Personenfreizügigkeit und EU-Osterweiterung. Flankierende Integrationsmassnahmen

ShortId
03.3555
Id
20033555
Updated
10.04.2024 09:37
Language
de
Title
Personenfreizügigkeit und EU-Osterweiterung. Flankierende Integrationsmassnahmen
AdditionalIndexing
15;10;Berufsberatung;Arbeitgeber-/ Arbeitnehmerbeziehung;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Erweiterung der Gemeinschaft;Weiterbildung;Fremdarbeiter/in;Sprachunterricht;Integration der Zuwanderer
1
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
  • L03K090203, Erweiterung der Gemeinschaft
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L04K13020102, Sprachunterricht
  • L04K13010301, Berufsberatung
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L07K07020502010101, Arbeitgeber-/ Arbeitnehmerbeziehung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine gelungene Integration der Ausländerinnen und Ausländer ist auch nach Ansicht des Bundesrates Voraussetzung einer erfolgreichen Migrationspolitik (vgl. Stellungnahme des Bundesrates auf die Motion Fetz 00.3585). Die Integration ist ein fortlaufender Prozess, der langfristig wirkt und den sozialen Frieden in der Schweiz fördert, indem soziale Probleme und gesellschaftliche Folgekosten verringert werden.</p><p>Mit dem bestehenden Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer und insbesondere mit dem neuen Ausländergesetz werden die Rahmenbedingungen einer effektiven Integrationspolitik auf Bundesebene sichtbar. Weitere Anstrengungen sind nötig. Die ungenügende strukturelle, soziale und kulturelle Integration der Ausländerinnen und Ausländer ist eines der grossen, nicht gelösten Arbeitsmarkt- und Gesellschaftsprobleme der Schweiz.</p><p>Mit der Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedländer in Osteuropa werden weitere Migrantinnen und Migranten zu uns kommen, die keine schweizerische Landessprache kennen. Es ist deshalb unabdingbar, dass flankierend zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit Massnahmen zur arbeitsmarktlichen und gesellschaftlichen Integration der Zugewanderten, die in der Schweiz bleiben wollen, ergriffen werden.</p><p>Die Integrationsmassnahmen sind zusätzlich zu den Schutzmassnahmen gegen Lohndumping nötig. Sie sind volkswirtschaftlich auch lohnend, weil bessere sprachliche und berufliche Fähigkeiten die Integration auf dem Arbeitsmarkt verbessern, die Produktivität erhöhen und die gesellschaftlichen Konflikte mindern.</p><p>Angezeigt sind insbesondere die folgenden Massnahmen:</p><p>1. Die Bereitstellung von Integrationskursen gemäss Ziffer 1, wie sie in einigen Städten und Gemeinden bereits mit Erfolg angeboten werden, soll flächendeckend ausgebaut und systematisch verbreitet werden. Im Vordergrund stehen Angebote für Erwachsene zum Erlernen einer schweizerischen Landessprache, verbunden mit Informationen über die rechtlichen und gesellschaftspolitischen Gepflogenheiten. Es sind auch niederschwellige Angebote bereitzustellen, die auch Personen, die nicht in den Arbeitsmarkt integriert sind, wie es vielfach bei Frauen der Fall ist, einen Zugang ermöglichen.</p><p>2. Die Zuweisung der Ausländerinnen und Ausländer zu einer Berufsberatungsstelle (Ziff. 2) ist bereits im neuen Ausländergesetz vorgesehen. Sie soll (wenn nötig vorgezogen) mit der Vorlage über die Osterweiterung realisiert werden. Viele Ausländerinnen und Ausländer kommen aus Ländern, die keine Berufsbildung nach dem schweizerischen System kennen. Bereits bei den Eltern fehlt es damit an einem Anreiz und vor allem an den nötigen Informationen, um ihren Kindern den Zugang zu einer Berufslehre oder einer berufspraktischen Ausbildung zu ebnen oder um selbst eine entsprechende Nachholbildung zu absolvieren.</p><p>3. Die erwähnten Massnahmen erfordern erhöhte Anstrengungen der Gemeinden, der Kantone und des Bundes. Würde man streng nach dem Verursacherprinzip handeln, müssten auch die Arbeitgeber, welche Personen im Ausland rekrutieren, in die Mitfinanzierung der Integrationsmassnahmen eingebunden werden können.</p><p>Mit der Ziffer 3 des Postulates wird gefordert, dass sich der Bund finanziell stärker an den Integrationsmassnahmen beteiligt. Erforderlich ist eine jährliche Summe von mindestens 50 Millionen Franken für die Beteiligung des Bundes an regulär angebotenen Massnahmen gemäss den Ziffern 1 und 2.</p><p>4. Sinnvollerweise werden auch die Arbeitgeber in zumutbarer Weise an den Integrationsanstrengungen beteiligt - dies zumindest durch Hinweise auf und Vermittlung von Bildungsangeboten, Sprachkursen und Nachholbildungsmöglichkeiten. Ziel müsste es sein, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die neuzugewanderten Beschäftigten anfänglich für Sprach- und Integrationskurse teilweise freistellen.</p>
  • <p>Was die stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an Integrationsmassnahmen betrifft, so ist der Bundesrat an die Plafonierungsbeschlüsse gebunden, welche das Parlament im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 gefällt hat. Danach sollen die im Finanzplan vorgesehenen Mittel für die Integrationsförderung für die Jahre 2004 bis 2006 auf 14 Millionen Franken plafoniert werden; eine Ausweitung des Kredites kann deshalb erst mittelfristig ins Auge gefasst werden; einen diesbezüglichen Entscheid würde dereinst das Parlament im Rahmen seiner Budgethoheit fällen. Der Einsatz der beschränkten Mittel wird vorderhand durch weitere Priorisierungen den neuen Erfordernissen durch die EU-Osterweiterung anzupassen sein.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen, unter Vorbehalt.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gleichzeitig mit der Vorlage über die Anpassung der schweizerischen Personenfreizügigkeit an die EU-Osterweiterung ein flankierendes Massnahmenpaket für verbesserte Integrationsanstrengungen für ausländische Personen, die in der Schweiz bleiben, vorzusehen.</p><p>Im Vordergrund stehen folgende Massnahmen, die die Integration der Migrationspersonen in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft erleichtern sollen:</p><p>1. Bereitstellung von Integrationskursen (z. B. Bildungsangebote in der Landessprache und in zivilrechtlichen Grundkenntnissen, namentlich auch solche für ausländische Frauen);</p><p>2. Zuweisung der Ausländerinnen und Ausländer, sowohl der jüngeren Zuwanderungspersonen als auch ihrer Eltern, durch die lokale ausländerrechtliche Behörde an die Berufsberatungsstellen sowie Ausstattung dieser Stellen mit dem nötigen Personal, um die Verbindung der Zugewanderten zum schweizerischen Berufsbildungssystem herzustellen;</p><p>3. Mitfinanzierung der Bildungsangebote und der zusätzlichen Berufsberatungsanstrengungen gemäss den Ziffern 1 und 2 durch den Bund (Rahmenkredit);</p><p>4. angemessene, zumutbare Mitwirkung der Arbeitgeber, die Ausländerinnen und Ausländer einstellen, diese in der Anfangszeit in einem begrenzten Mass Integrations-Bildungsangeboten zuzuweisen bzw. sie dafür freizustellen.</p>
  • Personenfreizügigkeit und EU-Osterweiterung. Flankierende Integrationsmassnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine gelungene Integration der Ausländerinnen und Ausländer ist auch nach Ansicht des Bundesrates Voraussetzung einer erfolgreichen Migrationspolitik (vgl. Stellungnahme des Bundesrates auf die Motion Fetz 00.3585). Die Integration ist ein fortlaufender Prozess, der langfristig wirkt und den sozialen Frieden in der Schweiz fördert, indem soziale Probleme und gesellschaftliche Folgekosten verringert werden.</p><p>Mit dem bestehenden Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer und insbesondere mit dem neuen Ausländergesetz werden die Rahmenbedingungen einer effektiven Integrationspolitik auf Bundesebene sichtbar. Weitere Anstrengungen sind nötig. Die ungenügende strukturelle, soziale und kulturelle Integration der Ausländerinnen und Ausländer ist eines der grossen, nicht gelösten Arbeitsmarkt- und Gesellschaftsprobleme der Schweiz.</p><p>Mit der Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedländer in Osteuropa werden weitere Migrantinnen und Migranten zu uns kommen, die keine schweizerische Landessprache kennen. Es ist deshalb unabdingbar, dass flankierend zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit Massnahmen zur arbeitsmarktlichen und gesellschaftlichen Integration der Zugewanderten, die in der Schweiz bleiben wollen, ergriffen werden.</p><p>Die Integrationsmassnahmen sind zusätzlich zu den Schutzmassnahmen gegen Lohndumping nötig. Sie sind volkswirtschaftlich auch lohnend, weil bessere sprachliche und berufliche Fähigkeiten die Integration auf dem Arbeitsmarkt verbessern, die Produktivität erhöhen und die gesellschaftlichen Konflikte mindern.</p><p>Angezeigt sind insbesondere die folgenden Massnahmen:</p><p>1. Die Bereitstellung von Integrationskursen gemäss Ziffer 1, wie sie in einigen Städten und Gemeinden bereits mit Erfolg angeboten werden, soll flächendeckend ausgebaut und systematisch verbreitet werden. Im Vordergrund stehen Angebote für Erwachsene zum Erlernen einer schweizerischen Landessprache, verbunden mit Informationen über die rechtlichen und gesellschaftspolitischen Gepflogenheiten. Es sind auch niederschwellige Angebote bereitzustellen, die auch Personen, die nicht in den Arbeitsmarkt integriert sind, wie es vielfach bei Frauen der Fall ist, einen Zugang ermöglichen.</p><p>2. Die Zuweisung der Ausländerinnen und Ausländer zu einer Berufsberatungsstelle (Ziff. 2) ist bereits im neuen Ausländergesetz vorgesehen. Sie soll (wenn nötig vorgezogen) mit der Vorlage über die Osterweiterung realisiert werden. Viele Ausländerinnen und Ausländer kommen aus Ländern, die keine Berufsbildung nach dem schweizerischen System kennen. Bereits bei den Eltern fehlt es damit an einem Anreiz und vor allem an den nötigen Informationen, um ihren Kindern den Zugang zu einer Berufslehre oder einer berufspraktischen Ausbildung zu ebnen oder um selbst eine entsprechende Nachholbildung zu absolvieren.</p><p>3. Die erwähnten Massnahmen erfordern erhöhte Anstrengungen der Gemeinden, der Kantone und des Bundes. Würde man streng nach dem Verursacherprinzip handeln, müssten auch die Arbeitgeber, welche Personen im Ausland rekrutieren, in die Mitfinanzierung der Integrationsmassnahmen eingebunden werden können.</p><p>Mit der Ziffer 3 des Postulates wird gefordert, dass sich der Bund finanziell stärker an den Integrationsmassnahmen beteiligt. Erforderlich ist eine jährliche Summe von mindestens 50 Millionen Franken für die Beteiligung des Bundes an regulär angebotenen Massnahmen gemäss den Ziffern 1 und 2.</p><p>4. Sinnvollerweise werden auch die Arbeitgeber in zumutbarer Weise an den Integrationsanstrengungen beteiligt - dies zumindest durch Hinweise auf und Vermittlung von Bildungsangeboten, Sprachkursen und Nachholbildungsmöglichkeiten. Ziel müsste es sein, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die neuzugewanderten Beschäftigten anfänglich für Sprach- und Integrationskurse teilweise freistellen.</p>
    • <p>Was die stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an Integrationsmassnahmen betrifft, so ist der Bundesrat an die Plafonierungsbeschlüsse gebunden, welche das Parlament im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 gefällt hat. Danach sollen die im Finanzplan vorgesehenen Mittel für die Integrationsförderung für die Jahre 2004 bis 2006 auf 14 Millionen Franken plafoniert werden; eine Ausweitung des Kredites kann deshalb erst mittelfristig ins Auge gefasst werden; einen diesbezüglichen Entscheid würde dereinst das Parlament im Rahmen seiner Budgethoheit fällen. Der Einsatz der beschränkten Mittel wird vorderhand durch weitere Priorisierungen den neuen Erfordernissen durch die EU-Osterweiterung anzupassen sein.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen, unter Vorbehalt.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gleichzeitig mit der Vorlage über die Anpassung der schweizerischen Personenfreizügigkeit an die EU-Osterweiterung ein flankierendes Massnahmenpaket für verbesserte Integrationsanstrengungen für ausländische Personen, die in der Schweiz bleiben, vorzusehen.</p><p>Im Vordergrund stehen folgende Massnahmen, die die Integration der Migrationspersonen in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft erleichtern sollen:</p><p>1. Bereitstellung von Integrationskursen (z. B. Bildungsangebote in der Landessprache und in zivilrechtlichen Grundkenntnissen, namentlich auch solche für ausländische Frauen);</p><p>2. Zuweisung der Ausländerinnen und Ausländer, sowohl der jüngeren Zuwanderungspersonen als auch ihrer Eltern, durch die lokale ausländerrechtliche Behörde an die Berufsberatungsstellen sowie Ausstattung dieser Stellen mit dem nötigen Personal, um die Verbindung der Zugewanderten zum schweizerischen Berufsbildungssystem herzustellen;</p><p>3. Mitfinanzierung der Bildungsangebote und der zusätzlichen Berufsberatungsanstrengungen gemäss den Ziffern 1 und 2 durch den Bund (Rahmenkredit);</p><p>4. angemessene, zumutbare Mitwirkung der Arbeitgeber, die Ausländerinnen und Ausländer einstellen, diese in der Anfangszeit in einem begrenzten Mass Integrations-Bildungsangeboten zuzuweisen bzw. sie dafür freizustellen.</p>
    • Personenfreizügigkeit und EU-Osterweiterung. Flankierende Integrationsmassnahmen

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