Internationale Konferenz vom Roten Kreuz und vom Roten Halbmond in Genf *
- ShortId
-
03.3604
- Id
-
20033604
- Updated
-
28.07.2023 10:36
- Language
-
de
- Title
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Internationale Konferenz vom Roten Kreuz und vom Roten Halbmond in Genf *
- AdditionalIndexing
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08;Rotes Kreuz;Politik der Zusammenarbeit;Evaluation;Humanität;internationales Treffen
- 1
-
- L03K150114, Rotes Kreuz
- L04K10020107, internationales Treffen
- L03K100102, Politik der Zusammenarbeit
- L04K08020213, Humanität
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Von der 28. Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz (Konferenz) zum Thema "Menschenwürde schützen" zieht der Bundesrat eine positive Bilanz. Die Aufgabe der vierjährlich stattfindenden Konferenz ist es, den Zusammenhalt zwischen den 191 Vertragsparteien zu den Genfer Abkommen von 1949 und der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung (Bewegung) zu garantieren und zu fördern und die Hauptlinien der Arbeit der verschiedenen Komponenten der Bewegung zu definieren und zu bestätigen.</p><p>Das starke Engagement der Schweiz ist Teil der Weiterführung und der Bekräftigung ihrer humanitären Tradition. Bundesrätin Micheline Calmy-Rey versicherte in ihrer Eröffnungsansprache, dass die Schweiz die Anliegen der Bewegung unterstütze und bestätigte die Bedeutung des humanitären Völkerrechtes (HVR). Sie hat auch die Notwendigkeit der Umsetzung von gemeinsamen Strategien zur Verringerung von Katastrophenrisiken und zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten wie z. B. HIV/Aids oder Malaria bekräftigt. Zudem war es der Schweiz als Depositar der Genfer Abkommen von 1949 ein Anliegen, ihre Unterstützung gegenüber dem Emblemprozess zum Ausdruck zu bringen. Die Konferenz hat auch die Rolle Genfs als internationales humanitäres Zentrum gestärkt.</p><p>Die Hauptresultate der Konferenz sind eine Konferenzerklärung sowie die Agenda zur humanitären Aktion. Erstere bekräftigt u. a. die Bedeutung des humanitären Völkerrechtes und ist wegweisend für die Tätigkeit der Bewegung. Letztere beinhaltet konkrete Massnahmen zum Schutz der Menschenwürde, die bis 2007 umgesetzt werden sollen. Die beiden Dokumente stützen die bisherigen Ansätze der schweizerischen Politik und erlauben deren nahtlose Weiterführung. Neben den Hauptdokumenten wurden vier Resolutionen im Konsensverfahren verabschiedet. Die Schweiz hat zudem individuell oder mit Partnern in spezifischen Bereichen ihres humanitären Engagements Versprechen (Pledges) abgegeben, über deren Umsetzung in vier Jahren an der nächsten statutarischen Konferenz Rechenschaft abgelegt werden muss. Sie unterstützte an der Konferenz die Abhaltung dreier Workshops wie auch die Aktivitäten zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades und der Mitgliedschaft der Internationalen Humanitären Ermittlungskommission, deren Sekretariat sie führt.</p><p>2. Indem sich die Schweiz auf die bestehenden Elemente ihres humanitären Engagements berufen hat, hat sie in Sachfragen zukunftsweisende Positionen eingenommen. Die Delegation des Bundes war aktiv an den Verhandlungen beteiligt, an welchen die zwei Konferenzdokumente erarbeitet wurden. Sie konnte dazu beitragen, dass die Texte, vor allem im Bereich existierender Normen des HVR, gestärkt wurden.</p><p>3. Die Zusammenarbeit mit den Konferenzorganisatoren (dem IKRK und der Föderation) war intensiv und beinhaltete materielle und inhaltliche Komponenten.</p><p>Der Bund hat 1,2 Millionen Franken an die Konferenzkosten beigetragen. Zudem hat er die Konferenzvorbereitungen und deren Ablauf durch die Zurverfügungstellung eines erfahrenen Diplomaten als Konferenzkommissar massgeblich unterstützt. Für die Anreise und den Aufenthalt von Regierungsdelegationen aus den am wenigsten entwickelten Ländern hat der Bund einen Betrag von höchstens 300 000 Franken bereitgestellt. Er hat die kostenlose Nutzung des Internationalen Konferenzzentrums Genf offeriert und einen Betrag von höchstens 50 000 Franken an den gemeinsam mit den Behörden der Stadt und des Kantons Genf offerierten Eröffnungsempfang zur Verfügung gestellt.</p><p>Auf inhaltlicher Ebene konnte der Bund mitunter durch seinen Einsitz in die Botschaftergruppe seine Anliegen konsequent in den Vorbereitungsprozess der Konferenz einbringen. Die Konferenzdokumente wurden u. a. in diesem Rahmen fortlaufend kommentiert, was ermöglichte, schon früh schweizerische Positionen einzubringen. Die gute Zusammenarbeit hat sich auch in der gemeinsamen Abhaltung eines Workshops mit dem IKRK als auch mit der Föderation geäussert. Das gemeinsame Versprechen des Bundes mit dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) zeugt von der engen Zusammenarbeit mit unserer Nationalgesellschaft, welche auch an den Konferenzvorbereitungen der Bundesverwaltung beteiligt war.</p><p>4. Die Zusammenarbeit mit anderen Staaten gestaltete sich für die Schweiz als fruchtbar. Dies war sowohl während der Konferenzvorbereitung als auch an der Konferenz selbst der Fall. Zudem wurden auch gemeinsame Versprechen (Pledges) abgegeben. Ausserdem hat die Schweiz im Namen des "Human Security Network" (HSN), in welchem 13 Staaten zusammengefasst sind, im Plenum zu humanitären und die menschliche Sicherheit betreffenden Themen interveniert. Am Rande der Konferenz hat die Schweiz Vertreter der Mitgliedstaaten des HSN zu einem Gedankenaustausch eingeladen. Anwesend waren u. a. die Aussenminister Kanadas und Malis. Es fanden auch eine Reihe informeller Treffen statt, an welchen Themen mit Bezug zur Konferenz und humanitäre Fragen zur Sprache kamen.</p><p>5. Die positiven Resultate dieser Konferenz und der von den Teilnehmern geäusserte Wunsch, ihr Engagement zugunsten des Schutzes der Menschenwürde weiterzuführen, sprechen für eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem IKRK, der Föderation und dem SRK auch in der Zukunft. Der Beschluss, die nächste statutarische Konferenz im Jahre 2007 wiederum in Genf durchzuführen, wird die Rolle Genfs als internationales humanitäres Zentrum weiter stärken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vom 2. bis 6. Dezember 2003 fand in Genf die 28. Internationale Konferenz vom Roten Kreuz und vom Roten Halbmond statt. Dieses Ereignis findet nur alle vier Jahre statt, versammelt Staaten und die gesamte Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Trotzdem hat die Konferenz in der Presse in der vergangenen Woche nur geringes Interesse verursacht. Fragen zur humanitären Politik der Schweiz, zum humanitären Völkerrecht, aber auch zur Rolle des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) und des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) sind für das Bild der Schweiz im Ausland von grosser Bedeutung.</p><p>Die Schweiz hat sich an der Konferenz massgeblich finanziell wie auch in Sachfragen beteiligt. Das IKRK und das SRK haben an der Vorbereitung und Durchführung mitgewirkt. Der Präsident des SRK wurde zum Vizepräsidenten der Konferenz gewählt.</p><p>Folgende Fragen scheinen mir zur Weiterführung der humanitären Aussenpolitik von grosser Bedeutung:</p><p>1. Welche Bilanz zieht der Bundesrat von dieser Konferenz?</p><p>Welches sind die konkreten Resultate der Konferenz, und was für Auswirkungen haben diese im Bereich der humanitären Politik? Welches ist der Stellenwert dieser Konferenz für die Schweiz im Licht ihrer humanitären Tradition?</p><p>2. Welche Haltung bezüglich der behandelten humanitären Herausforderungen hat die Schweiz vertreten?</p><p>3. Hat die schweizerische Regierung mit dem IKRK und dem SRK zusammengearbeitet, und wenn ja, wie?</p><p>4. Wie wurde die Zusammenarbeit mit anderen Staaten gestaltet?</p><p>5. Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat für die zukünftige Zusammenarbeit mit dem IKRK, der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften und dem Schweizerischen Roten Kreuz?</p>
- Internationale Konferenz vom Roten Kreuz und vom Roten Halbmond in Genf *
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Von der 28. Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz (Konferenz) zum Thema "Menschenwürde schützen" zieht der Bundesrat eine positive Bilanz. Die Aufgabe der vierjährlich stattfindenden Konferenz ist es, den Zusammenhalt zwischen den 191 Vertragsparteien zu den Genfer Abkommen von 1949 und der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung (Bewegung) zu garantieren und zu fördern und die Hauptlinien der Arbeit der verschiedenen Komponenten der Bewegung zu definieren und zu bestätigen.</p><p>Das starke Engagement der Schweiz ist Teil der Weiterführung und der Bekräftigung ihrer humanitären Tradition. Bundesrätin Micheline Calmy-Rey versicherte in ihrer Eröffnungsansprache, dass die Schweiz die Anliegen der Bewegung unterstütze und bestätigte die Bedeutung des humanitären Völkerrechtes (HVR). Sie hat auch die Notwendigkeit der Umsetzung von gemeinsamen Strategien zur Verringerung von Katastrophenrisiken und zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten wie z. B. HIV/Aids oder Malaria bekräftigt. Zudem war es der Schweiz als Depositar der Genfer Abkommen von 1949 ein Anliegen, ihre Unterstützung gegenüber dem Emblemprozess zum Ausdruck zu bringen. Die Konferenz hat auch die Rolle Genfs als internationales humanitäres Zentrum gestärkt.</p><p>Die Hauptresultate der Konferenz sind eine Konferenzerklärung sowie die Agenda zur humanitären Aktion. Erstere bekräftigt u. a. die Bedeutung des humanitären Völkerrechtes und ist wegweisend für die Tätigkeit der Bewegung. Letztere beinhaltet konkrete Massnahmen zum Schutz der Menschenwürde, die bis 2007 umgesetzt werden sollen. Die beiden Dokumente stützen die bisherigen Ansätze der schweizerischen Politik und erlauben deren nahtlose Weiterführung. Neben den Hauptdokumenten wurden vier Resolutionen im Konsensverfahren verabschiedet. Die Schweiz hat zudem individuell oder mit Partnern in spezifischen Bereichen ihres humanitären Engagements Versprechen (Pledges) abgegeben, über deren Umsetzung in vier Jahren an der nächsten statutarischen Konferenz Rechenschaft abgelegt werden muss. Sie unterstützte an der Konferenz die Abhaltung dreier Workshops wie auch die Aktivitäten zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades und der Mitgliedschaft der Internationalen Humanitären Ermittlungskommission, deren Sekretariat sie führt.</p><p>2. Indem sich die Schweiz auf die bestehenden Elemente ihres humanitären Engagements berufen hat, hat sie in Sachfragen zukunftsweisende Positionen eingenommen. Die Delegation des Bundes war aktiv an den Verhandlungen beteiligt, an welchen die zwei Konferenzdokumente erarbeitet wurden. Sie konnte dazu beitragen, dass die Texte, vor allem im Bereich existierender Normen des HVR, gestärkt wurden.</p><p>3. Die Zusammenarbeit mit den Konferenzorganisatoren (dem IKRK und der Föderation) war intensiv und beinhaltete materielle und inhaltliche Komponenten.</p><p>Der Bund hat 1,2 Millionen Franken an die Konferenzkosten beigetragen. Zudem hat er die Konferenzvorbereitungen und deren Ablauf durch die Zurverfügungstellung eines erfahrenen Diplomaten als Konferenzkommissar massgeblich unterstützt. Für die Anreise und den Aufenthalt von Regierungsdelegationen aus den am wenigsten entwickelten Ländern hat der Bund einen Betrag von höchstens 300 000 Franken bereitgestellt. Er hat die kostenlose Nutzung des Internationalen Konferenzzentrums Genf offeriert und einen Betrag von höchstens 50 000 Franken an den gemeinsam mit den Behörden der Stadt und des Kantons Genf offerierten Eröffnungsempfang zur Verfügung gestellt.</p><p>Auf inhaltlicher Ebene konnte der Bund mitunter durch seinen Einsitz in die Botschaftergruppe seine Anliegen konsequent in den Vorbereitungsprozess der Konferenz einbringen. Die Konferenzdokumente wurden u. a. in diesem Rahmen fortlaufend kommentiert, was ermöglichte, schon früh schweizerische Positionen einzubringen. Die gute Zusammenarbeit hat sich auch in der gemeinsamen Abhaltung eines Workshops mit dem IKRK als auch mit der Föderation geäussert. Das gemeinsame Versprechen des Bundes mit dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) zeugt von der engen Zusammenarbeit mit unserer Nationalgesellschaft, welche auch an den Konferenzvorbereitungen der Bundesverwaltung beteiligt war.</p><p>4. Die Zusammenarbeit mit anderen Staaten gestaltete sich für die Schweiz als fruchtbar. Dies war sowohl während der Konferenzvorbereitung als auch an der Konferenz selbst der Fall. Zudem wurden auch gemeinsame Versprechen (Pledges) abgegeben. Ausserdem hat die Schweiz im Namen des "Human Security Network" (HSN), in welchem 13 Staaten zusammengefasst sind, im Plenum zu humanitären und die menschliche Sicherheit betreffenden Themen interveniert. Am Rande der Konferenz hat die Schweiz Vertreter der Mitgliedstaaten des HSN zu einem Gedankenaustausch eingeladen. Anwesend waren u. a. die Aussenminister Kanadas und Malis. Es fanden auch eine Reihe informeller Treffen statt, an welchen Themen mit Bezug zur Konferenz und humanitäre Fragen zur Sprache kamen.</p><p>5. Die positiven Resultate dieser Konferenz und der von den Teilnehmern geäusserte Wunsch, ihr Engagement zugunsten des Schutzes der Menschenwürde weiterzuführen, sprechen für eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem IKRK, der Föderation und dem SRK auch in der Zukunft. Der Beschluss, die nächste statutarische Konferenz im Jahre 2007 wiederum in Genf durchzuführen, wird die Rolle Genfs als internationales humanitäres Zentrum weiter stärken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vom 2. bis 6. Dezember 2003 fand in Genf die 28. Internationale Konferenz vom Roten Kreuz und vom Roten Halbmond statt. Dieses Ereignis findet nur alle vier Jahre statt, versammelt Staaten und die gesamte Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Trotzdem hat die Konferenz in der Presse in der vergangenen Woche nur geringes Interesse verursacht. Fragen zur humanitären Politik der Schweiz, zum humanitären Völkerrecht, aber auch zur Rolle des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) und des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) sind für das Bild der Schweiz im Ausland von grosser Bedeutung.</p><p>Die Schweiz hat sich an der Konferenz massgeblich finanziell wie auch in Sachfragen beteiligt. Das IKRK und das SRK haben an der Vorbereitung und Durchführung mitgewirkt. Der Präsident des SRK wurde zum Vizepräsidenten der Konferenz gewählt.</p><p>Folgende Fragen scheinen mir zur Weiterführung der humanitären Aussenpolitik von grosser Bedeutung:</p><p>1. Welche Bilanz zieht der Bundesrat von dieser Konferenz?</p><p>Welches sind die konkreten Resultate der Konferenz, und was für Auswirkungen haben diese im Bereich der humanitären Politik? Welches ist der Stellenwert dieser Konferenz für die Schweiz im Licht ihrer humanitären Tradition?</p><p>2. Welche Haltung bezüglich der behandelten humanitären Herausforderungen hat die Schweiz vertreten?</p><p>3. Hat die schweizerische Regierung mit dem IKRK und dem SRK zusammengearbeitet, und wenn ja, wie?</p><p>4. Wie wurde die Zusammenarbeit mit anderen Staaten gestaltet?</p><p>5. Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat für die zukünftige Zusammenarbeit mit dem IKRK, der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften und dem Schweizerischen Roten Kreuz?</p>
- Internationale Konferenz vom Roten Kreuz und vom Roten Halbmond in Genf *
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