FinöV. Finanzierung der Folgekosten

ShortId
03.3582
Id
20033582
Updated
25.06.2025 02:01
Language
de
Title
FinöV. Finanzierung der Folgekosten
AdditionalIndexing
48;öffentlicher Verkehr;Hochgeschwindigkeitsverkehr;Kostenrechnung;Kostenwahrheit;Betriebskosten;Bahn 2000;Gesamtkosten;NEAT;Finanzierung;Lärmschutz
1
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K18010213, öffentlicher Verkehr
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L06K070302020109, Kostenwahrheit
  • L06K070302020103, Betriebskosten
  • L06K070302020106, Gesamtkosten
  • L05K1803020701, NEAT
  • L04K18030201, Bahn 2000
  • L04K18010209, Hochgeschwindigkeitsverkehr
  • L04K06010410, Lärmschutz
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Mit der Inbetriebnahme werden die FinöV-Anlagen von der Sonderfinanzierung (FinöV) in die ordentliche Finanzierung überführt. Die Belastungen können zu Finanzierungsengpässen führen. Es ist darüber Bericht zu erstatten:</p><p>1. welche Folgekosten im ursprünglich bewilligten Verpflichtungskredit enthalten; und</p><p>2. welche Folgekosten (später) noch zu erwarten sind, je für die verschiedenen FinöV-Projekte.</p><p>3. Der Bundesrat hat darzustellen, welche Lösungsmöglichkeiten bestehen, welche Vor- und Nachteile sie haben und welche Prioritäten er zu setzen, welche Anträge er zu stellen oder welche Entscheide er zu fällen gedenkt.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat möge der Bundesversammlung bis spätestens Ende 2004 Bericht und Anträge zum Einbezug der Folgekosten (Betrieb, Unterhalt, Rückzahlung von Darlehen, Zinsen usw.) aller FinöV-Projekte in den Bundeshaushalt unterbreiten.</p>
  • FinöV. Finanzierung der Folgekosten
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20030058
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Inbetriebnahme werden die FinöV-Anlagen von der Sonderfinanzierung (FinöV) in die ordentliche Finanzierung überführt. Die Belastungen können zu Finanzierungsengpässen führen. Es ist darüber Bericht zu erstatten:</p><p>1. welche Folgekosten im ursprünglich bewilligten Verpflichtungskredit enthalten; und</p><p>2. welche Folgekosten (später) noch zu erwarten sind, je für die verschiedenen FinöV-Projekte.</p><p>3. Der Bundesrat hat darzustellen, welche Lösungsmöglichkeiten bestehen, welche Vor- und Nachteile sie haben und welche Prioritäten er zu setzen, welche Anträge er zu stellen oder welche Entscheide er zu fällen gedenkt.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat möge der Bundesversammlung bis spätestens Ende 2004 Bericht und Anträge zum Einbezug der Folgekosten (Betrieb, Unterhalt, Rückzahlung von Darlehen, Zinsen usw.) aller FinöV-Projekte in den Bundeshaushalt unterbreiten.</p>
    • FinöV. Finanzierung der Folgekosten

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