Verfahren bei der Einführung des Internetauftrittes "Conferenza+"

ShortId
03.3527
Id
20033527
Updated
14.11.2025 07:58
Language
de
Title
Verfahren bei der Einführung des Internetauftrittes "Conferenza+"
AdditionalIndexing
34;04;Informationspolitik;leitende/r Bundesangestellte/r;Regierung;Vernehmlassungsverfahren;Informationsverbreitung;Internet
1
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L03K120102, Informationspolitik
  • L04K08060203, Regierung
  • L05K1202020105, Internet
  • L07K08060103010301, leitende/r Bundesangestellte/r
  • L05K0807020102, Vernehmlassungsverfahren
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ein Informationsverfahren über das Internet, wie es in "Conferenza+" geplant ist, hat nach Ansicht des Interpellanten nicht nur Einfluss auf die Informationstätigkeiten des Bundesrates. Viel mehr geht es um die politische Informationsverbreitung auf Bundesbern an sich.</p><p>Es ist anzunehmen, dass es sich verschiedene Verleger überlegen werden, bei Einführung von "Conferenza+" noch Journalisten in Bern einzusetzen. Bekräftigt werden sie in diesen Überlegungen zusätzlich durch den zunehmenden Kostendruck, der auch vor grossen Verlags- und Medienhäusern nicht Halt macht.</p><p>Das Fehlen der schreibenden Zunft in Bern wird dazu führen, dass es für die Parteien und ihre Sekretariate ungleich schwieriger wird, ihre Anliegen den Medien zeitgerecht mitzuteilen. Die einzelnen Parlamentarierinnen und Parlamentarier werden zudem in weiten Bereichen von den Medien "abgenabelt". Die Gefahr besteht, dass "Conferenza+" dazu führt, dass in Zukunft nur noch eine staatlich verbreitete Meinung aus Bern in den Medien Verbreitung findet.</p>
  • <p>Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz sieht in Artikel 10 u. a. vor, dass der Bundesrat die "Information der Bundesversammlung, der Kantone und der Öffentlichkeit" zu gewährleisten hat. Es ist deshalb ein ständiges Bemühen der Informationsdienste, der Bundeskanzlei und der Departemente, die für die Medien bestimmten schriftlichen Informationen rechtzeitig auch Parlamentarierinnen und Parlamentariern sowie den Kantonen zukommen zu lassen. Dank dem Einsatz der modernen Informationstechnologien kann dies rasch und umfassend geschehen.</p><p>Parlamentsmitglieder und Kantone sind aber bisher von einem besonders wichtigen Kommunikationsmittel ausgeschlossen: den Pressekonferenzen des Bundesrates. Diese nach jeder Sitzung des Bundesrates stattfindenden Medienanlässe geben den Mitgliedern des Bundesrates sowie auch Fachleuten aus der Verwaltung die Gelegenheit, Entscheide und Absichten des Bundesrates zu präsentieren und zu kommentieren und sich den Fragen der Medienschaffenden zu stellen.</p><p>Mit dem Projekt "Conferenza+" kann diese Lücke geschlossen werden, indem die Pressekonferenzen des Bundesrates live im Internet übertragen werden. </p><p>Bereits heute werden die Pressekonferenzen des Bundesrates durch die SRG intern übertragen. Ton und Bild können von der SRG frei verwendet werden, und es liegt in der Kompetenz der SRG selber, diese Medienveranstaltungen auch direkt zu übertragen. Ton und Bild der SRG werden auch anderen Radio- und Fernsehanstalten kostenlos zur Verfügung gestellt.</p><p>Technisch und formell lehnen sich die Live-Übertragungen der Pressekonferenzen des Bundesrates an die Übertragung der Parlamentsdebatten an. Das Bild der Pressekonferenzen wird auf der linken Seite der Homepage Platz finden. Auf der rechten Seite werden in drei Sprachen Hinweise über Inhalt, Teilnehmende und Ablauf der Pressekonferenzen platziert sowie - für die Verständlichkeit besonders wichtig - die jeweiligen Pressemitteilungen sowie Links zu weiteren schriftlichen Unterlagen. Das Projekt sieht auch eine vollständige Archivierung der Pressekonferenzen vor.</p><p>Die Live-Übertragung der Pressekonferenzen ist nicht nur für die Information von Parlament und Kantonen wichtig, sondern sie ist auch ein sinnvolles Mittel, um die Informationen aus dem Bundeshaus allen Interessierten zur Verfügung zu stellen und somit zu mehr Transparenz beizutragen. Sie bildet eine wichtige Ergänzung zur heutigen Informationsvermittlung. Sie dient interessierten Leuten innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung, den Auslandmedien in Genf, den Auslandschweizerinnen und -schweizern sowie den Heimredaktionen.</p><p>Das Projekt ist von der Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Informationsdienste erarbeitet und auch von der Konferenz der Generalsekretäre begrüsst worden. Die Staatsschreiberkonferenz wurde ebenfalls begrüsst. Die Staatsschreiber sämtlicher Kantone unterstützen dieses Projekt. Der Vorstand der Vereinigung der Bundeshausjournalistinnen und -journalisten wurde ebenfalls konsultiert. Er sprach sich einstimmig für die Verwirklichung dieses Projektes aus.</p><p>Diese Konsultationen genügen für den Bundesrat vollauf, um dieses Projekt ohne die Eröffnung eines formellen Vernehmlassungsverfahrens probeweise zu verwirklichen. Es ist in erster Linie Sache des Bundesrates, über die Art und Weise seiner Kommunikation und über die eingesetzten Mittel zu entscheiden. Auch wenn das Vorhaben von Interesse ist, kann man ihm schwer die von Verfassung und Verordnung verlangte "grosse Tragweite" zusprechen. Der Bundesrat hält eine formelle Vernehmlassung bei Kantonen, politischen Parteien und weiteren interessierten Kreisen für nicht angezeigt.</p><p>Der Bundesrat teilt die Befürchtungen des Interpellanten nicht, wonach Verleger aufgrund von "Conferenza+" erwägen könnten, Journalisten nicht mehr nach Bern zu entsenden. Mit "Conferenza" sollen einzig die Pressekonferenzen nach den Bundesratssitzungen live übertragen werden. Alle anderen Pressekonferenzen werden dagegen weiterhin im heutigen Rahmen durchgeführt. Im Übrigen kann festgestellt werden, dass die Live-Übertragung der Parlamentsdebatten im Internet zu keiner Senkung der Anzahl der akkreditierten Medienschaffenden geführt hat.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Wie oben ausgeführt, verspricht sich der Bundesrat von "Conferenza+", dass Parlamentsmitglieder, Kantone und weitere interessierte Kreise vom Informationsmittel "Pressekonferenz" profitieren können. Auch ist die Archivierung der Pressekonferenzen des Bundesrates ein wichtiges Anliegen.</p><p>2. Die Einführung von "Conferenza+" sollte keinen Einfluss auf die politische Informationsverbreitung und -vielfalt haben. Die Befürchtung, wonach diese Übertragungen den Charakter der Pressekonferenzen verändern könnten, ist nicht stichhaltig. Für den Internetbenützer ist sofort klar, dass es sich um die Übertragung einer "Pressekonferenz" handelt und somit die speziellen Regelungen einer solchen Veranstaltung gelten.</p><p>3. Äusserungen der Mitglieder des Bundesrates an einer Medienkonferenz sind für die Öffentlichkeit bestimmt und können bereits heute frei und unbegrenzt erfasst, gespeichert und weiterverwendet werden.</p><p>4. Bei der modernen Informationstechnologie können Manipulationen nie hundertprozentig ausgeschlossen werden. Bei "Conferenza+" gelten die gleichen Sicherheitsmassnahmen, die für alle anderen im Internet gespeicherten Dokumente, z. B. die Gesetzessammlung, getroffen worden sind. Es ist dabei zu bemerken, dass Manipulationen bei Bild und Ton schwieriger sind als bei einfachen gespeicherten Texten.</p><p>5. Bei den Pressekonferenzen des Bundesrates, und um solche geht es, treten Chefbeamte kaum selbstständig auf. Auch ändert die Übertragung der Pressekonferenzen im Internet nichts an der Öffentlichkeit solcher Veranstaltungen.</p><p>6. Der Bundesrat hält eine Vernehmlassung für nicht angezeigt. Die direkt interessierten Kreise wurden bereits begrüsst und haben ihre Ansichten und Meinungen einbringen können. Sämtliche angehörten Kreise haben sich einhellig für die Verwirklichung des Projektes "Conferenza+" ausgesprochen.</p><p>7. "Conferenza+" wird bereits seit mehreren Monaten intern vorbereitet und hat verschiedene Versuche erfolgreich überstanden. Erst der versuchsweise Start der Direktübertragungen im Internet wird ausreichende Elemente für die Beurteilung dieser Neuerung liefern. Der Bundesrat hat deshalb grünes Licht für einen Versuch gegeben und die Bundeskanzlei beauftragt, zusammen mit der Konferenz der Informationsdienste Ende Mai 2004 über die gemachten Erfahrungen zu berichten und für die Fortsetzung dieses Versuches Antrag zu stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Anscheinend soll ohne entsprechendes Vernehmlassungsverfahren unter dem Namen "Conferenza+" ein neues Informationsverfahren über das Internet eingeführt werden. Integriert sind darin u. a. Live-Medienkonferenzen des Bundesrates, die zeitverzuglos auf das Netz gelangen sollen.</p><p>Ich bitte in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was verspricht sich die Landesregierung vom Informationskonzept "Conferenza+"?</p><p>2. Hat nach Ansicht der Landesregierung eine Einführung von "Conferenza+" Einfluss auf die politische Informationsverbreitung und -vielfalt an sich?</p><p>3. Erachtet es die Landesregierung als geschickt, wenn Äusserungen ihrer Mitglieder zeitverzuglos und ohne eventuelle Richtigstellung und/oder Begründungen/Ergänzungen weltweit erfasst, gespeichert und weiterverwendet werden können?</p><p>4. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefahren möglicher Manipulationen anlässlich der "Conferenza+"-Medienkonferenzen, sei es durch Fragesteller vor Ort oder interaktiv über das Netz? Sind die Möglichkeiten, ausgesendete Beiträge verfälschend zu verändern, durch Fachgremien genügend abgeklärt?</p><p>5. Welche Grundanforderungen werden bei einer Einführung des Informationskonzeptes "Conferenza+" an Chefbeamte gestellt, die selbstständig Medienkonferenzen abhalten? Gibt es in den Chefetagen der Verwaltung genügend geschultes Personal, das sich der Problematik derartiger Live-Medienkonferenzen bewusst ist und sich trotzdem zur Verfügung stellen würde?</p><p>6. Ist die Landesregierung nicht auch der Meinung, dass eine derartig wichtige Änderung der Informationsverbreitung zwingend nach einem Vernehmlassungsverfahren gemäss Artikel 147 der Bundesverfassung und gemäss Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren vom 17. Juni 1991 verlangt?</p><p>7. Macht vor einer definitiven Einführung des Systems "Conferenza+" nicht eine eng begrenzte, interne Versuchsanlage mit einer umfassenden Analyse aller Vor- und Nachteile Sinn?</p>
  • Verfahren bei der Einführung des Internetauftrittes "Conferenza+"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ein Informationsverfahren über das Internet, wie es in "Conferenza+" geplant ist, hat nach Ansicht des Interpellanten nicht nur Einfluss auf die Informationstätigkeiten des Bundesrates. Viel mehr geht es um die politische Informationsverbreitung auf Bundesbern an sich.</p><p>Es ist anzunehmen, dass es sich verschiedene Verleger überlegen werden, bei Einführung von "Conferenza+" noch Journalisten in Bern einzusetzen. Bekräftigt werden sie in diesen Überlegungen zusätzlich durch den zunehmenden Kostendruck, der auch vor grossen Verlags- und Medienhäusern nicht Halt macht.</p><p>Das Fehlen der schreibenden Zunft in Bern wird dazu führen, dass es für die Parteien und ihre Sekretariate ungleich schwieriger wird, ihre Anliegen den Medien zeitgerecht mitzuteilen. Die einzelnen Parlamentarierinnen und Parlamentarier werden zudem in weiten Bereichen von den Medien "abgenabelt". Die Gefahr besteht, dass "Conferenza+" dazu führt, dass in Zukunft nur noch eine staatlich verbreitete Meinung aus Bern in den Medien Verbreitung findet.</p>
    • <p>Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz sieht in Artikel 10 u. a. vor, dass der Bundesrat die "Information der Bundesversammlung, der Kantone und der Öffentlichkeit" zu gewährleisten hat. Es ist deshalb ein ständiges Bemühen der Informationsdienste, der Bundeskanzlei und der Departemente, die für die Medien bestimmten schriftlichen Informationen rechtzeitig auch Parlamentarierinnen und Parlamentariern sowie den Kantonen zukommen zu lassen. Dank dem Einsatz der modernen Informationstechnologien kann dies rasch und umfassend geschehen.</p><p>Parlamentsmitglieder und Kantone sind aber bisher von einem besonders wichtigen Kommunikationsmittel ausgeschlossen: den Pressekonferenzen des Bundesrates. Diese nach jeder Sitzung des Bundesrates stattfindenden Medienanlässe geben den Mitgliedern des Bundesrates sowie auch Fachleuten aus der Verwaltung die Gelegenheit, Entscheide und Absichten des Bundesrates zu präsentieren und zu kommentieren und sich den Fragen der Medienschaffenden zu stellen.</p><p>Mit dem Projekt "Conferenza+" kann diese Lücke geschlossen werden, indem die Pressekonferenzen des Bundesrates live im Internet übertragen werden. </p><p>Bereits heute werden die Pressekonferenzen des Bundesrates durch die SRG intern übertragen. Ton und Bild können von der SRG frei verwendet werden, und es liegt in der Kompetenz der SRG selber, diese Medienveranstaltungen auch direkt zu übertragen. Ton und Bild der SRG werden auch anderen Radio- und Fernsehanstalten kostenlos zur Verfügung gestellt.</p><p>Technisch und formell lehnen sich die Live-Übertragungen der Pressekonferenzen des Bundesrates an die Übertragung der Parlamentsdebatten an. Das Bild der Pressekonferenzen wird auf der linken Seite der Homepage Platz finden. Auf der rechten Seite werden in drei Sprachen Hinweise über Inhalt, Teilnehmende und Ablauf der Pressekonferenzen platziert sowie - für die Verständlichkeit besonders wichtig - die jeweiligen Pressemitteilungen sowie Links zu weiteren schriftlichen Unterlagen. Das Projekt sieht auch eine vollständige Archivierung der Pressekonferenzen vor.</p><p>Die Live-Übertragung der Pressekonferenzen ist nicht nur für die Information von Parlament und Kantonen wichtig, sondern sie ist auch ein sinnvolles Mittel, um die Informationen aus dem Bundeshaus allen Interessierten zur Verfügung zu stellen und somit zu mehr Transparenz beizutragen. Sie bildet eine wichtige Ergänzung zur heutigen Informationsvermittlung. Sie dient interessierten Leuten innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung, den Auslandmedien in Genf, den Auslandschweizerinnen und -schweizern sowie den Heimredaktionen.</p><p>Das Projekt ist von der Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Informationsdienste erarbeitet und auch von der Konferenz der Generalsekretäre begrüsst worden. Die Staatsschreiberkonferenz wurde ebenfalls begrüsst. Die Staatsschreiber sämtlicher Kantone unterstützen dieses Projekt. Der Vorstand der Vereinigung der Bundeshausjournalistinnen und -journalisten wurde ebenfalls konsultiert. Er sprach sich einstimmig für die Verwirklichung dieses Projektes aus.</p><p>Diese Konsultationen genügen für den Bundesrat vollauf, um dieses Projekt ohne die Eröffnung eines formellen Vernehmlassungsverfahrens probeweise zu verwirklichen. Es ist in erster Linie Sache des Bundesrates, über die Art und Weise seiner Kommunikation und über die eingesetzten Mittel zu entscheiden. Auch wenn das Vorhaben von Interesse ist, kann man ihm schwer die von Verfassung und Verordnung verlangte "grosse Tragweite" zusprechen. Der Bundesrat hält eine formelle Vernehmlassung bei Kantonen, politischen Parteien und weiteren interessierten Kreisen für nicht angezeigt.</p><p>Der Bundesrat teilt die Befürchtungen des Interpellanten nicht, wonach Verleger aufgrund von "Conferenza+" erwägen könnten, Journalisten nicht mehr nach Bern zu entsenden. Mit "Conferenza" sollen einzig die Pressekonferenzen nach den Bundesratssitzungen live übertragen werden. Alle anderen Pressekonferenzen werden dagegen weiterhin im heutigen Rahmen durchgeführt. Im Übrigen kann festgestellt werden, dass die Live-Übertragung der Parlamentsdebatten im Internet zu keiner Senkung der Anzahl der akkreditierten Medienschaffenden geführt hat.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Wie oben ausgeführt, verspricht sich der Bundesrat von "Conferenza+", dass Parlamentsmitglieder, Kantone und weitere interessierte Kreise vom Informationsmittel "Pressekonferenz" profitieren können. Auch ist die Archivierung der Pressekonferenzen des Bundesrates ein wichtiges Anliegen.</p><p>2. Die Einführung von "Conferenza+" sollte keinen Einfluss auf die politische Informationsverbreitung und -vielfalt haben. Die Befürchtung, wonach diese Übertragungen den Charakter der Pressekonferenzen verändern könnten, ist nicht stichhaltig. Für den Internetbenützer ist sofort klar, dass es sich um die Übertragung einer "Pressekonferenz" handelt und somit die speziellen Regelungen einer solchen Veranstaltung gelten.</p><p>3. Äusserungen der Mitglieder des Bundesrates an einer Medienkonferenz sind für die Öffentlichkeit bestimmt und können bereits heute frei und unbegrenzt erfasst, gespeichert und weiterverwendet werden.</p><p>4. Bei der modernen Informationstechnologie können Manipulationen nie hundertprozentig ausgeschlossen werden. Bei "Conferenza+" gelten die gleichen Sicherheitsmassnahmen, die für alle anderen im Internet gespeicherten Dokumente, z. B. die Gesetzessammlung, getroffen worden sind. Es ist dabei zu bemerken, dass Manipulationen bei Bild und Ton schwieriger sind als bei einfachen gespeicherten Texten.</p><p>5. Bei den Pressekonferenzen des Bundesrates, und um solche geht es, treten Chefbeamte kaum selbstständig auf. Auch ändert die Übertragung der Pressekonferenzen im Internet nichts an der Öffentlichkeit solcher Veranstaltungen.</p><p>6. Der Bundesrat hält eine Vernehmlassung für nicht angezeigt. Die direkt interessierten Kreise wurden bereits begrüsst und haben ihre Ansichten und Meinungen einbringen können. Sämtliche angehörten Kreise haben sich einhellig für die Verwirklichung des Projektes "Conferenza+" ausgesprochen.</p><p>7. "Conferenza+" wird bereits seit mehreren Monaten intern vorbereitet und hat verschiedene Versuche erfolgreich überstanden. Erst der versuchsweise Start der Direktübertragungen im Internet wird ausreichende Elemente für die Beurteilung dieser Neuerung liefern. Der Bundesrat hat deshalb grünes Licht für einen Versuch gegeben und die Bundeskanzlei beauftragt, zusammen mit der Konferenz der Informationsdienste Ende Mai 2004 über die gemachten Erfahrungen zu berichten und für die Fortsetzung dieses Versuches Antrag zu stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Anscheinend soll ohne entsprechendes Vernehmlassungsverfahren unter dem Namen "Conferenza+" ein neues Informationsverfahren über das Internet eingeführt werden. Integriert sind darin u. a. Live-Medienkonferenzen des Bundesrates, die zeitverzuglos auf das Netz gelangen sollen.</p><p>Ich bitte in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was verspricht sich die Landesregierung vom Informationskonzept "Conferenza+"?</p><p>2. Hat nach Ansicht der Landesregierung eine Einführung von "Conferenza+" Einfluss auf die politische Informationsverbreitung und -vielfalt an sich?</p><p>3. Erachtet es die Landesregierung als geschickt, wenn Äusserungen ihrer Mitglieder zeitverzuglos und ohne eventuelle Richtigstellung und/oder Begründungen/Ergänzungen weltweit erfasst, gespeichert und weiterverwendet werden können?</p><p>4. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefahren möglicher Manipulationen anlässlich der "Conferenza+"-Medienkonferenzen, sei es durch Fragesteller vor Ort oder interaktiv über das Netz? Sind die Möglichkeiten, ausgesendete Beiträge verfälschend zu verändern, durch Fachgremien genügend abgeklärt?</p><p>5. Welche Grundanforderungen werden bei einer Einführung des Informationskonzeptes "Conferenza+" an Chefbeamte gestellt, die selbstständig Medienkonferenzen abhalten? Gibt es in den Chefetagen der Verwaltung genügend geschultes Personal, das sich der Problematik derartiger Live-Medienkonferenzen bewusst ist und sich trotzdem zur Verfügung stellen würde?</p><p>6. Ist die Landesregierung nicht auch der Meinung, dass eine derartig wichtige Änderung der Informationsverbreitung zwingend nach einem Vernehmlassungsverfahren gemäss Artikel 147 der Bundesverfassung und gemäss Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren vom 17. Juni 1991 verlangt?</p><p>7. Macht vor einer definitiven Einführung des Systems "Conferenza+" nicht eine eng begrenzte, interne Versuchsanlage mit einer umfassenden Analyse aller Vor- und Nachteile Sinn?</p>
    • Verfahren bei der Einführung des Internetauftrittes "Conferenza+"

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