, sondern auch kosteneffizient ist, da dadurch insbesondere die Chronifizierung bis zur Berentung verhindert werden kann.</p><p>In der Schweiz unterliegt die Aufnahme neuer Psychopharmaka auf die Spezialitätenliste des Bundesamtes für Sozialversicherung denselben Anforderungen in Bezug auf Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit wie für alle übrigen Medikamente. Die Markzulassung wird durch das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (SR 812.21) geregelt.</p><p>Zur Bewertung von Methoden der Psychotherapie im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemäss KVG wurden von einer Expertengruppe "Kriterien zur Standardisierung der Prüfung von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Psychotherapiemethoden" erarbeitet. Diese bilden Teil des Handbuchs zur Standardisierung der medizinischen und wirtschaftlichen Bewertung medizinischer Leistungen des Bundesamtes für Sozialversicherung.</p><p>Im Bereich der Qualitätssicherung wurden einerseits von der Schweizerischen Vereinigung Psychiatrischer Chefärzte Qualitätsstandards für die stationäre Psychiatrie entwickelt, die u. a. eine Behandlung auf wissenschaftlicher Basis umfassen. Andererseits werden in Hinblick auf den neuen Qualitätssicherungs-Rahmenvertrag gemäss Artikel 77 KVV durch eine von H+ und Santésuisse gemeinsam eingesetzte Expertenkommission Indikatoren zur Ergebnis(Outcome)-Messung von psychiatrischen Massnahmen erarbeitet. Diese stellen nicht nur eine wichtige Grundlage für die kontinuierliche Verbesserung der Qualitätssicherungsmassnahmen in der stationären Psychiatrie dar, sondern sollen auch als Grundlage von Benchmarking und letztendlich Sanktionierung durch die Versicherer herangezogen werden können.</p><p>3. Im Bewusstsein um die hohe Zahl psychischer Erkrankungen in der Schweiz und in allen industrialisierten Ländern wird zurzeit - wie bereits erwähnt - im Rahmen des von Bund und Kantonen gemeinsam getragenen Projektes "Nationale Gesundheitspolitik Schweiz" an einer nationalen "Gesamtstrategie Psychische Gesundheit" gearbeitet. Im Entwurf des Berichtes wird u. a. vorgeschlagen, dass Bund und Kantone ihre strategischen Anstrengungen schwerpunktmässig auf folgende Ziele ausrichten:</p><p>- Neben dem Angebot von stationären Behandlungseinrichtungen soll die gemeindenahe Versorgung weiter verstärkt und der Austausch zwischen ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen gefördert werden.</p><p>- Die nichtstaatlichen Organisationen sollen stärker miteinbezogen werden.</p><p>- Durch verschiedene Massnahmen soll die Suizidrate gesenkt werden.</p><p>- Der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung soll ein hoher Stellenwert beigemessen werden (diesem Punkt soll auch im Rahmen der geplanten 5. IV-Revision besondere Beachtung geschenkt werden).</p><p>Gleichzeitig soll die Bevölkerung besser über die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit informiert werden. Dabei soll auch das Bewusstsein über Häufigkeiten von psychischen Störungen und deren Behandlungsmöglichkeiten, über Integrationsprozesse sowie über Rechte und Autonomie psychisch kranker Menschen gefördert werden.</p><p>4. Die Behörden sind sich dieser Problematik bewusst. Aus diesem Grund hat z. B. das BAG darauf hingewirkt, dass die besondere rechtliche Situation von Betroffenen und Angehörigen bei psychischen Erkrankungen in der "Gesamtstrategie Psychische Gesundheit" berücksichtigt wird. Der Entwurf sieht u. a. vor, dass die Leistungserbringer die Wahrnehmung der Rechte der Patientinnen und Patienten in der therapeutischen Beziehung wie auch auf der institutionellen Ebene kontinuierlich evaluieren.</p><p>Zudem ist die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften dabei, "medizinisch-ethische Richtlinien zu Zwangsmassnahmen in der Medizin" zu erarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit der Psychiatrieausbildung bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wird die Qualität der Ausbildungen in Psychiatrie und Psychologie neutral evaluiert, oder können sich die unterschiedlichsten Theorien beliebig entwickeln, auch wenn sie einer vernünftigen Grundlage entbehren?</p><p>2. Gibt es eine Evaluation zur Wirksamkeit der Medizin auf diesem Gebiet?</p><p>3. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Bevölkerung gerade im psychischen Bereich zunehmend anfälliger wird, und ist er dafür besorgt, dass es in dieser Beziehung nicht zu wenig wünschbaren Auswüchsen kommt?</p><p>4. Ist das Phänomen des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen "Betreuender/Betreuendem" und "Betreuter/Betreutem" im Bundesamt für Gesundheit ein Thema?</p>
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