Bundesamt für Informatik und Telekommunikation als Flag-Amt

ShortId
03.3546
Id
20033546
Updated
14.11.2025 06:42
Language
de
Title
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation als Flag-Amt
AdditionalIndexing
04;Globalbudget;Leistungsauftrag;New Public Management;Bundesamt für Informatik und Telekommunikation
1
  • L04K08040502, Bundesamt für Informatik und Telekommunikation
  • L05K0806010801, New Public Management
  • L04K11080105, Globalbudget
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) ist der grösste und wichtigste IKT-Leistungserbringer in der Bundesverwaltung. Es erbringt heute zentral zugunsten der ganzen Bundesverwaltung Leistungen in den Bereichen der zivilen Daten- und Sprachkommunikation, der Querschnittsanwendungen, der Informatikausbildung, der operativen Sicherheit, der Katastrophenvorsorge und unterhält Kompetenzzentren für SAP und Internet. Ausserdem erbringt es heute alle departementalen IKT-Leistungen für das EFD, das UVEK und die Bundeskanzlei.</p><p>Obschon das BIT als Bundesamt Ansprechpartner für alle operativen Informatik- und Telekommunikationsfragen der Bundesverwaltung ist, sind die erbrachten IKT-Leistungen, einzeln betrachtet, kaum hoheitlicher Natur. Diese klare Ausrichtung des BIT auf die Leistungserbringung prädestiniert es dazu, mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführt zu werden (Flag-Status).</p><p>Zudem weist das BIT mit heute über 500 Mitarbeitenden die nötige kritische Grösse und als Bundesamt die für Flag übliche Organisationsform auf. Deshalb sollte der Bundesrat die Überführung dieses grössten verwaltungsinternen IKT-Leistungserbringers in den Flag-Status jetzt angehen. Dies losgelöst vom Zeitpunkt und von der Diskussion über die allfällige "Flagisierung" der anderen fünf departementalen Leistungserbringer. Dadurch wird auch eine allfällige spätere weitere Verselbstständigung des heutigen BIT und eine Überführung in den dritten Kreis weder verhindert noch erschwert.</p><p>Im Hinblick auf die mit der Leistungsverrechnung geplante Freigabe des Leistungsbezuges innerhalb der Bundesverwaltung muss das BIT betriebswirtschaftlich geführt werden und im Wettbewerb bestehen können. Dazu braucht es die mit dem Flag-Status einhergehende unternehmerische Handlungsfreiheit. Erfahrungsgemäss stellt der Wechsel zum Flag-Status für das betroffene Amt einen erheblichen organisatorischen Aufwand dar und macht zudem einen internen Kulturwandel nötig. Aber auch die Kunden in der Bundesverwaltung müssen darauf vorbereitet werden, indem sie, auf die Kosten sensibilisiert, ihr Verhalten zu ändern beginnen. Deshalb sollte der Flag-Status für das BIT mit einem zeitlichen Vorlauf in Bezug auf die effektive IKT-Leistungsverrechnung eingeführt werden.</p><p>Für Flag wichtige Kriterien, wie beispielsweise ein Produktekatalog oder eine Kosten- und Leistungsrechnung, sind beim BIT bereits erfüllt, sodass der Bundesrat die Arbeiten zur Einführung des Flag-Status beim BIT ohne weiteren Verzug an die Hand nehmen kann.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ab wann das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Flag-Status) geführt wird und insbesondere ob das BIT nicht bereits vor der Einführung der effektiven Verrechnung von Leistungen der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) in der Bundesverwaltung in den Flag-Status überführt werden kann. Zudem soll aufgezeigt werden, mit welchen besonderen unternehmerischen Freiheiten und welchem Betriebskapital es ausgestattet werden muss.</p>
  • Bundesamt für Informatik und Telekommunikation als Flag-Amt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) ist der grösste und wichtigste IKT-Leistungserbringer in der Bundesverwaltung. Es erbringt heute zentral zugunsten der ganzen Bundesverwaltung Leistungen in den Bereichen der zivilen Daten- und Sprachkommunikation, der Querschnittsanwendungen, der Informatikausbildung, der operativen Sicherheit, der Katastrophenvorsorge und unterhält Kompetenzzentren für SAP und Internet. Ausserdem erbringt es heute alle departementalen IKT-Leistungen für das EFD, das UVEK und die Bundeskanzlei.</p><p>Obschon das BIT als Bundesamt Ansprechpartner für alle operativen Informatik- und Telekommunikationsfragen der Bundesverwaltung ist, sind die erbrachten IKT-Leistungen, einzeln betrachtet, kaum hoheitlicher Natur. Diese klare Ausrichtung des BIT auf die Leistungserbringung prädestiniert es dazu, mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführt zu werden (Flag-Status).</p><p>Zudem weist das BIT mit heute über 500 Mitarbeitenden die nötige kritische Grösse und als Bundesamt die für Flag übliche Organisationsform auf. Deshalb sollte der Bundesrat die Überführung dieses grössten verwaltungsinternen IKT-Leistungserbringers in den Flag-Status jetzt angehen. Dies losgelöst vom Zeitpunkt und von der Diskussion über die allfällige "Flagisierung" der anderen fünf departementalen Leistungserbringer. Dadurch wird auch eine allfällige spätere weitere Verselbstständigung des heutigen BIT und eine Überführung in den dritten Kreis weder verhindert noch erschwert.</p><p>Im Hinblick auf die mit der Leistungsverrechnung geplante Freigabe des Leistungsbezuges innerhalb der Bundesverwaltung muss das BIT betriebswirtschaftlich geführt werden und im Wettbewerb bestehen können. Dazu braucht es die mit dem Flag-Status einhergehende unternehmerische Handlungsfreiheit. Erfahrungsgemäss stellt der Wechsel zum Flag-Status für das betroffene Amt einen erheblichen organisatorischen Aufwand dar und macht zudem einen internen Kulturwandel nötig. Aber auch die Kunden in der Bundesverwaltung müssen darauf vorbereitet werden, indem sie, auf die Kosten sensibilisiert, ihr Verhalten zu ändern beginnen. Deshalb sollte der Flag-Status für das BIT mit einem zeitlichen Vorlauf in Bezug auf die effektive IKT-Leistungsverrechnung eingeführt werden.</p><p>Für Flag wichtige Kriterien, wie beispielsweise ein Produktekatalog oder eine Kosten- und Leistungsrechnung, sind beim BIT bereits erfüllt, sodass der Bundesrat die Arbeiten zur Einführung des Flag-Status beim BIT ohne weiteren Verzug an die Hand nehmen kann.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ab wann das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Flag-Status) geführt wird und insbesondere ob das BIT nicht bereits vor der Einführung der effektiven Verrechnung von Leistungen der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) in der Bundesverwaltung in den Flag-Status überführt werden kann. Zudem soll aufgezeigt werden, mit welchen besonderen unternehmerischen Freiheiten und welchem Betriebskapital es ausgestattet werden muss.</p>
    • Bundesamt für Informatik und Telekommunikation als Flag-Amt

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