Flut von Studien im Umwelt- und Energiebereich
- ShortId
-
03.3530
- Id
-
20033530
- Updated
-
10.04.2024 13:46
- Language
-
de
- Title
-
Flut von Studien im Umwelt- und Energiebereich
- AdditionalIndexing
-
52;04;Bericht;Kostenrechnung;Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft;Sparmassnahme;Qualitätskontrolle;Expertise;Bundesamt für Energie;Kosten-Nutzen-Analyse
- 1
-
- L03K020206, Bericht
- L04K02020601, Expertise
- L05K0804070501, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
- L04K08040701, Bundesamt für Energie
- L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
- L05K0706010309, Qualitätskontrolle
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L04K11080108, Sparmassnahme
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Für die Bundesverwaltung im Allgemeinen und die in der Interpellation angesprochenen Bundesämter Buwal und BFE im Speziellen besteht in verschiedener Hinsicht ein Auftrag zur Forschung, Evaluation, Beratung und Information. So wird die Bundesverwaltung durch das Bundesgesetz über die Forschung (SR 420.1) mit Forschungsaufgaben betraut. Im Bereich der Umweltforschung wird im Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (USG; SR 814.01) in Artikel 49 Absatz 2 ein besonderer Forschungsauftrag erteilt. Gemäss Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (SR 730.0) Artikel 12 fördert der Bund im Energiebereich die Grundlagenforschung, die angewandte Forschung sowie die forschungsnahe Entwicklung neuer Energietechnologien.</p><p>Seit Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung im Jahr 2000 besteht auf Verfassungsstufe eine allgemeine Verpflichtung zur Überprüfung der Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit (Art. 170 der Bundesverfassung). In verschiedenen Einzelerlassen ist zudem eine konkrete Verpflichtung zur Evaluation und Wirkungsanalyse verankert. Im Energiebereich beispielsweise wird die Untersuchung der Wirksamkeit in Artikel 20 des Energiegesetzes vorgeschrieben.</p><p>Betreffend Informationstätigkeit legt das USG in Artikel 6 Absatz 1 fest: "Die Behörden informieren die Öffentlichkeit über den Umweltschutz und den Stand der Umweltbelastung." Analog dazu wird im Energiegesetz in Artikel 10 Absatz 1 festgehalten: "Das BFE und die Kantone informieren und beraten die Öffentlichkeit und die Behörden über die Sicherstellung einer wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung, die Möglichkeiten einer sparsamen und rationellen Energienutzung sowie über die Nutzung erneuerbarer Energien. Sie koordinieren ihre Tätigkeiten. Dem Bundesamt obliegt vorwiegend die Information, den Kantonen hauptsächlich die Beratung."</p><p>Forschung, Evaluation, Beratung und Information in den Bereichen Umwelt und Energie verfolgen mehrere Ziele:</p><p>- Für die Erarbeitung und Vorbereitung politischer und gesetzlicher Vorlagen und Massnahmen sind das Parlament, der Bundesrat und die Bundesverwaltung auf Gutachten, Expertisen, Evaluationen, Berichte und Studien angewiesen, welche u. a. die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse einbringen.</p><p>- Die Unterstützung der Kantone und der Wirtschaft beim Vollzug beschlossener Gesetze und Massnahmen erfordert gezielte Analysen.</p><p>- Es gilt einen angemessenen Wissensstand der schweizerischen Öffentlichkeit in relevanten Umwelt- und Energiefragen zu sichern.</p><p>Zu den konkreten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Eine klare Abgrenzung zwischen parlamentarischen Aufträgen und Aufträgen aufgrund der Gesetzgebung, des Vollzuges und der Wirkungsanalyse ist schwierig. Die überwiegende Mehrheit der Untersuchungen und Berichte - auch diejenigen ohne expliziten Kommissionsauftrag - stehen in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Parlamentsgeschäften (z. B. Buwal-Studien zu den CO2-Perspektiven; BFE-Energieperspektiven zu den Auswirkungen der Atom-Initiativen). Andere erfolgen aufgrund der erwähnten gesetzlichen Verpflichtungen und Grundlagen, im Rahmen des Vollzuges oder der Wirkungsanalyse (z. B. Buwal-Studien zur Evaluation klimapolitischer Massnahmen, insbesondere auch zu deren wirtschaftlichen Auswirkungen; BFE-Evaluationen und -Analysen zur Wirkung von "Energie Schweiz"). Teilweise gehen die Aufträge auf konkrete Fragen und Wünsche der Kantone (z. B. Buwal-Studien zur Klärschlammentsorgung; BFE-Bericht zur Harmonisierung kantonaler Energievorschriften im Baubereich) und der Wirtschaft (z. B. Buwal-Studie zu Schrottschutt in Stahlwerken; BFE-Bericht über Möglichkeiten der CO2-Reduktion durch Beeinflussung der Treibstoffpreise) zurück. In diesen Fällen übernehmen Kantone und Wirtschaft zumeist einen Teil der Kosten.</p><p>Buwal und BFE haben in den Jahren 1997 bis 2002 jährlich rund 90 bzw. 30 Gutachten, Expertisen, Berichte und Studien publiziert. Beim BFE nicht berücksichtigt sind die regulatorische Sicherheitsforschung der Aufsichtsbehörde HSK und die technologieorientierte Energieforschung. Rund drei Viertel der Gutachten, Expertisen, Berichte und Studien wurden mit explizitem Auftrag des Parlamentes bzw. der Gesetzgebung erstellt, ein Viertel ohne expliziten Auftrag.</p><p>Insgesamt ist die Zahl der Gutachten, Expertisen, Berichte und Studien im Auftrag der beiden Bundesämter in den vergangenen Jahren in etwa gleich geblieben.</p><p>2. Die Vergabe von Aufträgen liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesämter und wird durch Mehrjahreskonzepte (z. B. Forschungskonzepte Umwelt und Energie für die Jahre 2000 bis 2003 und 2004 bis 2007 von Buwal und BFE gemeinsam mit der Beratenden Kommission für Umweltforschung bzw. mit der Eidgenössischen Energieforschungskommission), Jahrespläne sowie basierend auf jährlichen Strategiesitzungen der Fachbereiche mit der jeweiligen Direktion so weit möglich geplant. Durch öffentliche Ausschreibungen unterliegen die Aufträge zusätzlich einem Kosten- und Qualitätswettbewerb. Die Betreuung der Aufträge erfolgt durch Fachleute der Bundesämter sowie Begleitgruppen, bestehend aus Vertretern des Bundes, der Kantone, der Wissenschaft und der Wirtschaft. Diese Begleitpersonen und -gruppen sichern während des Projektablaufs die Qualität und die Unabhängigkeit der Analysen und gewährleisten die erfolgreiche Umsetzung der Ergebnisse.</p><p>3. Die Kosten der einzelnen Studien sind aufgrund der Inhalte, des Umfangs, der Komplexität und der Dauer sehr unterschiedlich. Sie bewegen sich in einer Bandbreite von 5000 bis 600 000 Franken. Die Kosten einer Studie betrugen im Durchschnitt der letzten sechs Jahre knapp 60 000 Franken.</p><p>4. Seitens des Parlamentes und der Öffentlichkeit sowie aufgrund der zunehmenden Problemvielfalt (z. B. durch die Verknüpfung von freiwilligen Massnahmen mit staatlichen Rahmenbedingungen in der Umweltpolitik oder durch die Entwicklungen auf den internationalen Energiemärkten) sind die Ansprüche an Ressortforschung, Evaluation, Beratung und Information in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Gleichzeitig können, bedingt durch Personalstopp und -abbau, heute weniger notwendige Abklärungen selber vorgenommen werden als früher. Das Auslagern von Expertentätigkeiten an spezialisierte Büros und Forschungsanstalten kann aber höhere Kosten verursachen als die verwaltungsinterne Erledigung.</p><p>Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 werden im angesprochenen Bereich verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, die Einsparungen zum Ziel haben. Im Bereich Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit will der Bundesrat in der gesamten Bundesverwaltung bis 2006 jährlich insgesamt 13 Millionen Franken einsparen. Im Parlament sind zudem noch weiter gehende Einsparungen beschlossen worden. Im UVEK sind vor allem Anzahl, Periodizität und Auflage von Publikationen betroffen.</p><p>Insgesamt vermindert das Entlastungsprogramm 2003 die Forschungs-, Evaluations-, Beratungs- und Informationskapazität der beiden Bundesämter deutlich. In der Botschaft zum Entlastungsprogramm 2003 hat der Bundesrat eine Strategie für die Bereinigung des noch verbleibenden Sanierungsbedarfes in Aussicht gestellt. Allfällige weitergehende Massnahmen wird er in diesem Rahmen prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Dauernd werden wir von der Bundesverwaltung mit neuen Gutachten, Expertisen, Berichten und Studien "beglückt", deren Ziel zumeist nur darin besteht, die Haltung der Verwaltung zu bestätigen. Insbesondere im Umwelt- und Energiebereich scheint diesbezüglich eine wahre Hysterie ausgebrochen zu sein. Im Schatten der Bundesverwaltung scheinen auch die Kommissionen an immer weiteren "Abklärungen" gefallen gefunden zu haben.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Gutachten, Expertisen, Berichte und Studien wurden in den letzten fünf Jahren (vom 1. Januar 1997 bis zum 31. Dezember 2002) durch das Buwal und das BFE ohne expliziten Auftrag der Kommissionen ausgearbeitet bzw. in Auftrag gegeben?</p><p>2. Welche Stelle in der Verwaltung kontrolliert die Notwendigkeit, die Kosten und die Qualität der Studien?</p><p>3. Wie viel kostet eine Studie im Durchschnitt?</p><p>4. Was gedenkt er gegen die Flut von Gutachten, Expertisen, Berichten und Studien in der Verwaltung und in den Kommissionen zu unternehmen? Ist er auch der Meinung, dass in diesem Bereich Kosten eingespart werden könnten?</p>
- Flut von Studien im Umwelt- und Energiebereich
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Für die Bundesverwaltung im Allgemeinen und die in der Interpellation angesprochenen Bundesämter Buwal und BFE im Speziellen besteht in verschiedener Hinsicht ein Auftrag zur Forschung, Evaluation, Beratung und Information. So wird die Bundesverwaltung durch das Bundesgesetz über die Forschung (SR 420.1) mit Forschungsaufgaben betraut. Im Bereich der Umweltforschung wird im Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (USG; SR 814.01) in Artikel 49 Absatz 2 ein besonderer Forschungsauftrag erteilt. Gemäss Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (SR 730.0) Artikel 12 fördert der Bund im Energiebereich die Grundlagenforschung, die angewandte Forschung sowie die forschungsnahe Entwicklung neuer Energietechnologien.</p><p>Seit Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung im Jahr 2000 besteht auf Verfassungsstufe eine allgemeine Verpflichtung zur Überprüfung der Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit (Art. 170 der Bundesverfassung). In verschiedenen Einzelerlassen ist zudem eine konkrete Verpflichtung zur Evaluation und Wirkungsanalyse verankert. Im Energiebereich beispielsweise wird die Untersuchung der Wirksamkeit in Artikel 20 des Energiegesetzes vorgeschrieben.</p><p>Betreffend Informationstätigkeit legt das USG in Artikel 6 Absatz 1 fest: "Die Behörden informieren die Öffentlichkeit über den Umweltschutz und den Stand der Umweltbelastung." Analog dazu wird im Energiegesetz in Artikel 10 Absatz 1 festgehalten: "Das BFE und die Kantone informieren und beraten die Öffentlichkeit und die Behörden über die Sicherstellung einer wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung, die Möglichkeiten einer sparsamen und rationellen Energienutzung sowie über die Nutzung erneuerbarer Energien. Sie koordinieren ihre Tätigkeiten. Dem Bundesamt obliegt vorwiegend die Information, den Kantonen hauptsächlich die Beratung."</p><p>Forschung, Evaluation, Beratung und Information in den Bereichen Umwelt und Energie verfolgen mehrere Ziele:</p><p>- Für die Erarbeitung und Vorbereitung politischer und gesetzlicher Vorlagen und Massnahmen sind das Parlament, der Bundesrat und die Bundesverwaltung auf Gutachten, Expertisen, Evaluationen, Berichte und Studien angewiesen, welche u. a. die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse einbringen.</p><p>- Die Unterstützung der Kantone und der Wirtschaft beim Vollzug beschlossener Gesetze und Massnahmen erfordert gezielte Analysen.</p><p>- Es gilt einen angemessenen Wissensstand der schweizerischen Öffentlichkeit in relevanten Umwelt- und Energiefragen zu sichern.</p><p>Zu den konkreten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Eine klare Abgrenzung zwischen parlamentarischen Aufträgen und Aufträgen aufgrund der Gesetzgebung, des Vollzuges und der Wirkungsanalyse ist schwierig. Die überwiegende Mehrheit der Untersuchungen und Berichte - auch diejenigen ohne expliziten Kommissionsauftrag - stehen in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Parlamentsgeschäften (z. B. Buwal-Studien zu den CO2-Perspektiven; BFE-Energieperspektiven zu den Auswirkungen der Atom-Initiativen). Andere erfolgen aufgrund der erwähnten gesetzlichen Verpflichtungen und Grundlagen, im Rahmen des Vollzuges oder der Wirkungsanalyse (z. B. Buwal-Studien zur Evaluation klimapolitischer Massnahmen, insbesondere auch zu deren wirtschaftlichen Auswirkungen; BFE-Evaluationen und -Analysen zur Wirkung von "Energie Schweiz"). Teilweise gehen die Aufträge auf konkrete Fragen und Wünsche der Kantone (z. B. Buwal-Studien zur Klärschlammentsorgung; BFE-Bericht zur Harmonisierung kantonaler Energievorschriften im Baubereich) und der Wirtschaft (z. B. Buwal-Studie zu Schrottschutt in Stahlwerken; BFE-Bericht über Möglichkeiten der CO2-Reduktion durch Beeinflussung der Treibstoffpreise) zurück. In diesen Fällen übernehmen Kantone und Wirtschaft zumeist einen Teil der Kosten.</p><p>Buwal und BFE haben in den Jahren 1997 bis 2002 jährlich rund 90 bzw. 30 Gutachten, Expertisen, Berichte und Studien publiziert. Beim BFE nicht berücksichtigt sind die regulatorische Sicherheitsforschung der Aufsichtsbehörde HSK und die technologieorientierte Energieforschung. Rund drei Viertel der Gutachten, Expertisen, Berichte und Studien wurden mit explizitem Auftrag des Parlamentes bzw. der Gesetzgebung erstellt, ein Viertel ohne expliziten Auftrag.</p><p>Insgesamt ist die Zahl der Gutachten, Expertisen, Berichte und Studien im Auftrag der beiden Bundesämter in den vergangenen Jahren in etwa gleich geblieben.</p><p>2. Die Vergabe von Aufträgen liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesämter und wird durch Mehrjahreskonzepte (z. B. Forschungskonzepte Umwelt und Energie für die Jahre 2000 bis 2003 und 2004 bis 2007 von Buwal und BFE gemeinsam mit der Beratenden Kommission für Umweltforschung bzw. mit der Eidgenössischen Energieforschungskommission), Jahrespläne sowie basierend auf jährlichen Strategiesitzungen der Fachbereiche mit der jeweiligen Direktion so weit möglich geplant. Durch öffentliche Ausschreibungen unterliegen die Aufträge zusätzlich einem Kosten- und Qualitätswettbewerb. Die Betreuung der Aufträge erfolgt durch Fachleute der Bundesämter sowie Begleitgruppen, bestehend aus Vertretern des Bundes, der Kantone, der Wissenschaft und der Wirtschaft. Diese Begleitpersonen und -gruppen sichern während des Projektablaufs die Qualität und die Unabhängigkeit der Analysen und gewährleisten die erfolgreiche Umsetzung der Ergebnisse.</p><p>3. Die Kosten der einzelnen Studien sind aufgrund der Inhalte, des Umfangs, der Komplexität und der Dauer sehr unterschiedlich. Sie bewegen sich in einer Bandbreite von 5000 bis 600 000 Franken. Die Kosten einer Studie betrugen im Durchschnitt der letzten sechs Jahre knapp 60 000 Franken.</p><p>4. Seitens des Parlamentes und der Öffentlichkeit sowie aufgrund der zunehmenden Problemvielfalt (z. B. durch die Verknüpfung von freiwilligen Massnahmen mit staatlichen Rahmenbedingungen in der Umweltpolitik oder durch die Entwicklungen auf den internationalen Energiemärkten) sind die Ansprüche an Ressortforschung, Evaluation, Beratung und Information in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Gleichzeitig können, bedingt durch Personalstopp und -abbau, heute weniger notwendige Abklärungen selber vorgenommen werden als früher. Das Auslagern von Expertentätigkeiten an spezialisierte Büros und Forschungsanstalten kann aber höhere Kosten verursachen als die verwaltungsinterne Erledigung.</p><p>Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 werden im angesprochenen Bereich verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, die Einsparungen zum Ziel haben. Im Bereich Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit will der Bundesrat in der gesamten Bundesverwaltung bis 2006 jährlich insgesamt 13 Millionen Franken einsparen. Im Parlament sind zudem noch weiter gehende Einsparungen beschlossen worden. Im UVEK sind vor allem Anzahl, Periodizität und Auflage von Publikationen betroffen.</p><p>Insgesamt vermindert das Entlastungsprogramm 2003 die Forschungs-, Evaluations-, Beratungs- und Informationskapazität der beiden Bundesämter deutlich. In der Botschaft zum Entlastungsprogramm 2003 hat der Bundesrat eine Strategie für die Bereinigung des noch verbleibenden Sanierungsbedarfes in Aussicht gestellt. Allfällige weitergehende Massnahmen wird er in diesem Rahmen prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Dauernd werden wir von der Bundesverwaltung mit neuen Gutachten, Expertisen, Berichten und Studien "beglückt", deren Ziel zumeist nur darin besteht, die Haltung der Verwaltung zu bestätigen. Insbesondere im Umwelt- und Energiebereich scheint diesbezüglich eine wahre Hysterie ausgebrochen zu sein. Im Schatten der Bundesverwaltung scheinen auch die Kommissionen an immer weiteren "Abklärungen" gefallen gefunden zu haben.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Gutachten, Expertisen, Berichte und Studien wurden in den letzten fünf Jahren (vom 1. Januar 1997 bis zum 31. Dezember 2002) durch das Buwal und das BFE ohne expliziten Auftrag der Kommissionen ausgearbeitet bzw. in Auftrag gegeben?</p><p>2. Welche Stelle in der Verwaltung kontrolliert die Notwendigkeit, die Kosten und die Qualität der Studien?</p><p>3. Wie viel kostet eine Studie im Durchschnitt?</p><p>4. Was gedenkt er gegen die Flut von Gutachten, Expertisen, Berichten und Studien in der Verwaltung und in den Kommissionen zu unternehmen? Ist er auch der Meinung, dass in diesem Bereich Kosten eingespart werden könnten?</p>
- Flut von Studien im Umwelt- und Energiebereich
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