Konzentration wohnungsbezogener Tätigkeiten im Bundesamt für Wohnungswesen
- ShortId
-
03.3553
- Id
-
20033553
- Updated
-
10.04.2024 16:18
- Language
-
de
- Title
-
Konzentration wohnungsbezogener Tätigkeiten im Bundesamt für Wohnungswesen
- AdditionalIndexing
-
2846;Bundesamt für Wohnungswesen;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Stadtplanung;Wohnung;Wohnungsbau;Wohnungspolitik
- 1
-
- L03K010201, Wohnung
- L04K01020604, Wohnungsbau
- L03K010206, Wohnungspolitik
- L04K01020417, Stadtplanung
- L04K08040605, Bundesamt für Wohnungswesen
- L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der Inkraftsetzung des neuen Wohnraumförderungsgesetzes hat der Bundesrat bekräftigt, dass der Bund in der Wohnbauförderung und der generellen Wohnungspolitik weiterhin eine Rolle spielen soll. Dabei kommt dem BWO als Kompetenzzentrum für sämtliche Fragen des Wohnungswesens eine wichtige Aufgabe zu. Gleichzeitig gibt es aber innerhalb der Bundesverwaltung zahlreiche Stellen, die im Inland oder im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit wohnungsbezogene Tätigkeiten ausführen. Zu denken ist an Kostenbeiträge für die Wohnungsversorgung spezifischer Bevölkerungsgruppen, an die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der zweiten und der dritten Säule, an die Einräumung von Baurechten für Wohnbaugenossenschaften, an Massnahmen im Asylbereich und zur Förderung der Integration ausländischer Bewohnerinnen und Bewohner, an wohnungs- und siedlungsbezogene Projekte in der internationalen Aufbau- und Entwicklungshilfe, an wohnungsspezifische Studien und Forschungsaufträge verschiedenster Ämter sowie an die Schnittstellen in der Agglomerations-, Energie- und Regionalpolitik oder im Rahmen der Strategie zur nachhaltigen Entwicklung.</p><p>Durch eine Konzentration der direkten Förderungsmassnahmen im BWO und eine bessere Nutzung seiner wohnungsspezifischen Kompetenzen in den übergreifenden Sachbereichen liesse sich einerseits die Kohärenz der wohnungsspezifischen Massnahmen verbessern. Andererseits könnten Synergieeffekte erzielt, Personalkosten eingespart und die Fachkenntnisse im Wohnungswesen für einen breiteren Anwendungsbereich genutzt werden.</p>
- <p>Das Anliegen der Motion, mit einer Konzentration wohnungsbezogener Tätigkeiten Ressourcen einzusparen und Synergien besser zu nutzen, ist berechtigt. Eine verwaltungsinterne Bereinigung der Tätigkeiten und Prozesse hat bereits begonnen, indem im Rahmen des Wohnraumförderungsgesetzes die Verwaltung der Darlehen an die Genossenschaften des Bundespersonals auf den 1. Januar 2004 von der EFV ins BWO übertragen worden ist. </p><p>Bei welchen weiteren Massnahmen die Konzentration der Tätigkeiten im BWO zweckmässig ist, muss näher abgeklärt werden. Dabei ist auch zu beachten, dass verschiedene parlamentarische Vorstösse vom Bundesrat verlangen, dass er eine Aufgaben- und Leistungsüberprüfung vornimmt, seine Kernaufgaben definiert und auf überholte Aufgaben verzichtet. Das Anliegen des Motionärs kann im Rahmen dieser Aufgabenverzichtsplanung überprüft werden.</p><p>Ebenfalls unterstützen kann der Bundesrat die in Ziffer 2 der Motion geforderte bessere Koordination der Aktivitäten zu Wohnungs- und Siedlungsfragen, die nicht direkten Förderungscharakter haben. Auch ist es wünschenswert, die Fachkompetenzen des BWO bei der Erledigung von Querschnittsaufgaben zu nutzen.</p><p>Aus diesen Gründen schlägt der Bundesrat vor, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Im Interesse einer kohärenten Wohnungspolitik wird der Bundesrat ersucht:</p><p>1. die von Bundesstellen wahrgenommenen Tätigkeiten im BWO zu konzentrieren, soweit sie Förderungs- und Unterstützungsmassnahmen umfassen, die direkt das Wohnungswesen betreffen;</p><p>2. in den fachübergreifenden Bereichen mit starkem Bezug zu in- und ausländischen Wohnungs- und Siedlungsfragen für eine bessere verwaltungsinterne Koordination und Nutzung der BWO-Kompetenzen besorgt zu sein.</p>
- Konzentration wohnungsbezogener Tätigkeiten im Bundesamt für Wohnungswesen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit der Inkraftsetzung des neuen Wohnraumförderungsgesetzes hat der Bundesrat bekräftigt, dass der Bund in der Wohnbauförderung und der generellen Wohnungspolitik weiterhin eine Rolle spielen soll. Dabei kommt dem BWO als Kompetenzzentrum für sämtliche Fragen des Wohnungswesens eine wichtige Aufgabe zu. Gleichzeitig gibt es aber innerhalb der Bundesverwaltung zahlreiche Stellen, die im Inland oder im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit wohnungsbezogene Tätigkeiten ausführen. Zu denken ist an Kostenbeiträge für die Wohnungsversorgung spezifischer Bevölkerungsgruppen, an die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der zweiten und der dritten Säule, an die Einräumung von Baurechten für Wohnbaugenossenschaften, an Massnahmen im Asylbereich und zur Förderung der Integration ausländischer Bewohnerinnen und Bewohner, an wohnungs- und siedlungsbezogene Projekte in der internationalen Aufbau- und Entwicklungshilfe, an wohnungsspezifische Studien und Forschungsaufträge verschiedenster Ämter sowie an die Schnittstellen in der Agglomerations-, Energie- und Regionalpolitik oder im Rahmen der Strategie zur nachhaltigen Entwicklung.</p><p>Durch eine Konzentration der direkten Förderungsmassnahmen im BWO und eine bessere Nutzung seiner wohnungsspezifischen Kompetenzen in den übergreifenden Sachbereichen liesse sich einerseits die Kohärenz der wohnungsspezifischen Massnahmen verbessern. Andererseits könnten Synergieeffekte erzielt, Personalkosten eingespart und die Fachkenntnisse im Wohnungswesen für einen breiteren Anwendungsbereich genutzt werden.</p>
- <p>Das Anliegen der Motion, mit einer Konzentration wohnungsbezogener Tätigkeiten Ressourcen einzusparen und Synergien besser zu nutzen, ist berechtigt. Eine verwaltungsinterne Bereinigung der Tätigkeiten und Prozesse hat bereits begonnen, indem im Rahmen des Wohnraumförderungsgesetzes die Verwaltung der Darlehen an die Genossenschaften des Bundespersonals auf den 1. Januar 2004 von der EFV ins BWO übertragen worden ist. </p><p>Bei welchen weiteren Massnahmen die Konzentration der Tätigkeiten im BWO zweckmässig ist, muss näher abgeklärt werden. Dabei ist auch zu beachten, dass verschiedene parlamentarische Vorstösse vom Bundesrat verlangen, dass er eine Aufgaben- und Leistungsüberprüfung vornimmt, seine Kernaufgaben definiert und auf überholte Aufgaben verzichtet. Das Anliegen des Motionärs kann im Rahmen dieser Aufgabenverzichtsplanung überprüft werden.</p><p>Ebenfalls unterstützen kann der Bundesrat die in Ziffer 2 der Motion geforderte bessere Koordination der Aktivitäten zu Wohnungs- und Siedlungsfragen, die nicht direkten Förderungscharakter haben. Auch ist es wünschenswert, die Fachkompetenzen des BWO bei der Erledigung von Querschnittsaufgaben zu nutzen.</p><p>Aus diesen Gründen schlägt der Bundesrat vor, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Im Interesse einer kohärenten Wohnungspolitik wird der Bundesrat ersucht:</p><p>1. die von Bundesstellen wahrgenommenen Tätigkeiten im BWO zu konzentrieren, soweit sie Förderungs- und Unterstützungsmassnahmen umfassen, die direkt das Wohnungswesen betreffen;</p><p>2. in den fachübergreifenden Bereichen mit starkem Bezug zu in- und ausländischen Wohnungs- und Siedlungsfragen für eine bessere verwaltungsinterne Koordination und Nutzung der BWO-Kompetenzen besorgt zu sein.</p>
- Konzentration wohnungsbezogener Tätigkeiten im Bundesamt für Wohnungswesen
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