Vertretung der Rentner in den Pensionskassen

ShortId
03.3525
Id
20033525
Updated
10.04.2024 13:21
Language
de
Title
Vertretung der Rentner in den Pensionskassen
AdditionalIndexing
28;Unternehmensleitung;Pensionskasse;Altersrentner/in
1
  • L06K010401010205, Pensionskasse
  • L05K0702030101, Altersrentner/in
  • L05K0703040303, Unternehmensleitung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Zusammenhang mit der Sanierung von Pensionskassen wird häufig eine Kürzung bzw. ein verlangsamter Anstieg der Renten durch Nichtanpassung an die Teuerung diskutiert. Damit sind die Interessen der Rentnerinnen und Rentner direkt betroffen.</p><p>Diese haben aber keine Vertretung in den Gremien der Pensionskassen, denen nur Vertreter der Beitragszahler (Arbeitgeber und -nehmer) angehören.</p><p>Da die zweite Säule nach dem Kapitaldeckungsverfahren funktioniert, werden aber die ausbezahlten Renten nicht durch die aktuellen Beiträge, sondern durch das von den Rentnern und Rentnerinnen angesparte Kapital finanziert. Die Rentner und Rentnerinnen gehören also ebenfalls zu den "Eigentümern" der Pensionskassen bzw. deren Kapitals.</p><p>So lange das Verhältnis von angespartem Kapital und ausbezahlten Renten relativ starr war, konnte man davon ausgehen, dass die Rentnerinnen und Rentner nicht an den Entscheiden der Pensionskassen mitzuwirken brauchten, da sie von diesen Entscheiden nicht betroffen würden, sondern ihre Renten durch gesetzliche oder statutarische Vorschriften bestimmt würden. Wenn nun bei Sanierungen Rentenkürzungen zur Diskussion stehen, trifft dieses Argument nicht mehr zu. Es drängt sich deshalb eine angemessene Vertretung der Rentnerinnen und Rentner in den Gremien der Pensionskassen auf.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie den Renterinnen und Rentnern eine angemessene Vertretung in den Gremien der Pensionskassen verschafft werden kann.</p>
  • Vertretung der Rentner in den Pensionskassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Zusammenhang mit der Sanierung von Pensionskassen wird häufig eine Kürzung bzw. ein verlangsamter Anstieg der Renten durch Nichtanpassung an die Teuerung diskutiert. Damit sind die Interessen der Rentnerinnen und Rentner direkt betroffen.</p><p>Diese haben aber keine Vertretung in den Gremien der Pensionskassen, denen nur Vertreter der Beitragszahler (Arbeitgeber und -nehmer) angehören.</p><p>Da die zweite Säule nach dem Kapitaldeckungsverfahren funktioniert, werden aber die ausbezahlten Renten nicht durch die aktuellen Beiträge, sondern durch das von den Rentnern und Rentnerinnen angesparte Kapital finanziert. Die Rentner und Rentnerinnen gehören also ebenfalls zu den "Eigentümern" der Pensionskassen bzw. deren Kapitals.</p><p>So lange das Verhältnis von angespartem Kapital und ausbezahlten Renten relativ starr war, konnte man davon ausgehen, dass die Rentnerinnen und Rentner nicht an den Entscheiden der Pensionskassen mitzuwirken brauchten, da sie von diesen Entscheiden nicht betroffen würden, sondern ihre Renten durch gesetzliche oder statutarische Vorschriften bestimmt würden. Wenn nun bei Sanierungen Rentenkürzungen zur Diskussion stehen, trifft dieses Argument nicht mehr zu. Es drängt sich deshalb eine angemessene Vertretung der Rentnerinnen und Rentner in den Gremien der Pensionskassen auf.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie den Renterinnen und Rentnern eine angemessene Vertretung in den Gremien der Pensionskassen verschafft werden kann.</p>
    • Vertretung der Rentner in den Pensionskassen

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