Früherer Schulbeginn

ShortId
03.3562
Id
20033562
Updated
10.04.2024 14:25
Language
de
Title
Früherer Schulbeginn
AdditionalIndexing
32;schulpflichtiges Alter;Erwerbsleben;Schulkoordination;Einschulung;Kind;Schüler/in
1
  • L04K13030116, Schulkoordination
  • L04K13030110, Einschulung
  • L04K13010307, schulpflichtiges Alter
  • L05K1301020103, Schüler/in
  • L05K0107010205, Kind
  • L06K070202010402, Erwerbsleben
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Regelung der Vorschul- und Primarschulerziehung und damit auch des Übergangs von der einen in die andere Stufe ist ausschliesslich Sache der Kantone. Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) arbeitet gegenwärtig an der ganzen Komplexität dieser Thematik. Dabei geht es neben der Frage des Einschulungszeitpunktes insbesondere um die individuellere und flexiblere Gestaltung des Überganges von der Vor- in die Primarschule (Schaffung einer so genannten Basisstufe) und die Festlegung von Kompetenzniveaus. Die EDK zielt hier also darauf ab, nicht Einzelfragen herauszugreifen und zu lösen, sondern eine kohärente Gesamtlösung zu schaffen.</p><p>Mit Blick auf diese Hinweise kann der Bundesrat die anstehenden Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Interpellantin, wonach die Vorverlegung des Schuleintrittsalters aus pädagogischen und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll wäre, wobei erstere allerdings im Vordergrund stehen.</p><p>2. Neben den von der Interpellation erwähnten pädagogischen und wirtschaftlichen Gründen sprechen vor allem auch folgende Punkte für eine Vorverlegung:</p><p>- Angleichung an die Praxis der meisten anderen Staaten (insbesondere in Europa);</p><p>- Erleichterung der Mobilität Schweiz-Ausland und umgekehrt;</p><p>- Ermöglichung früherer Studienabschlüsse und damit Erhöhung der Chancengleichheit schweizerischer Studierender auf dem internationalen Arbeitsmarkt.</p><p>3. Der Bundesrat ist aufgrund der vorhandenen Daten nicht in der Lage, die Vorteile einer Vorverlegung des Schuleintrittsalters finanziell zu quantifizieren.</p><p>4. Aus der Sicht des Bundesrates gibt es keine gewichtigen Nachteile einer Vorverlegung des Schuleintrittsalters. Eine künftige neue Regelung müsste allerdings so flexibel umgesetzt werden können, dass Ausnahmesituationen (z. B. aus medizinischen Gründen) Rechnung getragen werden kann.</p><p>5. Die EDK ist sich - wie einleitend erwähnt - der Problematik und des Handlungsbedarfes sehr bewusst. In ihren Leitlinien vom 5. Juli 2001 hat sie sich zum vorrangigen Ziel gesetzt, das Schulkonkordat in diesem Sinne substanziell zu erweitern. In ihrem Tätigkeitsprogramm ab 2001 (siehe auch dessen Fortschreibung 2003) hat sie denn auch schon einen entsprechenden Zeitplan festgelegt.</p><p>6. Der Bundesrat ist der Meinung, dass in Anbetracht des verfassungsmässigen Auftrages der Kantone gemäss Artikel 62 der Bundesverfassung und in Anbetracht der laufenden umfassenden Arbeiten der EDK (nicht nur beschränkt auf den Einschulungszeitpunkt) die interkantonale Lösung zu unterstützen ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Konkordat über die Schulkoordination, welches von allen Schweizer Kantonen (Ausnahme: Tessin) unterzeichnet wurde, legt das Schuleintrittsalter auf das vollendete sechste Altersjahr fest. Stichtag ist der 30. Juni. Abweichungen im kantonalen Recht bis zu vier Monaten vor und nach diesem Datum sind zulässig.</p><p>Volkswirtschaftlich betrachtet macht diese Regelung wenig Sinn. Diese im internationalen Vergleich späte Einschulung führt zu einem späteren Eintritt der Schweizerinnen und Schweizer ins Erwerbsleben und damit zu einer Verkürzung der Zeit der Erwerbstätigkeit. Anstatt darüber zu diskutieren, mit höherem Alter noch zu arbeiten, sollten wir darüber diskutieren, ob wir nicht unseren Nachwuchs dank früherer Einschulung ein Jahr früher auf den Arbeitsmarkt lassen wollen. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass Sechsjährige mit wenigen Ausnahmen durchaus reif für die Schule sind.</p><p>Ich möchte den Bundesrat bitten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass die Vorverlegung des Schuleintrittsalters um ein Jahr volkswirtschaftlich und pädagogisch sinnvoll wäre?</p><p>2. Welche weiteren Vorteile einer Vorverlegung des Schuleintrittsalters sieht er?</p><p>3. Lassen sich die Vorteile einer Vorverlegung des Schuleintrittsalters finanziell quantifizieren?</p><p>4. Kennt er auch mögliche Nachteile einer Vorverlegung des Schuleintrittsalters?</p><p>5. Bestehen bei der Erziehungsdirektorenkonferenz Absichten, das Konkordat über die Schulkoordination insofern zu ändern, dass das Schuleintrittsalter auf das vollendete fünfte Altersjahr festgelegt wird?</p><p>6. Ist er bereit, gegebenenfalls eine Änderung von Artikel 62 der Bundesverfassung zu beantragen und das Schuleintrittsalter analog dem Schuljahresbeginn festzulegen?</p>
  • Früherer Schulbeginn
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Regelung der Vorschul- und Primarschulerziehung und damit auch des Übergangs von der einen in die andere Stufe ist ausschliesslich Sache der Kantone. Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) arbeitet gegenwärtig an der ganzen Komplexität dieser Thematik. Dabei geht es neben der Frage des Einschulungszeitpunktes insbesondere um die individuellere und flexiblere Gestaltung des Überganges von der Vor- in die Primarschule (Schaffung einer so genannten Basisstufe) und die Festlegung von Kompetenzniveaus. Die EDK zielt hier also darauf ab, nicht Einzelfragen herauszugreifen und zu lösen, sondern eine kohärente Gesamtlösung zu schaffen.</p><p>Mit Blick auf diese Hinweise kann der Bundesrat die anstehenden Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Interpellantin, wonach die Vorverlegung des Schuleintrittsalters aus pädagogischen und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll wäre, wobei erstere allerdings im Vordergrund stehen.</p><p>2. Neben den von der Interpellation erwähnten pädagogischen und wirtschaftlichen Gründen sprechen vor allem auch folgende Punkte für eine Vorverlegung:</p><p>- Angleichung an die Praxis der meisten anderen Staaten (insbesondere in Europa);</p><p>- Erleichterung der Mobilität Schweiz-Ausland und umgekehrt;</p><p>- Ermöglichung früherer Studienabschlüsse und damit Erhöhung der Chancengleichheit schweizerischer Studierender auf dem internationalen Arbeitsmarkt.</p><p>3. Der Bundesrat ist aufgrund der vorhandenen Daten nicht in der Lage, die Vorteile einer Vorverlegung des Schuleintrittsalters finanziell zu quantifizieren.</p><p>4. Aus der Sicht des Bundesrates gibt es keine gewichtigen Nachteile einer Vorverlegung des Schuleintrittsalters. Eine künftige neue Regelung müsste allerdings so flexibel umgesetzt werden können, dass Ausnahmesituationen (z. B. aus medizinischen Gründen) Rechnung getragen werden kann.</p><p>5. Die EDK ist sich - wie einleitend erwähnt - der Problematik und des Handlungsbedarfes sehr bewusst. In ihren Leitlinien vom 5. Juli 2001 hat sie sich zum vorrangigen Ziel gesetzt, das Schulkonkordat in diesem Sinne substanziell zu erweitern. In ihrem Tätigkeitsprogramm ab 2001 (siehe auch dessen Fortschreibung 2003) hat sie denn auch schon einen entsprechenden Zeitplan festgelegt.</p><p>6. Der Bundesrat ist der Meinung, dass in Anbetracht des verfassungsmässigen Auftrages der Kantone gemäss Artikel 62 der Bundesverfassung und in Anbetracht der laufenden umfassenden Arbeiten der EDK (nicht nur beschränkt auf den Einschulungszeitpunkt) die interkantonale Lösung zu unterstützen ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Konkordat über die Schulkoordination, welches von allen Schweizer Kantonen (Ausnahme: Tessin) unterzeichnet wurde, legt das Schuleintrittsalter auf das vollendete sechste Altersjahr fest. Stichtag ist der 30. Juni. Abweichungen im kantonalen Recht bis zu vier Monaten vor und nach diesem Datum sind zulässig.</p><p>Volkswirtschaftlich betrachtet macht diese Regelung wenig Sinn. Diese im internationalen Vergleich späte Einschulung führt zu einem späteren Eintritt der Schweizerinnen und Schweizer ins Erwerbsleben und damit zu einer Verkürzung der Zeit der Erwerbstätigkeit. Anstatt darüber zu diskutieren, mit höherem Alter noch zu arbeiten, sollten wir darüber diskutieren, ob wir nicht unseren Nachwuchs dank früherer Einschulung ein Jahr früher auf den Arbeitsmarkt lassen wollen. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass Sechsjährige mit wenigen Ausnahmen durchaus reif für die Schule sind.</p><p>Ich möchte den Bundesrat bitten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass die Vorverlegung des Schuleintrittsalters um ein Jahr volkswirtschaftlich und pädagogisch sinnvoll wäre?</p><p>2. Welche weiteren Vorteile einer Vorverlegung des Schuleintrittsalters sieht er?</p><p>3. Lassen sich die Vorteile einer Vorverlegung des Schuleintrittsalters finanziell quantifizieren?</p><p>4. Kennt er auch mögliche Nachteile einer Vorverlegung des Schuleintrittsalters?</p><p>5. Bestehen bei der Erziehungsdirektorenkonferenz Absichten, das Konkordat über die Schulkoordination insofern zu ändern, dass das Schuleintrittsalter auf das vollendete fünfte Altersjahr festgelegt wird?</p><p>6. Ist er bereit, gegebenenfalls eine Änderung von Artikel 62 der Bundesverfassung zu beantragen und das Schuleintrittsalter analog dem Schuljahresbeginn festzulegen?</p>
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