Klimaerwärmung. Konkrete Massnahmen?
- ShortId
-
03.3557
- Id
-
20033557
- Updated
-
10.04.2024 12:43
- Language
-
de
- Title
-
Klimaerwärmung. Konkrete Massnahmen?
- AdditionalIndexing
-
52;Klimaveränderung;Katastrophe;Informationskampagne;Luftreinhaltung;internationales Treffen
- 1
-
- L04K06020209, Klimaveränderung
- L04K06020206, Katastrophe
- L04K06010411, Luftreinhaltung
- L05K1201020301, Informationskampagne
- L04K10020107, internationales Treffen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das "Beratende Organ für Fragen der Klimaänderung" (OcCC) hat kürzlich einen ausführlichen Bericht herausgegeben, der, gestützt auf wissenschaftliche Untersuchungen, zu folgendem Schluss kommt: "Für die Periode von 1990-2100 ergeben die Modellrechnungen einen Anstieg der mittleren globalen bodennahen Temperatur von 1,4 Grad Celsius bis 5,8 Grad Celsius. Die Erwärmung wird wesentlich schneller erfolgen als im 20. Jahrhundert ...." </p><p>Weiter weist der Bericht auf die katastrophalen Folgen einer solchen Klimaerwärmung hin, insbesondere was die Extremereignisse, Naturgefahren und Naturkatastrophen anbelangt, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts stark zugenommen haben. Ursache solcher Ereignisse ist die durch menschliche Aktivitäten ausgelöste Veränderung der klimatischen Bedingungen.</p><p>Die nicht abreissende Serie von Naturkatastrophen und die extreme Hitze dieses Sommers mit ihren verheerenden Folgen für die Natur sind Warnsignale - doch die Behörden bleiben passiv. Zum Teil wird sogar angezweifelt, dass die klimatischen Veränderungen tatsächlich durch menschliche Aktivitäten verursacht werden. Im vergangenen Sommer haben die Kantone nicht einmal Massnahmen zur Einschränkung des Autoverkehrs ergriffen, obwohl die Ozonkonzentration in der Schweiz Höchstwerte erreichte.</p>
- <p>1. Der Bund, die Kantone und die Gemeinden haben in den letzten zwei Jahrzehnten eine Vielzahl von dauerhaft wirksamen Massnahmen eingeleitet, um die Luftschadstoffbelastung zu senken. Die seit dem Jahre 1986 geltende Luftreinhalte-Verordnung ist mehrmals verschärft worden. Die darin festgelegten Grenzwerte für Ozon werden jedoch vor allem in den Sommermonaten immer noch häufig und teilweise massiv überschritten. Bedingt durch den heissen Sommer wurden im Jahre 2003 besonders viele Überschreitungen registriert. Mitverantwortlich für den Sommersmog sind insbesondere die Vorläuferschadstoffe Stickoxide (NO) und flüchtige organische Verbindungen (VOC). Sie stammen einerseits aus dem motorisierten Verkehr und andererseits aus der Industrie und dem Gewerbe. Die Emissionen der Ozonvorläufersubstanzen haben in der Schweiz Mitte der Achtzigerjahre ihr Maximum erreicht. Dank den getroffenen Massnahmen ist seither die Luftbelastung mit NO um 40 Prozent und mit VOC um 50 Prozent zurückgegangen. Ziel des Bundes ist die weitere Absenkung der Ozonvorläufersubstanzen mittels dauerhafter Massnahmen zur Verhinderung des Sommersmogs. Dazu gehört die konsequente Anwendung von technisch fortschrittlichen Emissionsverminderungsmassnahmen in allen Bereichen, namentlich bei der Industrie und dem Gewerbe, bei den Motorfahrzeugen und auch bei der Landwirtschaft. Mit der seit dem Jahre 2001 erhobenen Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und der bereits ein Jahr früher eingeführten VOC-Lenkungsabgabe stehen zwei wirksame marktwirtschaftliche Instrumente zur Verfügung, welche langfristig finanzielle Anreize zur weiteren Reduktion der Ozonvorläufersubstanzen setzen. </p><p>In Ergänzung zu diesen dauerhaft wirksamen Massnahmen können auch saisonale Massnahmen zur Linderung des Sommersmogs ergriffen werden. Diese müssen aber über einen längeren Zeitraum und in einem grösseren Gebiet durchgeführt werden, um Wirkung zu zeigen. Beispiele möglicher Massnahmen sind eine verstärkte Information und die Sensibilisierung der Bevölkerung für umweltgerechteres Handeln, die Verbilligung und Förderung von Angeboten des öffentlichen Verkehrs, verstärkte Tempokontrollen oder spezifische Tempobeschränkungen.</p><p>Die extreme Hitze dieses Sommers als auch die zunehmende Frequenz von anderen Extremereignissen in den letzten Jahren sind Hinweise auf Klimaveränderungen grösseren Ausmasses. Mit der Ratifikation des Kyoto-Protokolls hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Emissionen aus sechs klimawirksamen Treibhausgasen im Durchschnitt über die Jahre 2008-2012 um 8 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Das Hauptziel des Kyoto-Protokolls ist bereits im Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaveränderungen definiert: Eine Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird. Die im Kyoto-Protokoll bisher quantifizierten Reduktionsziele reichen nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen. Weitere Verpflichtungsperioden sind deshalb vorgesehen, deren Zielwerte noch international zu verhandeln sind. </p><p>Klimapolitik ist eine Querschnittaufgabe und betrifft verschiedene Sektoren. So wird dank verschiedener Entwicklungen in der Landwirtschaft weniger Methan (CH) und Lachgas (NO) emittiert. Den gewichtigsten Beitrag kann jedoch die Energiepolitik leisten: Der energetisch bedingte CO-Ausstoss macht nahezu 80 Prozent der schweizerischen Treibhausgasemissionen aus. Hier setzt das CO2-Gesetz an, welches für die CO-Emissionen aus fossilen Energien rechtlich verbindliche Reduktionsziele festlegt. Neben einem Gesamtziel von minus 10 Prozent bis ins Jahr 2010 gegenüber 1990 sind Teilziele verankert für Brennstoffe (minus 15 Prozent) und Treibstoffe (minus 8 Prozent). Diese Ziele sind in erster Linie mit dem Programm "Energie Schweiz", mit energiepolitischen Massnahmen des Bundes sowie mit freiwilligen Massnahmen von Wirtschaft und Privaten zu erreichen. Als ergänzendes Instrument ist eine CO2-Abgabe vorgesehen, über deren Notwendigkeit der Bundesrat in der ersten Hälfte des Jahres 2004 entscheiden wird. Der Bundesrat wird zudem der Bundesversammlung gemäss CO2-Gesetz rechtzeitig Vorschläge zu Reduktionszielen für die Zeit nach dem Jahr 2010 unterbreiten.</p><p>2. Das Buwal und das BFE leisten im Rahmen ihrer klima- und energiepolitischen Tätigkeit die Öffentlichkeitsarbeit des Bundes. Dazu gehören sowohl Artikel oder Themenschwerpunkte in den Amtspublikationen "Umwelt" und "Energie Extra" als auch Informationsbroschüren, wie z. B. "Das Klima in Menschenhand" aus dem Jahre 2002 oder der Jahresbericht von "Energie Schweiz". In Anbetracht der im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 vorgenommenen Budgetkürzungen erachtet der Bundesrat die Informationstätigkeit als ausreichend.</p><p>In den Bereichen Energie und Luftreinhaltung werden den Kantonen konkrete Vollzugsaufgaben übertragen. Sie sind daher über die zuständigen Verwaltungsstellen (BPUK oder EnDK) bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Klima- und Energiepolitik direkt einbezogen. Ferner überträgt das Energiegesetz die gesetzgeberische Verantwortung für den Gebäudebereich den Kantonen. Im Aktionsprogramm "Energie Schweiz", welches als Hauptinstrument für die Umsetzung der freiwilligen Massnahmen gemäss CO2-Gesetz einen gewichtigen Zielbeitrag leistet, sind Kantone und Gemeinden wichtige Träger.</p><p>3. Einmal pro Jahr treffen sich die vier deutschsprachigen Umweltminister (Deutschland, Liechtenstein, Österreich, Schweiz) zu einem Gedankenaustausch zu aktuellen Themen der Umweltpolitik. In diesem Jahr fanden sie sich auf Einladung der Schweiz am 1. Oktober 2003 in Sils-Maria ein, um u. a. die nationale Umsetzung des Kyoto-Protokolls zu diskutieren und Möglichkeiten für gemeinsame Anstrengungen auszuloten.</p><p>Zudem bilden verschiedene internationale Organisationen (z. B. Europäische Umweltagentur EUA, OECD, Internationale Energieagentur IEA, Uno-Klimakonvention UNFCCC) institutionalisierte Plattformen zum regelmässigen Austausch von Erfahrungen und zur Abstimmung der nationalen Politiken.</p><p>Der Bundesrat sieht deshalb gegenwärtig keine Notwendigkeit, die Initiative für eine Konferenz der europäischen Staaten zu den oben erwähnten Themen zu ergreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit der drohenden Klimaerwärmung möchte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Mit welchen konkreten Massnahmen gedenkt er, die Luftverschmutzung zu vermindern und die Ziele des Kyoto-Protokolls zu erfüllen?</p><p>2. Wie gedenkt er, eine bessere Information der Kantons- und Gemeindebehörden sowie der Bevölkerung über die Gefahren der Klimaerwärmung zu erreichen?</p><p>3. Ist er bereit, die Initiative zu ergreifen, um den Anstoss zu einer Konferenz der europäischen Staaten zu den oben erwähnten Themen zu geben?</p>
- Klimaerwärmung. Konkrete Massnahmen?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das "Beratende Organ für Fragen der Klimaänderung" (OcCC) hat kürzlich einen ausführlichen Bericht herausgegeben, der, gestützt auf wissenschaftliche Untersuchungen, zu folgendem Schluss kommt: "Für die Periode von 1990-2100 ergeben die Modellrechnungen einen Anstieg der mittleren globalen bodennahen Temperatur von 1,4 Grad Celsius bis 5,8 Grad Celsius. Die Erwärmung wird wesentlich schneller erfolgen als im 20. Jahrhundert ...." </p><p>Weiter weist der Bericht auf die katastrophalen Folgen einer solchen Klimaerwärmung hin, insbesondere was die Extremereignisse, Naturgefahren und Naturkatastrophen anbelangt, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts stark zugenommen haben. Ursache solcher Ereignisse ist die durch menschliche Aktivitäten ausgelöste Veränderung der klimatischen Bedingungen.</p><p>Die nicht abreissende Serie von Naturkatastrophen und die extreme Hitze dieses Sommers mit ihren verheerenden Folgen für die Natur sind Warnsignale - doch die Behörden bleiben passiv. Zum Teil wird sogar angezweifelt, dass die klimatischen Veränderungen tatsächlich durch menschliche Aktivitäten verursacht werden. Im vergangenen Sommer haben die Kantone nicht einmal Massnahmen zur Einschränkung des Autoverkehrs ergriffen, obwohl die Ozonkonzentration in der Schweiz Höchstwerte erreichte.</p>
- <p>1. Der Bund, die Kantone und die Gemeinden haben in den letzten zwei Jahrzehnten eine Vielzahl von dauerhaft wirksamen Massnahmen eingeleitet, um die Luftschadstoffbelastung zu senken. Die seit dem Jahre 1986 geltende Luftreinhalte-Verordnung ist mehrmals verschärft worden. Die darin festgelegten Grenzwerte für Ozon werden jedoch vor allem in den Sommermonaten immer noch häufig und teilweise massiv überschritten. Bedingt durch den heissen Sommer wurden im Jahre 2003 besonders viele Überschreitungen registriert. Mitverantwortlich für den Sommersmog sind insbesondere die Vorläuferschadstoffe Stickoxide (NO) und flüchtige organische Verbindungen (VOC). Sie stammen einerseits aus dem motorisierten Verkehr und andererseits aus der Industrie und dem Gewerbe. Die Emissionen der Ozonvorläufersubstanzen haben in der Schweiz Mitte der Achtzigerjahre ihr Maximum erreicht. Dank den getroffenen Massnahmen ist seither die Luftbelastung mit NO um 40 Prozent und mit VOC um 50 Prozent zurückgegangen. Ziel des Bundes ist die weitere Absenkung der Ozonvorläufersubstanzen mittels dauerhafter Massnahmen zur Verhinderung des Sommersmogs. Dazu gehört die konsequente Anwendung von technisch fortschrittlichen Emissionsverminderungsmassnahmen in allen Bereichen, namentlich bei der Industrie und dem Gewerbe, bei den Motorfahrzeugen und auch bei der Landwirtschaft. Mit der seit dem Jahre 2001 erhobenen Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und der bereits ein Jahr früher eingeführten VOC-Lenkungsabgabe stehen zwei wirksame marktwirtschaftliche Instrumente zur Verfügung, welche langfristig finanzielle Anreize zur weiteren Reduktion der Ozonvorläufersubstanzen setzen. </p><p>In Ergänzung zu diesen dauerhaft wirksamen Massnahmen können auch saisonale Massnahmen zur Linderung des Sommersmogs ergriffen werden. Diese müssen aber über einen längeren Zeitraum und in einem grösseren Gebiet durchgeführt werden, um Wirkung zu zeigen. Beispiele möglicher Massnahmen sind eine verstärkte Information und die Sensibilisierung der Bevölkerung für umweltgerechteres Handeln, die Verbilligung und Förderung von Angeboten des öffentlichen Verkehrs, verstärkte Tempokontrollen oder spezifische Tempobeschränkungen.</p><p>Die extreme Hitze dieses Sommers als auch die zunehmende Frequenz von anderen Extremereignissen in den letzten Jahren sind Hinweise auf Klimaveränderungen grösseren Ausmasses. Mit der Ratifikation des Kyoto-Protokolls hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Emissionen aus sechs klimawirksamen Treibhausgasen im Durchschnitt über die Jahre 2008-2012 um 8 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Das Hauptziel des Kyoto-Protokolls ist bereits im Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaveränderungen definiert: Eine Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird. Die im Kyoto-Protokoll bisher quantifizierten Reduktionsziele reichen nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen. Weitere Verpflichtungsperioden sind deshalb vorgesehen, deren Zielwerte noch international zu verhandeln sind. </p><p>Klimapolitik ist eine Querschnittaufgabe und betrifft verschiedene Sektoren. So wird dank verschiedener Entwicklungen in der Landwirtschaft weniger Methan (CH) und Lachgas (NO) emittiert. Den gewichtigsten Beitrag kann jedoch die Energiepolitik leisten: Der energetisch bedingte CO-Ausstoss macht nahezu 80 Prozent der schweizerischen Treibhausgasemissionen aus. Hier setzt das CO2-Gesetz an, welches für die CO-Emissionen aus fossilen Energien rechtlich verbindliche Reduktionsziele festlegt. Neben einem Gesamtziel von minus 10 Prozent bis ins Jahr 2010 gegenüber 1990 sind Teilziele verankert für Brennstoffe (minus 15 Prozent) und Treibstoffe (minus 8 Prozent). Diese Ziele sind in erster Linie mit dem Programm "Energie Schweiz", mit energiepolitischen Massnahmen des Bundes sowie mit freiwilligen Massnahmen von Wirtschaft und Privaten zu erreichen. Als ergänzendes Instrument ist eine CO2-Abgabe vorgesehen, über deren Notwendigkeit der Bundesrat in der ersten Hälfte des Jahres 2004 entscheiden wird. Der Bundesrat wird zudem der Bundesversammlung gemäss CO2-Gesetz rechtzeitig Vorschläge zu Reduktionszielen für die Zeit nach dem Jahr 2010 unterbreiten.</p><p>2. Das Buwal und das BFE leisten im Rahmen ihrer klima- und energiepolitischen Tätigkeit die Öffentlichkeitsarbeit des Bundes. Dazu gehören sowohl Artikel oder Themenschwerpunkte in den Amtspublikationen "Umwelt" und "Energie Extra" als auch Informationsbroschüren, wie z. B. "Das Klima in Menschenhand" aus dem Jahre 2002 oder der Jahresbericht von "Energie Schweiz". In Anbetracht der im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 vorgenommenen Budgetkürzungen erachtet der Bundesrat die Informationstätigkeit als ausreichend.</p><p>In den Bereichen Energie und Luftreinhaltung werden den Kantonen konkrete Vollzugsaufgaben übertragen. Sie sind daher über die zuständigen Verwaltungsstellen (BPUK oder EnDK) bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Klima- und Energiepolitik direkt einbezogen. Ferner überträgt das Energiegesetz die gesetzgeberische Verantwortung für den Gebäudebereich den Kantonen. Im Aktionsprogramm "Energie Schweiz", welches als Hauptinstrument für die Umsetzung der freiwilligen Massnahmen gemäss CO2-Gesetz einen gewichtigen Zielbeitrag leistet, sind Kantone und Gemeinden wichtige Träger.</p><p>3. Einmal pro Jahr treffen sich die vier deutschsprachigen Umweltminister (Deutschland, Liechtenstein, Österreich, Schweiz) zu einem Gedankenaustausch zu aktuellen Themen der Umweltpolitik. In diesem Jahr fanden sie sich auf Einladung der Schweiz am 1. Oktober 2003 in Sils-Maria ein, um u. a. die nationale Umsetzung des Kyoto-Protokolls zu diskutieren und Möglichkeiten für gemeinsame Anstrengungen auszuloten.</p><p>Zudem bilden verschiedene internationale Organisationen (z. B. Europäische Umweltagentur EUA, OECD, Internationale Energieagentur IEA, Uno-Klimakonvention UNFCCC) institutionalisierte Plattformen zum regelmässigen Austausch von Erfahrungen und zur Abstimmung der nationalen Politiken.</p><p>Der Bundesrat sieht deshalb gegenwärtig keine Notwendigkeit, die Initiative für eine Konferenz der europäischen Staaten zu den oben erwähnten Themen zu ergreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit der drohenden Klimaerwärmung möchte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Mit welchen konkreten Massnahmen gedenkt er, die Luftverschmutzung zu vermindern und die Ziele des Kyoto-Protokolls zu erfüllen?</p><p>2. Wie gedenkt er, eine bessere Information der Kantons- und Gemeindebehörden sowie der Bevölkerung über die Gefahren der Klimaerwärmung zu erreichen?</p><p>3. Ist er bereit, die Initiative zu ergreifen, um den Anstoss zu einer Konferenz der europäischen Staaten zu den oben erwähnten Themen zu geben?</p>
- Klimaerwärmung. Konkrete Massnahmen?
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