Beschaffungen des Bundes. Ausgewogenheit und Transparenz *
- ShortId
-
03.3589
- Id
-
20033589
- Updated
-
28.07.2023 13:31
- Language
-
de
- Title
-
Beschaffungen des Bundes. Ausgewogenheit und Transparenz *
- AdditionalIndexing
-
15;deutsch-sprachige Schweiz;französisch-sprachige Schweiz;Kanton;Submissionswesen;Gleichbehandlung
- 1
-
- L04K07010305, Submissionswesen
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L06K080701020108, Kanton
- L06K010601020101, deutsch-sprachige Schweiz
- L06K010601020201, französisch-sprachige Schweiz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Jahre 2002 hat der Bund für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen die stattliche Summe von 3,9 Milliarden Franken ausgegeben.</p><p>Die Rangliste, die alljährlich im Magazin "Die Volkswirtschaft" veröffentlicht wird, hat in den vergangenen Jahren keine wesentlichen Änderungen erfahren. So horten allein Zürich und Bern 55 Prozent der öffentlichen Aufträge, der Anteil der gesamten Deutschschweiz beträgt gar 90 Prozent! Ganz offensichtlich entspricht die kantonale Verteilung dieses "Staatskuchens" keineswegs dem wirtschaftlichen Gewicht der oben erwähnten Kantone. Sowohl die Romandie als auch das Tessin werden stark diskriminiert; trotz eines oft vorteilhaften Kosten-Leistungs-Verhältnisses kommt ihnen ein winziger Beschaffungsanteil von nur gerade 6,54 Prozent zu.</p><p>Der Beschaffungsanteil des Kantons Jura beispielsweise beträgt 0,26 Prozent, derjenige der Kantone Freiburg und Wallis 0,65 Prozent bzw. 0,6 Prozent. Vergleicht man auf Landesebene das wirtschaftliche Gewicht dieser Kantone mit ihrem jeweiligen Beschaffungsanteil, so ergibt sich, dass der Kanton Jura 2,7-mal, der Kanton Freiburg 1,4-mal und der Kanton Wallis 4,8-mal weniger öffentliche Aufträge erhalten, als es dem wirtschaftlichen Gewicht dieser Kantone entsprechen würde. Die Wettbewerbsmechanismen scheinen nicht der einzige Grund für diese inakzeptable Situation zu sein.</p>
- <p>Die Schweiz hat im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens zwei internationale Übereinkommen abgeschlossen. Es handelt sich dabei um das WTO-Übereinkommen vom 15. April 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 0.632.231.422) und das Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens (SR 0.172.052.68). Ziel dieser Abkommen ist der Abbau wettbewerbsbeschränkender und -verzerrender Massnahmen und protektionistischer Praktiken. Die welt- bzw. europaweite Liberalisierung des Beschaffungswesens hat zum Ziel, durch die Intensivierung des Wettbewerbes, die Erleichterung von Arbeitsteilung und die Spezialisierung sowie die Nutzung von Grössenvorteilen, knappe Ressourcen effizienter einzusetzen, Innovationen zu stimulieren und auf diese Weise Wachstum und Wohlstand zu erhöhen.</p><p>Das öffentliche Beschaffungsrecht lässt deshalb seit der Liberalisierung für die Verfolgung regional- oder strukturpolitischer Ziele keinen Raum.</p><p>Auf Stufe Bund setzt das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB; SR 172.056.1) die internationalen Übereinkommen um. Zweck des Gesetzes sind die Stärkung des Wettbewerbes unter den Anbietern, die Förderung des wirtschaftlichen Einsatzes der öffentlichen Mittel und der Transparenz sowie die Gleichbehandlung der in- und ausländischen Anbieter. Beschaffungen von Gütern, Dienstleistungen und Bauleistungen müssen ab bestimmten Schwellenwerten öffentlich ausgeschrieben werden. Ausschlaggebend für die Vergabe der öffentlichen Aufträge ist die Wirtschaftlichkeit des Angebotes, das grundsätzlich im Wettbewerb und aufgrund transparenter Eignungs- und Zuschlagskriterien zu ermitteln ist. Dem abgewiesenen Anbieter steht ein Rechtsmittel zur Verfügung, mit dem er die Verletzung von Beschaffungsnormen rügen kann.</p><p>Es gilt jedoch auch Aufträge unter dem Schwellenwert grundsätzlich im Wettbewerb (Einladungsverfahren) zu beschaffen. Der Bund bemüht sich, im Rahmen seiner Marktbeobachtung leistungsfähige Lieferanten aus allen Regionen des Landes zur Offertstellung einzuladen. So werden beispielsweise bei der Vergabe von Druckaufträgen regelmässig auch Unternehmen der Romandie und des Kantons Tessin eingeladen, ein Angebot einzureichen. Den Zuschlag erhält auch in diesem Beschaffungsverfahren das wirtschaftlich günstigste Angebot. Den Unternehmen steht die Möglichkeit zu, eine aktive Rolle einzunehmen, indem sie die Beschaffungsstellen des Bundes auf ihre Leistungen aufmerksam machen.</p><p>Dem Bundesrat ist der möglichst transparente Zugang zum öffentlichen Nachfragemarkt für sämtliche Unternehmen aus allen Sprachregionen der Schweiz ein wichtiges Anliegen, denn damit wird der Wettbewerb gefördert und die Chancengleichheit der Unternehmen sichergestellt. Der von Bund, Kantonen und einigen Städten gemeinsam getragene Verein Simap.ch (Verein für ein Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz) betreibt eine entsprechende Internetplattform für öffentliche Ausschreibungen. Sie erhöht die Chance der Unternehmen, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen und von öffentlichen Aufträgen zu profitieren.</p><p>Die Güterbeschaffungsstatistik des Bundes stellt eine reine Zahlungsstatistik dar. Diese erfasst nicht das Domizil des Lieferanten, sondern vielmehr den Zahlungsort, wobei auch das Domizil von Subunternehmern aus Kostengründen nicht erfasst wird. Aufgrund dessen lässt sich aus dieser Statistik nicht ableiten, wie gross der prozentuale Anteil an öffentlichen Beschaffungen für den jeweiligen Kanton ist. Dabei gilt es jedoch hervorzuheben, dass Massnahmen zur Verbesserung der Datenlage im öffentlichen Beschaffungswesen eingeleitet wurden. Dabei soll die Beschaffungsstatistik neu konzipiert werden, um zu überprüfen, ob die Ziele des Beschaffungsrechtes erreicht werden konnten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um eine gerechte und transparente Verteilung der Beschaffungen des Bundes zu gewährleisten? Der kantonale Anteil an öffentlichen Beschaffungen sollte eigentlich in etwa dem reellen wirtschaftlichen Gewicht der einzelnen Kantone entsprechen.</p>
- Beschaffungen des Bundes. Ausgewogenheit und Transparenz *
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Jahre 2002 hat der Bund für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen die stattliche Summe von 3,9 Milliarden Franken ausgegeben.</p><p>Die Rangliste, die alljährlich im Magazin "Die Volkswirtschaft" veröffentlicht wird, hat in den vergangenen Jahren keine wesentlichen Änderungen erfahren. So horten allein Zürich und Bern 55 Prozent der öffentlichen Aufträge, der Anteil der gesamten Deutschschweiz beträgt gar 90 Prozent! Ganz offensichtlich entspricht die kantonale Verteilung dieses "Staatskuchens" keineswegs dem wirtschaftlichen Gewicht der oben erwähnten Kantone. Sowohl die Romandie als auch das Tessin werden stark diskriminiert; trotz eines oft vorteilhaften Kosten-Leistungs-Verhältnisses kommt ihnen ein winziger Beschaffungsanteil von nur gerade 6,54 Prozent zu.</p><p>Der Beschaffungsanteil des Kantons Jura beispielsweise beträgt 0,26 Prozent, derjenige der Kantone Freiburg und Wallis 0,65 Prozent bzw. 0,6 Prozent. Vergleicht man auf Landesebene das wirtschaftliche Gewicht dieser Kantone mit ihrem jeweiligen Beschaffungsanteil, so ergibt sich, dass der Kanton Jura 2,7-mal, der Kanton Freiburg 1,4-mal und der Kanton Wallis 4,8-mal weniger öffentliche Aufträge erhalten, als es dem wirtschaftlichen Gewicht dieser Kantone entsprechen würde. Die Wettbewerbsmechanismen scheinen nicht der einzige Grund für diese inakzeptable Situation zu sein.</p>
- <p>Die Schweiz hat im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens zwei internationale Übereinkommen abgeschlossen. Es handelt sich dabei um das WTO-Übereinkommen vom 15. April 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 0.632.231.422) und das Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens (SR 0.172.052.68). Ziel dieser Abkommen ist der Abbau wettbewerbsbeschränkender und -verzerrender Massnahmen und protektionistischer Praktiken. Die welt- bzw. europaweite Liberalisierung des Beschaffungswesens hat zum Ziel, durch die Intensivierung des Wettbewerbes, die Erleichterung von Arbeitsteilung und die Spezialisierung sowie die Nutzung von Grössenvorteilen, knappe Ressourcen effizienter einzusetzen, Innovationen zu stimulieren und auf diese Weise Wachstum und Wohlstand zu erhöhen.</p><p>Das öffentliche Beschaffungsrecht lässt deshalb seit der Liberalisierung für die Verfolgung regional- oder strukturpolitischer Ziele keinen Raum.</p><p>Auf Stufe Bund setzt das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB; SR 172.056.1) die internationalen Übereinkommen um. Zweck des Gesetzes sind die Stärkung des Wettbewerbes unter den Anbietern, die Förderung des wirtschaftlichen Einsatzes der öffentlichen Mittel und der Transparenz sowie die Gleichbehandlung der in- und ausländischen Anbieter. Beschaffungen von Gütern, Dienstleistungen und Bauleistungen müssen ab bestimmten Schwellenwerten öffentlich ausgeschrieben werden. Ausschlaggebend für die Vergabe der öffentlichen Aufträge ist die Wirtschaftlichkeit des Angebotes, das grundsätzlich im Wettbewerb und aufgrund transparenter Eignungs- und Zuschlagskriterien zu ermitteln ist. Dem abgewiesenen Anbieter steht ein Rechtsmittel zur Verfügung, mit dem er die Verletzung von Beschaffungsnormen rügen kann.</p><p>Es gilt jedoch auch Aufträge unter dem Schwellenwert grundsätzlich im Wettbewerb (Einladungsverfahren) zu beschaffen. Der Bund bemüht sich, im Rahmen seiner Marktbeobachtung leistungsfähige Lieferanten aus allen Regionen des Landes zur Offertstellung einzuladen. So werden beispielsweise bei der Vergabe von Druckaufträgen regelmässig auch Unternehmen der Romandie und des Kantons Tessin eingeladen, ein Angebot einzureichen. Den Zuschlag erhält auch in diesem Beschaffungsverfahren das wirtschaftlich günstigste Angebot. Den Unternehmen steht die Möglichkeit zu, eine aktive Rolle einzunehmen, indem sie die Beschaffungsstellen des Bundes auf ihre Leistungen aufmerksam machen.</p><p>Dem Bundesrat ist der möglichst transparente Zugang zum öffentlichen Nachfragemarkt für sämtliche Unternehmen aus allen Sprachregionen der Schweiz ein wichtiges Anliegen, denn damit wird der Wettbewerb gefördert und die Chancengleichheit der Unternehmen sichergestellt. Der von Bund, Kantonen und einigen Städten gemeinsam getragene Verein Simap.ch (Verein für ein Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz) betreibt eine entsprechende Internetplattform für öffentliche Ausschreibungen. Sie erhöht die Chance der Unternehmen, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen und von öffentlichen Aufträgen zu profitieren.</p><p>Die Güterbeschaffungsstatistik des Bundes stellt eine reine Zahlungsstatistik dar. Diese erfasst nicht das Domizil des Lieferanten, sondern vielmehr den Zahlungsort, wobei auch das Domizil von Subunternehmern aus Kostengründen nicht erfasst wird. Aufgrund dessen lässt sich aus dieser Statistik nicht ableiten, wie gross der prozentuale Anteil an öffentlichen Beschaffungen für den jeweiligen Kanton ist. Dabei gilt es jedoch hervorzuheben, dass Massnahmen zur Verbesserung der Datenlage im öffentlichen Beschaffungswesen eingeleitet wurden. Dabei soll die Beschaffungsstatistik neu konzipiert werden, um zu überprüfen, ob die Ziele des Beschaffungsrechtes erreicht werden konnten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um eine gerechte und transparente Verteilung der Beschaffungen des Bundes zu gewährleisten? Der kantonale Anteil an öffentlichen Beschaffungen sollte eigentlich in etwa dem reellen wirtschaftlichen Gewicht der einzelnen Kantone entsprechen.</p>
- Beschaffungen des Bundes. Ausgewogenheit und Transparenz *
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