Vermeidung von Russpartikeln bei Dieselmotoren

ShortId
03.3572
Id
20033572
Updated
10.04.2024 09:50
Language
de
Title
Vermeidung von Russpartikeln bei Dieselmotoren
AdditionalIndexing
52;Dieselkraftstoff;Staub;Verschmutzung durch das Auto;Fahrzeugausrüstung;luftverunreinigender Stoff;Abgas;schadstoffarmes Fahrzeug
1
  • L06K170401010103, Dieselkraftstoff
  • L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
  • L05K0602010101, luftverunreinigender Stoff
  • L06K060201010101, Abgas
  • L06K060201010102, Staub
  • L04K18010401, Fahrzeugausrüstung
  • L04K06010413, schadstoffarmes Fahrzeug
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dieselpersonenwagen emittieren rund 12 Prozent weniger Kohlendioxid (CO2), jedoch rund dreimal mehr Stickoxide (NOx) und bis zu tausendmal mehr lungengängige Partikel als vergleichbare Benzinpersonenwagen. Die sehr feinen, lungengängigen Dieselrusspartikel haben negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Dieselrusspartikel sind krebserregend, verursachen Herzkreislauferkrankungen und führen überdies zu einer erhöhten Anfälligkeit für Atemwegserkrankungen sowie zu einer Verschlechterung der Lungenfunktion. Zudem haben die Dieselrusspartikel eine klimaerwärmende Wirkung, sodass der positive CO2-Effekt von Dieselmotoren durch den negativen Russpartikeleffekt - auch bei Fahrzeugen der zukünftigen EURO4-Norm - in etwa aufgehoben wird.</p><p>Das Partikelproblem kann mit dem Einbau eines Partikelfilters gelöst werden, da Partikelfilter die Partikelemissionen von Dieselfahrzeugen um mehr als 90 Prozent reduzieren. Ausserdem wird in der Schweiz ab 2004 und in der EU ab 2005 flächendeckend schwefelfreier Dieseltreibstoff angeboten. Dies erhöht die Wirksamkeit der Partikelfilter zusätzlich. Die ab 2006 in Kraft tretenden EURO4-Grenzwerte werden den Einbau eines Partikelfilters für die meisten Dieselpersonenwagen jedoch nicht zwingend machen. Ein strengerer EURO5-Grenzwert für Dieselpersonenwagen wird erst für das Jahr 2010 erwogen.</p><p>Der Partikelfilter ist heute Stand der Technik. Weltweit sind bereits rund 500 000 Dieselpersonenwagen mit Partikelfilter von Peugeot/Citroën in Betrieb, die tadellos funktionieren. An der Internationalen Automobilausstellung (IAA) im September 2003 in Frankfurt wurden Personenwagenmodelle mit Partikelfiltern von Ford, VW, BMW, Mercedes, Audi, Fiat, Honda, Jaguar, Mazda, Renault, Toyota, Volvo und Opel bereits ausgestellt oder für 2004 angekündigt. Diese Entwicklung zeigt, dass Partikelfilter heute technisch ausgereift sind und ab Mitte 2004 in vielen Personenwagenmodellen angeboten werden. Damit sie jedoch nicht nur in einzelnen Modellen verfügbar, sondern auf breiter Basis auch tatsächlich eingesetzt werden, braucht es eine obligatorische Vorschrift. Die anfängliche Einschränkung der Modellpalette, welche das Partikelfilterobligatorium zur Folge hätte, würde bald wieder verschwinden. Wie bei der Einführung des Katalysators würde sich mit einem Partikelfilterobligatorium die Anzahl Modelle mit Partikelfilter sehr schnell erhöhen.</p><p>Das Partikelfilterobligatorium leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lufthygiene und zum Klimaschutz. Im Kontext des Kyoto-Protokolls ermöglicht es den problemlosen Einsatz von CO2-effizienten Dieselpersonenwagen, ohne die lufthygienischen und klimatischen Nachteile des Dieselrusses in Kauf nehmen zu müssen. Sobald alle neuen Dieselpersonenwagen obligatorisch mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind und damit die lufthygienischen und klimatischen Nachteile des Dieselrusses beseitigt sind, sollten die besonders energieeffizienten Dieselpersonenwagen im Rahmen eines Bonus-Malus-Systems auf der Importsteuer gefördert werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat stimmt mit dem Anliegen der Motion überein. Partikel aus Dieselmotoren sind für die Gesundheit äusserst schädlich. Sie wirken krebserregend, begünstigen Herz-Kreislauf-Erkrankungen und erhöhen die Gefahr eines Herzinfarktes. Im Weiteren können sie Asthma, Allergien und Bronchitis auslösen. Neueste wissenschaftliche Studien zeigen zudem, dass die Feinstpartikel entlang den Riechnerven ins Gehirn transportiert werden können. Auch Zusammenhänge zwischen einer erhöhten Feinpartikelbelastung und einer erhöhten Säuglingssterblichkeit konnten nachgewiesen werden. Ausserdem haben die Partikel eine klimaerwärmende Wirkung.</p><p>Es ist richtig, dass mit Partikelfiltern, welche dem Stand der Technik entsprechen, die Partikelemissionen deutlich reduziert werden können.</p><p>Um die Motion im Gesamtkontext beantworten zu können, hat der Bundesrat zwei unterschiedliche Massnahmen zur Senkung der Partikelemissionen bei neuen Dieselpersonenwagen geprüft: eine "Pflicht" und einen "finanziellen Anreiz".</p><p>Die Massnahme "Pflicht" bestünde darin, dass alle neuen Dieselpersonenwagen, die ab dem 1. Januar 2006 in der Schweiz in Verkehr gesetzt würden, zusätzlich zum heute geltenden Partikelmassegrenzwert einen strengen Partikelanzahlgrenzwert einhalten müssten. Diese Massnahme würde die Partikelemissionen aus den Dieselpersonenwagen praktisch vollständig eliminieren. Sie stellt aber ein technisches Handelshemmnis gemäss WTO-Abkommen über die technischen Handelshemmnisse dar. Es sind zwar restriktive handelsrelevante Massnahmen im Bereich der technischen Vorschriften u. a. zum Schutze der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ausdrücklich zugelassen, das Abkommen empfiehlt den Mitgliedern der WTO jedoch, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an den internationalen Arbeiten und Standards zu orientieren (wie beispielsweise die ECE-Reglemente gemäss Homologationsabkommen der ECE/Uno von 1958). Im Rahmen der schweizerischen WTO-Notifikation zur Pflichtmassnahme hat insbesondere die Europäische Union u. a. die folgenden Einwände gegen deren frühzeitige Einführung in der Schweiz erhoben:</p><p>- die dem Schweizer Vorschlag zugrunde gelegte Messmethode zur Bestimmung der Partikelanzahl ist zurzeit Gegenstand internationaler Arbeiten im Rahmen der ECE/Uno, die noch nicht abgeschlossen sind;</p><p>- die schweizerische vorzeitige Einführung dieser Messmethode würde zu Handelsverzerrungen und Unsicherheit führen;</p><p>- die Übergangsfrist zwischen der Verabschiedung der vorgeschlagenen Massnahme und deren Einführung auf den 1. Januar 2006 wäre für die Industrie zu kurz;</p><p>- Artikel 6.3 des Abkommens über die technischen Handelshemmnisse (TBT-Abkommen) empfiehlt Vereinbarungen über gegenseitige Anerkennung mit dem Ziel, den Handel zu erleichtern;</p><p>- die Massnahme "Pflicht" würde das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) zwischen der Schweiz und der EG tangieren. So wäre die Gleichwertigkeit der unter Anhang 1, Kapitel 12 "Motorfahrzeuge" des MRA aufgeführten Rechtsvorschriften der Schweiz und der EG nicht mehr gegeben, was zu einer Suspendierung des betreffenden Kapitels über die gegenseitige Anerkennung der Fahrzeugtypengenehmigung führen würde.</p><p>Der Bundesrat kommt deshalb zum Schluss, dass ein Alleingang der Schweiz zur Einführung der Massnahme "Pflicht" mit ihren internationalen Wirtschaftsverpflichtungen nicht vereinbar wäre.</p><p>Die zweite vom Bundesrat geprüfte Massnahme "Finanzieller Anreiz" besteht darin, das Automobilsteuergesetz zu ändern. Durch die Schaffung von finanziellen Anreizen könnte u. a. die erstmalige Inverkehrsetzung von Automobilen mit geringem Schadstoffausstoss gezielt gefördert werden. Diese Massnahme unterscheidet sich von dem in der Begründung zur Motion erwähnten Bonus-Malus-System darin, dass sie die "Pflicht" nicht ergänzen, sondern ersetzen würde. Der Vorteil dieser Massnahme ist ihre Vereinbarkeit mit dem EU- bzw. WTO-Recht. So haben z. B. Deutschland, die Niederlande und Österreich ihre Absicht kundgetan, bereits 2005 eine steuerliche Förderung von Dieselpersonenwagen mit Partikelfiltern einzuführen. Diese ökologischen Kriterien würden ausserdem den Kantonen für eine allfällige Differenzierung der kantonalen Motorfahrzeugsteuer zur Verfügung stehen. Der Nachteil der Massnahme "Finanzieller Anreiz" besteht darin, dass die Ausrüstung der Personenwagen mit einem Partikelfilter weiterhin freiwillig wäre. Sie würde deshalb keine flächendeckende Reduktion der Partikelemissionen ermöglichen und somit das Ziel der Motion nicht vollständig erfüllen.</p><p>Der Bundesrat lehnt beide in der Begründung zur Motion erwähnten Massnahmen ab. Aufgrund der hier dargestellten Sachlage ist er jedoch bereit, den "finanziellen Anreiz" im Rahmen des Automobilsteuergesetzes gemäss den Bundesratszielen 2005 umzusetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Regelung auszuarbeiten, die den Ausstoss von Partikeln aus allen neuen, ab 2006 in die Schweiz importierten und in Verkehr gesetzten Dieselpersonenwagen soweit begrenzt, als es die beste verfügbare Technologie (z. B. ein Partikelfilter) ermöglicht.</p>
  • Vermeidung von Russpartikeln bei Dieselmotoren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dieselpersonenwagen emittieren rund 12 Prozent weniger Kohlendioxid (CO2), jedoch rund dreimal mehr Stickoxide (NOx) und bis zu tausendmal mehr lungengängige Partikel als vergleichbare Benzinpersonenwagen. Die sehr feinen, lungengängigen Dieselrusspartikel haben negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Dieselrusspartikel sind krebserregend, verursachen Herzkreislauferkrankungen und führen überdies zu einer erhöhten Anfälligkeit für Atemwegserkrankungen sowie zu einer Verschlechterung der Lungenfunktion. Zudem haben die Dieselrusspartikel eine klimaerwärmende Wirkung, sodass der positive CO2-Effekt von Dieselmotoren durch den negativen Russpartikeleffekt - auch bei Fahrzeugen der zukünftigen EURO4-Norm - in etwa aufgehoben wird.</p><p>Das Partikelproblem kann mit dem Einbau eines Partikelfilters gelöst werden, da Partikelfilter die Partikelemissionen von Dieselfahrzeugen um mehr als 90 Prozent reduzieren. Ausserdem wird in der Schweiz ab 2004 und in der EU ab 2005 flächendeckend schwefelfreier Dieseltreibstoff angeboten. Dies erhöht die Wirksamkeit der Partikelfilter zusätzlich. Die ab 2006 in Kraft tretenden EURO4-Grenzwerte werden den Einbau eines Partikelfilters für die meisten Dieselpersonenwagen jedoch nicht zwingend machen. Ein strengerer EURO5-Grenzwert für Dieselpersonenwagen wird erst für das Jahr 2010 erwogen.</p><p>Der Partikelfilter ist heute Stand der Technik. Weltweit sind bereits rund 500 000 Dieselpersonenwagen mit Partikelfilter von Peugeot/Citroën in Betrieb, die tadellos funktionieren. An der Internationalen Automobilausstellung (IAA) im September 2003 in Frankfurt wurden Personenwagenmodelle mit Partikelfiltern von Ford, VW, BMW, Mercedes, Audi, Fiat, Honda, Jaguar, Mazda, Renault, Toyota, Volvo und Opel bereits ausgestellt oder für 2004 angekündigt. Diese Entwicklung zeigt, dass Partikelfilter heute technisch ausgereift sind und ab Mitte 2004 in vielen Personenwagenmodellen angeboten werden. Damit sie jedoch nicht nur in einzelnen Modellen verfügbar, sondern auf breiter Basis auch tatsächlich eingesetzt werden, braucht es eine obligatorische Vorschrift. Die anfängliche Einschränkung der Modellpalette, welche das Partikelfilterobligatorium zur Folge hätte, würde bald wieder verschwinden. Wie bei der Einführung des Katalysators würde sich mit einem Partikelfilterobligatorium die Anzahl Modelle mit Partikelfilter sehr schnell erhöhen.</p><p>Das Partikelfilterobligatorium leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lufthygiene und zum Klimaschutz. Im Kontext des Kyoto-Protokolls ermöglicht es den problemlosen Einsatz von CO2-effizienten Dieselpersonenwagen, ohne die lufthygienischen und klimatischen Nachteile des Dieselrusses in Kauf nehmen zu müssen. Sobald alle neuen Dieselpersonenwagen obligatorisch mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind und damit die lufthygienischen und klimatischen Nachteile des Dieselrusses beseitigt sind, sollten die besonders energieeffizienten Dieselpersonenwagen im Rahmen eines Bonus-Malus-Systems auf der Importsteuer gefördert werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat stimmt mit dem Anliegen der Motion überein. Partikel aus Dieselmotoren sind für die Gesundheit äusserst schädlich. Sie wirken krebserregend, begünstigen Herz-Kreislauf-Erkrankungen und erhöhen die Gefahr eines Herzinfarktes. Im Weiteren können sie Asthma, Allergien und Bronchitis auslösen. Neueste wissenschaftliche Studien zeigen zudem, dass die Feinstpartikel entlang den Riechnerven ins Gehirn transportiert werden können. Auch Zusammenhänge zwischen einer erhöhten Feinpartikelbelastung und einer erhöhten Säuglingssterblichkeit konnten nachgewiesen werden. Ausserdem haben die Partikel eine klimaerwärmende Wirkung.</p><p>Es ist richtig, dass mit Partikelfiltern, welche dem Stand der Technik entsprechen, die Partikelemissionen deutlich reduziert werden können.</p><p>Um die Motion im Gesamtkontext beantworten zu können, hat der Bundesrat zwei unterschiedliche Massnahmen zur Senkung der Partikelemissionen bei neuen Dieselpersonenwagen geprüft: eine "Pflicht" und einen "finanziellen Anreiz".</p><p>Die Massnahme "Pflicht" bestünde darin, dass alle neuen Dieselpersonenwagen, die ab dem 1. Januar 2006 in der Schweiz in Verkehr gesetzt würden, zusätzlich zum heute geltenden Partikelmassegrenzwert einen strengen Partikelanzahlgrenzwert einhalten müssten. Diese Massnahme würde die Partikelemissionen aus den Dieselpersonenwagen praktisch vollständig eliminieren. Sie stellt aber ein technisches Handelshemmnis gemäss WTO-Abkommen über die technischen Handelshemmnisse dar. Es sind zwar restriktive handelsrelevante Massnahmen im Bereich der technischen Vorschriften u. a. zum Schutze der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ausdrücklich zugelassen, das Abkommen empfiehlt den Mitgliedern der WTO jedoch, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an den internationalen Arbeiten und Standards zu orientieren (wie beispielsweise die ECE-Reglemente gemäss Homologationsabkommen der ECE/Uno von 1958). Im Rahmen der schweizerischen WTO-Notifikation zur Pflichtmassnahme hat insbesondere die Europäische Union u. a. die folgenden Einwände gegen deren frühzeitige Einführung in der Schweiz erhoben:</p><p>- die dem Schweizer Vorschlag zugrunde gelegte Messmethode zur Bestimmung der Partikelanzahl ist zurzeit Gegenstand internationaler Arbeiten im Rahmen der ECE/Uno, die noch nicht abgeschlossen sind;</p><p>- die schweizerische vorzeitige Einführung dieser Messmethode würde zu Handelsverzerrungen und Unsicherheit führen;</p><p>- die Übergangsfrist zwischen der Verabschiedung der vorgeschlagenen Massnahme und deren Einführung auf den 1. Januar 2006 wäre für die Industrie zu kurz;</p><p>- Artikel 6.3 des Abkommens über die technischen Handelshemmnisse (TBT-Abkommen) empfiehlt Vereinbarungen über gegenseitige Anerkennung mit dem Ziel, den Handel zu erleichtern;</p><p>- die Massnahme "Pflicht" würde das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) zwischen der Schweiz und der EG tangieren. So wäre die Gleichwertigkeit der unter Anhang 1, Kapitel 12 "Motorfahrzeuge" des MRA aufgeführten Rechtsvorschriften der Schweiz und der EG nicht mehr gegeben, was zu einer Suspendierung des betreffenden Kapitels über die gegenseitige Anerkennung der Fahrzeugtypengenehmigung führen würde.</p><p>Der Bundesrat kommt deshalb zum Schluss, dass ein Alleingang der Schweiz zur Einführung der Massnahme "Pflicht" mit ihren internationalen Wirtschaftsverpflichtungen nicht vereinbar wäre.</p><p>Die zweite vom Bundesrat geprüfte Massnahme "Finanzieller Anreiz" besteht darin, das Automobilsteuergesetz zu ändern. Durch die Schaffung von finanziellen Anreizen könnte u. a. die erstmalige Inverkehrsetzung von Automobilen mit geringem Schadstoffausstoss gezielt gefördert werden. Diese Massnahme unterscheidet sich von dem in der Begründung zur Motion erwähnten Bonus-Malus-System darin, dass sie die "Pflicht" nicht ergänzen, sondern ersetzen würde. Der Vorteil dieser Massnahme ist ihre Vereinbarkeit mit dem EU- bzw. WTO-Recht. So haben z. B. Deutschland, die Niederlande und Österreich ihre Absicht kundgetan, bereits 2005 eine steuerliche Förderung von Dieselpersonenwagen mit Partikelfiltern einzuführen. Diese ökologischen Kriterien würden ausserdem den Kantonen für eine allfällige Differenzierung der kantonalen Motorfahrzeugsteuer zur Verfügung stehen. Der Nachteil der Massnahme "Finanzieller Anreiz" besteht darin, dass die Ausrüstung der Personenwagen mit einem Partikelfilter weiterhin freiwillig wäre. Sie würde deshalb keine flächendeckende Reduktion der Partikelemissionen ermöglichen und somit das Ziel der Motion nicht vollständig erfüllen.</p><p>Der Bundesrat lehnt beide in der Begründung zur Motion erwähnten Massnahmen ab. Aufgrund der hier dargestellten Sachlage ist er jedoch bereit, den "finanziellen Anreiz" im Rahmen des Automobilsteuergesetzes gemäss den Bundesratszielen 2005 umzusetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Regelung auszuarbeiten, die den Ausstoss von Partikeln aus allen neuen, ab 2006 in die Schweiz importierten und in Verkehr gesetzten Dieselpersonenwagen soweit begrenzt, als es die beste verfügbare Technologie (z. B. ein Partikelfilter) ermöglicht.</p>
    • Vermeidung von Russpartikeln bei Dieselmotoren

Back to List