Überschreiten der Ozongrenzwerte. Massnahmen

ShortId
03.3537
Id
20033537
Updated
10.04.2024 13:18
Language
de
Title
Überschreiten der Ozongrenzwerte. Massnahmen
AdditionalIndexing
52;Umweltpolitik (speziell);Sommersmog;Luftreinhaltung;Ozon
1
  • L03K060103, Umweltpolitik (speziell)
  • L04K06010411, Luftreinhaltung
  • L05K0603030101, Ozon
  • L05K0602030901, Sommersmog
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Grenzwert der Ozonkonzentration dürfte gemäss Luftreinhalte-Verordnung einmal im Jahr während einer Stunde um 120 Gramm pro Kubikmeter überschritten werden. Im Sommer 2003 wurde er jedoch rund tausendmal überschritten. Eine solche Diskrepanz zwischen gesetzlicher Vorschrift und Realität verlangt nach aktivem politischem Handeln. Nebst den erforderlichen - zum Teil bereits eingeleiteten - mittel- und langfristigen Massnahmen müssen bei massiven Überschreitungen der Grenzwerte kurzfristig Notfallmassnahmen ergriffen werden.</p><p>Obwohl die Schweiz im letzten Jahrzehnt einiges gegen die hohen Ozonwerte unternommen hat, werden die Grenzwerte jedes Jahr x-fach überschritten.</p><p>Es geht nicht an, dass bei massiven Grenzwertüberschreitungen, wie sie die Schweizer Bevölkerung im Sommer 2003 ertragen musste, keine aktive Abhilfe unternommen wird. Die Massnahmen einzelner Kantone können dem Ernst der Lage nur beschränkt Rechnung tragen. Zudem ist aufgrund der weiträumigen Verbreitung der Vorläufersubstanzen von Ozon (insbesondere Stickoxide und flüchtige Kohlenwasserstoffe) ein schweizerisch koordiniertes Vorgehen erforderlich.</p>
  • <p>Der Bundesrat setzt - mit Blick auf die gesamte Luftreinhaltung (Ozon, Feinstaub, Stickoxide, Ammoniak usw.) - auf dauerhaft wirksame Massnahmen. In seinem "Bericht über die lufthygienischen Massnahmen des Bundes und der Kantone" (Luftbericht) vom Juni 1999 hat der Bundesrat festgehalten, dass zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung und der international festgelegten ökologischen Ziele die NOx-Emissionen in der Schweiz gegenüber dem Stand von 1995 um etwa 65 Prozent und die VOC-Emissionen um etwa 60 Prozent gesenkt werden müssen. Um dies zu erreichen, müssen die heutigen Emissionen der Vorläuferschadstoffe noch mindestens um die Hälfte reduziert werden.</p><p>Die Massnahmen umfassen u. a. eine konsequente Anwendung der heute verfügbaren Technik zur Emissionsreduktion bei allen Verursachergruppen. So müssen z. B. Dieselpersonenwagen insbesondere bezüglich Partikel- und Stickoxidemissionen dem gleichen Standard wie Benzinpersonenwagen genügen. Daneben gilt es, eine optimale Umsetzung und Weiterentwicklung der bestehenden Gebote und Verbote sowie der ökonomischen Instrumente (VOC-Lenkungsabgabe, CO-Abgabe und leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) zu erreichen.</p><p>In Ergänzung zu diesen dauerhaft wirksamen Massnahmen können auch saisonale Massnahmen zur Linderung des Sommersmogs ergriffen werden. Diese müssen aber über einen längeren Zeitraum und in einem grösseren Gebiet durchgeführt werden, um Wirkung zu zeigen. Beispiele möglicher Massnahmen sind eine verstärkte Information und Sensibilisierung der Bevölkerung für umweltgerechteres Handeln, die Verbilligung und Förderung von Angeboten des öffentlichen Verkehrs, verstärkte Tempokontrollen oder spezifische Tempobeschränkungen. Im Sinne eines koordinierten Vorgehens organisiert der Bund auf Initiative des Kantons Tessin derzeit einen "runden Tisch" mit Vertretern verschiedener Kantonsregierungen, um mögliche saisonale Massnahmen zur Bekämpfung des Sommersmogs und deren Umsetzung zu diskutieren.</p><p>Kurzfristige Notmassnahmen sind dagegen zur Lösung dieser Probleme nicht geeignet, da diese erst ergriffen werden, wenn die Schadstoffkonzentrationen in der Atemluft bereits übermässig hoch sind und zu diesem Zeitpunkt kaum mehr beeinflusst werden können. Das belegen zahlreiche in- und ausländische Studien: so z. B. der Bericht der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene, "Ozon in der Schweiz 2003", die Leitlinien vom 18. Juni 2002 der EU-Kommission zur Umsetzung der Ozon-Richtlinie 2002/3/EG sowie der Bericht vom Juli 2003 der deutschen Bundesregierung über die Umsetzung des Sofortprogrammes zur Verminderung der Ozonbelastung.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu prüfen, ob im Rahmen der vorhandenen gesetzlichen Grundlage und der finanziellen Mittel die vorgesehenen dauerhaften Massnahmen beschleunigt eingeführt und allenfalls durch kurzfristig realisierbare saisonale Massnahmen ergänzt werden können.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, beim Überschreiten der Ozongrenzwerte verbindliche Notmassnahmen zu erlassen.</p>
  • Überschreiten der Ozongrenzwerte. Massnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Grenzwert der Ozonkonzentration dürfte gemäss Luftreinhalte-Verordnung einmal im Jahr während einer Stunde um 120 Gramm pro Kubikmeter überschritten werden. Im Sommer 2003 wurde er jedoch rund tausendmal überschritten. Eine solche Diskrepanz zwischen gesetzlicher Vorschrift und Realität verlangt nach aktivem politischem Handeln. Nebst den erforderlichen - zum Teil bereits eingeleiteten - mittel- und langfristigen Massnahmen müssen bei massiven Überschreitungen der Grenzwerte kurzfristig Notfallmassnahmen ergriffen werden.</p><p>Obwohl die Schweiz im letzten Jahrzehnt einiges gegen die hohen Ozonwerte unternommen hat, werden die Grenzwerte jedes Jahr x-fach überschritten.</p><p>Es geht nicht an, dass bei massiven Grenzwertüberschreitungen, wie sie die Schweizer Bevölkerung im Sommer 2003 ertragen musste, keine aktive Abhilfe unternommen wird. Die Massnahmen einzelner Kantone können dem Ernst der Lage nur beschränkt Rechnung tragen. Zudem ist aufgrund der weiträumigen Verbreitung der Vorläufersubstanzen von Ozon (insbesondere Stickoxide und flüchtige Kohlenwasserstoffe) ein schweizerisch koordiniertes Vorgehen erforderlich.</p>
    • <p>Der Bundesrat setzt - mit Blick auf die gesamte Luftreinhaltung (Ozon, Feinstaub, Stickoxide, Ammoniak usw.) - auf dauerhaft wirksame Massnahmen. In seinem "Bericht über die lufthygienischen Massnahmen des Bundes und der Kantone" (Luftbericht) vom Juni 1999 hat der Bundesrat festgehalten, dass zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung und der international festgelegten ökologischen Ziele die NOx-Emissionen in der Schweiz gegenüber dem Stand von 1995 um etwa 65 Prozent und die VOC-Emissionen um etwa 60 Prozent gesenkt werden müssen. Um dies zu erreichen, müssen die heutigen Emissionen der Vorläuferschadstoffe noch mindestens um die Hälfte reduziert werden.</p><p>Die Massnahmen umfassen u. a. eine konsequente Anwendung der heute verfügbaren Technik zur Emissionsreduktion bei allen Verursachergruppen. So müssen z. B. Dieselpersonenwagen insbesondere bezüglich Partikel- und Stickoxidemissionen dem gleichen Standard wie Benzinpersonenwagen genügen. Daneben gilt es, eine optimale Umsetzung und Weiterentwicklung der bestehenden Gebote und Verbote sowie der ökonomischen Instrumente (VOC-Lenkungsabgabe, CO-Abgabe und leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) zu erreichen.</p><p>In Ergänzung zu diesen dauerhaft wirksamen Massnahmen können auch saisonale Massnahmen zur Linderung des Sommersmogs ergriffen werden. Diese müssen aber über einen längeren Zeitraum und in einem grösseren Gebiet durchgeführt werden, um Wirkung zu zeigen. Beispiele möglicher Massnahmen sind eine verstärkte Information und Sensibilisierung der Bevölkerung für umweltgerechteres Handeln, die Verbilligung und Förderung von Angeboten des öffentlichen Verkehrs, verstärkte Tempokontrollen oder spezifische Tempobeschränkungen. Im Sinne eines koordinierten Vorgehens organisiert der Bund auf Initiative des Kantons Tessin derzeit einen "runden Tisch" mit Vertretern verschiedener Kantonsregierungen, um mögliche saisonale Massnahmen zur Bekämpfung des Sommersmogs und deren Umsetzung zu diskutieren.</p><p>Kurzfristige Notmassnahmen sind dagegen zur Lösung dieser Probleme nicht geeignet, da diese erst ergriffen werden, wenn die Schadstoffkonzentrationen in der Atemluft bereits übermässig hoch sind und zu diesem Zeitpunkt kaum mehr beeinflusst werden können. Das belegen zahlreiche in- und ausländische Studien: so z. B. der Bericht der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene, "Ozon in der Schweiz 2003", die Leitlinien vom 18. Juni 2002 der EU-Kommission zur Umsetzung der Ozon-Richtlinie 2002/3/EG sowie der Bericht vom Juli 2003 der deutschen Bundesregierung über die Umsetzung des Sofortprogrammes zur Verminderung der Ozonbelastung.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu prüfen, ob im Rahmen der vorhandenen gesetzlichen Grundlage und der finanziellen Mittel die vorgesehenen dauerhaften Massnahmen beschleunigt eingeführt und allenfalls durch kurzfristig realisierbare saisonale Massnahmen ergänzt werden können.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, beim Überschreiten der Ozongrenzwerte verbindliche Notmassnahmen zu erlassen.</p>
    • Überschreiten der Ozongrenzwerte. Massnahmen

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