Uno-Kinderrechtskonvention. Aufhebung des Vorbehaltes zu Artikel 5
- ShortId
-
03.3575
- Id
-
20033575
- Updated
-
24.06.2025 22:54
- Language
-
de
- Title
-
Uno-Kinderrechtskonvention. Aufhebung des Vorbehaltes zu Artikel 5
- AdditionalIndexing
-
08;12;Rechte des Kindes;Jugendschutz;elterliche Sorge;Konvention UNO;Vorbehalt bei einem Übereinkommen;Erziehung
- 1
-
- L04K05020508, Rechte des Kindes
- L06K100202020501, Konvention UNO
- L05K0506020601, Vorbehalt bei einem Übereinkommen
- L04K01030104, elterliche Sorge
- L04K01040206, Jugendschutz
- L04K01030302, Erziehung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Empfehlung trifft sich mit seinem eigenen Vorschlag zum Rückzug dieses unechten Vorbehaltes, da zwischen Artikel 5 der Kinderrechtskonvention und dem Schweizer Recht kein Widerspruch besteht (siehe Antworten des Bundesrates auf die Motionen Berberat 99.3627 und Teuscher 02.3194). Der Bundesrat fasst somit die vorliegende Empfehlung als Zustimmung zum vorgeschlagenen Rückzug auf.</p> Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, darauf hinzuwirken, dass der Vorbehalt der Schweiz zu Artikel 5 der Uno-Konvention betreffend die Rechte des Kindes aufgehoben wird.</p>
- Uno-Kinderrechtskonvention. Aufhebung des Vorbehaltes zu Artikel 5
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Empfehlung trifft sich mit seinem eigenen Vorschlag zum Rückzug dieses unechten Vorbehaltes, da zwischen Artikel 5 der Kinderrechtskonvention und dem Schweizer Recht kein Widerspruch besteht (siehe Antworten des Bundesrates auf die Motionen Berberat 99.3627 und Teuscher 02.3194). Der Bundesrat fasst somit die vorliegende Empfehlung als Zustimmung zum vorgeschlagenen Rückzug auf.</p> Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, darauf hinzuwirken, dass der Vorbehalt der Schweiz zu Artikel 5 der Uno-Konvention betreffend die Rechte des Kindes aufgehoben wird.</p>
- Uno-Kinderrechtskonvention. Aufhebung des Vorbehaltes zu Artikel 5
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