Sport senkt Gesundheits- und Sozialkosten
- ShortId
-
03.3528
- Id
-
20033528
- Updated
-
10.04.2024 09:38
- Language
-
de
- Title
-
Sport senkt Gesundheits- und Sozialkosten
- AdditionalIndexing
-
2841;Gesundheitsförderung;Tabakkonsum;Prävention;Sport;Gesundheitsüberwachung;soziale Kosten;Fonds;Kosten des Gesundheitswesens
- 1
-
- L04K01010102, Sport
- L05K0105050901, Gesundheitsüberwachung
- L04K01050507, Gesundheitsförderung
- L05K0105050702, Prävention
- L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
- L06K140202010401, Tabakkonsum
- L04K01040210, soziale Kosten
- L04K11090203, Fonds
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Sport spielt zwar in der Tabakprävention eine wichtige Rolle, ist jedoch nicht das einzige Element. Abgestimmt auf weitere Massnahmen kann er allerdings einen bedeutenden Beitrag zur Prävention leisten. Entsprechend wird die Art und Weise, wie die Mittel des Tabakpräventionsfonds eingesetzt werden, zum einen von Angemessenheitskriterien (Kosten-Nutzen-Verhältnis der Projekte) und zum anderen von der Qualität dieser Projekte abhängen. Zudem ist vorgesehen, die durch den Fonds finanzierten Präventionsmassnahmen zu evaluieren. </p><p>Gestützt auf den Wortlaut von Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe c des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung und auf eine Analyse der Parlamentsdebatten zur Einrichtung des Tabakpräventionsfonds ist der Bundesrat zum Schluss gelangt, dass der Gesetzgeber beabsichtigt, die Tabakprävention auszubauen, und dass damit die Finanzierung von Aktivitäten, die keinen spezifischen Beitrag zur Tabakprävention leisten, ausgeschlossen ist. Die allgemeinen Zielrichtungen und die Schwerpunkte der Tabakprävention sind heute im Nationalen Programm zur Tabakprävention 2001-2005 festgelegt, das der Bundesrat im Juni 2001 verabschiedet hat. Ziel der Prävention ist die Verringerung des Konsums von Tabakprodukten.</p><p>Parallel zur Errichtung des Tabakpräventionsfonds wird das Bundesamt für Gesundheit (BAG) das bestehende Nationale Programm zur Tabakprävention aufgrund der neuen Finanzierungsquellen überarbeiten und als Dachstrategie weiterentwickeln. Die Partnerorganisationen, insbesondere auch aus dem Sportbereich, sind eingeladen, sich daran aktiv zu beteiligen und ihre Erfahrung und ihr Wissen einfliessen zu lassen.</p><p>Die in der Interpellation vorgeschlagenen 50 Prozent in Sportprojekte zu investierenden Fondsmittel erscheinen dem Bundesrat hoch, wenn die genannte Zweckbindung des Fonds (Tabakprävention) und die Qualitätssicherung respektiert werden soll. Der Bundesrat geht jedoch davon aus, dass qualifizierten Sportprojekten eine hohe Priorität eingeräumt werden wird. Im Sinn eines Richtwertes werden Mittel im Umfang von 20 bis 30 Prozent der jährlichen Einnahmen für Projekte im Bereich Sport und Bewegung eingesetzt.</p><p>2. Die These, dass man mit Sportaktivitäten insbesondere Gesundheitskosten sparen kann, ist richtig. Vor kurzem konnte dies mit einer gesundheitsökonomischen Studie auch für unser Land dokumentiert werden: Gemäss einer von Bundesamt für Sport (Baspo), BAG, Suva und BFU veröffentlichten Studie werden die durch die aktiven 63 Prozent der Schweizer Bevölkerung eingesparten Gesundheitskosten auf jährlich 2,7 Milliarden Franken geschätzt, die durch die zu wenig Aktiven und Inaktiven 37 Prozent der Bevölkerung verursachten gesundheitlichen Mehrkosten dagegen jährlich auf 1,6 Milliarden Franken. Die Sportunfälle ihrerseits verursachen jährliche Gesundheitskosten von 1,1 Milliarden Franken, wobei etwa ein Drittel der Sportunfälle bei den zu wenig aktiven 37 Prozent der Bevölkerung auftritt.</p><p>Aus diesem Sachverhalt lässt sich, wie es in der Interpellation gemacht wird, folgern, dass eine vermehrte sportliche Aktivierung der Bevölkerung vorab Gesundheitskosten senken könnte. Dies bedingt jedoch, dass die inaktive Bevölkerung ihr Bewegungsverhalten ändern würde.</p><p>Die hier dargelegten Fakten und Verhältnisse rechtfertigen jedoch nach Meinung des Bundesrates eine Fortsetzung der Unterstützung der allgemeinen Sport- und Bewegungsentwicklung in der Schweizer Bevölkerung durch die öffentliche Hand in mindestens bisherigem Ausmasse.</p><p>3. Das BAG und das Baspo haben sich darauf geeinigt, dass für die Präventionsorganisation im Sinn von Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe c des Tabaksteuergesetzes vorerst eine verwaltungsinterne Lösung in der Form einer Fachstelle gewählt wird, die unter Beizug des Baspo im BAG geführt wird. Es ist der ausdrückliche Wunsch des Parlamentes und aller anderen Beteiligten, die geäufneten Mittel möglichst rasch der Prävention zukommen zu lassen. Die Fachstelle garantiert, dass dies bereits ab Anfang 2004 der Fall sein wird. Davon werden vor allem die Partnerorganisationen der Prävention sowie sportspezifische Projekte profitieren. Eine spätere verwaltungsexterne Lösung (z. B. in Form einer Stiftung) bleibt damit als Option weiterhin offen.</p><p>Das BAG, in Zusammenarbeit mit dem Baspo sowie mit den mitinteressierten Partnerorganisationen, ist daran, eine Verordnung über den Tabakpräventionsfonds zu erarbeiten. Die Verordnung wird die inhaltlichen, finanziellen und organisatorischen Bestimmungen zur Verwendung der Fondsmittel enthalten. Angesichts des Zeitdrucks wird nur eine kurze Vernehmlassung durchgeführt werden. Mit einer konferenziellen Anhörung soll den interessierten Kreisen ermöglicht werden, zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen. Der Bundesrat ist bereit, der Bundesversammlung den Verordnungsentwurf zur Konsultation zu unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Finanzierung des Sports wird durch das Entlastungsprogramm infrage gestellt. Die Erklärungen des Bundesrates zur Unterstützung der Kürzungen sind unklar und unpräzise begründet.</p><p>Die ganze Argumentation stützt sich auf den neuen Tabakpräventionsfonds. Nach Ansicht der Mehrheit der Kommission, die das Entlastungsprogramm behandelt hat, sowie des Bundesrates sollte dieser Fonds den Budgetanteil, der dem Sport zusteht, ausgleichen und sogar erhöhen.</p><p>In diesem Zusammenhang möchte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Ist er wie die meisten Ratsmitglieder, die dem Tabakpräventionsfonds zugestimmt haben, der Ansicht, dass mindestens 50 Prozent davon dem Sport zukommen sollten?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass mit der Unterstützung des Sports die Gesundheits- und Sozialkosten stark gesenkt werden können?</p><p>3. Die Mitunterzeichnenden wünschen Informationen dazu, wie dieser Fonds verwaltet und aufgeteilt werden soll, und zwar bevor dieser definitiv angenommen wird. Ist der Bundesrat bereit, diese Transparenz zu gewähren?</p>
- Sport senkt Gesundheits- und Sozialkosten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Sport spielt zwar in der Tabakprävention eine wichtige Rolle, ist jedoch nicht das einzige Element. Abgestimmt auf weitere Massnahmen kann er allerdings einen bedeutenden Beitrag zur Prävention leisten. Entsprechend wird die Art und Weise, wie die Mittel des Tabakpräventionsfonds eingesetzt werden, zum einen von Angemessenheitskriterien (Kosten-Nutzen-Verhältnis der Projekte) und zum anderen von der Qualität dieser Projekte abhängen. Zudem ist vorgesehen, die durch den Fonds finanzierten Präventionsmassnahmen zu evaluieren. </p><p>Gestützt auf den Wortlaut von Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe c des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung und auf eine Analyse der Parlamentsdebatten zur Einrichtung des Tabakpräventionsfonds ist der Bundesrat zum Schluss gelangt, dass der Gesetzgeber beabsichtigt, die Tabakprävention auszubauen, und dass damit die Finanzierung von Aktivitäten, die keinen spezifischen Beitrag zur Tabakprävention leisten, ausgeschlossen ist. Die allgemeinen Zielrichtungen und die Schwerpunkte der Tabakprävention sind heute im Nationalen Programm zur Tabakprävention 2001-2005 festgelegt, das der Bundesrat im Juni 2001 verabschiedet hat. Ziel der Prävention ist die Verringerung des Konsums von Tabakprodukten.</p><p>Parallel zur Errichtung des Tabakpräventionsfonds wird das Bundesamt für Gesundheit (BAG) das bestehende Nationale Programm zur Tabakprävention aufgrund der neuen Finanzierungsquellen überarbeiten und als Dachstrategie weiterentwickeln. Die Partnerorganisationen, insbesondere auch aus dem Sportbereich, sind eingeladen, sich daran aktiv zu beteiligen und ihre Erfahrung und ihr Wissen einfliessen zu lassen.</p><p>Die in der Interpellation vorgeschlagenen 50 Prozent in Sportprojekte zu investierenden Fondsmittel erscheinen dem Bundesrat hoch, wenn die genannte Zweckbindung des Fonds (Tabakprävention) und die Qualitätssicherung respektiert werden soll. Der Bundesrat geht jedoch davon aus, dass qualifizierten Sportprojekten eine hohe Priorität eingeräumt werden wird. Im Sinn eines Richtwertes werden Mittel im Umfang von 20 bis 30 Prozent der jährlichen Einnahmen für Projekte im Bereich Sport und Bewegung eingesetzt.</p><p>2. Die These, dass man mit Sportaktivitäten insbesondere Gesundheitskosten sparen kann, ist richtig. Vor kurzem konnte dies mit einer gesundheitsökonomischen Studie auch für unser Land dokumentiert werden: Gemäss einer von Bundesamt für Sport (Baspo), BAG, Suva und BFU veröffentlichten Studie werden die durch die aktiven 63 Prozent der Schweizer Bevölkerung eingesparten Gesundheitskosten auf jährlich 2,7 Milliarden Franken geschätzt, die durch die zu wenig Aktiven und Inaktiven 37 Prozent der Bevölkerung verursachten gesundheitlichen Mehrkosten dagegen jährlich auf 1,6 Milliarden Franken. Die Sportunfälle ihrerseits verursachen jährliche Gesundheitskosten von 1,1 Milliarden Franken, wobei etwa ein Drittel der Sportunfälle bei den zu wenig aktiven 37 Prozent der Bevölkerung auftritt.</p><p>Aus diesem Sachverhalt lässt sich, wie es in der Interpellation gemacht wird, folgern, dass eine vermehrte sportliche Aktivierung der Bevölkerung vorab Gesundheitskosten senken könnte. Dies bedingt jedoch, dass die inaktive Bevölkerung ihr Bewegungsverhalten ändern würde.</p><p>Die hier dargelegten Fakten und Verhältnisse rechtfertigen jedoch nach Meinung des Bundesrates eine Fortsetzung der Unterstützung der allgemeinen Sport- und Bewegungsentwicklung in der Schweizer Bevölkerung durch die öffentliche Hand in mindestens bisherigem Ausmasse.</p><p>3. Das BAG und das Baspo haben sich darauf geeinigt, dass für die Präventionsorganisation im Sinn von Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe c des Tabaksteuergesetzes vorerst eine verwaltungsinterne Lösung in der Form einer Fachstelle gewählt wird, die unter Beizug des Baspo im BAG geführt wird. Es ist der ausdrückliche Wunsch des Parlamentes und aller anderen Beteiligten, die geäufneten Mittel möglichst rasch der Prävention zukommen zu lassen. Die Fachstelle garantiert, dass dies bereits ab Anfang 2004 der Fall sein wird. Davon werden vor allem die Partnerorganisationen der Prävention sowie sportspezifische Projekte profitieren. Eine spätere verwaltungsexterne Lösung (z. B. in Form einer Stiftung) bleibt damit als Option weiterhin offen.</p><p>Das BAG, in Zusammenarbeit mit dem Baspo sowie mit den mitinteressierten Partnerorganisationen, ist daran, eine Verordnung über den Tabakpräventionsfonds zu erarbeiten. Die Verordnung wird die inhaltlichen, finanziellen und organisatorischen Bestimmungen zur Verwendung der Fondsmittel enthalten. Angesichts des Zeitdrucks wird nur eine kurze Vernehmlassung durchgeführt werden. Mit einer konferenziellen Anhörung soll den interessierten Kreisen ermöglicht werden, zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen. Der Bundesrat ist bereit, der Bundesversammlung den Verordnungsentwurf zur Konsultation zu unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Finanzierung des Sports wird durch das Entlastungsprogramm infrage gestellt. Die Erklärungen des Bundesrates zur Unterstützung der Kürzungen sind unklar und unpräzise begründet.</p><p>Die ganze Argumentation stützt sich auf den neuen Tabakpräventionsfonds. Nach Ansicht der Mehrheit der Kommission, die das Entlastungsprogramm behandelt hat, sowie des Bundesrates sollte dieser Fonds den Budgetanteil, der dem Sport zusteht, ausgleichen und sogar erhöhen.</p><p>In diesem Zusammenhang möchte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Ist er wie die meisten Ratsmitglieder, die dem Tabakpräventionsfonds zugestimmt haben, der Ansicht, dass mindestens 50 Prozent davon dem Sport zukommen sollten?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass mit der Unterstützung des Sports die Gesundheits- und Sozialkosten stark gesenkt werden können?</p><p>3. Die Mitunterzeichnenden wünschen Informationen dazu, wie dieser Fonds verwaltet und aufgeteilt werden soll, und zwar bevor dieser definitiv angenommen wird. Ist der Bundesrat bereit, diese Transparenz zu gewähren?</p>
- Sport senkt Gesundheits- und Sozialkosten
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