Terrorbekämpfung als Vorwand für US-Handelshemmnisse? *
- ShortId
-
03.3605
- Id
-
20033605
- Updated
-
28.07.2023 07:46
- Language
-
de
- Title
-
Terrorbekämpfung als Vorwand für US-Handelshemmnisse? *
- AdditionalIndexing
-
15;Handel;Güterverkehr;Datenschutz;Vertraulichkeit;Fracht;Handelsbeschränkung;USA;Zollvorschrift
- 1
-
- L04K07010201, Handelsbeschränkung
- L03K070102, Handel
- L04K03050305, USA
- L04K07010404, Zollvorschrift
- L04K18010202, Güterverkehr
- L05K1802010103, Fracht
- L04K05020513, Datenschutz
- L05K1201020202, Vertraulichkeit
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der Terrorismusbekämpfung wurden die sicherheitspolitischen Massnahmen seit dem 11. September 2001 weltweit verschärft. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig ist es aber wichtig, dass solche Massnahmen die Wirtschaftsprozesse möglichst wenig behindern.</p><p>Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement analysiert die sicherheitspolitischen Massnahmen des Auslandes im Bereich Warenverkehr, insbesondere diejenigen der EU und der USA schon seit einiger Zeit (in Zusammenarbeit mit der Schweizer Wirtschaft und den anderen involvierten Departementen). Auf diese Weise sollen die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen solcher Massnahmen möglichst minimiert werden.</p><p>Gegenüber den USA verteidigt die Schweiz ihre Interessen seit jeher insbesondere auf der Basis eines dichten Vertragsnetzes unter Einschluss des Freundschaftsvertrages von 1850. Bei Kollision zwischen beiden Rechtsordnungen konnten in der Vergangenheit regelmässig Lösungen gefunden werden.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Der Bundesrat ist sich der Problematik der Publikation von vertraulichen Handelsdaten bewusst. Angesichts der Probleme mit den Massnahmen der USA hat er den Delegierten für Handelsverträge beauftragt, bei den zuständigen US-Behörden zu intervenieren. Obwohl diese Behörden bei der Aussprache vom 21. November 2003 ein gewisses Verständnis für das Schweizer Anliegen zeigten, konnte keine Beschränkung oder Aufhebung der Publikation der Daten erreicht werden. Der Bundesrat wird jedoch weiterhin alles unternehmen, um in dieser Frage eine angemessene Regelung zu erreichen.</p><p>2. Die US-Behörden erachten die in den Transportpapieren (Manifest) gemachten Angaben als nicht vertraulich und veröffentlichen sie. Dies im Gegensatz zu den in den Handelsrechnungen enthaltenen Informationen, die stets vertraulich behandelt werden. Es besteht bereits heute für in den USA niedergelassene Importeure die Möglichkeit, die vertrauliche Behandlung der in den Transportpapieren enthaltenen Daten zu beantragen. Allerdings scheint dieses Verfahren sehr aufwändig und ist für jede Einzelsendung neu zu beantragen.</p><p>3. Die Schweiz verlangt, dass die Angaben über Sendungen, die sowohl ohne Umlad einen US-Hafen im Transit anlaufen als auch für den US-Markt bestimmt sind, vertraulich behandelt werden.</p><p>4. Anlässlich des letzten WTO-Examens der US-amerikanischen Wirtschaftspolitik vom 14. bis 16. Januar 2004 hat die Schweiz, im Verein mit zahlreichen Mitgliedern der WTO, ihrer Besorgnis bezüglich der Auswirkungen auf den Handel der von den USA seit dem 11. September 2001 getroffenen Sicherheitsmassnahmen Ausdruck verliehen.</p><p>Die Schweiz hat von den USA ausdrücklich verlangt, den wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Massnahmen die nötige Aufmerksamkeit zu schenken und diese auf ein Mindestmass zu reduzieren. Sie hat insbesondere auf die sehr hohen Anforderungen im Zusammenhang mit dem "Public Health Security and Bioterrorism Preparedness and Response Act of 2002", der "Container Security Initiative" und den neuen Bestimmungen für Reisen nach den USA hingewiesen.</p><p>An diese reihen sich die Probleme im Zusammenhang mit der Behandlung von vertraulichen Daten. Für die Handelsbeteiligten in den USA und im Ausland entstehen schwer wiegende Hindernisse und zusätzliche Kosten. Schliesslich hat die Schweiz darauf hingewiesen, dass die Bestrebungen zur Erhöhung der Sicherheit des Staatsgebietes die internationalen Handelsflüsse nicht wesentlich beeinträchtigen dürfen. Die USA haben sich verpflichtet darauf zu achten, dass die Massnahmen im Zusammenhang mit der Sicherheit des Staatsgebietes so geringe Auswirkungen wie möglich auf den Handel haben. Die weitere Entwicklung wird im Rahmen der WTO aufmerksam verfolgt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit Dezember 2002 sind verschiedene Sicherheitsprogramme der US-Zollbehörden in Kraft gesetzt worden. Diese Massnahmen sollen die Sicherheit erhöhen, indem keine Massenvernichtungswaffen primär auf dem Seeweg in die USA gelangen können. Luft, Schiene und Strasse wurden seitdem auch miteinbezogen.</p><p>Die verschiedenen Massnahmen wurden kurzfristig eingeführt und haben von den Betroffenen grosse Investitionen und Anpassungen der internen Prozesse verlangt. Es besteht ein gravierendes Problem in Bezug auf die Vertraulichkeit der Daten. Deshalb möchte ich vom Bundesrat wissen:</p><p>1. Ist die Schweiz bereit, von den USA zu verlangen, dass alle übermittelten Warendaten an das Bureau of Customs and Border Protection vertraulich behandelt werden und ausschliesslich bei dieser Stelle bleiben?</p><p>2. Wenn diese Massnahme nicht möglich ist, verhandelt er so, dass die Spediteure/Reedereien wieder die Möglichkeit haben, auf Wunsch und Antrag des Verladers eine vertrauliche Behandlung der Sendung zu ermöglichen und zu garantieren?</p><p>3. Kann verlangt werden, dass "Foreign cargo remaining on board"-Sendungen, welche mit dem Schiff einen US-Hafen anlaufen und dann weiter gehen, ohne abgeladen zu werden, weiterhin als vertraulich garantiert und behandelt werden müssen?</p><p>4. Ist er bereit, über die US-Handelshemmnisse in der WTO aktiv zu verhandeln?</p>
- Terrorbekämpfung als Vorwand für US-Handelshemmnisse? *
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Rahmen der Terrorismusbekämpfung wurden die sicherheitspolitischen Massnahmen seit dem 11. September 2001 weltweit verschärft. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig ist es aber wichtig, dass solche Massnahmen die Wirtschaftsprozesse möglichst wenig behindern.</p><p>Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement analysiert die sicherheitspolitischen Massnahmen des Auslandes im Bereich Warenverkehr, insbesondere diejenigen der EU und der USA schon seit einiger Zeit (in Zusammenarbeit mit der Schweizer Wirtschaft und den anderen involvierten Departementen). Auf diese Weise sollen die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen solcher Massnahmen möglichst minimiert werden.</p><p>Gegenüber den USA verteidigt die Schweiz ihre Interessen seit jeher insbesondere auf der Basis eines dichten Vertragsnetzes unter Einschluss des Freundschaftsvertrages von 1850. Bei Kollision zwischen beiden Rechtsordnungen konnten in der Vergangenheit regelmässig Lösungen gefunden werden.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Der Bundesrat ist sich der Problematik der Publikation von vertraulichen Handelsdaten bewusst. Angesichts der Probleme mit den Massnahmen der USA hat er den Delegierten für Handelsverträge beauftragt, bei den zuständigen US-Behörden zu intervenieren. Obwohl diese Behörden bei der Aussprache vom 21. November 2003 ein gewisses Verständnis für das Schweizer Anliegen zeigten, konnte keine Beschränkung oder Aufhebung der Publikation der Daten erreicht werden. Der Bundesrat wird jedoch weiterhin alles unternehmen, um in dieser Frage eine angemessene Regelung zu erreichen.</p><p>2. Die US-Behörden erachten die in den Transportpapieren (Manifest) gemachten Angaben als nicht vertraulich und veröffentlichen sie. Dies im Gegensatz zu den in den Handelsrechnungen enthaltenen Informationen, die stets vertraulich behandelt werden. Es besteht bereits heute für in den USA niedergelassene Importeure die Möglichkeit, die vertrauliche Behandlung der in den Transportpapieren enthaltenen Daten zu beantragen. Allerdings scheint dieses Verfahren sehr aufwändig und ist für jede Einzelsendung neu zu beantragen.</p><p>3. Die Schweiz verlangt, dass die Angaben über Sendungen, die sowohl ohne Umlad einen US-Hafen im Transit anlaufen als auch für den US-Markt bestimmt sind, vertraulich behandelt werden.</p><p>4. Anlässlich des letzten WTO-Examens der US-amerikanischen Wirtschaftspolitik vom 14. bis 16. Januar 2004 hat die Schweiz, im Verein mit zahlreichen Mitgliedern der WTO, ihrer Besorgnis bezüglich der Auswirkungen auf den Handel der von den USA seit dem 11. September 2001 getroffenen Sicherheitsmassnahmen Ausdruck verliehen.</p><p>Die Schweiz hat von den USA ausdrücklich verlangt, den wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Massnahmen die nötige Aufmerksamkeit zu schenken und diese auf ein Mindestmass zu reduzieren. Sie hat insbesondere auf die sehr hohen Anforderungen im Zusammenhang mit dem "Public Health Security and Bioterrorism Preparedness and Response Act of 2002", der "Container Security Initiative" und den neuen Bestimmungen für Reisen nach den USA hingewiesen.</p><p>An diese reihen sich die Probleme im Zusammenhang mit der Behandlung von vertraulichen Daten. Für die Handelsbeteiligten in den USA und im Ausland entstehen schwer wiegende Hindernisse und zusätzliche Kosten. Schliesslich hat die Schweiz darauf hingewiesen, dass die Bestrebungen zur Erhöhung der Sicherheit des Staatsgebietes die internationalen Handelsflüsse nicht wesentlich beeinträchtigen dürfen. Die USA haben sich verpflichtet darauf zu achten, dass die Massnahmen im Zusammenhang mit der Sicherheit des Staatsgebietes so geringe Auswirkungen wie möglich auf den Handel haben. Die weitere Entwicklung wird im Rahmen der WTO aufmerksam verfolgt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit Dezember 2002 sind verschiedene Sicherheitsprogramme der US-Zollbehörden in Kraft gesetzt worden. Diese Massnahmen sollen die Sicherheit erhöhen, indem keine Massenvernichtungswaffen primär auf dem Seeweg in die USA gelangen können. Luft, Schiene und Strasse wurden seitdem auch miteinbezogen.</p><p>Die verschiedenen Massnahmen wurden kurzfristig eingeführt und haben von den Betroffenen grosse Investitionen und Anpassungen der internen Prozesse verlangt. Es besteht ein gravierendes Problem in Bezug auf die Vertraulichkeit der Daten. Deshalb möchte ich vom Bundesrat wissen:</p><p>1. Ist die Schweiz bereit, von den USA zu verlangen, dass alle übermittelten Warendaten an das Bureau of Customs and Border Protection vertraulich behandelt werden und ausschliesslich bei dieser Stelle bleiben?</p><p>2. Wenn diese Massnahme nicht möglich ist, verhandelt er so, dass die Spediteure/Reedereien wieder die Möglichkeit haben, auf Wunsch und Antrag des Verladers eine vertrauliche Behandlung der Sendung zu ermöglichen und zu garantieren?</p><p>3. Kann verlangt werden, dass "Foreign cargo remaining on board"-Sendungen, welche mit dem Schiff einen US-Hafen anlaufen und dann weiter gehen, ohne abgeladen zu werden, weiterhin als vertraulich garantiert und behandelt werden müssen?</p><p>4. Ist er bereit, über die US-Handelshemmnisse in der WTO aktiv zu verhandeln?</p>
- Terrorbekämpfung als Vorwand für US-Handelshemmnisse? *
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