Alterspolitik. Strategie-Entwicklung
- ShortId
-
03.3541
- Id
-
20033541
- Updated
-
25.06.2025 02:03
- Language
-
de
- Title
-
Alterspolitik. Strategie-Entwicklung
- AdditionalIndexing
-
28;zwischenmenschliche Beziehungen;Altersvorsorge;soziale Integration;Altersgliederung;Haushaltshilfe für ältere Menschen;Regierungspolitik;älterer Mensch
- 1
-
- L05K0107010201, älterer Mensch
- L05K0806020101, Regierungspolitik
- L04K01040101, Altersvorsorge
- L04K01040209, soziale Integration
- L04K01040403, Haushaltshilfe für ältere Menschen
- L04K01010311, zwischenmenschliche Beziehungen
- L04K01070102, Altersgliederung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Lebenserwartung von Frauen und Männern steigt kontinuierlich an, wobei nicht alle gesellschaftlichen Klassen davon profitieren können. Die Langlebigkeit ist eine gesellschaftliche Herausforderung und Chance zugleich. Das Alter wird damit für viele Menschen zunehmend zu einer Lebensphase, die nicht mit Krankheit oder gesellschaftlichem Rückzug gleichgestellt werden kann, sondern zu einem Lebensabschnitt der freien Gestaltung und Selbstbestimmung. Damit gilt es auch, die Kompetenzen der älter werdenden Menschen gesellschaftlich anzuerkennen und vermehrt zum Tragen zu bringen.</p><p>Gleichzeitig wird das Alter in der öffentlichen Diskussion vielfach auf Problemfelder und auf den Konflikt zwischen den Generationen reduziert. Ältere Menschen sehen sich auch trotz Verfassungsverbot offenen und versteckten Diskriminierungen ausgesetzt. In der politischen Diskussion stehen aus nahe liegenden Gründen die materielle Sicherung im Alter und die Sozialversicherungen (AHV, BVG, EL, KVG) im Zentrum.</p><p>Das reicht für eine umfassende und ganzheitliche Politik von Gesellschaften des langen Lebens nicht aus. Nötig ist vielmehr die Entwicklung einer umfassenden Alterspolitik, die alle Facetten des Alters und der gesellschaftlichen Integration der älter werdenden Menschen umfasst.</p>
- <p>Für den Bundesrat ist die Alterspolitik seit Jahrzehnten ein äusserst wichtiges Anliegen. Hauptaufgabe des Bundes bildet die finanzielle Altersvorsorge, wie sie im Dreisäulenkonzept verwirklicht ist und immer wieder fortentwickelt wird. Soeben haben die eidgenössischen Räte die 11. AHV-Revision und die 1. BVG-Revision verabschiedet.</p><p>Neben der Altersvorsorge werden aber auch generelle Altersfragen auf eidgenössischer Ebene behandelt. 1966, 1979 und 1995 veröffentlichten Expertenkommissionen nationale Berichte. Das NFP 32 des Nationalfonds löste in den Neunzigerjahren beachtliche Forschungsimpulse aus. Verschiedene Bundesämter - BAG (Gesundheit im Alter), Baspo (Seniorensport), BFS (Publikationen und Statistiken), BJ (Neues Erwachsenenschutzrecht mit einem Abschnitt Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie Regelung für die Patientenverfügungen), BSV (AHV-Subventionen für die Altershilfe), BWO (Wohnen im Alter) - beziehen den Altersaspekt in ihren Tätigkeitsprogrammen mit ein. Gestützt auf die als Postulat überwiesene Motion Egerszegi-Obrist 02.3413 hat der Bundesrat einen Bericht über die Seniorendiskriminierung in politischen Ämtern zugesichert. Im Forschungsprogramm zur 12. AHV-Revision wurden verschiedene strategische Fragen der zukünftigen Alterspolitik behandelt. </p><p>Bei der Erarbeitung der Legislaturplanung 2003 bis 2007 hat der Bundesrat die Bewältigung der demographischen Herausforderung als einen der Schwerpunkte seiner Politik bezeichnet. Der Bundesrat hat im Rahmen dieser Planung eine Reihe von Massnahmen, insbesondere im Bereich der sozialen Sicherheit, vorgesehen. Einige der von der Motionärin aufgelisteten Themenbereiche sind Teil der vorgesehenen Handlungsfelder.</p><p>Angesichts der demographischen Entwicklung und der damit verbundenen Zunahme der älteren Generation kommt einer altersverträglichen Gesetzgebung eine grosse Bedeutung zu. Bei Änderungen bestehender Gesetze wie auch bei neuen Gesetzesvorlagen wird deshalb der Situation der älteren Menschen vermehrt Rechnung getragen werden müssen. Es sind zwar nicht alle Gesetzesvorlagen betroffen. Doch in einer Reihe von Bereichen - Verkehr, Raumplanung, Wohnen, Gesundheit, Sicherheit, Kommunikationsmittel usw. - ist es wichtig, den Aspekt Alter einzubeziehen und bei Bedarf mit speziellen Bestimmungen zu berücksichtigen. In diesem Rahmen ist der Bundesrat bereit, entsprechende Lösungen zu prüfen und dem Parlament gegebenenfalls die erforderlichen Gesetzesbestimmungen vorzulegen.</p><p>Der Bund kann allerdings in Gebieten, in denen die Kantone zuständig sind, gesetzgeberisch nicht tätig sein. Dies betrifft vor allem den Gesundheits- und Sozialbereich, wozu Spitex (80 Prozent der Kunden sind 65-jährig und älter) und stationärer Bereich (Alters- und Pflegeheime) gehören. Der Bund unterstützt schon heute auf der Grundlage von Artikel 101bis AHVG (Förderung der Altershilfe) gesamtschweizerische Bestrebungen zugunsten Betagter. Dies geschieht heute mittels Leistungsverträgen mit Pro Senectute, dem Schweizerischen Roten Kreuz, der Alzheimer-Vereinigung, der Parkinson-Vereinigung, der Schweizerischen Gesellschaft für Gerontologie wie auch mit den nationalen Verbänden für Alters- und Pflegeheime und für die Spitex. Damit erfolgt in einem gewissen Sinn ebenfalls eine nationale Alterspolitik. Diese Unterstützung wird auch mit den NFA möglich sein, da dies auch mit dem neuen Artikel 112c Absatz 3 der Bundesverfassung vorgesehen ist.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die konzeptionellen Grundlagen für eine schweizerische Alterspolitik zu entwickeln, die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen dafür bereitzustellen und dem Parlament gegebenenfalls die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen vorzulegen. Im Rahmen der Strategieentwicklung sind insbesondere die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>- Wie finden die Leistungen und Kompetenzen der Seniorinnen und Senioren vermehrt gesellschaftliche Anerkennung?</p><p>- Welche materiellen und qualitativen Voraussetzungen (Finanzen, Wohnen, Pflege usw.) müssen für ein gesichertes Alter erfüllt sein?</p><p>- Wie wird die Nichtdiskriminierung durchgesetzt?</p><p>- Wie kann die Partizipation und die soziale Integration im Alter erhalten bzw. gefördert werden?</p><p>- Wie kann die Gesellschaft dem erhöhten Schutzbedürfnis im Alter (Gewaltprobleme, erhöhte Verletzlichkeit) gerecht werden?</p><p>- Welche Ressourcen sind beim Bund und allenfalls auf kantonaler Ebene für die Durchsetzung einer effektiven Alterspolitik erforderlich?</p><p>- Wie kann die Solidarität zwischen den Generationen erhöht werden?</p>
- Alterspolitik. Strategie-Entwicklung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Lebenserwartung von Frauen und Männern steigt kontinuierlich an, wobei nicht alle gesellschaftlichen Klassen davon profitieren können. Die Langlebigkeit ist eine gesellschaftliche Herausforderung und Chance zugleich. Das Alter wird damit für viele Menschen zunehmend zu einer Lebensphase, die nicht mit Krankheit oder gesellschaftlichem Rückzug gleichgestellt werden kann, sondern zu einem Lebensabschnitt der freien Gestaltung und Selbstbestimmung. Damit gilt es auch, die Kompetenzen der älter werdenden Menschen gesellschaftlich anzuerkennen und vermehrt zum Tragen zu bringen.</p><p>Gleichzeitig wird das Alter in der öffentlichen Diskussion vielfach auf Problemfelder und auf den Konflikt zwischen den Generationen reduziert. Ältere Menschen sehen sich auch trotz Verfassungsverbot offenen und versteckten Diskriminierungen ausgesetzt. In der politischen Diskussion stehen aus nahe liegenden Gründen die materielle Sicherung im Alter und die Sozialversicherungen (AHV, BVG, EL, KVG) im Zentrum.</p><p>Das reicht für eine umfassende und ganzheitliche Politik von Gesellschaften des langen Lebens nicht aus. Nötig ist vielmehr die Entwicklung einer umfassenden Alterspolitik, die alle Facetten des Alters und der gesellschaftlichen Integration der älter werdenden Menschen umfasst.</p>
- <p>Für den Bundesrat ist die Alterspolitik seit Jahrzehnten ein äusserst wichtiges Anliegen. Hauptaufgabe des Bundes bildet die finanzielle Altersvorsorge, wie sie im Dreisäulenkonzept verwirklicht ist und immer wieder fortentwickelt wird. Soeben haben die eidgenössischen Räte die 11. AHV-Revision und die 1. BVG-Revision verabschiedet.</p><p>Neben der Altersvorsorge werden aber auch generelle Altersfragen auf eidgenössischer Ebene behandelt. 1966, 1979 und 1995 veröffentlichten Expertenkommissionen nationale Berichte. Das NFP 32 des Nationalfonds löste in den Neunzigerjahren beachtliche Forschungsimpulse aus. Verschiedene Bundesämter - BAG (Gesundheit im Alter), Baspo (Seniorensport), BFS (Publikationen und Statistiken), BJ (Neues Erwachsenenschutzrecht mit einem Abschnitt Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie Regelung für die Patientenverfügungen), BSV (AHV-Subventionen für die Altershilfe), BWO (Wohnen im Alter) - beziehen den Altersaspekt in ihren Tätigkeitsprogrammen mit ein. Gestützt auf die als Postulat überwiesene Motion Egerszegi-Obrist 02.3413 hat der Bundesrat einen Bericht über die Seniorendiskriminierung in politischen Ämtern zugesichert. Im Forschungsprogramm zur 12. AHV-Revision wurden verschiedene strategische Fragen der zukünftigen Alterspolitik behandelt. </p><p>Bei der Erarbeitung der Legislaturplanung 2003 bis 2007 hat der Bundesrat die Bewältigung der demographischen Herausforderung als einen der Schwerpunkte seiner Politik bezeichnet. Der Bundesrat hat im Rahmen dieser Planung eine Reihe von Massnahmen, insbesondere im Bereich der sozialen Sicherheit, vorgesehen. Einige der von der Motionärin aufgelisteten Themenbereiche sind Teil der vorgesehenen Handlungsfelder.</p><p>Angesichts der demographischen Entwicklung und der damit verbundenen Zunahme der älteren Generation kommt einer altersverträglichen Gesetzgebung eine grosse Bedeutung zu. Bei Änderungen bestehender Gesetze wie auch bei neuen Gesetzesvorlagen wird deshalb der Situation der älteren Menschen vermehrt Rechnung getragen werden müssen. Es sind zwar nicht alle Gesetzesvorlagen betroffen. Doch in einer Reihe von Bereichen - Verkehr, Raumplanung, Wohnen, Gesundheit, Sicherheit, Kommunikationsmittel usw. - ist es wichtig, den Aspekt Alter einzubeziehen und bei Bedarf mit speziellen Bestimmungen zu berücksichtigen. In diesem Rahmen ist der Bundesrat bereit, entsprechende Lösungen zu prüfen und dem Parlament gegebenenfalls die erforderlichen Gesetzesbestimmungen vorzulegen.</p><p>Der Bund kann allerdings in Gebieten, in denen die Kantone zuständig sind, gesetzgeberisch nicht tätig sein. Dies betrifft vor allem den Gesundheits- und Sozialbereich, wozu Spitex (80 Prozent der Kunden sind 65-jährig und älter) und stationärer Bereich (Alters- und Pflegeheime) gehören. Der Bund unterstützt schon heute auf der Grundlage von Artikel 101bis AHVG (Förderung der Altershilfe) gesamtschweizerische Bestrebungen zugunsten Betagter. Dies geschieht heute mittels Leistungsverträgen mit Pro Senectute, dem Schweizerischen Roten Kreuz, der Alzheimer-Vereinigung, der Parkinson-Vereinigung, der Schweizerischen Gesellschaft für Gerontologie wie auch mit den nationalen Verbänden für Alters- und Pflegeheime und für die Spitex. Damit erfolgt in einem gewissen Sinn ebenfalls eine nationale Alterspolitik. Diese Unterstützung wird auch mit den NFA möglich sein, da dies auch mit dem neuen Artikel 112c Absatz 3 der Bundesverfassung vorgesehen ist.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die konzeptionellen Grundlagen für eine schweizerische Alterspolitik zu entwickeln, die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen dafür bereitzustellen und dem Parlament gegebenenfalls die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen vorzulegen. Im Rahmen der Strategieentwicklung sind insbesondere die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>- Wie finden die Leistungen und Kompetenzen der Seniorinnen und Senioren vermehrt gesellschaftliche Anerkennung?</p><p>- Welche materiellen und qualitativen Voraussetzungen (Finanzen, Wohnen, Pflege usw.) müssen für ein gesichertes Alter erfüllt sein?</p><p>- Wie wird die Nichtdiskriminierung durchgesetzt?</p><p>- Wie kann die Partizipation und die soziale Integration im Alter erhalten bzw. gefördert werden?</p><p>- Wie kann die Gesellschaft dem erhöhten Schutzbedürfnis im Alter (Gewaltprobleme, erhöhte Verletzlichkeit) gerecht werden?</p><p>- Welche Ressourcen sind beim Bund und allenfalls auf kantonaler Ebene für die Durchsetzung einer effektiven Alterspolitik erforderlich?</p><p>- Wie kann die Solidarität zwischen den Generationen erhöht werden?</p>
- Alterspolitik. Strategie-Entwicklung
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